Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 26.05.2000

Rechtsprechung
   BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99   

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https://dejure.org/2000,204
BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99 (https://dejure.org/2000,204)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2000 - VI ZR 126/99 (https://dejure.org/2000,204)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2000 - VI ZR 126/99 (https://dejure.org/2000,204)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sorgfaltsanforderungen - Vermeidbarkeit - Zusammenstoß eines Pkw mit einem Fußgänger - Fehlerhafte Fahrweise - Betriebsgefahrerhöhende Wirkung - Auswirkung auf den Unfall - Mitverschulden

  • Judicialis

    BGB § 823 Ec; ; StVG § 9; ; StVO § 25 Abs. 3

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; StVG § 9; StVO § 25 Abs. 3
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem die Fahrbahn an ungeeigneter Stelle überquerenden Fußgänger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; StVG § 9; StVO § 25 Abs. 3
    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 38 (Leitsatz)

    § 823 BGB; § 9 StVG; § 25 Abs. 3 StVO
    Verkehrsunfall/Schadensersatz/Haftungsverteilung/Pkw-Betriebsgefahr/Mitverschulden eines Fußgängers

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3069
  • MDR 2000, 1189
  • NZV 2000, 466
  • NJ 2001, 201 (Ls.)
  • VersR 2000, 1294
 
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Wird zitiert von ... (200)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.10.1956 - VI ZR 162/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann die allgemeine Betriebsgefahr - wie das Berufungsgericht nicht verkennt - allerdings durch besondere Umstände erhöht sein, was bei der Schadensteilung mit zu berücksichtigen ist (BGHZ 12, 124, 128; Urteil vom 16. Oktober 1956 - VI ZR 162/55 - VersR 1956, 732).
  • BGH, 09.06.1992 - VI ZR 222/91

    Vermeidbarkeit bei Pkw-Unfall mit Fußgänger

    Auszug aus BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99
    Der Senat hat zur räumlichen und zeitlichen Vermeidbarkeit von Unfällen bereits in seinem Urteil vom 9. Juni 1992 (VI ZR 222/91 - VersR 1992, 1015) in einem ähnlich gelagerten Fall darauf hingewiesen, daß es bei der Frage der Vermeidbarkeit eines Zusammenstoßes mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger nicht allein darauf ankomme, ob der Fahrer des Fahrzeugs vor der späteren Unfallstelle noch hätte zum Stehen kommen können.
  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 247/94

    Berücksichtigung absoluter Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99
    Betriebsgefahrerhöhende Umstände können nämlich bei der Schadensabwägung - ebenso wie bei § 17 StVG - zu Lasten eines Unfallbeteiligten nur dann berücksichtigt werden, wenn sie feststehen, d.h. unstreitig, zugestanden oder nach § 286 ZPO bewiesen sind, und wenn sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben (st. Rspr., vgl. Senatsurteil vom 10. Januar 1995 - VI ZR 247/94 - VersR 1995, 357 m.w.N.).
  • BGH, 12.07.1983 - VI ZR 286/81

    Anspruch auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall - Anspruch auf Zahlung

    Auszug aus BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99
    Nach der Rechtsprechung des Senats muß ein Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn, auf der der Fahrzeugverkehr grundsätzlich Vorrang hat, besondere Vorsicht walten lassen (Senatsurteil vom 12. Juli 1983 - VI ZR 286/81 - VersR 1983, 1037, 1038).
  • BGH, 20.01.1954 - VI ZR 118/52

    Pflichten des Kraftfahrers bei Verschmutzung durch an den Rädern anhaftenden Lehm

    Auszug aus BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann die allgemeine Betriebsgefahr - wie das Berufungsgericht nicht verkennt - allerdings durch besondere Umstände erhöht sein, was bei der Schadensteilung mit zu berücksichtigen ist (BGHZ 12, 124, 128; Urteil vom 16. Oktober 1956 - VI ZR 162/55 - VersR 1956, 732).
  • BGH, 14.06.1966 - VI ZR 279/64

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem zwischen parkenden

    Auszug aus BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99
    Er muß an nicht besonders vorgesehenen Überquerungsstellen auf den bevorrechtigten Verkehr Rücksicht nehmen und bei Annäherung eines Fahrzeuges warten (Senatsurteil vom 14. Juni 1966 - VI ZR 279/64 - VersR 1966, 877).
  • OLG Naumburg, 02.02.2015 - 12 U 105/14

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Vollhaftung des Spurwechslers kraft

    Nach ständiger Rechtsprechung sind dabei nur solche Umstände zu berücksichtigen, die zugestanden, unstreitig oder nach § 286 ZPO bewiesen und darüber hinaus nachweislich schadensursächlich geworden sind (z. B. BGH NJW 2000, 3069; OLG Saarbrücken NZV 2009, 556; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 17 StVG Rdn. 4, 5 m. w. N.).
  • BGH, 26.04.2005 - VI ZR 168/04

    Haftung des Fahrzeughalters für eine nicht erforderliche Ausweich- bzw.

    Es wird gegebenenfalls eine Abwägung nach §§ 9, 17, 18 Abs. 3 StVG vornehmen müssen, wobei nur solche Umstände berücksichtigt werden dürfen, die feststehen, d.h. unstreitig, zugestanden oder nach § 286 ZPO bewiesen sind, und sich auf den Unfall ausgewirkt haben (vgl. Senatsurteile vom 10. Januar 1995 - VI ZR 247/94 - VersR 1995, 357 und vom 27. Juni 2000 - VI ZR 126/99 - VersR 2000, 1294, 1296).
  • BGH, 11.01.2005 - VI ZR 352/03

    Pflichten eines Kraftfahrers beim Linksabbiegen in der Dämmerung; Betriebsgefahr

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann die allgemeine Betriebsgefahr durch besondere Umstände erhöht sein, wobei als ein die allgemeine Betriebsgefahr erhöhender Umstand namentlich eine fehlerhafte oder verkehrswidrige Fahrweise der bei dem Betrieb tätigen Personen in Betracht kommt (Senatsurteil vom 27. Juni 2000 - VI ZR 126/99 - VersR 2000, 1294, 1296 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 26.05.2000 - 10 U 1627/99   

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OLG Koblenz, 26.05.2000 - 10 U 1627/99 (https://dejure.org/2000,2770)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.05.2000 - 10 U 1627/99 (https://dejure.org/2000,2770)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. Mai 2000 - 10 U 1627/99 (https://dejure.org/2000,2770)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    AKB § 7 I Nr. 2 S. 3 u. V Nr. 4; ; VVG § 6 III

  • VersR (via Owlit)

    AKB § 7 I Abs. 2 S. 3; AKB § 7 V Abs. 4; VVG § 6 Abs. 3
    Verschweigen von Vorschäden durch Inhaber einer Firma mit insgesamt 15 zugelassenen Kfz L

  • RA Kotz

    Falsche Schadensanzeige gegenüber der Vollkaskoversicherung (hier Unfallschaden nicht richtig angegeben) Versicherung ist von ihrer Leistungspflicht befreit!

  • rechtsportal.de

    Teilkaskoversicherung - Schadensanzeige - Vorschaden - vorsätzliche Obliegenheitsverletzung - Vermutung - Bagatellblechschaden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1189
  • VersR 2001, 1420 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 15.01.1999 - 10 U 1574/97

    Altschäden

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.05.2000 - 10 U 1627/99
    Die im Schadensanzeigeformular gestellte Frage nach Vorschäden eines Kfz ist aus der Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers so zu verstehen, daß nach sämtlichen Vorschäden und nicht nur nach dem letzten Vorschaden gefragt wird (Senatsurteil vom 15.1.1999 -- 10 U 1574/97 -- NVersZ 1999, 272 = VersR 1999, 1536).

    Dies gilt vor allem bei Entwendungen von Kraftfahrzeugen, bei denen der Versicherer keine eigenen Erkenntnismöglichkeiten hat (Prölss/Martin, § 7 Rdnr. 43; Senatsurteil vom 15. Januar 1999 -- 10 U 1574/97 -- NVersZ 1999, 272 = VersR 1999, 1536).

    Verschweigt der Versicherungsnehmer im Rahmen der Inanspruchnahme der Teilkaskoversicherung wahrheitswidrig ihm bekannte Vorschäden, kann er sich nicht mit der Begründung entlasten, er sei der Auffassung gewesen, nur von ihm selbst verursachte Schäden seien anzugeben (Senatsurteil vom 15.1.1999, NVersZ 1999, 272 = VersR 1999, 1536).

    2) Steht danach eine objektive Obliegenheitsverletzung fest, wird nach § 6 III 1 VVG vermutet, dass der Kläger als Versicherungsnehmer vorsätzlich seine Aufklärungspflicht verletzt hat (BGH VersR 1976, 849, 850; Senatsurteil vom 15.1.1999, NVersZ 1999, 272 = VersR 1999, 1536).

  • OLG Koblenz, 15.10.1999 - 10 U 102/99

    Verschweigen von Vorschäden durch den Versicherungsnehmer im Rahmen der

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.05.2000 - 10 U 1627/99
    Der Versicherer hat ein berechtigtes Interesse daran, Kenntnis von derartigen Schäden zu erlangen, um Nachforschungen zur Ermittlung des Zeitwerts anstellen zu können (im Anschluß an Senatsurteil vom 15.10.1999 -- 10 U 102/99).

    Der Versicherer hat ein berechtigtes Interesse daran, Kenntnis von derartigen Schäden zu erlangen, um Nachforschungen zur Ermittlung des Zeitwerts anstellen zu können (Senatsurteil vom 15. Oktober 1999 -- 10 U 102/99).

  • OLG Koblenz, 12.03.1999 - 10 U 419/98

    Verschweigen zweier "Macken" in Schadensanzeige

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.05.2000 - 10 U 1627/99
    Der Umfang der Aufklärungspflicht richtet sich maßgeblich nach den vom Versicherer im Schadensanzeigeformular gestellten Fragen (Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl. (1998), § 7 AKB Rdnr. 13; Senatsurteil vom 12.3.1999 -- 10 U 419/98 -- NVersZ 1999, 273, 274).
  • BGH, 19.05.1976 - IV ZR 83/75

    Leistungspflicht einer Kfz-Versicherung bei Diebstahl - Existenz von zwei

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.05.2000 - 10 U 1627/99
    2) Steht danach eine objektive Obliegenheitsverletzung fest, wird nach § 6 III 1 VVG vermutet, dass der Kläger als Versicherungsnehmer vorsätzlich seine Aufklärungspflicht verletzt hat (BGH VersR 1976, 849, 850; Senatsurteil vom 15.1.1999, NVersZ 1999, 272 = VersR 1999, 1536).
  • OLG Koblenz, 05.05.2003 - 10 U 1032/02

    Zu den Voraussetzungen für die Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn der

    Dies gilt vor allem bei Entwendungen von Kraftfahrzeugen, bei denen der Versicherer keine eigenen Erkenntnismöglichkeiten hat (in Anknüpfung an Senatsurteile vom 15. Januar 1999, NVersZ 1999, 272 = VersR 1999, 1536; vom 12.3.1999, NVersZ 1999, 273, 274; vom 26. Mai 2000, MDR 2000, 1189 = zfs 2000, 452 = r+s 2001, 13).

    Der Umfang der Aufklärungspflicht richtet sich maßgeblich nach den vom Versicherer im Schadensanzeigeformular gestellten Fragen (Senatsurteile vom 12.3.1999, NVersZ 1999, 273, 274; vom 26. Mai 2000, MDR 2000, 1189 = zfs 2000, 452 = r+s 2001, 13; vgl. auch Prölss/Martin, VVG, 26. Auflage, § 7 AKB Rn. 13).

  • OLG Koblenz, 21.09.2001 - 10 U 1669/00

    Teilkaskoversicherung - Nachweis des "äußeren Bildes" eines Diebstahls -

    Dies gilt vor allem bei Entwendungen von Kraftfahrzeugen, bei denen der Versicherer keine eigenen Erkenntnismöglichkeiten hat (Prölss/Martin, § 7 Rdnr. 43; Senatsurteile vom 15. Januar 1999 -- 10 U 1574/97 -- NVersZ 1999, 272 = VersR 1999, 1536; vom 26. Mai 2000 -- 10 U 1627/99 -- r+s 2001, 13).
  • OLG Köln, 17.02.2004 - 9 U 116/03
    Es ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass die im Schadensformular gestellte Frage nach Vorschäden eines Fahrzeugs aus Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers so zu verstehen ist, dass nach sämtlichen Vorschäden und nicht nur nach dem letzten Vorschaden gefragt wird (OLG Koblenz VersR 2001, 1420 L; VersR 99, 1536; OLG Bremen VersR 1998, 1149).
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