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   BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 733/98   

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BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 733/98 (https://dejure.org/2000,1354)
BAG, Entscheidung vom 20.01.2000 - 2 AZR 733/98 (https://dejure.org/2000,1354)
BAG, Entscheidung vom 20. Januar 2000 - 2 AZR 733/98 (https://dejure.org/2000,1354)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    ZPO § 56 Abs. 1, § 57 Abs. 1, § 86, § 579 Abs. 1 Nr. 4

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Gerichts zur Aufklärung von Zweifeln an der Prozeßfähigkeit eines Klägers durch Erhebung aller in Frage kommenden Beweise von Amts wegen - Subjektive Beweisführungslast des Klägers hinsichtlich der Prozeßfähigkeit - Fortbestehen der Prozeßvollmacht bei ...

  • Judicialis

    ZPO § 56 Abs. 1; ; ZPO § 57 Abs. 1; ; ZPO § 86; ; ZPO § 579 Abs. 1 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klärung der Prozeßfähigkeit einer Partei

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 56 Abs. 1, § 57 Abs. 1, § 86, § 579 Abs. 1 Nr. 4
    Zweifel an der Prozessfähigkeit des Klägers: Aufklärung von Amts wegen unter Einschluss der Gutachterbestellung - Freibeweis - Risikoverteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 93, 248
  • MDR 2000, 781
  • NZA 2000, 613
  • BB 2000, 780
  • DB 2000, 779
  • JR 2001, 87
  • JR 2001, 88
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 09.01.1996 - VI ZR 94/95

    Pflicht des Klägers zum Nachweis der Prozeßfähigkeit

    Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 733/98
    Jedoch ist das Gericht gehalten, von Amts wegen alle in Frage kommenden Beweise, insbesondere durch Einholung von Sachverständigengutachten, zu erheben, um Zweifel an der Prozeßfähigkeit nach Möglichkeit aufzuklären; den Kläger trifft insoweit keine "subjektive" Beweisführungslast (im Anschluß an BGH 9. Januar 1996 - VI ZR 94/95 - NJW 1996, 1059, mwN).

    Gleiches gilt für die Zulässigkeit der Revision (BAG 22. März 1988 - 3 AZR 350/86 - AP ZPO § 50 Nr. 6; BGH 9. Januar 1996 - VI ZR 94/95 - NJW 1996, 1059, mwN).

    Jedoch ist das Gericht gehalten, von Amts wegen alle in Frage kommenden Beweise, insbesondere durch Einholung von Sachverständigengutachten, zu erheben, um Zweifel an der Prozeßfähigkeit nach Möglichkeit aufzuklären; die Klägerin trifft hier keine "subjektive" Beweisführungslast (BGH 9. Januar 1996, aaO; Musielak/Weth aaO § 56 Rn. 6; Zöller/Vollkommer aaO § 56 Rn. 4, 8).

  • BGH, 08.02.1993 - II ZR 62/92

    Wirksame Prozeßvollmacht unabhängig von Rechtshängigkeit

    Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 733/98
    War der Kläger bei Erteilung der Prozeßvollmacht prozeßfähig, schadet es nicht, wenn er später prozeßunfähig wurde; das Fortbestehen der Prozeßvollmacht gemäß § 86 ZPO sichert seine ordnungsgemäße Vertretung im Prozeß und ermöglicht es, den einmal begonnenen Rechtsstreit zu Ende zu führen (im Anschluß an BGH 8. Februar 1993 - II ZR 62/92 - BGHZ 121, 263, 266).

    Vielmehr soll § 86 ZPO den Prozeßgegner vor den Auswirkungen von Veränderungen auf der Gegenseite schützen und ermöglichen, einen einmal begonnenen Rechtsstreit möglichst ohne Verzug zu Ende zu führen (BGH 8. Februar 1993 - II ZR 62/92 - BGHZ 121, 263, 266).

    Die prozeßunfähig gewordene Partei ist dann im Sinne von § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO "nach den Vorschriften der Gesetze vertreten", obwohl für sie zunächst kein gesetzlicher Vertreter bestellt ist und ein Mangel der Prozeßfähigkeit gemäß § 56 Abs. 1 ZPO von Amts wegen zu beachten ist (Musielak/Weth ZPO § 86 Rn. 12; vgl. ferner BGH 29. Mai 1963 - IV ZR 73/62 - MDR 1964, 126 f.; BGH 8. Februar 1993 - II ZR 62/92 - NJW 1993, 1654 f.; RG 27. September 1927 - III 456/26 - RGZ 118, 122, 125; BFH 23. Januar 1985 - I B 36/83 - NJW 1986, 2594; OLG Köln 21. März 1975 - 9 U 162/74 - OLGZ 1975, 349 f.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 58. Aufl. § 86 Rn. 9; anderer Ansicht Bork MDR 1991, 97, 99; Stein-Jonas-Roth ZPO 21. Aufl. § 246 Rn. 4; Weber-Grellet NJW 1986, 2559; Zöller/Vollkommer ZPO 21. Aufl. § 86 Rn. 12).

  • LAG Hamburg, 25.03.1998 - 5 Sa 72/97

    Prozeßunfähigkeit bei anwaltlicher Vertretung

    Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 733/98
    Landesarbeitsgericht Hamburg - 5 Sa 72/97 -.

    2 AZR 733/98 5 Sa 72/97.

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 25. März 1998 - 5 Sa 72/97 - aufgehoben.

  • BGH, 23.02.1990 - V ZR 188/88

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei Annahme der Prozeßunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 733/98
    Bei dieser Sachlage war nach der Beweislast zu entscheiden, denn das Gericht darf die Partei nicht zu der Untersuchung drängen oder gar zwingen (BGH 9. Mai 1962 - IV ZR 4/62 - NJW 1962, 1510 f.; BGH 23. Februar 1990 - V ZR 188/88 - NJW 1990, 1734, 1736).
  • BGH, 09.05.1962 - IV ZR 4/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 733/98
    Bei dieser Sachlage war nach der Beweislast zu entscheiden, denn das Gericht darf die Partei nicht zu der Untersuchung drängen oder gar zwingen (BGH 9. Mai 1962 - IV ZR 4/62 - NJW 1962, 1510 f.; BGH 23. Februar 1990 - V ZR 188/88 - NJW 1990, 1734, 1736).
  • BAG, 15.09.1977 - 3 AZR 410/76

    Revisionsinstanz - Vortrag neuer Tatsachen - Prozeßfähigkeit - Beweiserhebung

    Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 733/98
    Ist letzteres der Fall und läßt sich die Prozeßfähigkeit des Klägers nicht feststellen, so gehen verbleibende Zweifel zu seinen Lasten (Senatsurteile vom 6. Mai 1958 und 28. Februar 1974 - 2 AZR 551/57 - und - 2 AZR 191/73 - AP ZPO § 56 Nr. 1 und Nr. 4; BAG 1. März 1963 - 1 AZR 356/61 - AP, aaO, Nr. 2; BAG 15. September 1977 - 3 AZR 410/76 - AP, aaO, Nr. 5; BGH, aaO).
  • RG, 27.09.1927 - III 456/26

    Nichtigkeitsklage (ZPO. § 579)

    Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 733/98
    Die prozeßunfähig gewordene Partei ist dann im Sinne von § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO "nach den Vorschriften der Gesetze vertreten", obwohl für sie zunächst kein gesetzlicher Vertreter bestellt ist und ein Mangel der Prozeßfähigkeit gemäß § 56 Abs. 1 ZPO von Amts wegen zu beachten ist (Musielak/Weth ZPO § 86 Rn. 12; vgl. ferner BGH 29. Mai 1963 - IV ZR 73/62 - MDR 1964, 126 f.; BGH 8. Februar 1993 - II ZR 62/92 - NJW 1993, 1654 f.; RG 27. September 1927 - III 456/26 - RGZ 118, 122, 125; BFH 23. Januar 1985 - I B 36/83 - NJW 1986, 2594; OLG Köln 21. März 1975 - 9 U 162/74 - OLGZ 1975, 349 f.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 58. Aufl. § 86 Rn. 9; anderer Ansicht Bork MDR 1991, 97, 99; Stein-Jonas-Roth ZPO 21. Aufl. § 246 Rn. 4; Weber-Grellet NJW 1986, 2559; Zöller/Vollkommer ZPO 21. Aufl. § 86 Rn. 12).
  • BAG, 01.03.1963 - 1 AZR 356/61

    Prozeßfähigkeit einer Prozeßpartei - Beweislast - Unterstellung der

    Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 733/98
    Ist letzteres der Fall und läßt sich die Prozeßfähigkeit des Klägers nicht feststellen, so gehen verbleibende Zweifel zu seinen Lasten (Senatsurteile vom 6. Mai 1958 und 28. Februar 1974 - 2 AZR 551/57 - und - 2 AZR 191/73 - AP ZPO § 56 Nr. 1 und Nr. 4; BAG 1. März 1963 - 1 AZR 356/61 - AP, aaO, Nr. 2; BAG 15. September 1977 - 3 AZR 410/76 - AP, aaO, Nr. 5; BGH, aaO).
  • BAG, 22.03.1988 - 3 AZR 350/86

    Löschung des Registereintrags als Voraussetzungen eines Verlusts der Rechts- und

    Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 733/98
    Gleiches gilt für die Zulässigkeit der Revision (BAG 22. März 1988 - 3 AZR 350/86 - AP ZPO § 50 Nr. 6; BGH 9. Januar 1996 - VI ZR 94/95 - NJW 1996, 1059, mwN).
  • BGH, 29.05.1963 - IV ZR 73/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 733/98
    Die prozeßunfähig gewordene Partei ist dann im Sinne von § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO "nach den Vorschriften der Gesetze vertreten", obwohl für sie zunächst kein gesetzlicher Vertreter bestellt ist und ein Mangel der Prozeßfähigkeit gemäß § 56 Abs. 1 ZPO von Amts wegen zu beachten ist (Musielak/Weth ZPO § 86 Rn. 12; vgl. ferner BGH 29. Mai 1963 - IV ZR 73/62 - MDR 1964, 126 f.; BGH 8. Februar 1993 - II ZR 62/92 - NJW 1993, 1654 f.; RG 27. September 1927 - III 456/26 - RGZ 118, 122, 125; BFH 23. Januar 1985 - I B 36/83 - NJW 1986, 2594; OLG Köln 21. März 1975 - 9 U 162/74 - OLGZ 1975, 349 f.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 58. Aufl. § 86 Rn. 9; anderer Ansicht Bork MDR 1991, 97, 99; Stein-Jonas-Roth ZPO 21. Aufl. § 246 Rn. 4; Weber-Grellet NJW 1986, 2559; Zöller/Vollkommer ZPO 21. Aufl. § 86 Rn. 12).
  • BAG, 06.05.1958 - 2 AZR 551/57

    Mangel der Prozeßfähigkeit - Berücksichtigung von Amts wegen - Parteidisposition

  • BAG, 28.02.1974 - 2 AZR 191/73

    Zweifel an der Prozeßfähigkeit einer Partei - Versäumnis - Versäumnisurteil

  • BFH, 23.01.1985 - I B 36/83

    Auswirkungen einer Löschung aus dem Handelsregister auf die Beteiligungsfähigkeit

  • BFH, 26.02.1985 - VIII R 125/83

    Kapitalvermögen - Eheleute - Einkommensteuer - Sparerfreibetrag

  • LAG Hamburg, 09.08.2017 - 3 Sa 50/16

    Prozessunfähigkeit wegen Querulantenwahns - Benachteiligung im

    Bestehen erhebliche Zweifel an der Prozessfähigkeit, hat die fehlende Bereitschaft eines Klägers zur Mitwirkung an der Feststellung seiner Prozessfähigkeit zur Folge, dass insofern nach Beweislast zu entscheiden und von der Prozessunfähigkeit des Klägers auszugehen ist (im Anschluss an BAG, Urteil vom 20. Januar 2000 - 2 AZR 733/98, juris).

    Zwar sind nach der Lebenserfahrung Störungen der Geistestätigkeit als Ausnahmeerscheinungen anzusehen, so dass im allgemeinen von der Prozessfähigkeit einer Partei auszugehen ist; dies kann allerdings dann nicht gelten, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass Prozessunfähigkeit vorliegen könnte (BAG, Urteil vom 20. Januar 2000 - 2 AZR 733/98 - m.w.N., juris).

    Dies hätte allerdings vorausgesetzt, dass die Klägerin bereit gewesen wäre, sich begutachten zu lassen, denn eine Partei darf zu einer Untersuchung ihrer Prozessfähigkeit nicht gedrängt oder gar gezwungen werden (vgl. BAG, Urteil vom 20. Januar 2000 - 2 AZR 733/98, juris).

    Die fehlende Bereitschaft der Klägerin zur Mitwirkung an der Feststellung ihrer Prozessfähigkeit hat zur Folge, dass bezüglich der Prozessfähigkeit der Klägerin nach Beweislast zu entscheiden ist (vgl. BAG, Urteil vom 20. Januar 2000 a.a.O.).

    Die prozessunfähig gewordene Partei ist dann im Sinne von § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO "nach den Vorschriften der Gesetze vertreten", obwohl für sie zunächst kein gesetzlicher Vertreter bestellt ist und ein Mangel der Prozessfähigkeit gemäß § 56 Abs. 1 ZPO von Amts wegen zu beachten ist (vgl. BAG, Urteil vom 20. Januar 2000 - 2 AZR 733/98 - m.w.N., juris).

  • BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18

    Ablehnungsgesuche unzulässig und Verfassungsbeschwerden gegen arbeitsgerichtliche

    Weigern sich die Betroffenen, an weiterer Aufklärung mitzuwirken und verbleiben nach Erschöpfung aller sonstigen erschließbaren Erkenntnisse hinreichende Anhaltspunkte für eine Prozessunfähigkeit, so gehen etwa noch vorhandene Zweifel zu ihren Lasten (vgl. BAG, Urteil vom 20. Januar 2000 - 2 AZR 733/98 -, juris, Rn. 23; BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - VI ZR 249/09 -, Rn. 4 m.w.N.).
  • LAG Hamburg, 18.04.2018 - 6 Sa 13/15

    Entscheidung nach Lage der Akten - konkrete Anhaltspunkte für Prozessunfähigkeit

    Diese hat das Risiko der Nichterweislichkeit ihrer Prozessfähigkeit zu tragen, da sie insoweit eine "objektive" Beweislast trifft (nach BAG, Urteil vom 20.01.2000, 2 AZR 733/98, juris).

    aa) Bestehen Zweifel an der Prozessfähigkeit einer Partei, muss das Gericht die Möglichkeiten zur Aufklärung pflichtgemäß ausschöpfen (vgl. BAG, Urteil v. 20.01.2000,2 AZR 733/98, juris Rn. 25).

    Bei der Beweiserhebung ist das Gericht nicht an die förmlichen Beweismittel des Zivilprozesses gebunden, sondern es gilt der Grundsatz des "Freibeweises" (BAG, Urteil v. 20.01.2000,2 AZR 733/98, juris Rn. 26).

    Für die Prozessfähigkeit kommt es maßgebend auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an, da die Partei zu diesem Zeitpunkt ihre bisherige Prozessführung genehmigen könnte, sollte sie zu einem früheren Zeitpunkt prozessunfähig gewesen sein (BAG, Urteil v. 20.01.2000, 2 AZR 733/98, juris Rn. 26).

    Ist die Partei anwaltlich vertreten, schadet ein späterer Eintritt der Prozessunfähigkeit nicht, wenn die Partei bei Erteilung der Prozessvollmacht prozessfähig war (BAG, Urteil v. 20.01.2000, 2 AZR 733/98, juris Rn. 24).

    Die Kammer kann kein auf einer persönlichen Begutachtung der Klägerin basierendes Gutachten einholen, da eine Partei zu einer Untersuchung ihrer Prozessfähigkeit nicht gedrängt oder gar gezwungen werden kann (vgl. BAG, Urteil v. 20. Januar 2000 - 2 AZR 733/98, juris).

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