Rechtsprechung
OLG Köln, 31.10.2000 - 9 U 65/00 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berufung; Entschädigung; PKW-Diebstahl; Teilkaskoversicherung; Leistungsfreiheit
- verkehrsrechtsforum.de
Beim Einwurf des Autoschlüssels in den Briefkasten des Autohändlers kann grobe Fahrlässigkeit vorliegen mit der Folge, dass die Kaskoversicherung von ihrer Leistungspflicht befreit wird.
- Judicialis
VVG § 61; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 61; AKB § 12 Abs. 1 I b
Durch den Einwurf des Kfz-Schlüssels in den ungesicherten Briefkasten eines Autohauses wird die Entwendung des Kfz grob fahrlässig herbeigeführt - RA Kotz
Vorsicht beim Einwurf des Autoschlüssels in den Briefkasten des Autohändlers!
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AKB § 12 Abs. 1 I b; VVG § 61
Einwurf des Kfz-Schlüssels in ungesicherten Briefkasten eines Autohauses; Versicherung; grobe Fahrlässigkeit; Kfz-Diebstahl wegen Einwurf der Schlüssel in Briefkasten eins Autohauses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Versicherungsschutz für Kfz-Diebstahl nach Einwurf der Fahrzeug-Schlüssel in den ungesicherten Briefkasten eines Autohauses - Einwurf des Wagenschlüssels ist grob fahrlässig
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Kaskoversicherung - Einwurf der Kfz-Schlüssel in Autohaus-Briefkasten: Kein Versicherungsschutz bei Diebstahl
Verfahrensgang
- LG Köln, 09.03.2000 - 24 O 236/99
- OLG Köln, 31.10.2000 - 9 U 65/00
Papierfundstellen
- MDR 2001, 449
- VersR 2002, 604
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 20.06.2000 - 9 U 5/00
Leistungsfreiheit eines Kaskoversicherers wegen grob fahrlässiger Herbeiführung …
- BGH, 12.10.1988 - IVa ZR 46/87
Begriff der groben Fahrlässigkeit bei einem Kfz-Diebstahl
Auszug aus OLG Köln, 31.10.2000 - 9 U 65/00
Voraussetzung für die Annahme der Herbeiführung des Versicherungsfalls in diesem Sinne ist zunächst, daß der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten - Tun oder Unterlassen - den als vertragsgemäß vorausgesetzten Standard an Sicherheit gegenüber der Diebstahlgefahr deutlich unterschritten hat (vgl. BGH, r+s 1989, 62 = VersR 1989, 141). - OLG Hamm, 02.11.1999 - 20 W 17/99
Grob fahrlässige Herbeiführung eines Kfz-Diebstahls
Auszug aus OLG Köln, 31.10.2000 - 9 U 65/00
Anders wäre es zu beurteilen, wenn ein Briefkasten vorhanden wäre, der in der Eingangstür oder Hauswand angebracht ist (vgl. den Fall OLG Hamm, r+s 2000, 403), wie etwa bei Banken oder Sparkassen, bei denen ein Herausnehmen, - mit Hilfsmitteln - Herausangeln des Inhalts und Aufbrechen nahezu unmöglich ist.
- OLG Düsseldorf, 21.10.2009 - 19 U 8/09
Umfang des Schadensersatzes bei arglistiger Täuschung über den Umfang von …
Nachdem die Verkäuferin wegen des vom Kläger einbehaltenen Restkaufpreises von 60.000,- DM die Zwangsvollstreckung aus der notariellen Urkunde betrieb, erwirkte der Kläger in 2. Instanz ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (I-9 U 65/00), durch welches die Zwangsvollstreckung der Verkäuferin wegen des noch offenen Restkaufpreises wegen arglistiger Vorspiegelung einer nicht vorhandenen Eigenschaft für unzulässig erklärt wurde. - OLG Hamm, 14.09.2005 - 20 U 117/05
Grobe Fahrlässigkeit für den Diebstahl des Fahrzeuges ist zu bejahen, wenn der …
Diese Umstände können einen potentiellen Dieb leichter veranlassen, sich den Fahrzeugschlüssel zu beschaffen und den Wagen zu entwenden (so auch OLG Köln, MDR 2001, 449; OLG Celle, Urteil vom 09. Juni 2005, 8 U 182/04). - LG Köln, 26.07.2005 - 28 O 70/05
Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Fahrzeug; Anpassung der Berechnung …
(OLG Frankfurt, Urt. v. 7.7.2000 - 25 U 62/00, OLGR 2001, 29). - OLG Hamm, 14.11.2005 - 20 U 117/05 Diese Umstände können einen potentiellen Dieb leichter veranlassen, sich den Fahrzeugschlüssel zu beschaffen und den Wagen zu entwenden (so auch OLG Köln, MDR 2001, 449; OLG Celle, Urteil vom 09. Juni 2005, 8 U 182/04).
- LG Wuppertal, 20.11.2008 - 17 O 469/00
Haftung eines i.R.e. Grundstückskaufvertrags für den Verkäufer als Vertreter …
Durch Urteil vom 25.09.2000 erklärte das Oberlandesgericht Düsseldorf (9 U 65/00) auf die Berufung des Klägers gegen das klagabweisende Urteil des LG Wuppertal die Zwangsvollstreckung der Verkäuferin wegen des noch offenen Restkaufpreises für unzulässig, weil der Kläger wirksam gegen den Restkaufpreisanspruch mit einem sich aus einer entsprechenden Anwendung des § 463 S. 2 BGB a.F. ergebenden Schadensersatzanspruch in Höhe von mindestens 60.000,00 DM aufgerechnet habe, der sich daraus ergebe, dass die Verkäuferin durch den Beklagten als ihren Geschäftsführer wahrheitswidrig - weil das Flachdach durch die tatsächlich ausgeführten Arbeiten nicht erneuert worden war - wider besseres Wissen eine nicht vorhandene Eigenschaft, nämlich eine erneuertes Dach über der früheren Tanzschule, arglistig vorgespiegelt habe; auf das Urteil des Oberlandesgerichts (Anl. K 11) wird wegen der Einzelheiten Bezug genommen.