Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 09.07.2003

Rechtsprechung
   BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 146/03   

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BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 146/03 (https://dejure.org/2003,1347)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2003 - IXa ZB 146/03 (https://dejure.org/2003,1347)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 146/03 (https://dejure.org/2003,1347)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung; Zahlungsaufforderung durch Rechtsanwalt als Vorbereitung der Zwangsvollstreckung; Erstattungsfähigkeit einer Vollstreckungsgebühr

  • Judicialis

    ZPO § 788 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 788 Abs. 1
    Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten in der Zwangsvollstreckung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ab welchem Zeitpunkt ist Vollstreckungsgebühr erstattungsfähig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Zusammenfassung)

    Zwangsvollstreckung - Abrechnung der Vollstreckungsgebühr

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Zahlungsaufforderung löst Vollstreckungsgebühr aus

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1581
  • MDR 2003, 1381
  • MDR 2006, 965
  • FamRZ 2003, 1742
  • WM 2004, 353
  • BB 2003, 2428 (Ls.)
  • Rpfleger 2003, 596
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 02.03.1989 - 11 W 3166/88

    Anwaltliche Zahlungsaufforderung; Erstattungsfähigkeit;

    Auszug aus BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 146/03
    Ob darüber hinaus auch die Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung an den Schuldner erforderlich ist, ab der erst die Wartefrist zu laufen beginnt, ist umstritten (vgl. bejahend: OLG München MDR 1989, 652; OLG Bremen JurBüro 1984, 298; OLG Düsseldorf, JurBüro 1981, 1028; verneinend: OLG Frankfurt JurBüro 1988, 786; OLG Köln JurBüro 1986, 1582; KG JurBüro 1983, 242; OLG Saarbrücken JurBüro 1982, 242).
  • OLG Köln, 10.03.1986 - 17 W 619/85

    Zwangsvollstreckung; Androhung der Zwangsvollstreckung; Prozeßvergleich; Kosten

    Auszug aus BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 146/03
    Ob darüber hinaus auch die Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung an den Schuldner erforderlich ist, ab der erst die Wartefrist zu laufen beginnt, ist umstritten (vgl. bejahend: OLG München MDR 1989, 652; OLG Bremen JurBüro 1984, 298; OLG Düsseldorf, JurBüro 1981, 1028; verneinend: OLG Frankfurt JurBüro 1988, 786; OLG Köln JurBüro 1986, 1582; KG JurBüro 1983, 242; OLG Saarbrücken JurBüro 1982, 242).
  • OLG Bremen, 30.11.1983 - 2 W 65/83
    Auszug aus BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 146/03
    Ob darüber hinaus auch die Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung an den Schuldner erforderlich ist, ab der erst die Wartefrist zu laufen beginnt, ist umstritten (vgl. bejahend: OLG München MDR 1989, 652; OLG Bremen JurBüro 1984, 298; OLG Düsseldorf, JurBüro 1981, 1028; verneinend: OLG Frankfurt JurBüro 1988, 786; OLG Köln JurBüro 1986, 1582; KG JurBüro 1983, 242; OLG Saarbrücken JurBüro 1982, 242).
  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvR 2821/14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Bei den Tatbestandsmerkmalen des Anfalls, der Notwendigkeit (vgl. dazu z.B. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 146/03 -, juris, Rn. 11; Smid, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2016, § 788 Rn. 21; Geimer, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 788 Rn. 9a m.w.N.) und der Höhe der Zwangsvollstreckungskosten (gem. § 788 Abs. 1 ZPO) handelt es sich um vom Gläubiger darzulegende und erforderlichenfalls zu beweisende anspruchsbegründende Tatsachen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21. Juli 1994 - 3 W 93/94 -, Rpfleger 1995, S. 172; LG Düsseldorf, Beschluss vom 25. September 1990 - 25 T 740/90 -, JurBüro 1991, S. 130), zu deren Beweis der Schuldner den Gläubiger im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage - sofern ein Rechtsschutzbedürfnis besteht - zwingen kann.
  • BGH, 04.10.2012 - VII ZB 11/10

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten einer zur

    Vielmehr reicht es grundsätzlich aus, dass der Gläubiger im Zeitpunkt der kostenauslösenden Maßnahme im Besitz einer vollstreckbaren Ausfertigung des Schuldtitels ist und der Schuldner in Kenntnis seiner unbedingten Zahlungsverpflichtung einen Zeitraum von 14 Tagen zur freiwilligen Erfüllung der titulierten Forderung hat verstreichen lassen (Fortführung von BGH, Beschluss vom 18. Juli 2003, IXa ZB 146/03, NJW-RR 2003, 1581, 1582).

    aa) Kosten auslösende Maßnahmen des Gläubigers, die der Zwangsvollstreckung oder - wie hier - ihrer Vorbereitung dienen, sind im obigen Sinne notwendig, wenn der Gläubiger sie bei verständiger Würdigung der Sachlage im Zeitpunkt ihrer Vornahme zur Durchsetzung seines titulierten Anspruchs objektiv für erforderlich halten durfte (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - VII ZB 88/08, NJW 2010, 1007 Rn. 10; Beschluss vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 146/03, NJW-RR 2003, 1581, 1582).

    Hierzu muss er jedenfalls im Besitz einer vollstreckbaren Ausfertigung des Titels über eine im maßgeblichen Zeitpunkt fällige Forderung sein (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 146/03, NJW-RR 2003, 1581, 1582) und es muss dem Schuldner eine nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles angemessene Frist zur freiwilligen Leistung zur Verfügung gestanden haben (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 146/03, NJW-RR 2003, 1581, 1582; BVerfGE 99, 338).

    In einem solchen Fall reicht es vielmehr grundsätzlich aus, dass der Gläubiger im Besitz einer vollstreckbaren Ausfertigung des Schuldtitels ist und die schutzwürdigen Belange des Schuldners dadurch gewahrt sind, dass dieser in Kenntnis seiner unbedingten Zahlungsverpflichtung eine Frist von 14 Tagen zur freiwilligen Erfüllung der titulierten Forderung hat verstreichen lassen (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 146/03, NJW-RR 2003, 1581, 1582).

    Gleichwohl wird in Ansehung der sich aus § 798 ZPO ergebenden gesetzlichen Wertung die Einhaltung einer Wartefrist von 14 Tagen in der Regel auch für die Vollstreckung aus Urteilen als ausreichend anzusehen sein (im Ergebnis ebenso: BGH, Beschluss vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 146/03, NJW-RR 2003, 1581, 1582), wenn nicht besondere Umstände des Einzelfalles es rechtfertigen, dem Gläubiger ausnahmsweise ein längeres Zuwarten zuzumuten.

  • OLG Düsseldorf, 29.06.2006 - 24 U 196/04

    Zu anwaltlichen Honorarvereinbarungen

    Es handelt sich, anders als wenn ein Gläubiger aus einem Titel gegen mehrere Schuldner vorgeht (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1581 = MDR 2003, 1381), nicht um vier verschiedene Angelegenheiten, sondern um nur eine Angelegenheit (ein Titel, ein Antrag, ein Vollstreckungsgericht, vgl. OLG Düsseldorf MDR 1993, 701; Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 58 Rn. 11; Hartmann, KostG, 34. Aufl., § 57 Rn. 35 jew. m. zahlr. w.N.).: Wert: 306.775,13 EUR Zeile|Position|Beträge/EUR 01|03/10-Gebühr, § 57 Abs. 1 BRAGO analog| 686, 40 02|Fotokopien| 30, 70 04|Post- und Telekom-Pauschale, § 26 Abs. 1 BRAGO| 20, 00 05|Zwischensumme | 737, 10 06|16% MWSt| 117, 94 07|Honorarforderung| 855, 04.
  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Das gilt - da sich die Notwendigkeit nach dem Standpunkt des Gläubigers zum Zeitpunkt der Antragstellung bestimmt (vgl. BGH, Beschl. v. 18. Juli 2003, IXa ZB 146/03, NJW-RR 2003, 1581) - auch im Fall der Antragsrücknahme durch den Gläubiger (ebenso Stöber, ZVG, 18. Aufl., Einl. 39.4; Mohrbutter/Drischler/Radtke/Tiedemann, Zwangsversteigerung- und Zwangsverwaltungspraxis, 7. Aufl., Muster 49 Anm. 5; LG Oldenburg ZIP 1983, 224, 225 sowie allgemein Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 788 Rdn. 1 u. 22; MünchKomm-ZPO/K. Schmidt, 2. Aufl., § 788 Rdn. 7; Zöller/Stöber, ZPO, 26. Aufl., § 788 Rdn. 20).
  • BGH, 14.04.2005 - V ZB 5/05

    Umfang der zu erstattenden Kosten der Zwangsvollstreckung; Kosten einer

    Entscheidend ist, ob der Gläubiger bei verständiger Würdigung der Sachlage die Maßnahme zur Durchsetzung seines titulierten Anspruchs objektiv für erforderlich halten durfte (BGH, Beschl. v. 18. Juli 2003, IXa ZB 146/03, NJW-RR 2003, 1581; Beschl. v. 10. Oktober 2003, IXa ZB 183/02, DGVZ 2004, 24 f.).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.2010 - 2 U 142/08

    Umfang des Schadensersatzes wegen Zwangsvollstreckung aus einem später

    Zu der Tätigkeit des Anwalts des Gläubigers in der Zwangsvollstreckung kann nach ganz herrschender Meinung bereits eine an den Schuldner gerichtete Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung gehören (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 1581 ; FamRZ 2004, 101 ; LArbG Düsseldorf, JurBüro 1996, 584 ; OLG Düsseldorf [10. ZS], JurBüro 1983, 1048; [18. ZS], JurBüro 1986, 1043 ; KG, JurBüro 1983, 242 ; OLG Schleswig, JurBüro 1995, 32; Göttlich/Mümmler, BRAGO, 20. Aufl., Seite 1877 f. Stichwort "Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung"; Göttlich/Mümmler, RVG, Seite 1226 Stichwort "Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung"; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 18. Aufl., VV 3309 Rdnr. 360 jew. m. w. Nachw.).

    Ein solches Schreiben des Rechtsanwaltes, durch das der Schuldner zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung zur Zahlung aufgefordert wird, bereitet - in weiterem Maße - die Zwangsvollstreckung vor und löst deshalb eine 3/10 Vollstreckungsgebühr nach § 57 Abs. 1 BRAGO aus (BGH, NJW-RR 2003, 1581).

  • BGH, 10.10.2003 - IXa ZB 183/03

    Erstattung von Anwaltskosten in der Zwangsvollstreckung

    Der Standpunkt der Rechtsbeschwerde, es bedürfe keiner vorherigen Zustellung des Vollstreckungstitels, steht im Einklang mit dem Beschluß des Senats vom 18. Juli 2003 (IXa ZB 146/03 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 17.10.2018 - I ZB 13/18

    Zur Frage, ob Kosten der Zwangsvollstreckung nicht erstattungsfähig sind, weil

    Die Erstattungsfähigkeit einer anwaltlichen Vollstreckungsgebühr hängt nicht davon ab, dass zuvor die Zustellung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Titels bewirkt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 146/03, NJW-RR 2003, 1581 [juris Rn. 13]; BGH, NJW 2012, 3789 Rn. 11).
  • BGH, 10.08.2006 - I ZB 99/05

    Anwaltsgebühren bei Vollstreckungsanträgen gegen mehrere Schuldner

    Jeder gegen einen einzelnen von mehreren Schuldnern gerichtete Antrag stellt eine Vollstreckungsmaßnahme dar, die jeweils die Vollstreckungsgebühr des § 57 BRAGO anfallen lässt, da es sich um mehrere Angelegenheiten i.S. der § 57 Abs. 1, § 58 BRAGO handelt (vgl. BGH, Beschl. v. 18.7.2003 - IXa ZB 146/03, NJW-RR 2003, 1581 m.w.N.).
  • BGH, 10.12.2009 - VII ZB 88/08

    Notwendigkeit der für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts im

    Eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme ist danach notwendig, wenn der Gläubiger die Vollstreckungsmaßnahme zur Durchsetzung des titulierten Anspruchs bei verständiger Würdigung der Sachlage objektiv für erforderlich halten durfte (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 146/03, NJW-RR 2003, 1581).
  • LG Saarbrücken, 28.07.2009 - 5 T 395/09

    Wenn eine ausgeurteilte Geldsumme zu früh vollstreckt wird

  • OLG Hamm, 14.05.2019 - 25 W 99/19

    Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltsgebühren für eine Zahlungsaufforderung mit

  • OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 8 U 233/07

    Verzugsschaden: Anspruch gegen eine Anwaltssozietät auf entgangenen Gewinn aus

  • LG Hamburg, 16.04.2019 - 411 HKO 14/17

    Darlehensvertrag: Abwicklung eines notleidenden Kredits; ungerechtfertigte

  • OLG Düsseldorf, 01.12.2022 - 24 U 109/21

    Grundsätzliche Entgeltlichkeit der anwaltlichen Dienstleistung

  • LG Essen, 20.03.2020 - 17 S 12/19

    Zustellkosten, Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

  • OLG München, 08.03.2007 - 34 Sch 28/06

    Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen über künftig fällig werdende

  • OLG Saarbrücken, 17.06.2011 - 5 W 100/11

    Zwangsvollstreckung: Berechnung des Kostenvorschusses für eine Ersatzvornahme

  • OLG Saarbrücken, 24.01.2019 - 5 W 4/19

    Eintragung einer Zwangshypothek bezüglich Kosten der Erteilung eines

  • KG, 16.06.2006 - 8 W 15/06

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Kostengrundentscheidung bei Erledigung eines

  • AG Solingen, 16.04.2015 - 7 M 756/15

    Notwendige Kosten des Rechtsanwalts

  • LAG Nürnberg, 28.06.2018 - 2 Ta 68/18

    Zwangsvollstreckung - Kosten - vollstreckbare Ausfertigung

  • LG Saarbrücken, 14.08.2012 - 5 T 378/12

    Rechtsanwaltsvergütung: Mehrfacher Anfall der Vollstreckungsgebühr bei

  • AG Esslingen, 20.05.2010 - 1 M 1470/10

    Erstattungsfähigkeit der anwaltlichen Vollstreckungsgebühr für eine an den

  • LG Potsdam, 03.01.2007 - 5 T 734/06
  • LG Karlsruhe, 06.07.2004 - 11 T 227/04

    Erstattungsfähigkeit einer anwaltlichen Vollstreckungsgebühr für eine an den

  • OLG München, 07.09.2017 - 34 Sch 8/17

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Antrags auf Vollstreckbarerklärung eines

  • FG Düsseldorf, 13.11.2012 - 4 Ko 4085/12

    Erstattungsfähigkeit einer Vollstreckungsgebühr im finanzgerichtlichen Verfahren

  • AG Strausberg, 04.09.2007 - 3 K 746/03

    Kostenhaftung des Schuldners für die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung

  • LG Essen, 14.08.2020 - 7 T 114/20

    WEG-Verwalter bezahlt KFB nicht - Rechtsanwalt darf Vollstreckungsgebühren für

  • OLG München, 13.01.2010 - 34 Sch 20/09
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 09.07.2003 - 8 W 149/03   

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https://dejure.org/2003,18232
OLG Hamburg, 09.07.2003 - 8 W 149/03 (https://dejure.org/2003,18232)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09.07.2003 - 8 W 149/03 (https://dejure.org/2003,18232)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - 8 W 149/03 (https://dejure.org/2003,18232)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 1381
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BGH, 11.09.2012 - VI ZB 59/11

    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Kostenfestsetzungsverfahrens bei Verfolgung

    a) Es erscheint allerdings fraglich, ob die Erstattungsfähigkeit der durch die getrennte Geltendmachung der Unterlassungsansprüche entstandenen erhöhten Rechtsanwaltsgebühren mit der Begründung verneint werden kann, dass diese Kosten nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO gewesen seien (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 153/09, NJW-RR 2011, 230 Rn. 14 für den Fall einer Anfechtungsklage mehrerer Kläger gegen denselben Beschluss der Wohnungseigentümer; OLG Köln, JurBüro 2011, 536; OLG Hamburg, MDR 2003, 1381, 1382; OLG Düsseldorf, MDR 1972, 522, 523; Jaspersen/Wache in Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, § 91 Rn. 119 (Stand: April 2012)).
  • LAG München, 15.07.2009 - 10 Ta 386/08

    Prozesskostenhilfe - Pflicht zur kostensparenden Prozessführung auch bei mehreren

    Auch hier ist im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen, ob die Geltendmachung von mehreren Ansprüchen gegen eine Person oder von mehreren Klägern gegen die gleiche Beklagte in getrennten Verfahren ungerechtfertigt erhöhte Kosten verursacht hat (vgl. BGH MDR 2007, 1160; BGH MDR 2004, 715; OLG Hamburg MDR 2003, 1381; KG JurBüro 2002, 35; OLG München AnwBl. 2002, 435; dass. AnwBl. 1994, 527; OLG Zweibrücken RPfl.

    Er hätte daher die Verfahrensgestaltung wählen müssen, bei der die geringsten Kosten angefallen wären, es sei denn, es hätten vernünftige Gründe vorgelegen, die eine andere Verfahrensgestaltung gerechtfertigt hätten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz MDR 2008, 532; OLG Hamburg MDR 2003, 1381; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 482).

    (1) Die Frage der notwendigen Kostenentstehung erstreckt sich nicht nur auf die Frage, ob eine Person mehrere Ansprüche in einem einheitlichen Verfahren geltend machen muss, sondern auch auf den Fall, ob von mehreren Personen gegen ein und dieselbe Person bzw. Personen zustehende Ansprüche in einem Verfahren verfolgt werden müssen (vgl. OLG Hamburg MDR 2004, 778; dass. MDR 2003, 1381; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe RVG 18. Aufl. VV 3100 Rn. 188).

    Getrennte Verfahren verbieten sich danach dann, wenn die Klagen oder Anträge in engen zeitlichem Zusammenhang gestellt wurden, die Zielrichtung die gleiche ist, insbesondere der Sachvortrag weitgehend übereinstimmt, zu erwarten ist, dass sich der oder die Gegner in etwa in gleicher Weise verteidigen werden, so dass Unübersichtlichkeit nicht zu erwarten ist und ob Interessenkonflikte nicht zu erwarten sind (vgl. KG JurBüro 2002, 35; OLG Hamburg MDR 2003, 1381; OLG München AnwBl. 2002, 435; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe a.a.O.).

  • LAG München, 23.07.2012 - 10 Ta 284/11

    Kostenfestsetzung - Prozesskostenhilfe - Pflicht zur subjektiven Klagehäufung -

    aa) Im Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen ist, ob die Geltendmachung von mehreren Ansprüchen gegen eine Partei oder von mehreren Klägern gegen die gleiche Beklagte in getrennten Verfahren ungerechtfertigt erhöhte Kosten verursacht hat (vgl. BGH MDR 2007, 1160 ; BGH MDR 2004, 715; OLG Hamburg MDR 2003, 1381 ; KG JurBüro 2002, 35 ; OLG A-Stadt AnwBl. 2002, 435; dass. AnwBl. 1994, 527; OLG Zweibrücken …

    Er hätte daher die Verfahrensgestaltung wählen müssen, bei der die geringsten Kosten angefallen wären, es sei denn, es hätten vernünftige Gründe vorgelegen, die eine andere Verfahrensgestaltung gerechtfertigt hätten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz MDR 2008, 532 ; OLG Hamburg MDR 2003, 1381 ; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 482).

    aa) Die Frage der notwendigen Kostenentstehung erstreckt sich nicht nur auf die Frage, ob eine Person mehrere Ansprüche in einem einheitlichen Verfahren geltend machen muss, sondern auch auf den Fall, ob von mehreren Personen gegen ein und dieselbe Person bzw. Personen zustehende Ansprüche in einem Verfahren verfolgt werden müssen (vgl. BGH MDR 2010, 1286; OLG Hamburg MDR 2004, 778 ; dass. MDR 2003, 1381 ; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe RVG 18. Aufl. VV 3100 Rn. 188).

    Getrennte Verfahren verbieten sich danach dann, wenn die Klagen oder Anträge in engen zeitlichem Zusammenhang gestellt wurden, die Zielrichtung die gleiche ist, insbesondere der Sachvortrag weitgehend übereinstimmt, zu erwarten ist, dass sich der oder die Gegner in etwa in gleicher Weise verteidigen werden, sodass Unübersichtlichkeit und/oder Interessenkonflikte nicht zu erwarten sind (vgl. KG JurBüro 2002, 35 ; OLG Hamburg MDR 2003, 1381 ; OLG AStadt AnwBl. 2002, 435; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe aaO.).

  • LAG München, 17.07.2012 - 10 Ta 281/11

    Kostenfestsetzung - Prozesskostenhilfe - Pflicht zur subjektiven Klagehäufung -

    aa) Im Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen ist, ob die Geltendmachung von mehreren Ansprüchen gegen eine Partei oder von mehreren Klägern gegen die gleiche Beklagte in getrennten Verfahren ungerechtfertigt erhöhte Kosten verursacht hat (vgl. BGH MDR 2007, 1160 ; BGH MDR 2004, 715; OLG Hamburg MDR 2003, 1381 ; KG JurBüro 2002, 35 ; OLG A-Stadt AnwBl. 2002, 435; dass. AnwBl. 1994, 527; OLG Zweibrücken …

    Er hätte daher die Verfahrensgestaltung wählen müssen, bei der die geringsten Kosten angefallen wären, es sei denn, es hätten vernünftige Gründe vorgelegen, die eine andere Verfahrensgestaltung gerechtfertigt hätten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz MDR 2008, 532 ; OLG Hamburg MDR 2003, 1381 ; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 482).

    aa) Die Frage der notwendigen Kostenentstehung erstreckt sich nicht nur auf die Frage, ob eine Person mehrere Ansprüche in einem einheitlichen Verfahren geltend machen muss, sondern auch auf den Fall, ob von mehreren Personen gegen ein und dieselbe Person bzw. Personen zustehende Ansprüche in einem Verfahren verfolgt werden müssen (vgl. BGH MDR 2010, 1286; OLG Hamburg MDR 2004, 778 ; dass. MDR 2003, 1381 ; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe RVG 18. Aufl. VV 3100 Rn. 188).

    Getrennte Verfahren verbieten sich danach dann, wenn die Klagen oder Anträge in engen zeitlichem Zusammenhang gestellt wurden, die Zielrichtung die gleiche ist, insbesondere der Sachvortrag weitgehend übereinstimmt, zu erwarten ist, dass sich der oder die Gegner in etwa in gleicher Weise verteidigen werden, sodass Unübersichtlichkeit und/oder Interessenkonflikte nicht zu erwarten sind (vgl. KG JurBüro 2002, 35 ; OLG Hamburg MDR 2003, 1381 ; OLG AStadt AnwBl. 2002, 435; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe aaO.).

  • LAG München, 09.02.2007 - 10 Ta 193/05

    Prozesskostenhilfe - Pflicht zur kostensparenden Prozessführung

    Auch hier ist im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen, ob die Geltendmachung von mehreren Ansprüchen gegen eine Person oder von mehreren Klägern gegen die gleiche Beklagte in getrennten Verfahren ungerechtfertigt erhöhte Kosten verursacht hat (vgl. BGH MDR 2004, 715; OLG Hamburg MDR 2003, 1381; KG JurBüro 2002, 35; OLG München AnwBl. 2002, 435; dass. AnwBl. 1994, 527; OLG Zweibrücken …

    Er hat daher die Verfahrensgestaltung zu wählen, bei der die geringsten Kosten angefallen wären, es sei denn, es hätten vernünftige Gründe vorgelegen, die eine andere Verfahrensgestaltung gerechtfertigt hätten (vgl. OLG Hamburg MDR 2003, 1381; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 482).

    Beruhen jedoch wie hier die Klagen offensichtlich auf dem gleichen Lebenssachverhalt und bestehen die Abweichungen allein in den individuellen Berechnungen der Forderungen, ist der Anwalt gehalten, auch hier die Forderungen in einem einheitlichen Verfahren zu verfolgen (LAG Berlin NZA-RR 2006, 432; OLG Hamburg MDR 2003, 1381; OLG München AnwBl. 2002, 435; KG JurBüro 2002, 35).

  • SG Berlin, 27.01.2011 - S 127 SF 9411/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Höhe der Gebühr bei

    Erst im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren ist zu prüfen, ob die Geltendmachung von mehreren Ansprüchen gegen eine Person oder von mehreren Klägern gegen die gleiche Beklagte in getrennten Verfahren ungerechtfertigt erhöhte Kosten verursacht hat (vgl. BGH MDR 2007, 1160; BGH MDR 2004, 715; OLG Hamburg MDR 2003, 1381; KG JurBüro 2002, 35; OLG München AnwBl. 2002, 435; dass. AnwBl. 1994, 527; OLG Zweibrücken …

    Er hätte daher die Verfahrensgestaltung wählen müssen, bei der die geringsten Kosten angefallen wären, es sei denn, es hätten vernünftige Gründe vorgelegen, die eine andere Verfahrensgestaltung gerechtfertigt hätten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz MDR 2008, 532; OLG Hamburg MDR 2003, 1381; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 482).

  • LAG München, 08.01.2010 - 10 Ta 349/08

    Keine Kostenerstattung aus der Staatskasse bei Auftei-lung von Anträgen auf

    Auch hier ist im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen, ob die Geltendmachung von mehreren Ansprüchen gegen eine Person oder von mehreren Klägern gegen die gleiche Beklagte in getrennten Verfahren ungerechtfertigt erhöhte Kosten verursacht hat (vgl. BGH MDR 2007, 1160; BGH MDR 2004, 715; OLG Hamburg MDR 2003, 1381; KG JurBüro 2002, 35; OLG München AnwBl. 2002, 435; dass. AnwBl. 1994, 527; OLG Zweibrücken …

    Er hätte daher die Verfahrensgestaltung wählen müssen, bei der die geringsten Kosten angefallen wären, es sei denn, es hätten vernünftige Gründe vorgelegen, die eine andere Verfahrensgestaltung gerechtfertigt hätten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz MDR 2008, 532; OLG Hamburg MDR 2003, 1381; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 482).

  • LAG Sachsen, 15.04.2010 - 4 Ta 55/10

    Korrektur rechtsmissbräuchlicher Kostensteigerung im Prozesskostenhilfeverfahren;

    Auch hier ist im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen, ob die Geltendmachung von mehreren Ansprüchen gegen eine Person oder von mehreren Klägern gegen die gleiche Beklagte in getrennten Verfahren ungerechtfertigt erhöhte Kosten verursacht hat (vgl. BGH MDR 2007, 1160 ; BGH MDR 2004, 715; OLG Hamburg MDR 2003, 1381 ; KG JurBüro 2002, 35 ; OLG München AnwBl. 2002, 435; dass. AnwBl. 1994, 527; OLG Zweibrücken …

    Er hätte daher die Verfahrensgestaltung wählen müssen, bei der die geringsten Kosten angefallen wären, es sei denn, es hätten vernünftige Gründe vorgelegen, die eine andere Verfahrensgestaltung gerechtfertigt hätten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz MDR 2008, 532 ; OLG Hamburg MDR 2003, 1381 ; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 482).

  • SG Berlin, 17.12.2013 - S 180 SF 7504/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Vertretung in

    Hier ist im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen, ob die Geltendmachung von mehreren Ansprüchen gegen eine Person oder von mehreren Klägern gegen die gleiche Beklagte in getrennten Verfahren ungerechtfertigt erhöhte Kosten verursacht hat (BGH NJW 2013, 1369; BGH MDR 2007, 1160; BGH MDR 2004, 715; OLG Hamburg MDR 2003, 1381; KG JurBüro 2002, 35; OLG München AnwBl. 2002, 435; dass. AnwBl. 1994, 527; OLG Zweibrücken …

    Er hätte daher die Verfahrensgestaltung wählen müssen, bei der die geringsten Kosten angefallen wären, es sei denn, es hätten vernünftige Gründe vorgelegen, die eine andere Verfahrensgestaltung gerechtfertigt hätten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz MDR 2008, 532; OLG Hamburg MDR 2003, 1381; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 482).

  • BGH, 02.10.2012 - VI ZB 68/11

    Kostenfestsetzung: Rechtsmissbrauch durch getrennte Geltendmachung von

    a) Es erscheint allerdings fraglich, ob die Erstattungsfähigkeit der durch die getrennte Geltendmachung der Unterlassungsansprüche entstandenen erhöhten Rechtsanwaltsgebühren mit der Begründung verneint werden kann, dass diese Kosten nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO gewesen seien (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 153/09, NJW-RR 2011, 230 Rn. 14 für den Fall einer Anfechtungsklage mehrerer Kläger gegen denselben Beschluss der Wohnungseigentümer; OLG Köln, JurBüro 2011, 536; OLG Hamburg, MDR 2003, 1381, 1382; OLG Düsseldorf, MDR 1972, 522, 523; Jaspersen/Wache in Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, § 91 Rn. 119 (Stand: April 2012)).
  • BGH, 11.09.2012 - VI ZB 60/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Rechtsmissbräuchliche Rechtsverfolgung bei

  • OLG Hamburg, 03.02.2011 - 4 W 47/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten bei getrennt

  • KG, 07.09.2011 - 2 W 123/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Entscheidungsmöglichkeit des Rechtspflegers bei

  • SG Berlin, 09.02.2011 - S 127 SF 4101/10

    Streit um Höhe der Kostenerstattung im Erinnerungsverfahren

  • BGH, 11.09.2012 - VI ZB 61/11

    Kostenfestsetzung bzgl. des einstweiligen Verfügungsverfahrens auf Unterlassung

  • BGH, 02.10.2012 - VI ZB 69/11

    Berücksichtigung einer rechtsmissbräuchlichen Rechtsverfolgung im

  • BGH, 02.10.2012 - VI ZB 67/11

    Berücksichtigung des Einwands der rechtsmissbräuchlichen Rechtsverfolgung im

  • BGH, 02.10.2012 - VI ZB 70/11

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten bei Erwirken gleichlautender, auf

  • OLG Köln, 02.01.2012 - 17 W 212/11

    Anwaltsgebühren bei Geltung von Unterlassungsansprüchen

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