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   OLG Brandenburg, 02.08.2000 - 9 WF 90/00   

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https://dejure.org/2000,5953
OLG Brandenburg, 02.08.2000 - 9 WF 90/00 (https://dejure.org/2000,5953)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.08.2000 - 9 WF 90/00 (https://dejure.org/2000,5953)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. August 2000 - 9 WF 90/00 (https://dejure.org/2000,5953)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung im Prozesskostenhilfeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 91a § 118 Abs. 1 S. 4
    Zur Erledigungserklärung nach § 91a ZPO und der Kostenerstattung im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1436
  • MDR 2000, 1393
  • MDR 2001, 1393
  • FamRZ 2001, 501
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.05.2005 - IV ZR 135/04

    Umfang der Erstattungspflicht des Rechtsschutzversicherers bei gleichzeitiger

    Nichts anderes könne gelten, wenn die Rechtsverfolgung darüber hinausgehe, weil sie neben dem gedeckten Anspruch weitere, ungedeckte Ansprüche zum Gegenstand habe (OLG Hamm VersR 1993, 94; v. Bühren, MDR 2001, 1393 f.; Meyer, JurBüro 2000, 70; Buschbell/Hering, Handbuch Rechtsschutz 2. Aufl. § 10 Rdn. 133; Harbauer, Rechtsschutzversicherung 6. Aufl. Vor § 21 ARB 75 Rdn. 5).
  • OLG Hamm, 31.01.2006 - 2 WF 12/06

    Rechtsschutzbedürfnis, Abänderungsklage

    Eine Erledigungserklärung mit dem Ziel, der Gegenseite die Kosten auferlegen zu lassen, ist aber im Prozesskostenhilfeverfahren nicht möglich; erklären die (späteren) Prozessparteien im Prozesskostenhilfeverfahren die Hauptsache für erledigt, darf keine Entscheidung nach § 91 a Abs. 1 ZPO ergehen (KG, MDR 1967, 133; OLG Brandenburg, MDR 2000, 1393; Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 91 a Rn. 58 Stichwort "Prozesskostenhilfeverfahren"); jede Partei hat die ihr entstandenen Kosten nach § 118 Abs. 1 Satz 4 ZPO selbst zu tragen.
  • OLG München, 01.10.2002 - 25 U 2862/02

    Streit über die Höhe der Kostentragungslast einer Rechtsschutzversicherung

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  • KG, 16.12.2022 - 7 W 15/22

    Kostenentscheidung bei fehlerhafter Klagezustellung und Erledigungserklärung

    a) Die Erledigungserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Begründung eines Prozessrechtsverhältnisses, das heißt des Eintritts der Rechtshängigkeit; bloße Anhängigkeit genügt nicht (OLG München, Beschluss vom 7. Juli 2017 - 13 W 941/17 - juris Rn. 11; OLG Brandenburg, Beschluss vom 2. August 2000 - 9 WF 90/00 - juris Rn. 8; Althammer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 91a Rn. 17 m.w.N. auch zur Gegenauffassung; Smid/Hartmann in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl., § 91a Rn. 75).
  • OLG Koblenz, 30.11.2005 - 11 WF 698/05

    Kostenentscheidung bei Erledigung vor Rechtshängigkeit

    a) Unbeschadet der Frage nach dem Zeitpunkt des Eintritts des erledigenden Ereignisses (vgl. dazu Vollkommer in: Zöller, 25. Auflage 2005, § 91 a Rn. 16) setzt die Wirksamkeit der Erledigungserklärung(en) die Begründung eines Prozessrechtsverhältnisses zwischen den Parteien, mithin den Eintritt der Rechtshängigkeit (§§ 253 Abs. 1, 261 Abs. 1 ZPO ), voraus (ganz h.M.; vgl. OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 1436, f.; Vollkommer aaO., Rn. 17; Musielak/Wolst, Zivilprozessordnung , 4. Auflage 2005, § 91 a Rn. 15).
  • LG Kaiserslautern, 20.10.2005 - 3 O 802/05

    Zivilprozess: Übereinstimmende Erledigung auch bei anhängiger, nicht zugestellter

    Der Gegenauffassung, die mangels entstandenen Prozessrechtsverhältnisses eine übereinstimmende Erledigungserklärung nicht für möglich hält und für die Kostenerstattung auf die Geltendmachung des materiellen Kostenerstattungsanspruches in einem gesonderten Verfahren verweist (OLG Nürnberg NJW 1975, 2206 f.; OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 1436 f.; Musielak/Wolst, ZPO, 4. Auflage, § 91a Rdnr. 15) ist nicht zu folgen.
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