Rechtsprechung
LG Berlin, 14.11.2000 - 15 O 210/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 2001, 391
Wird zitiert von ... (4)
- LG Berlin, 14.01.2003 - 15 O 420/02
Unverlangte E-Mail- oder SMS-Werbung
Denn diese Werbung ist - im Unterschied zu der grundsätzlich zulässigen Briefwerbung - mit einer unzumutbaren Belästigung des Empfängers, der Zeit, Mühe und auch Kosten zur Sichtung und Löschung der Werbe-eMails aufwenden muss, verbunden (vgl. Urteil der Kammer in MDR 2001, 391 m. N.;… Köhler/Pieper, UWG, 3. Aufl., § 1, Rdnr. 167). - AG Rostock, 28.01.2003 - 43 C 68/02
E-Cards im Wahlkampf
Der Antragsteller hat einen Unterlassungsanspruch analog § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, weil eine Verletzung seines durch § 823 Abs. 1 BGB geschützten Persönlichkeitsrechts vorliegt (vgl. LG Berlin, MDR 2001, 391 f.; Fikentscher/Möllers, NJW 1998, 1337 ff., 1343). - LG Berlin, 09.03.2007 - 15 O 169/07
Mitstörerhaftung des MLM-Unternehmens für Spam-Mails seiner Vertriebspartner
Das Zusenden von E-Mail-Werbung stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) des Adressaten dar, wenn - wie hier - nicht dessen ausdrückliches oder mutmaßliches Einverständnis vorliegt (vgl. Kammer in: MDR 2001, 391). - LG Berlin, 01.06.2006 - 2b C 509/06 Das Zusenden von E-Mail-Werbung stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) des Adressaten dar, wenn - wie hier - nicht dessen ausdrückliches oder mutmaßliches Einverständnis vorliegt (vgl. Kammer in: MDR 2001, 391).