Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 23.04.2002

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.02.2002 - 6 W 9/02   

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https://dejure.org/2002,4606
OLG Frankfurt, 08.02.2002 - 6 W 9/02 (https://dejure.org/2002,4606)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.02.2002 - 6 W 9/02 (https://dejure.org/2002,4606)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Februar 2002 - 6 W 9/02 (https://dejure.org/2002,4606)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 222 BGB, § 91a ZPO, § 926 ZPO, § 21 UWG
    Kostenentscheidung in Wettbewerbssachen: Erledigung der Hauptsache durch Erhebung der Verjährungseinrede bei schon vor Klageerhebung verjährtem Anspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch; Erledigung der Hauptsache im prozessualen Sinn nach Verjährung des Klageanspruchs bereits bei Erhebung der Klage; Billigkeit der Kostenentscheidung; Nachträgliche Unzulässigkeit oder Unbegründetheit; Notwendigkeit des ...

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 14; ; ZPO § 91a; ; ZPO § 926; ; ZPO § 97 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1 § 14; ZPO § 91a § 926 § 97 Abs. 1
    Zur Erledigung der Hauptsache, wenn die Verjährungsfrist für den Klageanspruch bereits bei Erhebung der Klage abgelaufen war, der Beklagte sich aber erst im Prozeß auf die Verjährung beruft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 778
  • GRUR-RR 2002, 183
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 05.06.1997 - 16 U 147/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2002 - 6 W 9/02
    Daher kann auch die Verjährung des Klageanspruchs zur Erledigung des Rechtsstreits führen, obwohl es der Kläger selbst in der Hand gehabt hätte, den Eintritt der Verjährung zu vermeiden (vgl. Senat a.a.O., OLG Frankfurt ­ 16. Zivilsenat ­ MDR 97, 1072).
  • BGH, 13.05.1993 - I ZR 113/91

    Titelschutz für Rundfunksendungen - Erledigung der Hauptsache im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2002 - 6 W 9/02
    Insbesondere tritt eine Erledigung im prozessualen Sinn auch dann ein, wenn die Klage aus Gründen unzulässig oder unbegründet wird, die allein im Verantwortungsbereich des Klägers liegen (vgl. BGH WRP 93, 755, 758 ­ Radio Stuttgart ­ für den vergleichbaren Fall, dass der Kläger durch eigene Benutzungsaufgabe ein ursprünglich bestehendes Titelschutzrecht verloren hat).
  • BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 58/09

    Hauptsacheerledigung: Erstmalige Erhebung der Verjährungseinrede im Rechtsstreit

    Daher könne auch die Verjährung der Klageforderung zur Erledigung des Rechtsstreits führen, obwohl es der Kläger selbst in der Hand gehabt hätte, den Eintritt der Verjährung zu vermeiden (vgl. OLG Frankfurt a.M., MDR 2002, 778, 779, WRP 1982, 422 und WRP 1979, 799, 801; OLG Karlsruhe, WRP 1985, 288; OLG Hamburg, MD 1985, 951, 952 f.; OLG München, WRP 1987, 267, 268; OLG Düsseldorf, WRP 1980, 701, 702; OLG Stuttgart, NJW-RR 1996, 1520; OLG Nürnberg, WRP 1980, 232, 233; OLG Celle, WRP 1983, 96 und GRUR 1987, 716; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 91a Rdnr. 6; Prütting/Gehrlein/Hausherr, ZPO, § 91a Rdnr. 8 und 11; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 30. Aufl., § 91a Rdnr. 5; Saenger/Gierl, Hk-ZPO, 3. Aufl., § 91a Rdnr. 7; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 67. Aufl., § 91a Rdnr. 59 - "Verjährung"; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 16. Aufl., § 130 Rdnr. 2; El-Gayar, MDR 1998, 698 f.; Meller-Hannich, JZ 2005, 656, 663; Peters, NJW 2001, 2289 f.; Wernecke, JA 2004, 331, 334; Thesen, WRP 1981, 304, 305).
  • OLG Hamm, 09.07.2010 - 19 U 151/09

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigung eines Rechtsstreits durch

    Ein Grund, alleine dem Anspruchsteller schon aus Billigkeitsgesichtspunkten die Kosten aufzuerlegen, kann dann gegeben sein, wenn der Anspruchsteller einen bereits verjährten Anspruch rechtshängig macht, ohne dass der Anspruchsgegner überhaupt Gelegenheit hatte, die Verjährung zu prüfen und bereits vorprozessual geltend zu machen (OLG Frankfurt, B. v. 08.02.2002, Az. 6 W 9/02, OLGR Frankfurt 2002, 183 f. = MDR 2002, 778 f).
  • OLG Jena, 06.04.2006 - 1 U 642/05
    Deshalb bejaht das OLG Frankfurt (vgl. GRUR-RR 2002, 183; a.A. OLG Schleswig NJW-RR 1986, 38; Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 91a, Rn. 58 "Verjährung") die Erledigung der Hauptsache, wenn die Verjährungsfrist für den Klageanspruch bereits bei Erhebung der Klage abgelaufen war, sich der Beklagte jedoch erstmals im Prozess auf die Verjährung beruft.

    Dagegen vertreten das OLG Schleswig (vgl. NJW-RR 1986, 38 [OLG Schleswig 03.09.1985 - 6 U 32/85] ) und ein Teil der Literatur (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 91a, Rn. 58 "Verjährung; EI-Gayar, MDR 1998, 698) die Ansicht, dass die Erhebung der Einrede der Verjährung bei einem bereits bei Klageerhebung verjährten Anspruch kein erledigendes Ereignis darstelle, bb) Es kann indes dahinstehen, welcher Rechtsauffassung der Vorzug zu geben ist, da vorliegend - auch nach der Ansicht des OLG Frankfurt (vgl. GRUR-RR 2002, 183) - die Erhebung der Einrede der Verjährung nicht als ein erledigendes Ereignis angesehen werden kann.

  • OLG Köln, 02.09.2013 - 6 W 114/13

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigung eines einstweiligen

    Die Erhebung der Einrede der Verjährung stellt ein das Verfügungsverfahren erledigendes Ereignis dar (OLG Frankfurt, Beschl. vom 8.2.2002 - 6 W 9/02 - GRUR-RR 2002, 183; Ahrens/Schmukle, Der Wettbewerbsprozess, 6. Aufl. 2009, Kap. 54 Rn. 9 m. w. N.; vgl. BGH, Urteil vom 13.5.1993 - I ZR 113/91 - GRUR 1993, 769, 770 f. - Radio Stuttgart, zur Erledigung durch Verzicht des Gläubigers auf ein Titelschutzrecht).
  • OLG Köln, 15.09.2006 - 6 U 89/06

    Zulässigkeit eines im Wege der Verwendung des englischsprachigen Begriffs

    Bei dieser Sachlage hält der Senat in Übereinstimmung mit der von dem OLG Frankfurt in GRUR-RR 2002, 183 vertretenen Auffassung eine Kostenbelastung der mithin unerwartet mit verjährten Ansprüchen überzogenen Beklagten für unbillig.
  • KG, 05.09.2011 - 19 W 13/11

    Kostenentscheidung: Übereinstimmende Erledigungserklärung im Hauptsacheverfahren

    Grundlage der zu treffenden Kostenentscheidung ist dabei - anders als im Falle der lediglich einseitigen Erledigungserklärung - nicht nur der ohne die Erledigung zu erwartende Verfahrensausgang, sondern in reziproker Anwendung des Grundgedankens von § 93 ZPO auch die hier maßgebliche Erwägung, ob der Beklagte dem Kläger ohne sachliche Rechtfertigung Veranlassung zur Klage gegeben hat (OLG Frankfurt a.M., WRP 2002, 466; Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 91 a Rz. 25).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.04.2002 - 3A W 50/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1837
OLG Karlsruhe, 23.04.2002 - 3A W 50/02 (https://dejure.org/2002,1837)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.04.2002 - 3A W 50/02 (https://dejure.org/2002,1837)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. April 2002 - 3A W 50/02 (https://dejure.org/2002,1837)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einzelrichter ; Kammer für Handelssachen; Vorsitzender Richter; Entscheidungsbefugnis eines Einzelrichters; Beschwerdesachen; Ablehnungsgesuch eines Sachverständigen

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kammer für Handelssachen: Vorsitzender kein Einzelrichter

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Beweisrecht - Beweis durch Sachverständige

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1962
  • MDR 2002, 778
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BGH, 20.10.2003 - II ZB 27/02

    Besetzung des Beschwerdesenats im Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des

    Der Einzelrichter des Beschwerdegerichts hat die gesamten Kosten des Rechtsstreits der Beklagten auferlegt und im übrigen die Rechtsbeschwerde zugelassen, "weil die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO insoweit vorliegen, als es um die Grundsatzfrage der Entscheidungszuständigkeit des originären Einzelrichters geht und die vorliegende Entscheidung dazu von den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Karlsruhe und Zweibrücken (NJW 2002, S. 1962 bzw. S. 2722) abweicht".

    Die seit Inkrafttreten der neuen Zivilprozeßordnung aufgetretene Frage der Anwendbarkeit des § 568 Satz 1 ZPO auf erstinstanzliche Entscheidungen des Vorsitzenden einer Kammer für Handelssachen ist nicht nur in der prozeßrechtlichen Literatur, sondern insbesondere in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstritten (gegen eine Behandlung des Vorsitzenden einer Kammer für Handelssachen als Einzelrichter i.S. des § 568 Satz 1 ZPO: OLG Karlsruhe, NJW 2002, 1962; OLG Frankfurt [5. Zivilsenat], OLGReport 2002, 250 ff.; OLG Zweibrücken NJW 2002, 2722; OLG Celle, Beschl. v. 25. September 2002 - 11 W 45/02, veröffentl. in juris; OLG Schleswig, OLGReport 2003, 192 [6. Zivilsenat] sowie 278 [16. Zivilsenat]; Hartmann in Baumbach/Lauterbach, ZPO 61. Aufl. § 349 Rdn. 1; Albers in Baumbach/Lauterbach aaO, § 568 Rdn. 2; Zimmermann, ZPO 6. Aufl. § 349 Rdn. 9 u. § 568 Rdn. 1; Zöller-Gummer, ZPO 24. Aufl. § 568 Rdn. 3 - unter Aufgabe der in der Vorauflage vertretenen gegenteiligen Auffassung; dafür: OLG Köln, OLGReport 2002, 344; OLG Dresden, OLGReport 2003, 452; OLG Frankfurt [13. Zivilsenat], OLGReport 2003, 342; Thomas/Putzo-Reichold, ZPO 25. Aufl. § 568 Rdn. 2; Greger, NJW 2002, 3049, 3053; Fölsch, MDR 2003, 308 ff.; Feskorn, NJW 2003, 856 f.).

  • OLG München, 02.09.2003 - 29 W 2010/03

    Voraussetzungen der wirksamen Zustellung einer einstweiligen Verfügung

    Einzelrichter im Sinne dieser Bestimmung ist auch der Vorsitzende der Kammer für Handelssachen (vgl. Zöller/Gummer, ZPO, 23. Aufl., § 568, Rdnr. 2; Thomas/Putzo, ZPO, 24. Aufl., § 568, Rdnr. 2; a.M. OLG Karlsruhe, NJW 2002, 1962), der hier entschieden hat.
  • BGH, 16.09.2003 - X ARZ 175/03

    Voraussetzungen einer Divergenzvorlage; Kompetenzkonflikt innerhalb eines Senats

    Es will dabei von der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Zweibrücken (Beschl. v. 18.6.2002 - 3 W 119/02, NJW 2002, 2722), Karlsruhe (Beschl. v. 23.4.2002 - 3A W 50/02, NJW 2002, 1962) und Frankfurt/M. (Beschl. v. 24.5.2002 - 5 W 4/02, OLG-Report 2002, 250) abweichen und hat die Sache dem Bundesgerichtshof zur Bestimmung des für die Entscheidung über die Beschwerde funktionell zuständigen Gerichts - Senat oder Einzelrichter - vorgelegt.
  • OLG Köln, 18.12.2003 - 22 W 60/03

    Unstatthaftigkeit von außerordentlichen Rechtsmitteln wegen "greifbarer

    Seine Entscheidungen sind daher nicht als Entscheidungen des Einzelrichters im Sinne des § 568 Abs. 1 Satz 1 ZPO aufzufassen (OLG Karlsruhe, MDR 2002, 778; Zöller/Gummer, ZPO., 24.Aufl., § 568 Rdn.3 m.w.Nachw. aus der Rspr.).
  • OLG Zweibrücken, 18.06.2002 - 3 W 119/02

    Isolierte Kostenbeschwerde in der Zwangsvollstreckung

    Er schließt sich vielmehr der überzeugend begründeten Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Beschluss vom 23. April 2002 - 3A W 50/02 -) an.
  • OLG Köln, 22.09.2005 - 17 W 172/05

    Wirkungsloser Kostenfestsetzungsbeschluss bei Wegfall des zugrunde liegenden

    Auf dieser Grundlage sind sodann die im Beschwerdeverfahren entstandenen Rechtsanwaltsgebühren zu berechnen, über deren Verteilung einzig noch zu befinden ist, nach dem der Kläger sein Rechtsmittel für erledigt erklärt (nicht zurück genommen) hat (s. hierzu: BGH NJW 1998, 2453; OLG Frankfurt MDR 1998, 559; OLG Karlsruhe OLGR 2002, 56; Lindacher MK-ZPO, § 91 a Rdnr. 126 ff.; Lipp MK-ZPO, Ergänzungsband, 2. Aufl., § 569 Rdnr. 21; Musielak/Wolst, ZPO, 4. Aufl., § 91 a Rdnr. 8).
  • OLG Schleswig, 01.10.2002 - 6 W 32/02

    Vorsitzender der Kammer für Handelssachen ist nicht Einzelrichter

    Auch im übrigen nimmt der Vorsitzende der Kammer für Handelssachen eine besondere Position ein (§§ 136, 272 Abs. 2, 275, 276 ZPO, 176, 194 GVG; mit entsprechender Begründung ebenso OLG Karlsruhe, NJW 2002, 1962; anderer Auffassung - allerdings ohne jegliche Begründung - Zöller/Gummer, ZPO, 23. Aufl., § 568 Rn. 2 und Thomas-Putzo-Reichold, ZPO, 24. Aufl., § 568 Rn. 2).
  • OLG Hamm, 24.07.2002 - 30 W 13/02

    Kostenentscheidung nach Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich; Verzicht

    Über das Rechtsmittel entscheidet der Senat und nicht gemäß § 568 ZPO eines seiner Mitglieder als Einzelrichter, weil die angefochtene Entscheidung, die der Vorsitzende der Kammer für Handelssachen nach § 349 Abs. 2 Nr. 12 ZPO getroffen hat, keine von einem Einzelrichter (§§ 348, 348a ZPO) getroffene Entscheidung ist, was sich aus §§ 349 Abs. 4, 350 ZPO ergibt (OLG Karlsruhe MDR 2002, 778).
  • OLG Schleswig, 05.04.2004 - 11 W 51/03

    Beschwerde gegen Beschluss des Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen

    Der Senat folgt der in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich überwiegenden Auffassung, wonach der Vorsitzende der Kammer für Handelssachen nicht Einzelrichter i.S.v. § 568 Satz 1 ZPO ist, so dass das Beschwerdegericht auch nicht durch eines seines Mitglieder als Einzelrichter entscheiden kann (OLG Karlsruhe NJW 2002, 1962 f.; OLG Frankfurt OLGR 2002, 250 ff.; OLG Schleswig - 16. Zivilsenat - SchlHA 2003, 168 f.; OLG Zweibrücken NJW 2002, 2722; OLG Celle Beschluss vom 25.9.2002, - 11 W 45/02 - Abdruck in Juris; Zöller/Gummer, ZPO, 24. Aufl. 2004, § 568 Rdn. 3; a.A. Kammergericht KGR Berlin 2003, 54 f.; Fölsch, MDR 2003, 308 ff.; Feskorn, NJW 2003, 856 ff.; vgl. auch BGH NJW 2003, 3636 f. und dazu die Entscheidungsbesprechung von Vollkommer, BGH-Report 2004, 191 f.).
  • OLG Rostock, 09.04.2003 - 6 W 77/02

    Streitwert der negativen Feststellungsklage; Besetzung des Beschwerdesenats gegen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Naumburg, 19.02.2003 - 2 Ww 12/03

    Zur Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch

  • OLG Dresden, 21.10.2002 - 14 W 1257/02

    Zulässigkeit der Ankündigung eines "Konkurs-Waren-Verkaufs"

  • OLG Celle, 25.09.2002 - 11 W 45/02

    Vorsitzender der Kammer für Handelssachen als Einzelrichter;

  • OLG Stuttgart, 20.12.2002 - 6 W 72/02

    Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers bei Kostenaufhebung im Vergleich

  • OLG Schleswig, 10.09.2002 - 16 W 90/02

    Beschwerde gegen Beschluss des Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen;

  • OLG Dresden, 21.11.2002 - 7 W 1160/02

    Besetzung des Senats bei Entscheidungen über Beschwerden gegen Entscheidungen des

  • OLG Dresden, 12.11.2002 - 14 W 1009/02

    Nachholung rechtlichen Gehörs bei Erlass einer einstweiligen Verfügung im

  • OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 2 W 66/02

    Einstweilige Verfügung: Zulässigkeit einer Streitwertbeschwerde

  • KG, 13.09.2002 - 14 W 150/02

    Besetzung des Beschwerdesenats gegen Entscheidungen des Vorsitzenden der Kammer

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