Rechtsprechung
BGH, 06.12.2001 - VII ZR 19/00 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
BGB § 633 Abs. 3
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einverständnis - Werkvertrag - Nachbesserung - Verzicht auf Gewährleistungsansprüche
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Nachbesserung, Zustimmung zur - kein Gewährleistungsverzicht
- Judicialis
BGB § 633 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 633 Abs. 3
Rechtsfolgen des Einverständnisses des Auftraggebers mit einer bestimmten Art der Nachbesserung; Verzicht auf weitere Gewährleistungsansprüche - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nachbesserungsvereinbarung und Verzicht auf Gewährleistungsansprüche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verzicht auf Gewährleistungsansprüche? (IBR 2002, 188)
Papierfundstellen
- NJW 2002, 748
- MDR 2002, 392
- NZBau 2002, 149
- WM 2002, 861
- DB 2002, 1321 (Ls.)
- BauR 2002, 472
- ZfBR 2002, 107 (Ls.)
- ZfBR 2002, 251
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.09.1996 - VII ZR 63/95
Einverständnis zu bestimmter Art der Nachbesserung kein Verzicht auf bestehende …
Auszug aus BGH, 06.12.2001 - VII ZR 19/00
Das Einverständnis des Auftraggebers mit einer bestimmten Art der Nachbesserung umfaßt in der Regel nicht einen Verzicht auf bestehende Gewährleistungsansprüche (BGH, Urteil vom 26. September 1996, VII ZR 63/95, BauR 1997, 131 = ZfBR 1997, 32).
- OLG Brandenburg, 15.06.2011 - 4 U 144/10
Baumangel: Gefährdung der Herstellergarantie bei Abweichung von …
Im Übrigen umfasst das Einverständnis des Auftraggebers mit einer bestimmten Art der Nachbesserung in der Regel nicht einen Verzicht auf bestehende Gewährleistungsansprüche (BGH, Urteil vom 6. Dezember 2001 - VII ZR 19/00 - BauR 2002, 472 f.). - OLG Hamm, 14.03.2006 - 21 U 115/05
Werkvertrag: Keine Unverhältnismäßigkeit der Nachrüsung einer "weißen Wanne" im …
Das Einverständnis des Auftraggebers mit einer bestimmten Art der Nachbesserung umfasst in der Regel nicht den Verzicht auf bestehende Gewährleistungsansprüche (BGH, BauR 2002, 472). - OLG Stuttgart, 29.03.2005 - 12 U 106/04
Bauvertrag: Einvernehmliche Neubegründung der nach Ablauf der …
Eine Vereinbarung der Parteien, dass eine bestimmte Art der Nachbesserung durchgeführt werden soll, erfolgt regelmäßig zumindest unter der stillschweigenden Bedingung, dass diese Nachbesserungsarbeiten zum vertragsgemäßen Erfolg führen, ein Verzicht auf bestehende Gewährleistungsansprüche kann nicht angenommen werden (BGH NJW 2002, 748).
Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 28.08.2001 - 4 U 90/01 - 22 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen der Folgen eines Verkehrsunfalles; Mitverschulden eines Fahrzeuginsassen durch Kenntnis der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit des Fahrers; Ersatz eines Zukunftsschadens; Grundsätzliche Verpflichtung zur Zahlung eines ...
- blutalkohol , S. 90
- Judicialis
ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 71 I; ; ZPO § 713; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847; ; BGB § 254; ; PflVG § 3 Nr. 1
- rechtsportal.de
BGB § 254
Mitverschulden des Beifahrers bei Alkoholisierung des Fahrers - rechtsportal.de
Mitverschulden des Fahrzeuginsassen bei Unfallschädigung durch alkoholisierten Fahrzeugführer
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Kein Vertrauen in betrunkenen Pkw-Fahrer
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 21.12.2000 - 15 O 153/99
- OLG Saarbrücken, 28.08.2001 - 4 U 90/01 - 22
Papierfundstellen
- MDR 2002, 392
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 31.05.1988 - VI ZR 116/87
Bemessung des Unterhaltsschadens eines Kindes nach Tötung des …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2001 - 4 U 90/01
Ob dies der Fall war, hängt von den Gesamtumständen, insbesondere davon ab, ob und in welchem Umfange der Fahrer in Gegenwart des Mitfahrers alkoholische Getränke zu sich genommen hat bzw. ob bei dem Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen aufgetreten sind, die auf eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit schließen ließen und die dem Mitfahrer hätten auffallen müssen (BGH NJW 1988, 2365, 2366 li. Sp.; BGH VersR 1979, 938, 939 li. Sp.; OLG Hamm, r + s 1997, 497 re. Sp. m.w.N.; OLG Saarbrücken, Urteile v. 14.05.1993, Az. 3 U 110/92, …und vom 07.06.1996, Az. 3 U 117/95 - 20 - Geigel/Rixecker, Der Haftpflichtprozess, 22. Aufl., Kap. 3, Rdnr. 75 m.w.N.;… Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, Großkommentar, 3. Auflage 1997, § 9 StVG, Rdnr. 35).Die Beweislast hierfür trägt die sich auf ein Mitverschulden berufende Beklagte (BGH VersR 1968, 197, 198 re. Sp.; BGH NJW 1988, 2365, 2366 li. Sp.).
Insoweit kann auf die Entscheidungen des BGH (NJW 1988, 2365), des OLG Celle (VersR 1982, 90), des Kammergerichts (DAR 1989, 305) und des OLG Saarbrücken (Urteil vom 14.05.1993, Az. 3 U 110/92) verwiesen werden, in denen trotz einer Blutalkoholkonzentration im Bereich zwischen jeweils 1, 41 bis 1, 73 %o erkennbare Anzeichen für eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit des Fahrers und damit die Voraussetzungen für ein Mitverschulden des Mitfahrers nicht festgestellt worden sind.
- OLG Hamm, 11.03.1996 - 3 U 117/95
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2001 - 4 U 90/01
Ob dies der Fall war, hängt von den Gesamtumständen, insbesondere davon ab, ob und in welchem Umfange der Fahrer in Gegenwart des Mitfahrers alkoholische Getränke zu sich genommen hat bzw. ob bei dem Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen aufgetreten sind, die auf eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit schließen ließen und die dem Mitfahrer hätten auffallen müssen (BGH NJW 1988, 2365, 2366 li. Sp.; BGH VersR 1979, 938, 939 li. Sp.; OLG Hamm, r + s 1997, 497 re. Sp. m.w.N.; OLG Saarbrücken, Urteile v. 14.05.1993, Az. 3 U 110/92, und vom 07.06.1996, Az. 3 U 117/95 - 20 - Geigel/Rixecker, Der Haftpflichtprozess, 22. Aufl., Kap. 3, Rdnr. 75 m.w.N.;… Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, Großkommentar, 3. Auflage 1997, § 9 StVG, Rdnr. 35).Die Grundsätze des Anscheinsbeweises sind jedenfalls bei einem Blutalkoholgehalt von deutlich unter 2 %o nicht anwendbar, da kein Erfahrungssatz dahingehend besteht, dass bei einem solchen Blutalkoholgehalt Anzeichen für eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit vorhanden waren und dass ein Mitfahrer diese hätte erkennen können und müssen (OLG München, ZfS 1985, 161; Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 07.06.1996, Az. 3 U 117/95 - 20 -).
- OLG Hamm, 27.01.1997 - 6 U 172/96
Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld; Umfang des Schadensersatzes i.R. eines …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2001 - 4 U 90/01
Ob dies der Fall war, hängt von den Gesamtumständen, insbesondere davon ab, ob und in welchem Umfange der Fahrer in Gegenwart des Mitfahrers alkoholische Getränke zu sich genommen hat bzw. ob bei dem Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen aufgetreten sind, die auf eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit schließen ließen und die dem Mitfahrer hätten auffallen müssen (BGH NJW 1988, 2365, 2366 li. Sp.; BGH VersR 1979, 938, 939 li. Sp.; OLG Hamm, r + s 1997, 497 re. Sp. m.w.N.; OLG Saarbrücken, Urteile v. 14.05.1993, Az. 3 U 110/92, …und vom 07.06.1996, Az. 3 U 117/95 - 20 - Geigel/Rixecker, Der Haftpflichtprozess, 22. Aufl., Kap. 3, Rdnr. 75 m.w.N.;… Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, Großkommentar, 3. Auflage 1997, § 9 StVG, Rdnr. 35).
- OLG Stuttgart, 02.04.1981 - 3 U 195/80
Anforderungen an die transportrechtliche Qualifizierung des Vorliegens von …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2001 - 4 U 90/01
Insoweit kann auf die Entscheidungen des BGH (NJW 1988, 2365), des OLG Celle (VersR 1982, 90), des Kammergerichts (DAR 1989, 305) und des OLG Saarbrücken (Urteil vom 14.05.1993, Az. 3 U 110/92) verwiesen werden, in denen trotz einer Blutalkoholkonzentration im Bereich zwischen jeweils 1, 41 bis 1, 73 %o erkennbare Anzeichen für eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit des Fahrers und damit die Voraussetzungen für ein Mitverschulden des Mitfahrers nicht festgestellt worden sind. - OLG Nürnberg, 30.08.1979 - 8 U 51/79
Beifahrer; Schreckreaktion; Unfallträchtiges Fehlverhalten; Griff in das Lenkrad; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2001 - 4 U 90/01
In den Entscheidungen, in denen die Rechtsprechung ein Mitverschulden des Mitfahrers bejaht hat, waren über den bloßen Blutalkoholgehalt hinaus erkennbare Anzeichen für die Fahruntüchtigkeit des Fahrers nachgewiesen worden (z.B. OLG München, VersR 86, 925 {1,25 %o BAK und nachweisliche Kenntnis des Beifahrers von der Trinkmenge sowie vor Fahrtantritt geäußerte Zweifel an der Fahrtüchtigkeit des Fahrers); OLG Nürnberg, VersR 1980, 97 {1,65 %o und nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme erkennbare Trunkenheit des Fahrers}). - OLG München, 19.04.1985 - 10 U 1936/85
Mithaftung; Mitverschulden; Fahruntüchtigkeit; Mitfahrer; Fahruntüchtiger …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2001 - 4 U 90/01
In den Entscheidungen, in denen die Rechtsprechung ein Mitverschulden des Mitfahrers bejaht hat, waren über den bloßen Blutalkoholgehalt hinaus erkennbare Anzeichen für die Fahruntüchtigkeit des Fahrers nachgewiesen worden (z.B. OLG München, VersR 86, 925 {1,25 %o BAK und nachweisliche Kenntnis des Beifahrers von der Trinkmenge sowie vor Fahrtantritt geäußerte Zweifel an der Fahrtüchtigkeit des Fahrers); OLG Nürnberg, VersR 1980, 97 {1,65 %o und nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme erkennbare Trunkenheit des Fahrers}). - BGH, 19.06.1979 - VI ZR 250/77
Mitverschulden des Beifahrers bei einem Unfall aufgrund Übermüdung des Fahrers
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2001 - 4 U 90/01
Ob dies der Fall war, hängt von den Gesamtumständen, insbesondere davon ab, ob und in welchem Umfange der Fahrer in Gegenwart des Mitfahrers alkoholische Getränke zu sich genommen hat bzw. ob bei dem Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen aufgetreten sind, die auf eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit schließen ließen und die dem Mitfahrer hätten auffallen müssen (BGH NJW 1988, 2365, 2366 li. Sp.; BGH VersR 1979, 938, 939 li. Sp.; OLG Hamm, r + s 1997, 497 re. Sp. m.w.N.; OLG Saarbrücken, Urteile v. 14.05.1993, Az. 3 U 110/92, …und vom 07.06.1996, Az. 3 U 117/95 - 20 - Geigel/Rixecker, Der Haftpflichtprozess, 22. Aufl., Kap. 3, Rdnr. 75 m.w.N.;… Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, Großkommentar, 3. Auflage 1997, § 9 StVG, Rdnr. 35). - OLG Schleswig, 04.01.1973 - 5 U 198/71
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2001 - 4 U 90/01
In den Entscheidungen, in denen der Senat allein auf Grund der Höhe der Blutalkoholkonzentration von der Erkennbarkeit der Fahruntüchtigkeit ausgegangen ist, lag der festgestellte Blutalkoholgehalt jeweils über 2 %o (OLG Saarbrücken, VersR 1968, 905 {2,69 %} und VersR 1975, 431 {2,1 %o}). - BGH, 28.11.1967 - VI ZB 21/67
Statthaftigkeit der Revision gegen Urteile über die Entscheidung über die …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2001 - 4 U 90/01
Die Beweislast hierfür trägt die sich auf ein Mitverschulden berufende Beklagte (BGH VersR 1968, 197, 198 re. Sp.; BGH NJW 1988, 2365, 2366 li. Sp.). - OLG München, 04.11.1983 - 10 U 3165/83
BAK; Blutalkoholkonzentration; Trunkenheit; Mitfahrer; Trunkenheit im Verkehr ; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2001 - 4 U 90/01
Die Grundsätze des Anscheinsbeweises sind jedenfalls bei einem Blutalkoholgehalt von deutlich unter 2 %o nicht anwendbar, da kein Erfahrungssatz dahingehend besteht, dass bei einem solchen Blutalkoholgehalt Anzeichen für eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit vorhanden waren und dass ein Mitfahrer diese hätte erkennen können und müssen (OLG München, ZfS 1985, 161; Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 07.06.1996, Az. 3 U 117/95 - 20 -).
- OLG Naumburg, 20.01.2011 - 1 U 72/10
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Mitverschulden des geschädigten Beifahrers …
Speziell für das Mitverschulden eines Beifahrers bei Alkoholisierung des Fahrers, hat die Rechtsprechung (KG Beschluss vom 12.1.2006 - 12 U 261/04 - [z.B. VRS 111, 10]; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil vom 28.8.2001 - 4 U 90/01 - [z.B. MDR 2002, 392]; jeweils zitiert nach juris) dies in gleicher Weise angenommen. - OLG Naumburg, 20.10.2014 - 12 U 79/14
Regressanspruch einer Berufsgenossenschaft: Grob fahrlässige Verursachung eines …
Der Vorwurf einer sich gemäß § 254 Abs. 1 BGB zu Lasten des geschädigten Beifahrers auswirkenden schuldhaften Selbstgefährdung kann mit Erfolg aber nur dann gemacht werden, wenn sich ein Mitfahrer einem Fahrzeugführer anvertraut hat, obwohl er dessen unfallverursachende Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit kannte oder bei gehöriger Sorgfalt hätte erkennen können (z. B. BGH NJW 1988, 2365; OLG Köln MDR 1999, 804; OLG Saarbrücken MDR 2002, 392).Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung ein solcher Anscheinsbeweis zum Teil bejaht worden ist, lag der festgestellte Blutalkoholgehalt jeweils über 2, 00 Promille (vgl. OLG Saarbrücken MDR 2002, 392 m. w. N.; KG Berlin VRS 111, 10).
- OLG Koblenz, 09.01.2006 - 12 U 958/04
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Der Schadensersatzanspruch des Beifahrers gegen den wegen alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit verunglückten Fahrzeugführer unterliegt einer Kürzung gemäß § 254 BGB , wenn genügend Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er die mangelnde Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugführers erkannt hat oder hätte erkennen können (BGH NJW 1988, 2365 ; Senat NZV 1992, 278 f.; OLG Hamm Blutalkohol 40 [2003], 160 f.; OLG Oldenburg VersR 1998, 1390 f.; OLG Saarbrücken MDR 2002, 392 f.). - OLG Frankfurt, 08.11.2010 - 1 U 170/10
Verkehrsunfallhaftung: Selbstgefährdung eines Beifahrers durch Mitfahrt mit einem …
2 1. Der Vorwurf einer sich gemäß § 254 Abs. 1 BGB zu Lasten des geschädigten Beifahrers auswirkenden schuldhaften Selbstgefährdung kann mit Erfolg nur gemacht werden, wenn sich ein Mitfahrer einem Fahrzeugführer anvertraut hat, obwohl er dessen unfallverursachende Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit kannte oder bei gehöriger Sorgfalt hätte erkennen können (…BGH, Urt. v. 31.05.1988, NJW 1988, 2365 [juris Rn. 8];… OLG Köln, Urt. v. 07.12.1998, MDR 1999, 804 [juris Rn. 60]; OLG Saarbrücken, Urt. v. 28.08.2001, MDR 2002, 392 [juris Rn. 8]).