Rechtsprechung
   LG Berlin, 14.11.2000 - 15 O 210/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14825
LG Berlin, 14.11.2000 - 15 O 210/00 (https://dejure.org/2000,14825)
LG Berlin, Entscheidung vom 14.11.2000 - 15 O 210/00 (https://dejure.org/2000,14825)
LG Berlin, Entscheidung vom 14. November 2000 - 15 O 210/00 (https://dejure.org/2000,14825)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,14825) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 391
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • LG Berlin, 14.01.2003 - 15 O 420/02

    Unverlangte E-Mail- oder SMS-Werbung

    Denn diese Werbung ist - im Unterschied zu der grundsätzlich zulässigen Briefwerbung - mit einer unzumutbaren Belästigung des Empfängers, der Zeit, Mühe und auch Kosten zur Sichtung und Löschung der Werbe-eMails aufwenden muss, verbunden (vgl. Urteil der Kammer in MDR 2001, 391 m. N.; Köhler/Pieper, UWG, 3. Aufl., § 1, Rdnr. 167).
  • AG Rostock, 28.01.2003 - 43 C 68/02

    E-Cards im Wahlkampf

    Der Antragsteller hat einen Unterlassungsanspruch analog § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, weil eine Verletzung seines durch § 823 Abs. 1 BGB geschützten Persönlichkeitsrechts vorliegt (vgl. LG Berlin, MDR 2001, 391 f.; Fikentscher/Möllers, NJW 1998, 1337 ff., 1343).
  • LG Berlin, 09.03.2007 - 15 O 169/07

    Mitstörerhaftung des MLM-Unternehmens für Spam-Mails seiner Vertriebspartner

    Das Zusenden von E-Mail-Werbung stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) des Adressaten dar, wenn - wie hier - nicht dessen ausdrückliches oder mutmaßliches Einverständnis vorliegt (vgl. Kammer in: MDR 2001, 391).
  • LG Berlin, 01.06.2006 - 2b C 509/06
    Das Zusenden von E-Mail-Werbung stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) des Adressaten dar, wenn - wie hier - nicht dessen ausdrückliches oder mutmaßliches Einverständnis vorliegt (vgl. Kammer in: MDR 2001, 391).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht