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   LSG Thüringen, 14.03.2001 - L 6 B 3/01 SF   

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LSG Thüringen, 14.03.2001 - L 6 B 3/01 SF (https://dejure.org/2001,4411)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 14.03.2001 - L 6 B 3/01 SF (https://dejure.org/2001,4411)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 14. März 2001 - L 6 B 3/01 SF (https://dejure.org/2001,4411)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 606
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Thüringen, 08.02.2000 - L 6 B 71/99

    Gebührenbestimmung in Streitigkeiten über eine Dauerrente aus der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Thüringen, 14.03.2001 - L 6 B 3/01
    Abweichungen bis zu 20 v.H. von der als billig erscheinenden Gebühr werden im Einzelfall im Allgemeinen noch als verbindlich angesehen (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 21. April 1999 - Az.: L 6 B 59/98 SF in E-LSG B-137 und vom 8. Februar 2000 - Az.: L 6 B 71/99 SF in E-LSG B-172; Madert in Gerold/Schmidt, Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte, Kommentar, 13. Auflage 1997, § 12 Rdnr. 9).

    Die Mittelgebühr wird in ausgesprochenen Normalfällen ohne Besonderheiten und ohne Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit und bei durchschnittlichen Vermögensverhältnissen des Klägers, für die regelmäßig drei volle Gebühren anfallen, erstattet (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. April 1999, a.a.O., und vom 8. Februar 2000, a.a.O.; LSG Schleswig-Holstein, a.a.O., S. 738, 740; Hartmann, a.a.O., § 116 BRAGO Rdnr. 7).

    Wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 8. Februar 2000, a.a.O., 3. April 2000 - Az.: L 6 B 1/00 SF in E-LSG B-175 und vom 6. Oktober 2000 - Az.: L 6 B 47/00 SF), ist in Streitigkeiten über eine Dauerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung immer eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung anzunehmen, wenn durch sie das Einkommen in der Hauptsache bestritten wird; im Regelfall ist dann die Höchstgebühr angemessen.

    Dies ist nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 8. Februar 2000, a.a.O.) nur möglich, wenn die Umstände vom "Normalfall" abweichen.

    Die schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers rechtfertigen es als einziger Umstand im Gesamtzusammenhang nicht, diese Höchstgebühren zu verweigern (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Februar 2000, a.a.O.).

    Grundsätzlich können bessere wirtschaftliche Verhältnisse zwar zu einer höheren Vergütung und schlechte wirtschaftliche Verhältnisse zu einer Ermäßigung der Gebühr führe (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 26. April 1999 - Az.: L 6 B 17/98 SF und vom 8. Februar 2000, a.a.O.).

  • LSG Thüringen, 06.10.2000 - L 6 B 47/00
    Auszug aus LSG Thüringen, 14.03.2001 - L 6 B 3/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats kann ein im Einzelfall besonders ins Gewicht fallendes Kriterium die relevanten übrigen Umstände kompensierend zurückdrängen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Mai 1999 - Az.: L 6 B 34/98 SF in: E-LSG B-139, 17. Juli 2000 - Az.: L 6 B 27/00 SF und vom 6. Oktober 2000 - Az.: L 6 B 47/00 SF).

    Der Ansicht des Beschwerdegegners, für jedes der drei Kriterien des § 12 BRAGO (Bedeutung der Angelegenheit für den Kläger, Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Klägers) sei ca. 1/3 der Differenz zur Höchstgebühr zu addieren beziehungsweise 1/3 der Differenz zur Mindestgebühr abzuziehen, kann nicht gefolgt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2000 - Az.: L 6 B 47/00 SF).

    Wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 8. Februar 2000, a.a.O., 3. April 2000 - Az.: L 6 B 1/00 SF in E-LSG B-175 und vom 6. Oktober 2000 - Az.: L 6 B 47/00 SF), ist in Streitigkeiten über eine Dauerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung immer eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung anzunehmen, wenn durch sie das Einkommen in der Hauptsache bestritten wird; im Regelfall ist dann die Höchstgebühr angemessen.

  • LSG Thüringen, 21.04.1999 - L 6 B 59/98
    Auszug aus LSG Thüringen, 14.03.2001 - L 6 B 3/01
    Abweichungen bis zu 20 v.H. von der als billig erscheinenden Gebühr werden im Einzelfall im Allgemeinen noch als verbindlich angesehen (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 21. April 1999 - Az.: L 6 B 59/98 SF in E-LSG B-137 und vom 8. Februar 2000 - Az.: L 6 B 71/99 SF in E-LSG B-172; Madert in Gerold/Schmidt, Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte, Kommentar, 13. Auflage 1997, § 12 Rdnr. 9).

    Die Mittelgebühr wird in ausgesprochenen Normalfällen ohne Besonderheiten und ohne Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit und bei durchschnittlichen Vermögensverhältnissen des Klägers, für die regelmäßig drei volle Gebühren anfallen, erstattet (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. April 1999, a.a.O., und vom 8. Februar 2000, a.a.O.; LSG Schleswig-Holstein, a.a.O., S. 738, 740; Hartmann, a.a.O., § 116 BRAGO Rdnr. 7).

  • LSG Thüringen, 02.07.1999 - L 6 B 12/99
    Auszug aus LSG Thüringen, 14.03.2001 - L 6 B 3/01
    Diese Tätigkeit wird ihm zugerechnet, denn auf den Vergütungsanspruch hat es keinen Einfluss, wenn sich der beigeordnete Rechtsanwalt von einem der in § 4 BRAGO genannten Stellvertreter vertreten lässt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Juli 1999 - Az.: L 6 B 12/99 SF und vom 4. November 1999 - Az.: L 6 37/99 SF in: E-LSG B-162; Eicken in Gerold/Schmidt, a.a.O., § 121 Rdnr. 13).
  • BVerwG, 06.02.1998 - 6 B 17.98

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus LSG Thüringen, 14.03.2001 - L 6 B 3/01
    Grundsätzlich können bessere wirtschaftliche Verhältnisse zwar zu einer höheren Vergütung und schlechte wirtschaftliche Verhältnisse zu einer Ermäßigung der Gebühr führe (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 26. April 1999 - Az.: L 6 B 17/98 SF und vom 8. Februar 2000, a.a.O.).
  • BVerwG, 18.06.1999 - 6 B 44.99

    Verfahrenseinstellung nach Zurücknahme einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung

    Auszug aus LSG Thüringen, 14.03.2001 - L 6 B 3/01
    Relevant sind hierfür neben den unmittelbaren Zielen der anwaltlichen Tätigkeit auch weitere Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers oder seiner Stellung im öffentlichen Leben, sein Ansehen, seinen Namen und die rechtliche und tatsächliche Klärung für andere Fälle (vgl. Senatsbeschluss vom 26. August 1999 - Az.: L 6 B 44/99 SF, Madert in Gerold/Schmidt, a.a.O., § 12 Rdnr. 11).
  • LSG Thüringen, 17.07.2000 - L 6 B 27/00
    Auszug aus LSG Thüringen, 14.03.2001 - L 6 B 3/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats kann ein im Einzelfall besonders ins Gewicht fallendes Kriterium die relevanten übrigen Umstände kompensierend zurückdrängen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Mai 1999 - Az.: L 6 B 34/98 SF in: E-LSG B-139, 17. Juli 2000 - Az.: L 6 B 27/00 SF und vom 6. Oktober 2000 - Az.: L 6 B 47/00 SF).
  • LSG Thüringen, 03.04.2000 - L 6 B 1/00

    Anwendbarkeit von § 126 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BRAGO im sozialgerichtlichen

    Auszug aus LSG Thüringen, 14.03.2001 - L 6 B 3/01
    Wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 8. Februar 2000, a.a.O., 3. April 2000 - Az.: L 6 B 1/00 SF in E-LSG B-175 und vom 6. Oktober 2000 - Az.: L 6 B 47/00 SF), ist in Streitigkeiten über eine Dauerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung immer eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung anzunehmen, wenn durch sie das Einkommen in der Hauptsache bestritten wird; im Regelfall ist dann die Höchstgebühr angemessen.
  • LSG Thüringen, 17.05.1999 - L 6 B 34/98
    Auszug aus LSG Thüringen, 14.03.2001 - L 6 B 3/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats kann ein im Einzelfall besonders ins Gewicht fallendes Kriterium die relevanten übrigen Umstände kompensierend zurückdrängen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Mai 1999 - Az.: L 6 B 34/98 SF in: E-LSG B-139, 17. Juli 2000 - Az.: L 6 B 27/00 SF und vom 6. Oktober 2000 - Az.: L 6 B 47/00 SF).
  • LSG Thüringen, 23.02.2004 - L 6 B 54/03

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für ein Verfahren vor dem Sozialgericht;

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  • LSG Thüringen, 06.03.2008 - L 6 B 198/07

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für ein Verfahren auf Gewährung von vorläufigem

    Darauf hingewiesen wird, dass eine "gleiche Gewichtung" der Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG, wie vom Beschwerdeführer zu 2. im Verlauf des Verfahrens geltend gemacht, nicht in Betracht kommt (so schon Senatsbeschlüsse vom 30. August 2002 - Az.: L 6 B 3/02 SF, 6. Oktober 2000 - Az.: L 6 B 47/00 SF und 14. März 2001 - Az.: L 6 B 3/01 SF in: E-LSG B-207).

    Nicht vergleichbar ist dies allerdings mit Verfahren, in denen es um die Sicherung des dauerhaften Einkommens geht und für die deshalb ggf. sogar die Höchstgebühr angemessen sein kann (z.B. bei Streitigkeiten über die Dauerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 14. März 2001 - Az.: L 6 B 3/01 SF, 3. April 2000 - Az.: L 6 B 1/00 SF und 6. Oktober 2000 - Az.: L 6 B 47/00 SF).

  • LSG Thüringen, 11.11.2013 - L 6 SF 230/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Terminsgebühr -

    Dies steht zwischen den Beteiligten nicht im Streit und entspricht auch der Senatsrechtsprechung (vgl. Senatsbeschluss vom 14. März 2001 - L 6 B 3/01 SF).

    Bei Streitigkeiten über eine Dauerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist immer eine erheblich überdurchschnittliche Bedeutung anzunehmen, wenn durch sie - wie hier - das Einkommen in der Hauptsache bestritten werden soll (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Juli 2004 - L 6 B 41/04 SF, 14. März 2001 - L 6 B 3/01 SF, 3. April 2000 - Az.: L 6 B 1/00 SF).

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   LAG Bremen, 11.02.2002 - 3 Ta 6/02   

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LAG Bremen, Entscheidung vom 11.02.2002 - 3 Ta 6/02 (https://dejure.org/2002,15736)
LAG Bremen, Entscheidung vom 11. Februar 2002 - 3 Ta 6/02 (https://dejure.org/2002,15736)
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Papierfundstellen

  • MDR 2002, 606
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Düsseldorf, 15.08.2006 - 16 Ta 392/06

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten nach Verweisung des Rechtsstreits vom

    Sie sind "Kosten des durch den Vergleich erledigten Rechtsstreits" im Sinne des § 98 Satz 2 ZPO und nach dieser Bestimmung als gegeneinander aufgehoben anzusehen (ebenso LAG Bremen vom 11.02.2002, MDR 2002, 606).
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   LSG Thüringen, 14.03.2001 - L 683/01 SF   

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LSG Thüringen, Entscheidung vom 14.03.2001 - L 683/01 SF (https://dejure.org/2001,28421)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 14. März 2001 - L 683/01 SF (https://dejure.org/2001,28421)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenhöhe im Sozialrechtsstreit

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 606
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