Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 02.08.2002

Rechtsprechung
   OLG München, 18.11.2002 - 11 W 2487/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14075
OLG München, 18.11.2002 - 11 W 2487/02 (https://dejure.org/2002,14075)
OLG München, Entscheidung vom 18.11.2002 - 11 W 2487/02 (https://dejure.org/2002,14075)
OLG München, Entscheidung vom 18. November 2002 - 11 W 2487/02 (https://dejure.org/2002,14075)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abänderung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses ; Anspruch auf Zahlung eines Steuerberaterhonorars

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsanwaltsvergütung: Umsatzsteuer bei Anwaltstätigkeit in eigener Sache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 177
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 25.11.2004 - I ZB 16/04

    "Umsatzsteuererstattung"; Erstattungsfähigkeit der Umsatzsteuer bei

    Eine solche Tätigkeit ist keine umsatzsteuerbare sonstige Leistung gegen Entgelt für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen (§ 3 Abs. 9a UStG), sondern unterfällt als sog. Innengeschäft nicht der Umsatzsteuer (vgl. OLG Hamburg MDR 1999, 764; OLG Hamm AnwBl. 2002, 249, 250; OLG München MDR 2003, 177; KG RVGreport 2004, 354, 355; AnwK-RVG/Schneider, VV 7008 Rdn. 11; Hartung/Römermann, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, VV Teil 7 Rdn. 67, jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 19.02.2018 - 17 W 198/17

    Kostenerstattungsansprüche eines Rechtsanwalts bei Selbstvertretung

    In einem solchen Fall liegt mangels Ausführung von Leistungen für Zwecke "außerhalb des Unternehmens" ein der Umsatzsteuer unterliegender Eigenverbrauch nach § 3 Abs. 9 a Nr. 2 UStG nicht vor (BGH NJW-RR 2005, 363; OLG Hamburg MDR 1999, 764; OLG München MDR 2003, 177; KG RVGreport 2004, 354, 355; Zöller/Herget, § 91 Rn. 13 "Umsatzsteuer").
  • OLG Düsseldorf, 12.11.2007 - 24 W 93/07

    Kein Mehrwertsteueranfall bei Selbstvertretung des Rechtsanwalts im

    Ein umsatzsteuerpflichtiger (Leistungs-) Eigenverbrauch liegt nur vor, wenn der Rechtsanwalt bei der Selbstvertretung in privater Angelegenheit als Unternehmer Leistungen für Zwecke außerhalb seines Unternehmens ausführt (vgl. OLG München MDR 2003, 177; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 299; OFD Düsseldorf, BB 1982, 850).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 23 W 5/06

    Prüfung der Vorsteuerabzugsberechtigung bei der Kostenfestsetzung im Falle

    Nur bei letzterem kann der Rechtsanwalt mit Erfolg Erstattung der Mehrwertsteuer von der unterlegenen Partei verlangen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.05.1993 - 10 W 25/93, JurBüro 1994, S. 299; OLG Hamm, Beschl.v. 05.02.1985 - 23 W 525/84, MDR 1985, S. 683; OLG Hamburg, Beschl. v. 26.03.1999 - 8 W 77/99, MDR 1999, S. 764; OLG München, Beschl. v. 18.11.2002 - 11 W 2487/02, MDR 2003, S. 177; Zöller-Herget, ZPO, 24. Aufl., 2004, § 91, Rdnr. 13).
  • KG, 18.05.2004 - 1 W 154/03

    Erstattung der Gebühren des sich selbst vertretenden Rechtsanwalts:

    Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass das Auftreten eines Rechtsanwalts in eigener beruflicher Angelegenheit ein Innengeschäft darstellt, das nicht der Umsatzsteuer unterfällt, weil die Voraussetzungen des § 1 Absatz 1 Nr. 2 b UStG a. F., jetzt § 3 Absatz 9a Nr. 2 UStG nicht vorliegen (vgl. dazu etwa Senat, JurBüro 1981, 1685; Beschluss vom 22. Februar 2002, 1 W 76/00; Beschluss vom 4. Februar 2003, 1 W 9560/00; ebenso OLG Düsseldorf JurBüro 94, 299; OLG Hamburg MDR 99, 764, OLG München, MDR 2003, 177).
  • KG, 26.04.2004 - 1 W 92/04

    Rechtsanwaltsgebühr: Glaubhaftmachung des Ansatzes der Umsatzsteuer des sich

    Ein umsatzsteuerpflichtiger (Leistungs-) Eigenverbrauch liegt nur vor, wenn der Rechtsanwalt bei der Selbstvertretung in privater Angelegenheit als Unternehmer Leistungen für Zwecke außerhalb seines Unternehmens ausführt (vgl. OFD Düsseldorf, BB 1982, 850; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 299; OLG München MDR 2003, 177), daher im Falle einer vom Rechtsanwalt in eigener Sache erhobenen Unterlassungsklage etwa dann nicht, wenn es sich um die Durchsetzung eines berufs- oder unternehmensbezogenen Unterlassungsanspruchs handelt (Hans.OLG Hamburg MDR 1999, 764).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.08.2002 - 5 WF 15/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5126
OLG Frankfurt, 02.08.2002 - 5 WF 15/02 (https://dejure.org/2002,5126)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.08.2002 - 5 WF 15/02 (https://dejure.org/2002,5126)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. August 2002 - 5 WF 15/02 (https://dejure.org/2002,5126)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 177
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04

    Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung

    Wurde hingegen ein nicht am Ort des Prozeßgerichts niedergelassener Rechtsanwalt als Hauptbevollmächtigter beigeordnet, besteht kein Bedarf für die Beiordnung eines weiteren Verkehrsanwalts; dafür ist der auswärtige Rechtsanwalt grundsätzlich berechtigt, seine Reisekosten abzurechnen (§ 126 Abs. 1 Satz 2 2. Halbs. BRAGO; vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 420, OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2002, 340 und KG, KGR 2004, 17; a.A. OLG Naumburg, OLGR Naumburg 2001, 486).
  • OLG Oldenburg, 04.03.2004 - 3 WF 22/04

    Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähige Terminreisekosten des auswärtigen

    Hieran hat sich mit der Erweiterung der Postulationsfähigkeit nichts geändert (vgl. OLG Frankfurt MDR 2003, 177; a.A. OLG Brandenburg a.a.O; OLG Naumburg a.a.O.).
  • OLG Saarbrücken, 05.10.2005 - 2 WF 13/05

    Prozesskostenhilfe: Erstattung von Kosten für Verkehrsanwalt

    Wurde hingegen ein nicht am Ort des Prozessgerichts niedergelassener Rechtsanwalt als Hauptbevollmächtigter beigeordnet, besteht kein Bedarf für die Beiordnung eines weiteren Verkehrsanwalts; dafür ist der auswärtige Rechtsanwalt aber grundsätzlich berechtigt, seine Reisekosten nach § 46 RVG abzurechnen (vgl. BGH, a. a. O.; OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 420, OLGR Frankfurt 2002, 340 und KGR 2004, 17; a.A. OLGR Naumburg 2001, 486).
  • OLG Saarbrücken, 24.01.2007 - 5 W 18/07

    Beiordnung eines nicht am Sitz des Prozessgerichts tätigen Rechtsanwalts zu den

    Wurde hingegen ein nicht am Ort des Prozessgerichts niedergelassener Rechtsanwalt als Hauptbevollmächtigter beigeordnet, besteht kein Bedarf für die Beiordnung eines weiteren Verkehrsanwalts; dafür ist der auswärtige Rechtsanwalt aber grundsätzlich berechtigt, seine Reisekosten nach § 46 RVG abzurechnen (vgl. BGH, Beschl. v. 23.06.2004 - XII ZB 61/04, NJW 2004, 2749-2751, juris Rdnr. 8; SaarlOLG - 2. Zivilsenat, Beschl. v. 05.10.2005 - 2 WF 13/05, OLGR Saarbrücken 2006, 364- 366, juris Rdnr. 6; OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 420, OLGR Frankfurt 2002, 340 und KGR 2004, 17; a.A. OLGR Naumburg 2001, 486).
  • OLG Köln, 15.06.2011 - 4 WF 116/11

    Voraussetzungen der Beiordnung eines nicht beim Prozessgericht niedergelassenen

    Wird hingegen ein nicht am Ort des Prozessgerichts niedergelassener Rechtsanwalt als Hauptbevollmächtigter beigeordnet, besteht kein Bedarf für die Beiordnung eines weiteren Verkehrsanwalts; dafür ist der auswärtige Rechtsanwalt grundsätzlich nach § 126 Abs. 1 Satz 2 HS 2 BRAGO berechtigt, seine Reisekosten abzurechnen (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2002, 420; OLG Frankfurt OLGR 2002, 340; KG, KGR 2004, 17; a.A. OLG Naumburg OLGR 2001, 486).
  • KG, 29.08.2003 - 1 W 185/03

    Erstattungsfähigkeit der Terminsreisekosten des auswärtigen, beim Gericht nicht

    Unter Zulassung i.S.v. § 126 Abs. 1 S.2 Hs.2 ZPO ist - ebenso wie bei § 91 Abs. 2 S.1 Hs.2 ZPO (vgl. BGH NJW 2003, 898, 900) - die berufsrechtliche Zulassung des Rechtsanwalts bei einem bestimmten Gericht i.S.d. §§ 18 ff. BRAO und nicht die Postulationsfähigkeit i.S.d. § 78 ZPO zu verstehen (OLG Frankfurt, MDR 2003, 177; OLG Nürnberg, Rpfleger 2002, 628, 629; OLG Rostock, FamRZ 2001, 510, 511; Brandenburgisches OLG, JurBüro 1997, 591, 592; Hartmann, Kostengesetze, 32. Aufl., § 126 BRAGO Rn. 35).
  • OLG Schleswig, 23.12.2002 - 15 WF 301/02

    Reisekosten eines Rechtsanwalts

    Zudem ist der Erinnerungsführer weder beim Oberlandesgericht Schleswig, noch bei einem anderen Gericht in Schleswig zugelassen, weshalb eine Absetzung der Reisekosten hier nicht erfolgt, § 126 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz BRAGO ( Vgl. OLG Rostock FamRZ 2001, 510 f; OLG Frankfurt OLGR 2002, 340; OLG München FamRZ 2001, 511; MDR 2002, 543).
  • LAG Hessen, 01.09.2004 - 2 Ta 5/04

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines nicht ortsansässigen Rechtsanwalts ohne

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