Weitere Entscheidung unten: LAG Köln, 05.03.2002

Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2002 - 7 Sa 1390/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7561
LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2002 - 7 Sa 1390/01 (https://dejure.org/2002,7561)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.01.2002 - 7 Sa 1390/01 (https://dejure.org/2002,7561)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Januar 2002 - 7 Sa 1390/01 (https://dejure.org/2002,7561)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitnehmereigenschaft von mitarbeitenden Familienangehörigen; Arbeitnehmereigenschaft einer im Geschäft des Ehegatten mitarbeitenden Frau bei Fehlen eines Arbeitsvertrages; Anspruch auf eine vom Familienunterhalt unabhängige Vergütung bei einer über die ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611
    Arbeitsverhältnis zwischen mitarbeitenden Familienmitgliedern?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Lohnanspruch eines Ehepartners gegen den anderen

  • RA Kotz (Kurzinformation)

    Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten begründet einen Lohnanspruch!

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Arbeitsverhältnis zwischen Familienmitgliedern

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Arbeitsverhältnis zwischen Familienmitgliedern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1257
  • DB 2002, 2050
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Schleswig-Holstein, 30.08.2006 - 3 Sa 156/06

    Arbeitsverhältnis, Ehe, Ehegattenverhältnis, Ehegatteninnenverhältnis, Zuordnung,

    Auf welcher Rechtsgrundlage erbrachte Leistungen letztendlich beruhen (Erfüllung von Unterhaltspflichten, Arbeitsverhältnis usw.) muss individuell bewertet werden, wobei z. B. neben der Eingliederung in den Betrieb auch die Höhe der Bezüge im Verhältnis zu der zu verrichtenden Tätigkeit und der Vergleich mit fremden Arbeitskräften von entscheidender Bedeutung sein können (vgl. LAG Rheinland-Pfalz v. 21.01.2002 - 7 Sa 1390/01 - zit. nach Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2014 - 4 Sa 3/14

    Ehegattenarbeitsverhältnis auf familienrechtlicher Grundlage

    Auf welcher Rechtsgrundlage erbrachte Leistungen letztendlich beruhen, muss individuell bewertet werden, wobei z.B. neben der Eingliederung in den Betrieb auch die Höhe der Bezüge im Verhältnis zu der zu verrichtenden Tätigkeit und der Vergleich mit fremden Arbeitskräften von entscheidender Bedeutung sein können (LAG Rheinland-Pfalz v. 28.07.2014 - 4 Ta 142/14 - zitiert nach Juris - LAG Rheinland-Pfalz v. 21.01.2002 - 7 Sa 1390/01 - zitiert nach Juris; LAG Schleswig-Holstein v. 30.08.2006 - 3 Sa 156/06 - LAGE § 611 BGB 2002 Ehegattenarbeitsverhältnis Nr. 1).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.07.2014 - 4 Sa 71/14

    Annahmeverzug - Darlegungslast für das Vorhandensein anrechenbarer Bezüge

    Vielmehr erfolgt eine solche Tätigkeit oftmals ausschließlich auf familienrechtlicher Grundlage (vgl. hierzu LAG Rheinland-Pfalz v. 28.01.2002 - 7 Sa 1390/01 - MDR 2002, 1257), ohne dass hierdurch ein Anspruch auf Zahlung von Arbeitsvergütung begründet wird.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.2010 - 2 Sa 250/09

    Arbeitnehmerbegriff - Wahlrecht bei Eheleuten

    Deshalb werden mitarbeitende Familienangehörige, wenn und soweit sie auf familienrechtlicher Grundlage Arbeitsleistungen im Haushalt und im Geschäft des Ehepartners erbringen, in der Regel wegen des Fehlens eines die persönliche Abhängigkeit begründenden Arbeitsvertrages nicht als Arbeitnehmer angesehen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz vom 28.01.2002 - 7 Sa 1390/01-).
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 05.03.2002 - 10 Ta 50/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4990
LAG Köln, 05.03.2002 - 10 Ta 50/02 (https://dejure.org/2002,4990)
LAG Köln, Entscheidung vom 05.03.2002 - 10 Ta 50/02 (https://dejure.org/2002,4990)
LAG Köln, Entscheidung vom 05. März 2002 - 10 Ta 50/02 (https://dejure.org/2002,4990)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • Der Betrieb

    ZPO § 940; TzBfG § 8
    Arbeitszeitreduzierung nach dem TzBfG: Voraussetzung für eine einstweilige Verfügung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1257
  • DB 2002, 1280
  • NZA-RR 2002, 635 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Köln, 04.12.2001 - 9 Sa 726/01

    Arbeitszeitverringerung

    Auszug aus LAG Köln, 05.03.2002 - 10 Ta 50/02
    Für die Erziehung des Kindes ist oftmals eine dauerhafte, auf einen längeren Zeitraum angelegte Beobachtung seiner Entwicklung und Verhaltensweise erforderlich (LAG Köln, Urteil vom 04.12.2001 - 9 Sa 726/01 - ).
  • LAG Hamburg, 16.03.2011 - 7 Ta 4/11

    Bemessung des Gegenstandswerts bei einem Teilzeitbegehren

    Der Wert könnte sonst in den Fällen, in denen es um den Verlust des gesamten Arbeitsverhältnisses geht, niedriger sein, als bei einem Streit lediglich um die Modalitäten des Arbeitsvertrages (vergl. nur LAG Köln vom 5.3.2002 - 10 Ta 50/02 -, MDR 2002, 1257; LAG Frankfurt vom 28.11.2001 - 15 Ta 361/01 -, LAGE § 3 ZPO Nr. 15; LAG Hamburg, vom 8.11.2001 a.a.O.).
  • LAG Hessen, 20.11.2006 - 19 SaGa 1832/06

    Einstweilige Verfügung - Teilzeitbeschäftigung - Verfügungsgrund

    Auch wenn in Literatur und Rechtsprechung teilweise wesentlich engere Formulierungen gewählt werden ("zur Abwehr wesentlicher Nachteile dringend erforderlich", vgl. z.B. LAG Köln 05.03.2002 - 10 Ta 50/02 - LAG-Report 2002, 336; ähnlich auch Annuß/Thüsing/Mengel, TzBfG, 2. Aufl., § 8 Rn 264), so besteht zumindest in der herrschenden Meinung insoweit Einigkeit, dass bei einer zwingend erforderlich gewordenen Betreuung minderjähriger Kinder, die nur bei einer Teilzeittätigkeit erfolgen kann, grundsätzlich ein Verfügungsgrund bejaht werden kann (Tiedemann, ArbRB 2006, 284, 286; Mengel, a.a.O.; ErfK/Preis, 7. Aufl., § 8 TzBfG Rn 52, m.w.N.; HWK/Schmalenberg, 2. Aufl., § 8 TzBfG Rn 60).
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.01.2003 - 4 Ta 190/02

    Anspruch auf Teilzeit - Streitwert

    Die Beschwerdekammer folgt damit der einhelligen Auffassung aller Landesarbeitsgerichte (LAG Köln, Beschl. v. 5. März 2002 - 10 Ta 50/02 -, MDR 2002, 1257; LAG Frankfurt, Beschl. v. 28. November 2001 - 15 Ta 361/01 -, LAGE § 3 ZPO Nr. 15; LAG Berlin, Urt. v. 18. November 2002 - 19 Sa 1982/01 - NZA-RR 2002, 401; LAG Hamburg, Beschl. v. 8. November 2001 - 6 Ta 24/01 - LAGE § 8 ZTBFG Nr. 4, im Ergebnis ähnlich LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 15. Februar 2002 - 3 Ta 5/02 - NZA-RR 2002, 325).
  • LAG Köln, 15.10.2013 - 12 SaGa 3/13

    Antrag auf Teilzeit einer Flugbegleiterin

    Teilweise wird auf erster Stufe ein noch strengerer Maßstab angelegt und verlangt, dass ein Verfügungsanspruch offensichtlich gegeben ist (LAG Köln, Beschluss vom 27. Juli 2012 - 8 Ga 88/12, juris-Rz. 1) bzw. betriebliche Ablehnungsgründe im Sinne von § 8 Abs. 4 TzBfG nicht ersichtlich oder mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen sind (LAG Köln, Beschluss vom 05. März 2002 - 10 Ta 50/02, NZA-RR 2002, 635).
  • LAG München, 21.02.2003 - 8 Ta 61/02

    Gegenstandswert/Streitwert, Teilzeit, Arbeitszeitverringerung

    Ohne Anspruch auf Vollständigkeit wird auf die Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte Baden-Württemberg (Beschluss vom 15. Februar 2002 - 3 Ta 5/02 - NZA RR 2002, 325), Berlin (Beschluss vom 4. September 2001 - 17 Ta 6121/01 - LAGE § 3 ZPO Nr. 13), Düsseldorf (Beschluss vom 12. November 2001 - 7 Ta 375/01 - NZA RR 2002, 103), Frankfurt (Beschluss vom 28. November 2001 - 15 Ta 361/01 - NZA 2002, 404), Hamburg (Beschluss vom 8. November 2001 - 6 Ta 24/01 - LAGE TzBfG § 8 Nr. 4), Hessisches Landesarbeitsgericht (Beschluss vom 28. November 2001 - 15 Sa 361/01 - LAGE § 3 ZPO Nr. 15), Köln (Beschluss vom 5. März 2002 - 10 Ta 50/02 - DB 2002, 1280), Niedersachsen (Beschluss vom 14. Dezember 2001 - 17 Ta 396/01 - NZA RR 2002, 550), Schleswig-Holstein (Beschluss vom 13. November 2001 - 3 Ta 161/01 - LAG Report 2002, 59) sowie außer den bereits genannten Beiträgen auch noch auf Ennemann (NZA 2001, 1190), Rolfs (RdA 2001, 129) und Hanau (NZA 2001, 1168) verwiesen.
  • LAG Köln, 22.03.2005 - 9 Ta 100/05

    Streitwert, Änderungskündigung, Arbeitszeit

    Jedoch gebietet der soziale Schutzzweck des § 42 Abs. 4 S. 1 GKG n. F. den Streitwert für eine Änderungskündigung nicht höher zu bemessen als der Streitwert für eine in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen gravierendere Beendigungskündigung (vgl. BAG, Beschluss vom 23. März 1989 - 7 AZR 527/85 B - und vom 22. Januar 1997 - 5 AZR 658/95 - LAG Köln, Beschluss vom 5. März 2002 - 10 Ta 50/02 - LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. Januar 2003 - 4 Ta 190/02 - Meier, Streitwerte im Arbeitsrecht, Rdn. 232 ff.).
  • LAG Hessen, 30.01.2006 - 16 SaGa 1823/05
    Richtig ist, dass nach überwiegender Rechtsprechung eine Durchsetzung des Teilzeitverlangens nach § 8 Abs. 1 TzBfG auch im Wege einstweiliger Verfügung möglich und nicht von vornherein ausgeschlossen ist (vgl. LAG Hamm 06. Mai 2002, NZA-RR 2003, 178; LAG Köln 05. Mai 2002, MDR 2002, 1257; LAG Berlin 20. Februar 2002, NZA 2002, 858; LAG Rheinland-Pfalz 12. April 2002, NZA 2002, 856; ArbG Nürnberg 28. November 2003, AR-Bl. ES 1560 Nr. 89; ArbG Lübeck 10. Juli 2003, NZA-RR 2004, 14; ArbG Oldenburg 26. März 2002, NZA 2002, 908).
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