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   OLG Köln, 19.09.2001 - 26 U 24/01   

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https://dejure.org/2001,3471
OLG Köln, 19.09.2001 - 26 U 24/01 (https://dejure.org/2001,3471)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.09.2001 - 26 U 24/01 (https://dejure.org/2001,3471)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. September 2001 - 26 U 24/01 (https://dejure.org/2001,3471)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 150
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Frankfurt, 21.06.2005 - 14 U 120/04

    Haftung bei Kfz-Unfall: Stillschweigende Haftungsbeschränkung bei einer

    Eine stillschweigende Haftungsbeschränkung auf einfache Fahrlässigkeit ist im Wege ergänzender Vertragsauslegung anzunehmen, wenn das Verhalten der Beteiligten den Schluss zulässt, dass sie bei einer Erörterung der Haftungsprobleme vor Beginn der Fahrt einer solchen Haftungsbeschränkung redlicherweise zugestimmt hätten (vgl. OLG Köln MDR 2002, 150; Thüringer OLG OLG-NL 1999, 153).

    Vor diesem Hintergrund kann auch bei Bestehen einer Haftpflichtversicherung ein Haftungsausschluss angenommen werden (vgl. OLG Köln MDR 2002, 150; OLG Koblenz, Urteil vom 11.10.2004, Az: 12 U 1197/03).

  • OLG Stuttgart, 07.01.2008 - 5 U 161/07

    Unerlaubte Handlung: Verletzung eines Beifahrers bei einem vom Fahrer

    Zu berücksichtigen ist zusätzlich, dass die Gefahr bestand, im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen sich in einer fremden Rechtsordnung gegen Ansprüche zur Wehr setzen zu müssen (OLG Köln, Urt. v. 19.09.2001 - 26 U 24/1 - MDR 2002, 150).
  • OLG Hamm, 02.04.2015 - 6 U 173/14

    Haftung des Halters eines Anhängers

    Als besonderen Umstand für die Vereinbarung eines Haftungsausschlusses oder einer Haftungsbeschränkung kann ein besonderes Interesse des Eigentümers oder Halters an der Übernahme der Fahrt durch den Schädiger angesehen werden, welche dieser nur schwer hätte ablehnen können, wenn durch die Fahrt ein besonderes Haftungsrisiko begründet worden ist (vgl. BGH VersR 1978, 625; VersR 1980, 384 ff.; OLG Köln MDR 2002, 150 f.; OLG Saarbrücken OLGR 1998, 144 f.).
  • OLG Koblenz, 11.10.2004 - 12 U 1197/03

    Haftung bei Kfz-Unfall: Stillschweigend vereinbarte Haftungsbeschränkung bei

    Schließlich bestand für die Beklagte jedenfalls generell auch die Gefahr, im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen sich in einer fremden Rechtsordnung gegen Ansprüche zur Wehr setzen zu müssen (OLG Köln, MDR 2002, 150 f.).Die Durchführung der Fahrt im relativ ungewohnten Linksverkehr war selbst bei einer - n a c h dem stillschweigenden Haftungsausschluss angeeigneten - "Fahrpraxis" von 700 km bis zum Unfall für die Beklagte erkennbar mit erheblichem Risiko verbunden.

    Zwar spricht das Bestehen einer Haftpflichtversicherung im deutschen Haftpflichtrecht in der Regel gegen eine stillschweigende Haftungsbeschränkung (vgl. BGHZ 39, 156, 158; BGH, NJW 1993, 3068, 3069; OLG Frankfurt, NJW 1998, 1232; OLG Köln, MDR 2002, 150, 151).

    Zwar erstreckt sich eine stillschweigender Haftungsverzicht nicht auf grobe Fahrlässigkeit (vgl. OLG Celle, NZV 1993, 187; OLG Frankfurt, NJW 1998, 1232; OLG Hamm, NZV 1999, 421; OLG Köln, MDR 2002, 150, 151).

  • OLG Hamm, 14.05.2007 - 13 U 34/07

    Konkludente Haftungsbeschränkung bei Gefälligkeitsfahrt auf Traktorgespann nach

    Es müssen vielmehr besondere Umstände - vor allem regelmäßig ein besonderes persönliches Haftungsrisiko des Schädigers wegen fehlenden Versicherungsschutzes - hinzukommen, welche für eine solche stillschweigende Haftungsbegrenzung sprechen (vgl. zum Ganzen BGH VRS 65, 178 f., OLG Köln MDR 2002, 150; Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 276, Rdn. 36a, Geigel/Hübinger, Der Haftpflichtprozess, 24. Aufl., Kap. 12, Rdn. 26 ff., insbes. 31 und 44).
  • LG Stralsund, 28.11.2006 - 7 O 354/05

    Zum Mitverschulden des Beifahrers auf einem Motorrad mit alkoholisiertem Fahrer

    Eine stillschweigende Haftungsbeschränkung auf einfache Fahrlässigkeit ist im Wege ergänzender Vertragsauslegung anzunehmen, wenn das Verhalten der Beteiligten den Schluss zulässt, dass sie bei einer Erörterung der Haftungsprobleme vor Beginn der Fahrt einer solchen Haftungsbeschränkung redlicherweise zugestimmt hätten (vgl. OLG Köln MDR 2002, 150; Thüringer OLG, OLG-NL 1999, 153).
  • KG, 24.01.2002 - 12 U 3217/00

    Anscheinsbeweis und Fahrlässigkeit bei Gefährdung Dritter durch Abkommen von der

    Ein stillschweigender Haftungsausschluss kann im Wege ergänzender Vertragsauslegung angenommen werden, wenn der Halter ein besonderes Interesse daran hatte, dass der Gefällige sich als Fahrer zur Verfügung stellte (BGH VersR 1978, 625; 1980, 385; OLG München, DAR 1998, 17; OLG Frankfurt (Main), NJW 1998, 1232; OLG Köln, MDR 2002, 150; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 254 Rdn. 81).
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