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   OLG Koblenz, 15.06.2000 - 15 WF 336/00   

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https://dejure.org/2000,2616
OLG Koblenz, 15.06.2000 - 15 WF 336/00 (https://dejure.org/2000,2616)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.06.2000 - 15 WF 336/00 (https://dejure.org/2000,2616)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. Juni 2000 - 15 WF 336/00 (https://dejure.org/2000,2616)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinfachtes Kostenfestsetzungsverfahren; Ausschluß; Rahmengebühr; Mindestwert; Rechtsanwalt

  • Judicialis

    BRAGO § 19 Abs. 8; ; BRAGO § 19 Abs. 2 S. 3; ; ZPO § 104 ff

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BRAGO § 19 Abs. 8
    Festsetzung von Rahmengebühren entgegen § 19 Abs. 8 BRAGO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Festsetzung von Rahmengebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Trier - 9 F 162/99
  • OLG Koblenz, 15.06.2000 - 15 WF 336/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1655
  • MDR 2000, 1033
  • FamRZ 2001, 296
  • VersR 2002, 210
  • AnwBl 2001, 440
  • Rpfleger 2000, 473
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Braunschweig, 05.07.1996 - 1 WF 36/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 15.06.2000 - 15 WF 336/00
    Während nach wohl herrschender Meinung § 19 Abs. 8 BRAGO auch diesen Fall erfasst (so z.B. Hartmann, Kostengesetze, BRAGO, 29. Aufl., § 19 Rn. 15 und KG a.a.O., jeweils m.w.N.), wendet eine im Vordringen befindliche Auffassung im Wege teleologischer Reduktion diese Vorschrift dann nicht an, wenn der Rechtsanwalt die Gebühr dem Auftraggeber gegenüber verbindlich auf den Mindestsatz bestimmt hat (vgl. von Eicken, a.a.O., § 19 Rn. 19 und OLG Braunschweig, FamRZ 1997, 384, ebenfalls m.w.N.).
  • KG, 23.10.1990 - 1 WF 6019/90
    Auszug aus OLG Koblenz, 15.06.2000 - 15 WF 336/00
    Allerdings bestimmt § 19 Abs. 8 BRAGO, dass dieses Verfahren nicht bei Rahmengebühren zur Anwendung kommt, wobei der Begriff der "Rahmengebühr" entgegen einer vereinzelt vertretenen Auffassung (z.B. OLG Stuttgart, NJW 1971, 59 f.) auch die hier in Frage stehende Satzrahmengebühr gemäß § 118 BRAGO umfasst (ganz herrschende Meinung; vgl. Gerold/Schmidt/von Eicken, BRAGO 14. Auf., § 19 Rn. 19; zur Begründung siehe KG JurBüro 1991, 829 ff., 830).
  • BGH, 04.07.2013 - IX ZR 306/12

    Gebührenfestsetzung gegen eigenen Mandanten: Teilerlass von Rechtsanwaltskosten

    Zur Begründung wurde angeführt, dass der Normzweck des § 19 Abs. 8 BRAGO, die Billigkeitskontrolle dem streitigen gerichtlichen Verfahren vorzubehalten, nicht berührt sei, wenn der Rechtsanwalt endgültig und verbindlich nur die Mindestgebühr des gesetzlichen Gebührenrahmens beanspruche und deshalb eine Billigkeitskontrolle ausscheide (OLG Hamburg, AnwBl 1963, 56; OLG Braunschweig, FamRZ 1997, 384; OVG Lüneburg, MDR 1997, 107; OLG Koblenz, MDR 2000, 1033; LG Osnabrück, JurBüro 1995, 648; LG Hagen, Rpfleger 1998, 41).

    Bereits unter der Geltung des § 19 Abs. 8 BRAGO, der seinem Wortlaut nach eine Festsetzung von Rahmengebühren generell ausschloss, wurde gleichwohl die Festsetzung der Mindestgebühr gestattet, weil in diesem Antrag ohne die Notwendigkeit einer weiteren Erklärung die verbindliche und endgültige Festlegung auf die Mindestgebühr im Sinne eines Gebührenverzichts zu erkennen war (OLG Koblenz, MDR 2000, 1033 f; LG Osnabrück, JurBüro 1995, 648).

  • OLG Hamm, 16.10.2004 - 23 W 180/03

    Weitere Beschwerde gegen Kostenfeststellungsbeschluss in FGG -Sachen-

    Aufgrund der dieser Vorschrift zugrunde liegenden Zielsetzung befürwortet eine im Vordringen befindliche Rechtsprechung sowie ein Teil der Literatur die teleologische Reduktion des § 19 VIII BRAGO dahingehend, dass Rahmengebühren nach § 19 BRAGO dann festgesetzt werden können, sofern der Anwalt sich gegenüber seinem Mandanten verbindlich auf die Mindestgebühr beschränkt hat (OLG Braunschweig FamRZ 97, 384; OVG Lüneburg MDR 97, 107; OLG Koblenz NJW-RR 01, 1655; Gerold/Schmidt- von Eicken § 19 BRAGO Rz. 19; AnwKom-BRAGO-Schneider § 19 Rz. 67 ).

    Dieser - nur gegenüber dem Gericht abgegebenen - Erklärung lässt sich nicht ohne weiteres entnehmen, dass sich der Anwalt auch gegenüber seinem Mandanten (§ 315 III BGB) verbindlich auf die Mindestgebühr festgelegt hat (so allerdings : OLG Koblenz NJW-RR 01, 1655/1656).

  • LAG Hessen, 07.12.2005 - 13 Ta 386/05

    Mindestgebühr

    Allerdings haben schon auf dem Boden der BRAGO einige Gerichte dann, wenn nur die Mindestgebühr geltend gemacht wurde, trotz des eindeutigen Wortlauts des § 19 Abs. 8 BRAGO eine Festsetzung der Vergütung im Verfahren nach § 19 BRAGO als zulässig angesehen (so z. B. OVG Lünneburg, MDR 1997, 198; OLG Koblenz, MDR 2000, 1033; a. A. KG JurBüro 1991, 415; BGH MDR 2005, 656).
  • OLG Stuttgart, 29.07.2002 - 8 WF 69/02

    Kostenfestsetzungsverfahren des Rechtsanwalts gegen den eigenen Mandanten:

    Demgegenüber wird eine solche einschränkende Auslegung von § 19 Abs. 8 BRAGO von den meisten anderen Oberlandesgerichten sowie im Schrifttum einhellig abgelehnt (aus jüngerer Zeit z. B. OLG Koblenz MDR 2000, 1033; OLG Braunschweig FamRZ 1997, 384; Gerold/Schmidt/v. Eicken, BRAGO 15. Aufl., Rn. 19 zu § 19; Riedel/Sußbauer/Fraunholz, BRAGO 8. Aufl., Rn. 13; Hansens, BRAGO 8. Aufl., Rn. 18, je m. w. N.;; Göttlich/Mümmler, BRAGO 20. Aufl., Stichwort "Kostenfestsetzung", Ziff. II 4.3).
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