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   OLG Bamberg, 21.02.2001 - 4 W 146/00   

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https://dejure.org/2001,11497
OLG Bamberg, 21.02.2001 - 4 W 146/00 (https://dejure.org/2001,11497)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21.02.2001 - 4 W 146/00 (https://dejure.org/2001,11497)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21. Februar 2001 - 4 W 146/00 (https://dejure.org/2001,11497)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zweck der Neufassung des § 284 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Verzugseintritt nach § 284 Abs. 3 BGB; Inverzugsetzung des Schuldners durch Mahnung nach Fälligkeit; Kostenentscheidung anhand des hypothetischen Ausgangs des Rechtsstreits; Beschleunigung fälliger Zahlungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechnungen sind binnen eines Monats zu bezahlen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 284 Abs. 3
    Voraussetzungen des Verzugseintritts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 927
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Köln, 01.02.2006 - 11 W 5/06

    Unwirksamkeit einer vom Werklohnschuldner formularmäßig ausbedungenen

    Auch die isolierte Einbeziehung der Frist aus § 16 Nr. 5 Abs. 3 VOB/B ist gegenüber der 30-Tagesfrist des früheren § 284 Abs. 3 BGB als schlechthin unangemessen benachteiligend behandelt worden (vgl. OLG Bamberg, MDR 2001, 927).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2003 - 5 U 102/02

    Entbehrlichkeit der Nachfrist bei ernsthafter Zahlungsverweigerung

    Wegen des Umstandes, dass die 30-Tage-Regelung des § 284 Abs. 3 BGB a.F. "künftig zum Leitbild des Gesetzes" gehört (so die Bemerkung des Rechtsausschusses zur Beschlussempfehlung, vgl. Henkel/Kessler, NJW 2000, 3089) stellen Bestimmungen in Formularverträgen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die von § 284 Abs. 3 BGB a.F. abgewichen wird, einen Verstoß gegen § 9 AGBG dar und sind folglich unwirksam (vgl. OLG Bamberg, MDR 2001, 927 = OLGR Bamberg 2001, 156; Jani, BauR 2000, 949, 950; Kniffka, ZfBR 2000, 227, 228).
  • OLG Saarbrücken, 01.08.2003 - 8 W 162/03

    Maßgeblichkeit des Inhalts des zur Erledigung führenden Hauptsachevergleichs bei

    Der Senat hält insoweit mit der herrschenden Meinung (vgl. OLG Nürnberg OLGR 2001, 156/157; OLG Köln NJW-RR 1995, 509; SchlHOLG JurBüro 1993, 745/746; OLG München OLGZ 1990, 348; OLG Bremen OLGZ 1989, 100 ff.; Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO; 61. Aufl., Rn 37 zu § 98 ZPO; Thomas-Putzo, ZPO, 24. Aufl., Rn. 4 zu § 98 ZPO, jeweils m.w.N.) dafür, bei der Entscheidung hinsichtlich der Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes (vgl. § 91a ZPO) maßgeblich auf den Inhalt des vorliegend zur Erledigung führenden Hauptsachevergleichs vom 22. Mai 2003 (vgl. Bl. 129 d.A.) und das danach zu bestimmende gegenseitige Nachgeben gegenüber den angekündigten Anträgen abzustellen.
  • LG Mainz, 30.10.2014 - 2 O 71/13

    Zahlungsfrist von drei Monaten ist zu lang!

    Insoweit ist nämlich zu beachten, dass § 286 Abs. 3 BGB im Sinne des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB zu den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Verzugsregelung gehört und deshalb als zugunsten des Gläubigers wirkendes Leitbild beachtet werden muss (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 21. Februar 2001 - 4 W 146/00; Staudinger-Löwisch/Feldmann, BGB, Neubearb. 2014, § 286, Rdnr. 116, m.w.N.; BeckOK Bamberger/Roth-Lorenz, BGB, Edition: 32, Stand: 1. März 2011, § 286, Rdnr. 49).
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2004 - 16 U 14/02
    Dass die Klägerin dem Beklagten eine kürzere Zahlungsfrist gesetzt hatte, ist rechtlich unerheblich, weil § 284 Abs. 3 BGB a. F. gegenüber § 284 Abs. 1 und 2 BGB a. F. für den Verzugseintritt von Geldforderungen lex specialis ist (vgl. OLG Bamberg, v. 21.2.2001 - 4 W 146/00, OLGR 2001, 156 rn. w. N).
  • OLG Dresden, 05.12.2001 - 11 U 2482/01

    Verzug; 30-Tages-Frist

    (§ 286 Abs. 3 neu in der Fassung des Rechtsausschusses; andere Ansicht: Oberlandesgericht Bamberg, MDR 2001, 927 und Palandt-Heinrichs, Rn. 24 zu § 284 BGB mit Nachweisen der eindrucksvoll langen Liste von Juristen, welche die hier vorgenommene einschränkende Auslegung von § 284 Abs. 3 BGB fordern und begründen).
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