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   OLG Brandenburg, 15.09.1999 - 1 W 14/99   

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https://dejure.org/1999,14887
OLG Brandenburg, 15.09.1999 - 1 W 14/99 (https://dejure.org/1999,14887)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.09.1999 - 1 W 14/99 (https://dejure.org/1999,14887)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. September 1999 - 1 W 14/99 (https://dejure.org/1999,14887)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 47
  • AnwBl 2000, 762
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Stuttgart, 29.03.2012 - 14 W 2/12

    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis bei Unmutsäußerungen über das

    Anders als im Falle der Äußerungen der abgelehnten Richter, welche Gegenstand der von der sofortigen Beschwerde zitierten Entscheidungen waren (BGH, NJW-RR 2007, 776 Rz. 9: "Sie werden sowieso fressen müssen, was ich entscheide. Und dann bleiben sie auf allem sitzen"; OLG Hamburg, NJW 1992, 2036: "Ich habe jetzt keine Zeit, mich mit solchen Kinkerlitzchen aufzuhalten"; Brandenburgisches OLG, MDR 2000, 47: "Jetzt reicht es mir! Halten Sie endlich den Mund! Jetzt rede ich!"; LSG Nordrhein-Westfalen, NJW 2003, 2933: Bezeichnung des Sachvortrags einer Partei als "Unsinn"), durfte die beklagte Partei des hiesigen Rechtsstreits von ihrem Standpunkt aus nach objektiven Maßstäben die Äußerung des Vorsitzenden Richters am Landgericht ... nicht dahin verstehen, dass dieser ihr gegenüber negativ eingestellt oder gar zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit ihrem Vorbringen nicht gewillt wäre.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2003 - L 11 AR 49/03

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Begründung der

    Evident unsachliche oder unangemessene sowie herabsetzende oder beleidigende Äußerungen des Richters in der mündlichen Verhandlung sind grundsätzlich geeignet, die Besorgnis seiner Befangenheit zu begründen (BFH, Beseht, v. 29.08.2001 - IX B 117/00 ; OLG Hamburg, NJW 1992, 2036; OLG Düsseldorf, AnwBI 1999, 236; OLG Brandenburg, MDR 2000, 47, 48; Bork in Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl. , § 42 Rdnr. 11; Feiber in MünchKomm, ZPO, 2. Aufl. , § 42 Rdnr. 25; Vollkommer in Zöller, ZPO, 22. Aufl. , § 42 Rdnr. 22).
  • BGH, 22.06.2021 - AnwZ (B) 3/20

    Richterablehnung im anwaltgerichtlichen Verfahren: Besorgnis des Befangenheit

    Beruhte die erste Ablehnung etwa auf persönlicher Voreingenommenheit gegen die Person des Ablehnenden selbst, so greift der Ablehnungsgrund regelmäßig auch in anderen Verfahren durch, jedenfalls wenn diese in engem zeitlichem Zusammenhang zum ersten Verfahren stehen (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. September 1999 - 1 W 14/99, juris Rn. 10).
  • OLG Frankfurt, 15.09.2014 - 1 W 52/14

    Prozesskostenhilfe für sofortige Beschwerde gegen Zurückweisung eines

    Ob und inwieweit sich ein in einem früheren Verfahren gegebener Ablehnungsgrund auch auf die späteren auswirkt (sog. übergreifender Ablehnungsgrund) und jedenfalls eine Besorgnis der Befangenheit anzunehmen ist, ist eine Frage des Einzelfalls und hängt vom konkreten Ablehnungsgrund ab (OLG Frankfurt, Beschl. v. 20.12.1985 - 3 WF 262/85, FamRZ 1986, 291; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 05.11.1997 - 2 WF 140/97, juris Rn. 5; OLG Brandenburg, Beschl. v. 15.09.1999 - 1 W 14/99, MDR 2000, 47 [juris Rn. 10); Zöller-Vollkommer, a.a.O., Rn. 19).
  • OLG Brandenburg, 06.04.2017 - 10 WF 32/17

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit bei erfolgreicher Ablehnung des

    Ist ein Richter in einem anderen Verfahren wegen Benachteiligung eines Beteiligten erfolgreich abgelehnt worden, so wird aus der Sicht des betroffenen Beteiligten - jedenfalls bei engem zeitlichem Zusammenhang der Gerichtsverfahren - vielfach Grund zu der Annahme gegeben sein, dass sich die für ihn nachteilig in Erscheinung getretene Einstellung des abgelehnten Richters auch auf ein anderes Verfahren, an dem er beteiligt ist, auswirkt mit der Folge, dass die Ablehnung auch in dem letztgenannten Verfahren Erfolg hat (OLG Brandenburg, 1. Zivilsenat, Beschluss vom 15.9.1999 - 1 W 14/99, BeckRS 1999, 09064 Rn. 12).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 12.04.2013 - 2 AGH 21/12

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit

    Zu diesen Gründen zählen Verstöße gegen das prozessuale Gleichbehandlungsgebot, die negative Einstellung gegenüber einer Partei unter Bevorzugung der anderen Partei und unsachliche Äußerungen oder die willkürliche Benachteiligung oder Behinderung einer Partei bei der Ausübung ihrer Rechte (vgl. OLG Brandenburg, MDR 2000, 47 f.).

    Das Brandenburgische OLG hat in einem Beschluss vom 15.09.1999 (Az.: 1 W 14/99; veröffentlicht in MDR 2000, 47 f.) entschieden, dass ein Richter, der wegen eines sachlich nicht gerechtfertigten, aggressiven Verhaltens gegenüber dem Prozessbevollmächtigten einer Partei, die zudem eine Verkürzung der Parteirechte zur Folge gehabt habe, erfolgreich als befangen abgelehnt worden sei, auch in einem gleichzeitig anderen geführten Rechtsstreit, in dem derselbe Prozessbevollmächtigte dieselbe Partei vertrete, als befangen abgelehnt werden kann.

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 12.04.2013 - 2 AGH 22/12

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit

    Zu diesen Gründen zählen Verstöße gegen das prozessuale Gleichbehandlungsgebot, die negative Einstellung gegenüber einer Partei unter Bevorzugung der anderen Partei und unsachliche Äußerungen oder die willkürliche Benachteiligung oder Behinderung einer Partei bei der Ausübung ihrer Rechte (vgl. OLG Brandenburg, MDR 2000, 47 f.).

    Das Brandenburgische OLG hat in einem Beschluss vom 15.09.1999 (Az.: 1 W 14/99; veröffentlicht in MDR 2000, 47 f.) entschieden, dass ein Richter, der wegen eines sachlich nicht gerechtfertigten, aggressiven Verhaltens gegenüber dem Prozessbevollmächtigten einer Partei, die zudem eine Verkürzung der Parteirechte zur Folge gehabt habe, erfolgreich als befangen abgelehnt worden sei, auch in einem gleichzeitig anderen geführten Rechtsstreit, in dem derselbe Prozessbevollmächtigte dieselbe Partei vertrete, als befangen abgelehnt werden kann.

  • OLG Brandenburg, 17.03.2015 - 10 WF 11/15

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen seines Verhaltens in einem

    Ist ein Richter in einem anderen Verfahren wegen Benachteiligung eines Beteiligten erfolgreich abgelehnt worden, so wird aus der Sicht des betroffenen Beteiligten - jedenfalls bei engem zeitlichem Zusammenhang der Gerichtsverfahren - vielfach Grund zu der Annahme gegeben sein, dass sich die für ihn nachteilig in Erscheinung getretene Einstellung des abgelehnten Richters auch auf ein anderes Verfahren, an dem er beteiligt ist, auswirkt mit der Folge, dass die Ablehnung auch in dem letztgenannten Verfahren Erfolg hat (OLG Brandenburg, 1. Zivilsenat, Beschluss vom 15.9.1999 - 1 W 14/99, BeckRS 1999, 09064 Rn. 12).
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