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   OLG Nürnberg, 28.12.2001 - 4 W 3765/01   

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https://dejure.org/2001,5153
OLG Nürnberg, 28.12.2001 - 4 W 3765/01 (https://dejure.org/2001,5153)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28.12.2001 - 4 W 3765/01 (https://dejure.org/2001,5153)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28. Dezember 2001 - 4 W 3765/01 (https://dejure.org/2001,5153)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlungsverzug; Anlaß zur Klage; Fälligkeit; Mahnung; Zahlungsaufforderung; Kosten bei übereinstimmender Erledigterklärung

  • Judicialis

    ZPO § 93; ; BGB § 284 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 93; BGB § 284 Abs. 3
    Anlaß zur Klage wegen Zahlungsverzugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 781
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Nürnberg, 16.07.1998 - 8 U 197/98

    Rechtsfolgen der Nichteinhaltung der Schriftform bei einem Pachtvertrag;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.12.2001 - 4 W 3765/01
    Dort ist weithin anerkannt, dass der Eintritt des Verzugs ausreicht, um dem Gläubiger einen Anlass zur Klageerhebung bzw. Einleitung eines Mahnverfahrens zuzubilligen, und dass er rechtlich nicht verpflichtet ist, vor Anrufung des Gerichts den schuldhaft säumigen Schuldner erst noch einmal zur Zahlung aufzufordern (vgl. OLG München, ZMR 1999, 255; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO, 60. Aufl. § 93 Rn 64 "Verzug"; MüKo-Belz, ZPO, 2. Aufl., § 93 Rn 13 "Aufforderung"; Musielak-Wolst, ZPO, 2. Aufl., § 93 Rn 11; Thomas-Putzo, ZPO, 23. Aufl., § 93 Rn 7; Wieczorek-Steiner, ZPO, 3. Aufl., § 93 Rn 16; wohl auch Zöller-Herget, aaO., § 93 Rn 3 "Aufforderung").
  • OLG Nürnberg, 05.12.1986 - 9 W 3492/86

    Entscheidung über die Kosten des in der Hauptsache erledigten Rechtsstreits;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.12.2001 - 4 W 3765/01
    2) Unterschiedlicher Meinung sind die Parteien jedoch darüber, ob die Beklagte Anlass zur Einleitung des Rechtsstreits gegeben hatte (vgl. § 93 ZPO; der Grundgedanke dieser Vorschrift ist auch bei der Billigkeitsentscheidung nach § 91 a ZPO zu berücksichtigen, vgl. OLG Nürnberg, NJW-RR 1987, 695; Zöller-Vollkommer, ZPO, 22. Aufl., § 91 a Rn 25 m.w.N.).
  • OLG Köln, 01.02.2006 - 11 W 5/06

    Unwirksamkeit einer vom Werklohnschuldner formularmäßig ausbedungenen

    Ein Schuldner, der erst nach Ablauf der gesetzlichen Verzugsregelung zahlt, gibt jedenfalls Veranlassung zur Klage (so bereits zum früheren § 284 Abs. 3 BGB: OLG Nürnberg, MDR 2002, 781).
  • AG Norderstedt, 23.06.2014 - 42 C 419/12

    Verkehrsunfall - Anscheinsbeweis gegen Rückwärtsfahrer

    Der Regelungsgehalt des § 93 ZPO ist auch bei der Ermessensentscheidung des Gerichts nach § 91 a Abs. 1 Satz 1 ZPO zu berücksichtigen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 28.12.2001, 4 W 3765/01 (BeckRS 2001, 30230062).
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