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   OLG Hamm, 04.12.2001 - 24 U 47/01   

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https://dejure.org/2001,8169
OLG Hamm, 04.12.2001 - 24 U 47/01 (https://dejure.org/2001,8169)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.12.2001 - 24 U 47/01 (https://dejure.org/2001,8169)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Dezember 2001 - 24 U 47/01 (https://dejure.org/2001,8169)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung eines Dienstvertrages aus wichtigem Grund wegen der Aufnahme eines Studiums neben der Ausbildung zum Heilpraktiger; Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung; Unwirksamkeit einer Vertragsklausel über die Unkündbarkeit eines Ausbildungsverhältnisses vor ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 750
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.11.1992 - VIII ZR 235/91

    Ordentliche Kündigung eines Ausbildungsvertrages mit formularmäßiger

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2001 - 24 U 47/01
    Wegen der unterschiedlichen Arten der Direktunterrichtsverträge, die von einem nur in größeren zeitlichen Abständen abgehaltenen, der Freizeitgestaltung dienenden "Hobbykursus" bis zu längerfristigem Vollzeitunterricht zum Zwecke der Berufsausbildung reichen, ist die Festlegung eines Regel-Ausnahmeverhältnisses bei Direktunterrichtsverträgen nicht möglich (vgl. BGHZ 120, 108 = NJW 1993, 326).

    Wegen fehlender dispositiver gesetzlicher Bestimmungen ist deshalb eine ergänzende Vertragsauslegung vorzunehmen (BGH NJW 1993, 326; m.w.Nw.).

  • LG Gießen, 02.02.2000 - 1 S 490/99

    Unangemessenheit der Laufzeitregelung ; Allgemeine Geschäftsbedingungen;

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2001 - 24 U 47/01
    Zum einen stehen sie durch ihre Vorbildung dem naturwissenschaftlichen Heilberuf nicht völlig ahnungslos gegenüber, zum anderen kommt es anders als bei künstlerisch geprägten Berufen (s.d. BGH NJW 1993, 236) auf keine besondere individuelle kreative Begabung oder Ausdrucksmöglichkeit an, die es zunächst an den Anforderungen der Ausbildung zu messen gälte (vgl. LG Gießen, MDR 2000, 513).
  • OLG Köln, 15.07.1997 - 15 U 189/96

    Anforderungen an eine Kündigung von Ausbildungsverträgen; Außerordentliches

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2001 - 24 U 47/01
    Auch kann dem § 11 Nr. 12 a AGBG keine Indizwirkung dahingehend entnommen werden, dass im Regelfall eine unkündbare Vertragslaufzeit von zwei Jahren nicht unangemessen im Sinne des § 9 AGBG ist (OLG Köln MDR 1998, 1212, m.w.Nw.).
  • BGH, 08.03.1984 - IX ZR 144/83

    Vorzeitige Auflösung eines Direktschulvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2001 - 24 U 47/01
    Zu dessen Auslegung in Bezug auf Direktunterrichtsverträge wie dem hier vorliegenden sind die Vorschriften des FernunterrichtsG und des BerufsbildungsG nicht heranzuziehen (BGH NJW 1984, 1531).
  • OLG Saarbrücken, 23.12.2003 - 4 U 199/03

    Direktunterrichtsvertrag: Wirksamkeit eines Kündigungsausschlusses für die ersten

    § 11 Nr. 12 Buchstabe a) AGBG stellt nur eine äußerste Schranke der Zulässigkeit von Laufzeitvereinbarungen dar, bedeutet aber nicht, dass kürzere Laufzeiten als zwei Jahre stets zulässig sind (vgl. BGH, NJW 1984, 1531 (1532); BGH, NJW 1985, 2585 (2586); NJW 1993, 326 (328); OLG Karlsruhe, NJW 1981, 1676; OLG Frankfurt, NJW 1981, 2760 (2761); OLG Köln, NJW 1983, 1002 (1003); OLG Hamm, MDR 2002, 750 f; Wolf/Horn/Lindacher-Wolf, aaO., § 9 AGBG, Rdnr. U6 § 11 Nr. 12 AGBG, Rdnr. 13; Ulmer/Brandner/Hensen-Brandner, aaO., Anh. §§ 9 - 11 AGBG, Rdnr. 764a).

    § 5 FernUSG ist weder direkt noch analog auf Direktunterrichtsverträge anwendbar (vgl. BGH, NJW 1984, 1531 (1532); NJW 1985, 2585 (2586); NJW 1993, 326 (328); OLG Hamm, MDR 2002, 750; Wolf/Horn/Lindacher-Wolf, aaO., § 9 AGBG, Rdnr. U6; Ulmer/Brandner/Hensen-Brandner, aaO., Anh. §§ 9 - 11 AGBG, Rdnr. 764).

    Bei kurzer Laufzeit besteht die Gefahr des Absinkens der Teilnehmerzahl unter das wirtschaftlich notwendige Maß mit der Folge, dass die weitere Unterrichtung der unterrichtswilligen Teilnehmer erheblich erschwert, wenn nicht sogar unmöglich würde (vgl. BGH, NJW 1984, 1531 (1532); NJW 1985, 2585 (2586); BGH, NJW 1993, 326 (329); ebenso: OLG Frankfurt, NJW 1981, 2760 (2761); OLG Hamm, MDR 2002, 750 (751)).

    hhh) Eine Gegenauffassung hält dagegen bei Direktunterrichtsverträgen mit Vollzeitunterricht verbindliche Laufzeiten von einem Jahr und mehr für regelmäßig unangemessen (vgl. OLG Hamburg, MDR 2000, 513 (514); OLG Köln, MDR 1998, 1212; OLG Hamm, MDR 2002, 750 (751); LG Berlin, MDR 1989, 741 (742); Palandt-Heinrichs, Bürgerliches Gesetzbuch, 61. Auflage, § 9 AGBG, Rdnr. 134).

    Dies wird insbesondere für eine vertragliche Bindung von 12 Monaten bei einer insgesamt 14 Monate dauernden Ausbildung zum Heilpraktiker im Rahmen eines Intensivstudiums vertreten (vgl. OLG Hamm, MDR 2002, 750 f).

    Der Sinn einer vorzeitigen Vertragsauflösung und damit das Interesse des Auszubildenden hieran, werde zu stark eingeschränkt (vgl. OLG Hamm, MDR 2002, 750 (751)).

    Hinter sein Interesse müsse daher das Interesse des Unterrichtsinstituts an Planungssicherheit bezüglich der einzusetzenden personellen und sächlichen Mittel zurücktreten, zumal für die Intensivstudenten keine gesonderten Veranstaltungen angeboten würden (vgl. OLG Hamm, MDR 2002, 750 (751)).

    Angemessen sei vielmehr in Anlehnung an § 5 Abs. 1 FernUSG und § 621 Nr. 4 BGB eine Begrenzung der Mindestlaufzeit auf 6 Monate (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1981, 2760 (2761); OLG Köln, MDR 1998, 1212; OLG Hamburg, MDR 2000, 513 (514); OLG Hamm, MDR 2002, 750 (751); LG Berlin, MDR 1989, 741 (742)).

  • LG Bielefeld, 09.04.2009 - 21 S 46/08

    Nachhilfeunterricht - keine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten

    Bei kurzer Laufzeit besteht die nicht abschätzbare Gefahr des schnellen Absinkens der Teilnehmerzahl unter das wirtschaftlich notwendige Maß mit der Folge, dass die weitere Unterrichtung der unterrichtswilligen Teilnehmer erheblich erschwert, wenn nicht sogar unmöglich würde (BGH NJW 1984, 1531, 1532; NJW 1985, 2585, 2586; NJW 1993, 326, 329; OLG Hamm MDR 2002, 750, 751).

    Für das Interesse an längerfristigen Bindungen der Schüler ist ferner der pädagogische Aspekt eines sinnvollen Aufbaus einer kontinuierlichen, zum Erfolg führenden Ausbildung von Bedeutung, insbesondere wenn der Unterrichtsstoff auf den vorhergehenden Inhalten aufbaut (vgl. BGH NJW 1993, 326, 329; OLG Hamm MDR 2002, 750, 751).

  • KG, 10.03.2003 - 12 U 106/01

    Kündigungsmöglichkeiten eines Heilpraktiker-Ausbildungsvertrags

    Die offensichtlich die "Studienordnung" der Beklagten betreffende Entscheidung des OLG Hamm (OLGR 2002, 85) vom 4. Dezember 2001 bezieht sich auf einen Vertrag mit einer Laufzeit von 14 Monaten und ist deshalb vorliegend nicht einschlägig.
  • LG Bremen, 10.06.2004 - 2 O 2752/02

    Außerordentliche Kündigung eines Unterrichtsvertrags über die Teilnahme an einem

    Der gelegentlich geäußerten Gegenauffassung, es existierten keine gesetzlichen Regelungen (LG Braunschweig MDR 1995, 894 [LG Braunschweig 18.01.1995 - 9 S 157/94] [895]; LG Gießen MDR 2000, 513 [LG Gießen 02.02.2000 - 1 S 490/99] [514]; OLG Hamm MDR 2002, 750 [OLG Hamm 04.12.2001 - 24 U 47/01] [751]), kann nicht gefolgt werden.
  • LG Bonn, 30.12.2004 - 10 O 435/04

    Anspruch einer privaten Hochschule auf Zahlung von Studiengebühren für das erste

    Gegen eine Wirksamkeit der streitgegenständlichen Klausel spricht auch nicht die Entscheidung des OLG Hamm (v. 04.12.2001, Az. 24 U 47/01, MDR 2002, 750), wonach schon eine Mindestbindung von 12 Monaten unwirksam sein soll.
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