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   OLG Nürnberg, 01.08.2001 - 4 W 2519/01   

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https://dejure.org/2001,3512
OLG Nürnberg, 01.08.2001 - 4 W 2519/01 (https://dejure.org/2001,3512)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01.08.2001 - 4 W 2519/01 (https://dejure.org/2001,3512)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01. August 2001 - 4 W 2519/01 (https://dejure.org/2001,3512)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachverständigengutachten; Ablehnung des Sachverständigen; Befangener Sachverständiger; Befangenheitsgrund; Besorgnis der Befangenheit

  • Judicialis

    ZPO § 406

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Rechtsausführungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 406
    Ablehnung des Sachverständigen - Rechtsausführungen bei Auslegung des Beweisthemas

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 291
  • BauR 2002, 129
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 27.04.1994 - 18a W 9/94
    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.08.2001 - 4 W 2519/01
    2) Wenn das Gutachten im Zusammenhang mit der Auslegung des Beweisthemas - nach Meinung der Beklagten außerhalb der Kompetenz des Sachverständigen - auch einige eher rechtliche Fragen anspricht, so begründet das für sich allein genommen ebenfalls noch keine Besorgnis der Befangenheit (OLG Karlsruhe MDR 1994, 725; Zöller-Greger, ZPO, 22. Aufl., § 406 Rn 9).
  • OLG Bamberg, 21.01.2000 - 8 W 79/99

    Streitwert bei Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit)

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.08.2001 - 4 W 2519/01
    Als Wert des Beschwerdegegenstandes hat der Senat ein Drittel des Hauptsachestreitwertes angesetzt (§ 12 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO; OLG Bamberg BauR 2000, 773).
  • OLG München, 31.03.2014 - 10 W 32/14

    Zur Ablehnung eines Sachverständigen bei Besorgnis der Befangenheit

    Auch die angebliche oder tatsächliche Unrichtigkeit einer sachverständigen Feststellung oder Bewertung kann grundsätzlich nicht im Wege einer Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit geltend gemacht werden, da diese grundsätzlich kein Mittel zur Fehlerkontrolle ist (BGH MDR 2011, 1373 [für Lücken und Unzulänglichkeiten im schriftlichen Gutachten]; OLG München Rpfleger 1980, 303; OLG Nürnberg MDR 2002, 291; OLG Naumburg OLGR 2007, 376 [377]; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 18.04.2007 - 5 W 90/07 [Juris]; OLG Köln, Beschl. v. 26.07.2007 - 2 W 58/07 [juris]; Senat a. a. O.; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 34. Aufl. 2013, § 406 Rz. 3; Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 406 Rz. 9).
  • OLG Nürnberg, 30.04.2002 - 4 W 1019/02

    verspätete Ablehnung eines Sachverständigen

    3) Die bloße Fehlerhaftigkeit, insbesondere Unvollständigkeit des Gutachtens, aber auch die mangelnde Qualifikation des Sachverständigen - selbst wenn diese Einwendungen der Klägerin zuträfen - würden für sich allein genommen noch keine Ablehnung wegen Befangenheit rechtfertigen (Senat, BauR 2002, 129; Thomas-Putzo. ZPO, 24. Aufl.. § 406 Rn. 3).

    Über sie ist daher bereits im Beschwerde-Beschluss zu entscheiden, unabhängig vom späteren Ausgang des Rechtsstreits in der Hauptsache (vgl. Senat, BauR 2002, 129/130; Thomas-Putzo, ZPO, 24. Aufl., § 46 Rn 9; aM Zöller-Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 46 Rn 20; zum Meinungsstand siehe auch Schneider, MDR 2001, 130).

    2) Als Wert des Beschwerdegegenstandes hat der Senat rund ein Drittel des Hauptsache-Streitwertes angesetzt (§ 12 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO; vgl. Senat, BauR 2002, 129/130).

  • OLG Nürnberg, 30.04.2002 - 4 W 1171/02

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen scharfer Angriffe

    d) Die bloße Fehlerhaftigkeit, insbesondere Unvollständigkeit des Gutachtens, aber auch die mangelnde Qualifikation des Sachverständigen - selbst wenn diese Einwendungen der Beklagten zuträfen - würden für sich allein genommen noch keine Ablehnung wegen Befangenheit rechtfertigen (Senat, BauR 2002, 129; Thomas-Putzo, ZPO, 24. Aufl., § 406 Rn. 3).

    Über sie ist daher bereits im Beschwerde-Beschluss zu entscheiden, unabhängig vom späteren Ausgang des Rechtsstreits in der Hauptsache (vgl. Senat, BauR 2002, 129/130: Thomas-Putzo, ZPO, 24. Aufl., § 46 Rn 9; aM Zöller-Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 46 Rn 20; zum Meinungsstand siehe auch Schneider, MDR 2001, 130).

    2) Als Wert des Beschwerdegegenstandes hat der Senat rund ein Drittel des derzeitigen Hauptsache-Streitwertes angesetzt (§ 12 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO; vgl. Senat, BauR 2002, 129/130).

  • OLG München, 16.10.2017 - 28 W 1615/17

    Unbegründete Ablehnung eines Sachverständigen

    Denn die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit ist kein Mittel zur Fehlerkontrolle (vgl. BGH, MDR 2011, 1373; OLG München, Rpfleger 1980, 303; OLG Nürnberg, MDR 2002, 291; OLG Naumburg, OLGR 2007, 376 [377]; OLG Saarbrücken, OLGR 2007, 587; OLG Köln, Beschl. v. 26.7.2007 - 2 W 58/07 -, juris; OLG München, DAR 2014, 273 ff).
  • OLG Rostock, 05.10.2010 - 3 W 153/10

    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen wegen Überschreitung der Grenzen

    Dass er lediglich Rechtsausführungen macht, um darzulegen, wie er den Beweisbeschluss verstanden hat und warum er eine bestimmte Art der Beweisführung gewählt hat, reicht hingegen nicht aus (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 27.04.1994, 18a W 9/94, MDR 1994, 725; OLG Nürnberg, Beschl. v. 01.08.2001, 4 W 2519/01, MDR 2002, 291).
  • OLG München, 08.09.2015 - 10 W 1385/15

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit: Unterbliebene

    bb) Auch die angebliche oder tatsächliche Unrichtigkeit einer sachverständigen Feststellung oder Bewertung kann grundsätzlich nicht im Wege einer Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit geltend gemacht werden, da diese grundsätzlich kein Mittel zur Fehlerkontrolle ist (BGH MDR 2011, 1373 [für Lücken und Unzulänglichkeiten im schriftlichen Gutachten]; OLG München Rpfleger 1980, 303; OLG Nürnberg MDR 2002, 291; OLG Naumburg OLGR 2007, 376 [377]; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 18.04.2007 - 5 W 90/07 [juris]; OLG Köln, Beschl. v. 26.07.2007 - 2 W 58/07 [juris]; Senat a. a. O.; Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 406 Rz. 9; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 36. Aufl. 2015, § 406 Rz. 3).
  • OLG Köln, 12.09.2016 - 3 U 209/13
    Die Äußerung von Rechtsansichten oder Wertung begründen allein keine Zweifel an der Unparteilichkeit, insbesondere dann nicht, wenn diese sachlich begründet sind (BGH Beschluss vom 06.02.2006 - X ZR 148/03, DS 2006, 318, 319; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 20.03.2013 - 12 W 1/13, juris; OLG Nürnberg Beschluss vom 01.08.2001 - 4 W 2519/01, MDR 2002, 291; OLG Karlsruhe Beschluss vom 27.04.1994 - 18 a W 9/94, MDR 1994, 725).
  • OLG Karlsruhe, 13.02.2014 - 7 W 10/14

    Ablehnung des Sachverständigen im Arzthaftungsprozess: Überschreitung des

    Wenn das Gutachten im Zusammenhang mit der Auslegung des Beweisthemas auch einige teilweise rechtlich Fragen wie etwa die des Erfordernisses einer schriftlichen Aufklärung oder der Rechtzeitigkeit der Aufklärung anspricht, so begründet das für sich allein genommen ebenfalls noch keine Besorgnis der Befangenheit (OLG Nürnberg, MDR 2002, 291, juris Tz. 4, OLGR Hamburg, 2000, 18 f., juris Tz. 2; OLG Karlsruhe MDR 1994, 725 f.; Zöller/Greger, a.a.O., § 406 Rn. 9).
  • OLG Saarbrücken, 06.12.2007 - 5 W 267/07

    Überprüfung der Beurteilung beweisrechtlicher Fragen durch den Sachverständigen

    Soweit es anders dann liegen kann, wenn die Rechtsausführungen nicht notwendiger Weise im Rahmen der sachverständigen Beantwortung der Beweisfragen erfolgen, liegt, ohne dass es hierauf noch entscheidend ankäme, eine solche Fallkonstellation offensichtlich bereits deshalb nicht vor, weil das Gutachten allein im Zusammenhang mit der Auslegung des Beweisthemas Fragen anspricht, die unter Umständen - auch- eine rechtliche Wertung beinhalten (Senat, Beschl. v. 12.2.2004, 5 W 15/04, BauR 2004, 887; OLG Nürnberg, MDR 2002, 291; vgl. auch OLG Karlsruhe, MDR 1994, 725).
  • OLG Celle, 12.10.2005 - 14 W 31/05

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit; Bestimmung von Gründen die

    Sie stehen in Einklang mit der Rechtsprechung, wonach die Behandlung rechtlicher Fragen in einem Gutachten eines gerichtlich bestellten Sachverständigen für sich allein genommen noch keine Besorgnis der Befangenheit begründet (vgl. OLG Karlsruhe, MDR 1994, 725; OLG Nürnberg, BauR 2002, 129; Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., § 406 Rn. 9).
  • OLG Nürnberg, 21.08.2018 - 13 W 1095/18

    Zurückgewiesenes Ablehnungsgesuch gegen Sachverständigen

  • OLG Brandenburg, 20.03.2013 - 12 W 1/13

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

  • OLG Naumburg, 28.03.2012 - 10 W 10/12

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit:

  • OLG Köln, 08.11.2010 - 19 W 33/10

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

  • KG, 08.10.2015 - 25 WF 109/15

    Umgangsverfahren: Ablehnung eines Sachverständigen wegen sachlicher Fehler im

  • LG Bielefeld, 09.12.2009 - 3 O 557/04

    Sachverständige: Keine Befangenheit trotz Nichtberücksichtigung unstreitiger

  • KG, 07.10.2015 - 25 WF 109/15
  • LG Frankfurt/Oder, 09.11.2012 - 11 O 48/10

    Rechtliche Würdigungen vorgenommen: Kein Befangenheitsgrund

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Rechtsprechung
   OLG München, 21.06.2001 - 1 W 1161/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4089
OLG München, 21.06.2001 - 1 W 1161/01 (https://dejure.org/2001,4089)
OLG München, Entscheidung vom 21.06.2001 - 1 W 1161/01 (https://dejure.org/2001,4089)
OLG München, Entscheidung vom 21. Juni 2001 - 1 W 1161/01 (https://dejure.org/2001,4089)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Arzthaftung; Amtsarzt; Ärztlicher Behandlungsfehler; Sachverständigengutachten; Befangener Sachverständiger; Befangenheitsantrag

  • Judicialis

    ZPO § 406

  • rechtsportal.de

    ZPO § 406
    Arzthaftungsprozess - Ablehnung des Sachverständigen - Beamter des beklagten Dienstherrn

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Die Ablehnung des Sachverständigen im Zivilprozess

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 291
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 11.02.1983 - 1 W 4/83
    Auszug aus OLG München, 21.06.2001 - 1 W 1161/01
    Ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis schafft zwischen den an ihm Beteiligten in aller Regel Bindungen, die eine Bereitschaft zu besonderer Rücksichtnahme auf wichtige Interessen des Dienstherrn nahelegen (HansOLG Hamburg MDR 1983, 412/413).
  • BVerwG, 30.12.1997 - 11 B 3.97

    Zwischenlager Gorleben; Direktstrahlung; Dosisgrenzwert; Restrisiko; Drittschutz;

    Auszug aus OLG München, 21.06.2001 - 1 W 1161/01
    Zurückhaltender ist die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, die die bloße Anstellung des Sachverständigen bei einer Prozeßpartei der Öffentlichen Hand als Ablehnungsgrund nicht anerkennt (BVerwG NVwZ 1998, 634, 635 m.w.N.; OVG Berlin NJW 1970, 1390), während die Angehörigkeit zur bescheiderteilenden Behörde als Ablehnungsgrund ausreiche (BVerwG NJW 1999, 963).
  • OVG Berlin, 28.02.1969 - II B 62.67
    Auszug aus OLG München, 21.06.2001 - 1 W 1161/01
    Zurückhaltender ist die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, die die bloße Anstellung des Sachverständigen bei einer Prozeßpartei der Öffentlichen Hand als Ablehnungsgrund nicht anerkennt (BVerwG NVwZ 1998, 634, 635 m.w.N.; OVG Berlin NJW 1970, 1390), während die Angehörigkeit zur bescheiderteilenden Behörde als Ablehnungsgrund ausreiche (BVerwG NJW 1999, 963).
  • OLG Oldenburg, 10.01.2008 - 5 W 134/07

    Enge nebenberufliche Zusammenarbeit zwischen einem Sachverständigen und einer der

    Allein maßgeblich dabei ist die Sicht der Parteien (OLG München, MDR 2002, 291).

    Eine andere Beurteilung ist auch nicht dadurch gerechtfertigt, dass der Sachverständige und der Beklagte zu 1. auf ihr Nebenamt bezogen für den denselben Dienstherrn tätig sind (vgl. dazu: OLG München MDR 2002, 291.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2012 - L 11 KR 335/12

    Krankenversicherung

    So kann es infolgedessen gerade bei der gutachterlichen Bewertung ärztlichen Verhaltens auf Nuancen ankommen, bei denen eine ungerechtfertigte Zurückhaltung oder verdeckte Rücksichtnahme durch die Prozessbeteiligten nur sehr schwer zu erkennen ist (OLG München, Beschluss vom 21.06.2001 - 1 W 1161/01 -).

    Dementsprechend wird in der zivilrechtlichen Rechtsprechung ein Arbeitsverhältnis des Sachverständigen zu einer Partei als ausreichender Ablehnungsgrund angesehen (vgl. dazu Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 33. Auflage, § 406 Rdn. 2; OLG München, Beschluss vom 21.06.2001 a.a.O.), während in der Verwaltungsgerichtsbarkeit die Anstellung eines Sachverständigen bei einer Prozesspartei der Öffentlichen Hand differenzierter bewertet und die Angehörigkeit zu demselben Rechtsträger wie die am Rechtsstreit beteiligte Behörde als nicht hinderlich angesehen wird (vgl. z.B. Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 30.12.1997 - 11 B 3/97 - und vom 06.10.1998 - 3 B 35/98 -).

  • OLG Jena, 22.08.2016 - 6 W 66/16

    Ablehnung eines Sachverständigen: Besorgnis der Befangenheit aufgrund der

    So kann es infolgedessen gerade bei der gutachterlichen Bewertung ärztlichen Verhaltens auf Nuancen ankommen, bei denen eine ungerechtfertigte Zurückhaltung oder verdeckte Rücksichtnahme durch die Prozessbeteiligten nur sehr schwer zu erkennen ist (OLG München, Beschluss vom 21.06.2001 - 1 W 1161/01 -).Entsprechendes gilt wenn der Sachverständige zu einem dieser Beteiligten in rechtlicher, wirtschaftlicher oder sonstiger Beziehung steht, so dass Anhaltspunkte für einen möglichen Interessenkonflikt bestehen.
  • OLG Hamm, 17.08.2011 - 32 W 15/11

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen bei bloß beruflicher Kontakte

    Bei der Beantwortung der Frage, ob die ablehnende Partei Zweifel an der Unbefangenheit des Sachverständigen haben kann, ist in einem Arzthaftungsverfahren auch zu bedenken, dass es bei der gutachterlichen Bewertung ärztlichen Verhaltens auf Nuancen ankommt, bei denen eine ungerechtfertigte Zurückhaltung oder verdeckte Rücksichtnahme seitens des Gutachters von den Prozessbeteiligten nur sehr schwer zu erkennen ist (vgl. OLG Nürnberg, ArztR 2011, 218; Senat, Beschluss vom 18.03.2008 - 32 W 5/08 OLG Hamm; OLG Nürnberg, MDR 2006, 469; OLG München, MDR 2002, 291).
  • OLG Dresden, 18.04.2017 - 4 W 288/17

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im

    So kann es infolgedessen gerade bei der gutachterlichen Bewertung ärztlichen Verhaltens auf Nuancen ankommen, bei denen eine ungerechtfertigte Zurückhaltung oder verdeckte Rücksichtnahme durch die Prozessbeteiligten nur sehr schwer zu erkennen ist (OLG München, Beschluss vom 21.06.2001 - 1 W 1161/01 -).Entsprechendes gilt wenn der Sachverständige zu einem dieser Beteiligten in rechtlicher, wirtschaftlicher oder sonstiger Beziehung unterhalb der Schwelle eines Arbeitsverhältnisses steht, die Anhaltspunkte für einen möglichen Interessenkonflikt bietet (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 22. August 2016 - 6 W 66/16 -, Rn. 21, juris).
  • OLG Nürnberg, 29.09.2005 - 5 W 1834/05

    Ablehnung eines Gutachters in Arzthaftungsprozess wegen Besorgnis der

    Dieser Grundsatz wird, soweit die Frage besonders angesprochen wird, auch auf beamtete Kochschullehrer erstreckt (OLG München MDR 2002, 291; OLG Köln OLGR 2000, 16; OLG Hamburg MDR 1983, 412; Zöller/Greger, a. a. O.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Auflage, § 406 Rdnr. 6, 8; Musielak/Huber, a. a. O., Rdnr. 7; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 26. Auflage, § 406 Rdnr. 2; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Auflage, § 406 Rdnr. 10; MünchKomm-ZPO/Damrau, ZPO, 2. Auflage, § 406 Rdnr. 5; Wieczorek, ZPO, 2. Auflage, § 406 Anm. A III a 1; Jessnitzer/Ulrich, Der gerichtliche Sachverständige, 11. Auflage, Rdnr. 155; Müller, Der Sachverständige im gerichtlichen Verfahren, 3. Auflage, Rdnr. 229).
  • LSG Bayern, 09.10.2002 - L 2 B 278/02

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit; Unterstellung

    Er legt einen Beschluss des OLG München vom 21.06.2001, Az.: 1 W 1161/01, vor.
  • OLG Köln, 11.05.2012 - 7 W 10/12

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

    Soweit insoweit auf Entscheidungen der Oberlandesgerichte München (B. v. 21.6.2001 - 1 W 1161/01 -) und Naumburg (B. v. 13.11.2009 - 10 W 64/09 -) rekurriert wird, lagen den dort entschiedenen Fällen gänzlich andere Sachverhalte zugrunde, nämlich die vorliegend unzweifelhaft nicht gegebene besondere Verbundenheit des jeweiligen Sachverständigen mit der ablehnenden Partei durch ein Dienstverhältnis.
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