Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 09.11.2000

Rechtsprechung
   BGH, 11.10.2000 - IV ZR 208/99   

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BGH, 11.10.2000 - IV ZR 208/99 (https://dejure.org/2000,1134)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2000 - IV ZR 208/99 (https://dejure.org/2000,1134)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2000 - IV ZR 208/99 (https://dejure.org/2000,1134)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Musterbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berufsunfähigkeit - Zusatzversicherung - Grenze - Fortsetzung - Berufstätigkeit - Überobligationsmäßige Anstrengung - Raubbau - Gesundheit - Informatikunterricht - Computermonitor

  • Judicialis

    Musterbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) § 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 2
    Überobligationsmäßige Fortsetzung der bisherigen Berufstätigkeit ist durch Gesamtwürdigung festzustellen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ § 2
    Fortsetzung der bisherigen Berufstätigkeit aufgrund überobligationsmäßiger Anstrengung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1943
  • MDR 2001, 274
  • VersR 2001, 89
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.02.1991 - IV ZR 66/90

    Wahrung der Ausschlußfrist in der Berufungsunfähigkeitsversicherung

    Auszug aus BGH, 11.10.2000 - IV ZR 208/99
    Dies kann der Fall sein, wenn die Gefahr einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes besteht (vgl. Senatsurteile vom 16. März 1994 - IV ZR 110/92 - VersR 1994, 587 unter 2 b; vom 27. Februar 1991 - IV ZR 66/90 - VersR 1991, 450 unter 2 und vom 30. November 1994 - IV ZR 300/93 - VersR 1995, 159 unter 3 zu b).

    Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen kann es genügen, wenn sie bereits eingetreten oder ernsthaft zu befürchten sind (vgl. Senatsurteil vom 27. Februar 1991, aaO und OLG Karlsruhe VersR 1983, 281 f.).

  • OLG Karlsruhe, 19.05.1982 - 12 U 190/81

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs einer Grundschullehrerin auf

    Auszug aus BGH, 11.10.2000 - IV ZR 208/99
    Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen kann es genügen, wenn sie bereits eingetreten oder ernsthaft zu befürchten sind (vgl. Senatsurteil vom 27. Februar 1991, aaO und OLG Karlsruhe VersR 1983, 281 f.).
  • BGH, 30.09.1992 - IV ZR 227/91

    Konkrete Feststellungen zur Berufsausübung als Grundlage sachverständiger

    Auszug aus BGH, 11.10.2000 - IV ZR 208/99
    Zur Frage, welche Elemente der Berufsunfähigkeit der Beurteilung durch medizinische Sachverständige unterliegen, wird auf das Senatsurteil in BGHZ 119, 263 ff. verwiesen, ferner auf die Urteile des Senats vom 13. Mai 1987 - IVa ZR 8/86 - VersR 1987, 753 ff. und vom 12. Juni 1996 - IV ZR 118/95 - VersR 1996, 1090 ff.
  • BGH, 16.03.1994 - IV ZR 110/92

    Feststellung des ausgeübten Berufs in der BB-BUZ

    Auszug aus BGH, 11.10.2000 - IV ZR 208/99
    Dies kann der Fall sein, wenn die Gefahr einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes besteht (vgl. Senatsurteile vom 16. März 1994 - IV ZR 110/92 - VersR 1994, 587 unter 2 b; vom 27. Februar 1991 - IV ZR 66/90 - VersR 1991, 450 unter 2 und vom 30. November 1994 - IV ZR 300/93 - VersR 1995, 159 unter 3 zu b).
  • BGH, 30.11.1994 - IV ZR 300/93

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherten im Hinblick auf eine tatsächlich

    Auszug aus BGH, 11.10.2000 - IV ZR 208/99
    Dies kann der Fall sein, wenn die Gefahr einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes besteht (vgl. Senatsurteile vom 16. März 1994 - IV ZR 110/92 - VersR 1994, 587 unter 2 b; vom 27. Februar 1991 - IV ZR 66/90 - VersR 1991, 450 unter 2 und vom 30. November 1994 - IV ZR 300/93 - VersR 1995, 159 unter 3 zu b).
  • BGH, 12.06.1996 - IV ZR 118/95

    Verlagerung der Tätigkeit des mitarbeitenden Betriebsinhabers als Verweisung auf

    Auszug aus BGH, 11.10.2000 - IV ZR 208/99
    Zur Frage, welche Elemente der Berufsunfähigkeit der Beurteilung durch medizinische Sachverständige unterliegen, wird auf das Senatsurteil in BGHZ 119, 263 ff. verwiesen, ferner auf die Urteile des Senats vom 13. Mai 1987 - IVa ZR 8/86 - VersR 1987, 753 ff. und vom 12. Juni 1996 - IV ZR 118/95 - VersR 1996, 1090 ff.
  • BGH, 28.04.1999 - IV ZR 123/98

    Einstellung der Leistungen aus einer BUZ

    Auszug aus BGH, 11.10.2000 - IV ZR 208/99
    Eine solche überobligationsmäßige Anstrengung hat der Senat angenommen, wenn ein Versicherter durch Kapitaleinsatz sein Unternehmen erweitert und sich erst dadurch eine Umorganisationsmöglichkeit schaffen kann (Urteil vom 28. April 1999 - IV ZR 123/98 - VersR 1999, 958 unter II 2 b).
  • BGH, 13.05.1987 - IVa ZR 8/86

    Berücksichtigung einer Umschulung des Versicherungsnehmers in der

    Auszug aus BGH, 11.10.2000 - IV ZR 208/99
    Zur Frage, welche Elemente der Berufsunfähigkeit der Beurteilung durch medizinische Sachverständige unterliegen, wird auf das Senatsurteil in BGHZ 119, 263 ff. verwiesen, ferner auf die Urteile des Senats vom 13. Mai 1987 - IVa ZR 8/86 - VersR 1987, 753 ff. und vom 12. Juni 1996 - IV ZR 118/95 - VersR 1996, 1090 ff.
  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 5/11

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Berufsunfähigkeit bei Gesundheitsgefahren

    Letzteres kann nicht nur dann der Fall sein, wenn sich die fortgesetzte Berufstätigkeit des Versicherungsnehmers angesichts einer drohenden Verschlechterung seines Gesundheitszustandes als Raubbau an der Gesundheit und deshalb überobligationsmäßig erweist (vgl. dazu Senatsurteile vom 11. Oktober 2000 - IV ZR 208/99, VersR 2001, 89 unter II 1 m.w.N.; vom 30. November 1994 - IV ZR 300/93, VersR 1995, 159 unter 3 b; OLG Karlsruhe VersR 1983, 281), sondern kommt auch in Betracht, wenn andere mit der Gesundheitsbeeinträchtigung in Zusammenhang stehende oder zusammenwirkende Umstände in der Gesamtschau ergeben, dass dem Versicherungsnehmer die Fortsetzung seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit nicht mehr zugemutet werden kann (Senatsurteil vom 11. Oktober 2000 aaO; OLG Koblenz aaO).

    Zwar ist dem Versicherungsnehmer eine Fortsetzung seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit dann nicht zuzumuten, wenn diese nachweislich bereits zu weitergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt hat oder solche Schäden ernsthaft zu erwarten sind (Senatsurteile vom 11. Oktober 2000 - IV ZR 208/99, VersR 2001, 89 unter II 1; vom 27. Februar 1991 - IV ZR 66/90, VersR 1991, 450 unter 2 b; OLG Saarbrücken VersR 2004, 1165).

  • OLG Saarbrücken, 05.04.2023 - 5 U 43/22

    Vorliegen einer Berufsunfähigkeit

    Unter welchen Voraussetzungen ein überobligationsmäßiges Verhalten des Versicherten vorliegt, lässt sich nicht allgemein sagen (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2000 - IV ZR 208/99, VersR 2001, 89; OLG Karlsruhe, RuS 2021, 703).

    Ist dagegen völlig offen, ob weitere Gesundheitsschäden eintreten, kann eine Berufsunfähigkeit nicht angenommen werden (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2000 - IV ZR 208/99, VersR 2001, 89; Senat, Urteil vom 24. November 2021 - 5 U 20/19, VersR 2022, 371; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 4. Aufl., Kap. 6 Rn. 111).

    Vielmehr genügt seine uneingeschränkt nachvollziehbar begründete Einschätzung, die von einem stattgehabten Infarkt und, daraus folgend, einem bei Schichtarbeit "potenzierten" Risiko für weitere schwere Verläufe ausgeht, dem von der Rechtsprechung geforderten "messbaren, rational begründbaren Grad von Wahrscheinlichkeit" (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2000 - IV ZR 208/99, VersR 2001, 89; Senat, Urteil vom 24. November 2021 - 5 U 20/19, VersR 2022, 371); eine weitergehende konkrete Bezifferung von Wahrscheinlichkeiten, wie sie die Beklagte vermisst, war dazu nicht erforderlich.

  • LG Nürnberg-Fürth, 14.12.2017 - 2 O 3404/16

    Unzulässige Verweisung auf einen durch Umschulung erlangten Beruf im

    So ist etwa anerkannt, dass bei der Bestimmung der Berufsunfähigkeit überobligationsmäßiges Verhalten der versicherten Person (z.B. Weiterarbeit trotz Gefahr einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes) außer Betracht zu bleiben hat (BGH 11.10.2000 - IV ZR 208/99, r+s 2001, 167; BGH 30.11.1994 - IV ZR 300/93, VersR 1995, 159; sowie BGH 28.4.1999 - IV ZR 123/98, r+s 1999, 387 zur Umorganisation).
  • OLG Saarbrücken, 23.02.2011 - 5 U 275/09

    Berufusunfähigkeit eines an den Augen erkrankten Zahnarztes

    DieBeantwortung der Frage, ob die mehr als hälftige Fortsetzung der bisherigen Berufstätigkeit überobligationsmäßig ist, ist nicht nur anhand der gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu beantworten, sondern unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles (BGH, Urt. v. 11.10.2000 - IV ZR 208/99 - VersR 2001, 89 ).

    Es kann sich eine Unzumutbarkeit auch aus dem Zusammenwirken mehrerer, je für sich genommen die Zumutbarkeitsschwelle noch nicht übersteigender Umstände in ihrer Gesamtschau ergeben (BGH, Urt. v. 11.10.2000 - IV ZR 208/99 - VersR 2001, 89 ).

    Ist völlig offen, ob weitere Gesundheitsschäden eintreten, ist bei einer mehr als hälftigen Fortsetzung der früheren Berufstätigkeit eine Berufsunfähigkeit nicht bewiesen (BGH, Urt. v. 11.10.2000 - IV ZR 208/99 - VersR 2001, 89 ).

    Auf die subjektive Zufriedenheit des Versicherten kommt es hingegen nicht an (BGH, Urt. v. 11.10.2000 - IV ZR 208/99 - VersR 2001, 89 ).Einen ihm nicht zumutbaren Qualitätsverlust hat der Kläger zwar unsubstantiiert behauptet (Bl. 27 d.A.), aber nicht unter Beweis gestellt.

  • BGH, 17.03.2004 - IV ZB 21/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidungen des Berufungsgerichts

    Der Senat hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur weiteren Aufklärung und erneuten Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Urteil vom 11. Oktober 2000 - IV ZR 208/99 - VersR 2001, 89).
  • OLG Saarbrücken, 20.01.2016 - 5 U 286/11

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Berufsunfähigkeit eines an Hauterkrankungen

    Ist völlig offen, ob weitere Gesundheitsschäden eintreten, ist bei einer mehr als hälftigen Fortsetzung der früheren Berufstätigkeit eine Berufsunfähigkeit nicht bewiesen (vgl. BGH, Urt. v. 11.10.2000 - IV ZR 208/99 - VersR 2001, 89; Senat, Urt. v. 8.12.2010 - 5 U 8/10 -).
  • BGH, 13.12.2023 - IV ZR 125/23

    Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Verletzung des

    Letzteres kann der Fall sein, wenn sich die fortgesetzte Berufstätigkeit des Versicherungsnehmers angesichts einer drohenden Verschlechterung seines Gesundheitszustandes als Raubbau an der Gesundheit und deshalb überobligationsmäßig erweist (Senatsbeschluss vom 11. Juli 2012 - IV ZR 5/11, VersR 2012, 1547 Rn. 3; Senatsurteil vom 11. Oktober 2000 - IV ZR 208/99, VersR 2001, 89 [juris Rn. 11]).
  • BGH, 27.02.2008 - IV ZR 45/06

    Anforderungen an den Nachweis der Berufsunfähigkeit in der

    Kommt es darauf an, wie sich bestimmte medizinisch festgestellte Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit auf die zuletzt konkret ausgeübte Berufstätigkeit des Versicherten auswirken, sind hierzu gegebenenfalls Zeugen und ein berufskundlicher Sachverständiger zu hören (Senatsurteil vom 11. Oktober 2000 - IV ZR 208/99 - VersR 2001, 89 unter III).
  • OLG Saarbrücken, 27.03.2019 - 5 U 44/17

    Nachweis der Berufsunfähigkeit in versicherter Zeit und mögliche Vorerkrankung

    Ist es dagegen völlig offen, ob weitere Gesundheitsschäden eintreten, kann eine Berufsunfähigkeit nicht angenommen werden (BGH, Urt. v. 11.10.2000 - IV ZR 208/99 - VersR 2001, 89; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 3.Aufl., Rn. 109).
  • OLG Saarbrücken, 24.11.2021 - 5 U 20/19

    Zur Haftung eines Versicherungsvertreters wegen Verletzung von Beratungspflichten

    Ist es dagegen völlig offen, ob weitere Gesundheitsschäden eintreten, kann eine Berufsunfähigkeit nicht angenommen werden (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2000 - IV ZR 208/99, VersR 2001, 89; Senat, Urteil vom 27. März 2019 - 5 U 44/17, juris Rz. 86; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 3. Aufl., Rn. 109).
  • OLG Saarbrücken, 08.12.2010 - 5 U 8/10

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Berufsunfähigkeit bei einer auf Dauer notwendigen

  • OLG Saarbrücken, 19.11.2003 - 5 U 168/00

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Zumutbarkeit einer Operation unter

  • OLG Saarbrücken, 29.10.2003 - 5 U 451/02

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Betriebsumorganisation

  • OLG Dresden, 15.10.2002 - 5 U 451/02

    Konkludenter Regressverzicht bei leichter Fahrlässigkeit auch gegenüber einem

  • OLG Karlsruhe, 15.06.2021 - 12 U 36/21

    Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung Begriff der Berufsunfähigkeit

  • OLG Saarbrücken, 11.02.2015 - 5 U 20/13

    Begriff der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähgkeits-Zusatzversicherung

  • OLG Saarbrücken, 26.04.2017 - 5 U 27/15

    Begriff der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • OLG Koblenz, 09.09.2004 - 10 U 20/04

    Deckungsklage gegen die Krankheitskosten- und Krankentagegeldversicherung:

  • OLG Köln, 13.05.2009 - 20 U 202/08

    Begriff der Berufsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung

  • OLG Saarbrücken, 19.12.2014 - 5 U 40/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Berufsunfähigkeit eines selbstständigen

  • OLG Saarbrücken, 16.07.2021 - 5 U 107/18

    Zur Berufsunfähigkeit eines IT-Systemadministrators, der jederzeit auf Abruf für

  • OLG Saarbrücken, 06.08.2003 - 5 U 283/01

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Voraussetzungen der Verweisung eines Stukkateurs

  • LG München I, 26.03.2021 - 26 O 11852/18

    Rente, Erkrankung, Leistungen, Krankheit, Versorgung, Versicherungsnehmer,

  • KG, 02.11.2010 - 6 U 75/10

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Zumutbare Verweisungtätigkeit für einen im

  • KG, 24.07.2020 - 6 U 157/18

    Auslegung spezieller BU-Bedingungen einer überbetrieblichen Pensionskasse;

  • LG Saarbrücken, 25.05.2005 - 14 O 291/03

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Berufsunfähigkeit trotz weiterer Berufsausübung

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 09.11.2000 - 8 U 120/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4301
OLG Oldenburg, 09.11.2000 - 8 U 120/00 (https://dejure.org/2000,4301)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 09.11.2000 - 8 U 120/00 (https://dejure.org/2000,4301)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 09. November 2000 - 8 U 120/00 (https://dejure.org/2000,4301)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verletzung durch ein Pferd bei einem ländlichen Reitturnier: Verkehrssicherungspflichten des Veranstalters; Haftung des Pferdehalters

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 Abs. 1 BGB; § 833 S. 1 BGB; § 847 BGB; § 254 Abs. 1 BGB; § 828 Abs. 1 S. 1 BGB
    Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Unfalls; Schuldhafte Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Unfalls; Schuldhafte Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

  • Judicialis

    BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 833; ; BGB § 847 a.F.

  • rechtsportal.de

    Verkehrssicherungspflicht bei ländlichem Reitturnier - Mitverschulden eines 9 1/2-jährigen Kindes bei Verletzung durch Ausschlagen des Pferdes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Pferde - Pferd

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 274
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.11.1983 - VI ZR 137/82

    Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters eines Eishockey-Bundesligaspiels

    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.11.2000 - 8 U 120/00
    Der Veranstalter von Sportwettkämpfen ist zwar grundsätzlich verpflichtet, Anordnungen und Maßnahmen zu ergreifen, die den Schutz der Zuschauer vor Gefahren, die typischerweise mit dem Sportbetrieb verbunden sind , gewährleisten (vgl. BGH NJW 1984, 801 ff., 801).
  • OLG Celle, 20.06.1968 - 5 U 37/68
    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.11.2000 - 8 U 120/00
    Denn insoweit ist darauf abzustellen, ob das geschädigte Kind die geistige Reife erlangt hatte, die es befähigte zu erkennen, daß es sich selbst vor Schaden bewahren muß (vgl. OLG Celle NJW 1968, 2146 f.).
  • BGH, 14.07.1977 - VI ZR 234/75

    Erwerb eines Pferdes als Kapitalanlage - Schadensersatz wegen eines Reitunfalls -

    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.11.2000 - 8 U 120/00
    II) Die Haftung des Beklagten zu 2 ) als Halter des den Unfall verursachenden Pferdes auf Schadensersatz und in Verbindung mit § 847 BGB auch auf Schmerzensgeld (vgl. BGH MDR 1978, 42 = NJW 1997, 2158 f.) folgt aus § 833 S. 1 BGB.
  • OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 5 U 114/10

    Haftung des Pferdehalters: Mitverschulden bei Verletzung eines Jugendlichen durch

    Ebenfalls kein Mitverschulden hat das OLG Koblenz angenommen, als sich nicht klären ließ, ob sich das verletzte 9-jährige Mädchen dem Pferd so weit genähert hatte, dass mit einem Tritt gerechnet werden musste (U. v. 09.11.2000, Az. 8 U 120/00, MDR 2001, 274).

    Dass ein Schmerzensgeld von 12.000 EUR den Verletzungen angemessen ist, die die Klägerin durch den Unfall erlitten hat, derzeit erleidet und - ggf. auch durch die Nachoperation und ihre Folgebehandlung - erleiden wird, ist unter den Parteien nicht streitig und vom Landgericht unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Oldenburg auch so angenommen worden (MDR 2001, 274).

  • OLG Düsseldorf, 12.08.2015 - 18 U 205/14

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Gegen Ausbrüche ist daher die sicherste zumutbare Einfriedungsart zu wählen (BGH, Urt. v. 14.06.1976 - VI ZR 212/75, Juris; vgl. zur Zumutbarkeit in anderem Zusammenhang auch OLG Oldenburg, Urt. v. 09.11.2000 - 8 U 120/00, Juris).
  • LG Osnabrück, 10.03.2005 - 5 O 487/04

    Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht wegen eines stromführenden Weidezauns;

    Sollte man hier den gleichen Sicherheitsstandard wie bei großen Reitturnieren erreichen, würden etliche Reitvereine in finanzieller Hinsicht überfordert (OLG Oldenburg, OLGR 2000, 337 = MDR 2001, 274).
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