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Rechtsprechung
   BGH, 20.03.2000 - NotZ 17/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2143
BGH, 20.03.2000 - NotZ 17/99 (https://dejure.org/2000,2143)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2000 - NotZ 17/99 (https://dejure.org/2000,2143)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2000 - NotZ 17/99 (https://dejure.org/2000,2143)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO §§ 62, 113 a; GVG § 13; VwGO § 40

  • Wolters Kluwer

    Bejahung des Rechtswegs zum Oberlandesgericht als Gericht der ordentlichen freiwilligen Gerichtsbarkeit - Verweisung in die Verwaltungsgerichtsbarkeit - Ausschließliche Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen dem ...

  • Wolters Kluwer

    Eröffnung des ordentlichen Rechtswegs für Ansprüche des Notarverwalters gegen den früheren Amtsinhaber auf Herausgabe von Gebührenvorschüssen - Durchsetzung der Auszahlung von Bezügen mit der allgemeinen Leistungsklage vor dem Verwaltungsgericht bei Aufrechnung der ...

  • Judicialis

    BNotO § 62; ; BNotO § 113 a; ; GVG § 13; ; VwGO § 40

  • BRAK-Mitteilungen

    Aufrechnung der Ländernotarkasse gegen Versorgungsansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO §§ 62, 113a; GVG § 13; VwGO § 40
    Anspruch des Notarverwalters auf Herausgabe von Gebührenvorschüssen gegen den früheren Amtsinhaber

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 59 (Leitsatz)

    § 62, 113a BNotO; § 13 GV; § 40 VwGO
    Notar/Herausgabe von Gebührenvorschüssen/Rechtsweg

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2428
  • MDR 2000, 1099
  • DNotZ 2000, 714
  • NJ 2000, 334 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.02.1987 - 3 C 22.86

    Aufrechnung - Gegenforderung - Verfahrensrecht - Geltendmachung - Rechtsweg -

    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - NotZ 17/99
    Allerdings ist es dem Verwaltungsgericht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 77, 19; a.A. VGH Kassel NJW 1995, 1107; dazu näher unten zu 4) nicht möglich, über die zur Aufrechnung gestellte Forderung zu entscheiden, da diese streitig und ihre Geltendmachung auf den Zivilrechtsweg verwiesen ist (a).

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann das Verwaltungsgericht, an das die Sache verwiesen ist, über die Leistungsklage durch Vorbehaltsurteil entscheiden (§ 173 VwGO, § 302 ZPO) und das Verfahren über die vorbehaltene Aufrechnung entsprechend §§ 94, 173 VwGO i.V.m. §§ 148, 151 ZPO unter Fristsetzung aussetzen (BVerwGE 77, 19, 28).

  • BGH, 24.11.1997 - NotZ 10/97

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Ausschreibung einer Anwaltsnotarstelle ohne

    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - NotZ 17/99
    Der Senat hat bisher noch nicht entschieden, ob im Verfahren nach § 111 BNotO eine Leistungsklage statthaft ist (Beschl. v. 9. Januar 1995, NotZ 32/93, v. 18. September 1995, NotZ 46/94, v. 24. November 1997, NotZ 10/97, BGHR BNotO § 111 Abs. 1, Leistungsantrag 1-3).
  • BGH, 23.09.1992 - I ZB 3/92

    Keine Rechtswegprüfung bei Rechtsmittelentscheidung in der Hauptsache

    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - NotZ 17/99
    Eine solche Bindung setzt voraus, daß das erstinstanzliche Gericht in das Vorabverfahren über den Rechtsweg eingetreten ist, wenn hierfür nach § 17a Abs. 2, Abs. 3 GVG Anlaß bestanden hatte (BGHZ 119, 246).
  • VGH Hessen, 28.01.1994 - 3 TG 2026/93

    Aufrechnung mit rechtswegfremder Forderung im Verwaltungsgerichtsverfahren

    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - NotZ 17/99
    Allerdings ist es dem Verwaltungsgericht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 77, 19; a.A. VGH Kassel NJW 1995, 1107; dazu näher unten zu 4) nicht möglich, über die zur Aufrechnung gestellte Forderung zu entscheiden, da diese streitig und ihre Geltendmachung auf den Zivilrechtsweg verwiesen ist (a).
  • BGH, 18.09.1995 - NotZ 46/94

    Errichtung zusätzlicher Anwaltsnotarstellen

    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - NotZ 17/99
    Der Senat hat bisher noch nicht entschieden, ob im Verfahren nach § 111 BNotO eine Leistungsklage statthaft ist (Beschl. v. 9. Januar 1995, NotZ 32/93, v. 18. September 1995, NotZ 46/94, v. 24. November 1997, NotZ 10/97, BGHR BNotO § 111 Abs. 1, Leistungsantrag 1-3).
  • BGH, 09.01.1995 - NotZ 32/93

    Rechte des Notars gegenüber der Aufsichtsbehörde

    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - NotZ 17/99
    Der Senat hat bisher noch nicht entschieden, ob im Verfahren nach § 111 BNotO eine Leistungsklage statthaft ist (Beschl. v. 9. Januar 1995, NotZ 32/93, v. 18. September 1995, NotZ 46/94, v. 24. November 1997, NotZ 10/97, BGHR BNotO § 111 Abs. 1, Leistungsantrag 1-3).
  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 44/05

    Antragsberechtigung der Ehefrau eines Notars

    Entsprechend den die Versorgung der ausgeschiedenen Notare und deren Hinterbliebenen betreffenden § 113 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 7 BNotO i.V.m. Art. 122 BayBG, § 126 BRRG (vgl. Senatsbeschluss vom 20. März 2000 - NotZ 17/99 - BGHR BNotO § 111 Notarversorgung 1 ; Eylmann/Vaasen/Wilke aaO § 113 Rn. 27) könnte dann auch für Streitigkeiten um den Unterhaltsbeitrag ein vorrangiger Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten anzunehmen sein.
  • OLG Bamberg, 24.05.2004 - 4 U 208/03

    Verrechnung Kundenscheck mit Gehaltsforderung

    Im anschließenden Nachverfahren ist die Aufrechnung zu berücksichtigen, soweit sie vor den Arbeitsgerichten rechtskräftig festgestellt worden ist (BGH NJW 2000, 2428; Thomas/Putzo, a.a.O., Rdnr. 24).
  • OLG Naumburg, 19.06.2019 - 5 U 32/19

    Notarrecht: Gebührenanspruch des Amtsnachfolgers aus übernommenen Geschäften

    Ob es sich hierbei um einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch oder um einen Bereicherungsanspruch nach § 812 Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. BGB handelt, hängt davon ab, ob man den materiellen Anspruch auf Herausgabe des Vorschusses dem öffentlichen oder dem privaten Recht zuordnet (offen gelassen: BGH, Beschluss vom 20. März 2000, NotZ 17/99, Rn. 8, juris).
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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 06.07.2000 - 7 Ta 211/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3624
LAG Düsseldorf, 06.07.2000 - 7 Ta 211/00 (https://dejure.org/2000,3624)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.07.2000 - 7 Ta 211/00 (https://dejure.org/2000,3624)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Juli 2000 - 7 Ta 211/00 (https://dejure.org/2000,3624)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Streitwert, Rechtsstreit über die Unwirksamkeit eines Prozessvergleichs

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO
    Streitwert, Rechtsstreit über die Unwirksamkeit eines Prozessvergleichs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert bei Rechtsstreit über die Unwirksamkeit eines Prozessvergleichs; Wertfestsetzung über den Vergleichswert hinaus; Miterledigung weiterer Ansprüche durch den Prozessvergleich; Zusätzliche Bewertung des Abfindungs- und des Zeugnisanspruchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1099
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 19.09.2012 - V ZB 56/12

    Streitwert eines Rechtsstreits über die Wirksamkeit eines Prozessvergleichs

    a) Der Wert eines Rechtsstreits über die Wirksamkeit eines Prozessvergleichs bestimmt sich grundsätzlich nicht nach dem Wert des Vergleichs, sondern nach dem Wert der ursprünglich gestellten Anträge (Senat, Beschluss vom 8. Februar 2007 - V ZR 160/06, RVG-Report 2007, 158 [Ls.] = juris; BGH, Beschluss vom 30. September 1964, Ib ZR 215/62, KostRsp. ZPO § 3 Nr. 119; LAG Düsseldorf, MDR 2000, 1099; Musielak/Heinrich, ZPO, 9. Aufl., § 3 Rn. 32 Stichwort Prozessvergleich; Prütting/Gehrlein/Gehle, ZPO, 4. Aufl., § 3 Rn. 224; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 3 Rn. 68 Stichwort Vergleich [Wert bei Fortsetzung des Verfahrens]; wohl auch: Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 3 Rn. 16 Stichwort Vergleich; offengelassen in BGH, Beschluss vom 14. Februar 2007 - XII ZB 52/03, FamRZ 2007, 630).
  • BGH, 14.02.2007 - XII ZB 52/03

    Streitwert und Berufungsbeschwer bei Streit über die Wirksamkeit eines

    Unbeachtlich sei, dass dabei auch inzidenter über die Wirksamkeit des unter Umständen höherwertigen Vergleichs entschieden werde, da der Vergleichsgegenstand nicht zum allein streitwertrechtlich relevanten Streitgegenstand geworden sei (Stein/Jonas/Roth ZPO 22. Aufl. § 3 Nr. 68 Stichwort: Vergleich [Wert bei Fortsetzung des Verfahrens]; Musielak/Henrich ZPO 5. Aufl. § 3 Rdn. 32; Zöller/Herget ZPO 26. Aufl. § 3 Rdn. 16 Stichwort: Vergleich; Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 27. Aufl. § 3 Rdn. 157; Hk-ZPO/Kayser § 3 Rdn. 15 Stichwort: Vergleich; Anders/Gehle/Kuntze Streitwertlexikon 4. Aufl. S. 315 Rdn. 20; ebenso: LAG Düsseldorf MDR 2000, 1099).
  • BGH, 16.03.2005 - IV ZR 57/04

    Streitwert nach Widerruf eines Vergleichs

    Gegenstand des Rechtsstreits bleiben hier vielmehr allein die vom Kläger zur Entscheidung gestellten Anträge, selbst wenn durch den Vergleich weitergehende Ansprüche geregelt worden sind (vgl. BGH, Beschluß vom 30. September 1964 - Ib ZR 215/62 - KostRspr ZPO § 3 Nr. 119; LAG Düsseldorf MDR 2000, 1099; Heinrich in Musielak, ZPO 4. Aufl. § 3 Rdn. 30 "Prozeßvergleich"; Herget in Zöller, ZPO 25. Aufl. § 3 Rdn. 16 "Vergleich"; Putzo in Thomas/Putzo, ZPO 26. Aufl. § 3 Rdn. 157; Roth in Stein/Jonas, ZPO 22. Aufl. § 3 Rdn. 68 "Vergleich/Wert bei Fortsetzung des Verfahrens").
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.09.2009 - 15 SaGa 1227/09

    Streitwert; Prozessvergleich; Streit über dessen Wirksamkeit

    Unbeachtlich sei, dass dabei auch inzidenter über die Wirksamkeit des unter Umständen höherwertigen Vergleichs entschieden werde, da der Vergleichsgegenstand nicht zum allein streitwertrechtlich relevanten Streitgegenstand geworden sei (Stein/Jonas/Roth ZPO 22. Aufl. § 3 Nr. 68 Stichwort: Vergleich [Wert bei Fortsetzung des Verfahrens]; ebenso im Ergebnis Musielak/Henrich ZPO 5. Aufl. § 3 Rdn. 32; Zöller/Herget ZPO 27. Aufl. § 3 Rdn. 16 Stichwort: Vergleich; LAG Düsseldorf 6.7.2000 - 7 Ta 211/00 - MDR 2000, 1099).
  • BGH, 17.02.2005 - V ZR 149/04

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Überschreitung des

    Bei der Bestimmung der Höhe der Beschwer bleiben die Belastungen außer Betracht, die die Kläger durch den Abschluß des Vergleichs vom 20. August 1999 übernommen haben [BGH, Beschl. v. 30. September 1964, Ib ZR 215/62, KoRsp § 3 ZPO Nr. 119; LAG Düsseldorf, MDR 2000, 1099; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 3 Rdn. 68, Stichwort "Vergleich (Wert bei Fortsetzung des Verfahrens)"; Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., § 3 Rdn. 16, Stichwort "Vergleich"].
  • LG Halle, 16.03.2010 - 11 O 74/07

    Bemessung des Streitwerts: Nachverfahren über die Wirksamkeit eines

    Dem gegenüber wird in der Literatur und Rechtsprechung auch vertreten, auch in dem weiteren Verfahren nach Anfechtung eines Vergleiches bemesse sich der Streitwert an dem Wert des ursprünglichen Klagantrages, auch wenn in dem Vergleich zusätzliche Gegenstände geregelt sind (BGH, KostRspr. ZPO § 3 Nr. 119; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Juli 2000, 7 Ta 211/00, Rn. 10; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 67. Aufl., Anh. § 3 Rn. 128; Kayser, in: Hk-ZPO, § 3 Stichwort "Vergleich"; Hüßtege, in: Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl., § 3 Rn. 157; Gehle, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, § 3 Rn. 234).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.07.2000 - 17 W 517/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8750
OLG Köln, 13.07.2000 - 17 W 517/99 (https://dejure.org/2000,8750)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.07.2000 - 17 W 517/99 (https://dejure.org/2000,8750)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Juli 2000 - 17 W 517/99 (https://dejure.org/2000,8750)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BRAGO § 31 Abs. 1
    Rechtsanwaltsvergütung: Beweisgebühr und vorsorgliche Zeugenladung

Verfahrensgang

  • LG Bonn - 11 O 4/99
  • OLG Köln, 13.07.2000 - 17 W 517/99

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1099
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