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   BGH, 03.04.2001 - VI ZR 203/00   

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https://dejure.org/2001,843
BGH, 03.04.2001 - VI ZR 203/00 (https://dejure.org/2001,843)
BGH, Entscheidung vom 03.04.2001 - VI ZR 203/00 (https://dejure.org/2001,843)
BGH, Entscheidung vom 03. April 2001 - VI ZR 203/00 (https://dejure.org/2001,843)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2177
  • MDR 2001, 887
  • VersR 2001, 1174
  • BB 2001, 1380 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.03.1999 - VI ZR 53/98

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme auf Schadensersatz wegen Teilnahme

    Auszug aus BGH, 03.04.2001 - VI ZR 203/00
    Auf die Revision des Klägers hat der erkennende Senat diese Entscheidung mit Urteil vom 23. März 1999 - VI ZR 53/98 - VersR 1999, 1375 aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Insoweit wird auf die Ausführungen in dem ersten Urteil des Senats vom 23. März 1999 aaO verwiesen.

  • BGH, 08.01.1991 - VI ZR 102/90

    Haftung des Krankenhausträgers bei Krankenhausinfektion

    Auszug aus BGH, 03.04.2001 - VI ZR 203/00
    Das Berufungsgericht schöpft damit verfahrensfehlerhaft den ihm zur Entscheidung unterbreiteten Sachverhalt nicht aus (§ 286 ZPO) und läßt außerdem den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannten Grundsatz außer acht, daß sich eine Partei die bei einer Beweisaufnahme zutage tretenden Umstände jedenfalls hilfsweise zu eigen macht, soweit sie ihre Rechtsposition zu stützen geeignet sind (§ 286 ZPO; vgl. Senatsurteil vom 8. Januar 1991 - VI ZR 102/90 - VersR 1991, 467, 468).
  • BGH, 21.02.1961 - 1 StR 624/60

    Schuldlose "Beteiligung" an einer Schlägerei - Sinn und Zweck des § 227

    Auszug aus BGH, 03.04.2001 - VI ZR 203/00
    Auch die Voraussetzungen für eine "reine Schutzwehr" (vgl. BGHSt 15, 369, 370 f.) seitens des Beklagten hat das Berufungsgericht nicht festgestellt.
  • AG Brandenburg, 26.05.2016 - 34 C 40/15

    Strafanzeige, falsche Verdächtigung, Erstattung Verteidigerkosten, Schmerzensgeld

    Dies müsste zudem der Beklagte beweisen ( BGH , MDR 2001, Seiten 887 f. = r+s 2002, Seite 43 ).
  • BGH, 14.06.2018 - III ZR 54/17

    Zur Amtshaftung bei Brandbekämpfung

    Im Ansatz zutreffend weist die Revision zwar darauf hin, dass sich die Beklagte im Zweifel die ihr günstige erstinstanzliche Zeugenaussage des Einsatzleiters, er habe bei der Auswahl des Löschmittels sein Ermessen ausgeübt, auch bereits erstinstanzlich zu Eigen gemacht hat (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 3. April 2001 - VI ZR 203/00, NJW 2001, 2177, 2178; Beschluss vom 10. November 2009 - VI ZR 325/08, VersR 2010, 497 Rn. 5).
  • BGH, 11.03.2010 - IX ZR 104/08

    Haftung des Rechtsanwalts: Substanziierung des Bestreitens eines Schadens aus den

    Zwar ist im Grundsatz davon auszugehen, dass sich eine Partei auch ohne eine entsprechende ausdrückliche Erklärung die in einer Beweisaufnahme zutage getretenen Umstände hilfsweise zu Eigen macht, soweit sie ihre Rechtsposition zu stützen geeignet sind (vgl. BGH, Urt. v. 8. Januar 1991 - VI ZR 102/90, NJW 1991, 1541, 1542; v. 3. April 2001 - VI ZR 203/00, NJW 2001, 2177, 2178; v. 26. Juli 2005 - X ZR 109/03, NJW 2006, 63, 65).
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