Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 27.09.2002

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 2 UF 98/02   

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https://dejure.org/2002,4071
OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 2 UF 98/02 (https://dejure.org/2002,4071)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.10.2002 - 2 UF 98/02 (https://dejure.org/2002,4071)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Oktober 2002 - 2 UF 98/02 (https://dejure.org/2002,4071)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels zu Berichtigung einer fehlerhaften Entscheidung; Offensichtliche Unrichtigkeit einer gerichtlichen Entscheidung

  • Judicialis

    ZPO § 319

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 319
    Berichtigung; Rechtsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 523
  • FamRZ 2003, 776
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.09.2001 - XII ZB 121/99

    Bewertung nicht voll dynamischer Anrechte im Versorgungsausgleich; Bewertung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 2 UF 98/02
    Nach der ständigen, mit der der anderen Senate für Familiensachen des OLG Karlsruhe übereinstimmenden (vgl. Beschluss vom 24.08.2000, FamRZ 2001, 1379 LS) und auch vom BGH (Beschluss vom 05.09.2001, FamRZ 2001, 1695 ff.) mit der Maßgabe vertretenen Auffassung, dass deren weitere Anwendung nur noch bis zum Ende des Jahres 2002 zulässig ist, ist der Barwertermittlung weiter die Barwertverordnung zu Grunde zu legen.
  • OLG Karlsruhe, 13.04.1994 - 2 UF 228/93

    Formbedürftigkeit; Aufhebung; Rechtsgeschäft; Parteivereinbarung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 2 UF 98/02
    Da die Beschwerde der BfA als Drittbeteiligte Erfolg hat, waren deren außergerichtliche Kosten den Parteien je zur Hälfte aufzuerlegen (Senat FamRZ 1995, 361, 363).
  • BGH, 15.12.1982 - IVb ZB 544/80

    Anfechtung einer Entscheidung über den Versäumungsausgleich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 2 UF 98/02
    Der Senat konnte ohne mündliche Verhandlung entscheiden, da der Sachverhalt aufgeklärt, den Beteiligten rechtliches Gehör gewährt worden ist und eine Vereinbarung der Parteien nicht zu erwarten ist, vgl. BGH, FamRZ 1983, 267, 268.
  • OLG Bamberg, 15.10.1997 - 2 WF 115/97

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer unrichtigen Erklärung; Korrektur einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 2 UF 98/02
    Damit ist der Fall mit dem Eintippen eines falschen Betrags in einen Taschenrechner, also einem typischen Rechenfehler vergleichbar (Zöller/Vollkommer, a. a. O., Rn. 9; OLG Bamberg, FamRZ 1998, 764).
  • OLG Karlsruhe, 24.08.2000 - 2 UF 65/00
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 2 UF 98/02
    Nach der ständigen, mit der der anderen Senate für Familiensachen des OLG Karlsruhe übereinstimmenden (vgl. Beschluss vom 24.08.2000, FamRZ 2001, 1379 LS) und auch vom BGH (Beschluss vom 05.09.2001, FamRZ 2001, 1695 ff.) mit der Maßgabe vertretenen Auffassung, dass deren weitere Anwendung nur noch bis zum Ende des Jahres 2002 zulässig ist, ist der Barwertermittlung weiter die Barwertverordnung zu Grunde zu legen.
  • BGH, 23.06.2016 - IX ZR 158/15

    Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters: Wirksamkeit der Bestellung eines

    Kommt eine Berichtigung nach § 319 ZPO nicht in Betracht, ist das Rechtsmittel einer beschwerten Partei zulässig (OLG Karlsruhe, MDR 2003, 523; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 1221, 1222).
  • BGH, 27.03.2023 - VIa ZR 1140/22

    Abgrenzung der Wirkung eines Berichtigungsantrags für die betroffene Partei von

    Hiervon sei auszugehen, wenn die Fehlerhaftigkeit des Urteils zweifelsfrei auf einer offenbaren Unrichtigkeit beruhe und die betroffene Partei deshalb sicher sein könne, dass der Fehler berichtigt werde (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 5. November 2020 - 22 U 222/19, juris Rn. 36 f.; OLG Karlsruhe, MDR 2003, 523; OLG Köln, NJOZ 2012, 403, 403 f.; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 1221, 1222; LG Berlin, Beschluss vom 13. Juli 2021 - 67 S 101/21, juris Rn. 1; BeckOK ZPO/Elzer, 47. Edition [Stand: 1. Dezember 2022], § 319 Rn. 67; Musielak in Musielak/Voit, ZPO, 19. Aufl., § 319 Rn. 18; Rensen in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 319 Rn. 17; aA [Grundsatz der Meistbegünstigung] OLG Köln, FamRZ 1998, 1239; OLG München, Urteil vom 16. September 2014 - 9 U 4050/12, juris Rn. 19; Hunke in Anders/Gehle, ZPO, 81. Aufl., § 319 Rn. 18).
  • OLG Saarbrücken, 22.09.2009 - 4 U 54/09

    Zulässigkeit der Berufung neben der Urteilsberichtigung bei fehlerhaft

    Die Berichtigungsmöglichkeit beseitigt das Rechtsschutzziel für eine Anfechtung jedenfalls dann nicht, wenn der Erfolg des Berichtigungsverfahrens wegen fehlender Offenkundigkeit der Unrichtigkeit diskussionswürdig erscheint (Wieczorek/Schütze/Rensen, ZPO, 3. Aufl. § 319 Rdnr. 17; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 319 Rdnr. 30; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Auflage, § 319 Rdnr. 21; Musielak/Musielak, ZPO, 6. Aufl., § 319 Rdnr. 18; Karlsruhe MDR 2003, 523).
  • OLG Saarbrücken, 01.06.2004 - 6 UF 2/04

    Zur Zulässigkeit der Abänderung der Rentenanwartschaft von Amts wegen

    Bei der vorgenommenen Korrektur handelt es sich unter diesen Umständen weder um die Berichtigung eines Schreib- oder Rechenfehlers noch einer anderen offenbaren Unrichtigkeit, sondern eines Fehlers in der Rechtsanwendung, zumal auch für einen reinen Eingabefehler bei der Bedienung des aktenersichtlich für die Berechnung des Versorgungsausgleichs benutzten familienrechtlichen Computerprogramms (dazu OLG Karlsruhe, FamRZ 2003, 776; OLG Bamberg, FamRZ 1998, 764) weder nach dem Inhalt der angefochtenen Entscheidung noch nach dem sonstigen Akteninhalt hinreichende Anhaltspunkte bestehen.
  • OLG Zweibrücken, 30.08.2023 - 6 UF 86/23

    Rüge wegen des Nichtabzugs von Sozialversicherungsbeiträgen vom angeordneten

    Denn bereits mit der Zustellung der unberichtigten Entscheidung beginnt der Lauf der Rechtsmittelfristen und die Partei bzw. der Verfahrensbeteiligte vermag nicht durchweg mit Sicherheit zu erkennen, ob die Voraussetzungen einer Berichtigung erfüllt sind (vgl. OLG Karlsruhe BeckRS 2004, 9627; OLG Saarbrücken NJW-RR 2010, 1221).
  • OLG Frankfurt, 22.12.2003 - 2 WF 364/03

    Begründung von Rentenanwartschaften in Höhe eines Höchtsbetrags im Rahmen eines

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 27.09.2002 - 6 W 118/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4130
OLG Celle, 27.09.2002 - 6 W 118/02 (https://dejure.org/2002,4130)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.09.2002 - 6 W 118/02 (https://dejure.org/2002,4130)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. September 2002 - 6 W 118/02 (https://dejure.org/2002,4130)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Übernahme einer originären Einzelrichtersache durch die Kammer ohne wirksamen Übertragungsbeschluss; Zurückverweisung durch Beschwerdegericht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 348 Abs 3 S 3 ZPO; § 572 ZPO; Art 101 Abs 1 S 2 GG
    Beschwerdegericht; Beschwerdeverfahren; gesetzlicher Richter; originäre Einzelrichtersache; Rechtsstreitübernahme; Rückwirkung; Sachentscheidung; Unzuständigkeit; Verfahrensfehler; Verfahrensmangel; Zivilkammer; Zurückverweisung; Übertragungsbeschluss

  • rechtsportal.de

    ZPO § 348 Abs. 3 S. 3 § 572
    Rechtsfolgen der Wirksamkeit der Übertragung einer originären Einzelrichtersache auf die Kammer; Voraussetzungen einer eigenen Sachentscheidung des Beschwerdegerichts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hannover - 9 O 9/02
  • OLG Celle, 27.09.2002 - 6 W 118/02

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 523
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.03.1989 - IX ZR 64/88

    Rückforderungsanspruch des aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern in Anspruch

    Auszug aus OLG Celle, 27.09.2002 - 6 W 118/02
    Der Gläubiger hat deshalb Entstehen, Fälligkeit und Höhe der gesicherten Hauptschuld darzulegen und zu beweisen (BGH NJW 1989, 1606, 1607; Palandt, a.a.O.).
  • BGH, 21.04.1988 - IX ZR 113/87

    Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gegenüber einer Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus OLG Celle, 27.09.2002 - 6 W 118/02
    Hat der Bürge auf eine Bürgschaft auf erstes Anfordern geleistet, so kann er den Gläubiger in einem Rückforderungsprozess unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung gem. § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB in Anspruch nehmen, wenn die zu sichernde Hauptforderung überhaupt nicht oder jedenfalls nicht in dieser Höhe bestand (BGH NJW 1988, 2610; Palandt, BGB, 61. Aufl., Einf. v. § 765 Rdnr. 14).
  • VerfGH Bayern, 21.07.2020 - 56-VI-17

    Verletzung von Verfahrensgrundrechten durch zivilgerichtliche Entscheidungen

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Unzuständigkeit in erster Instanz zugleich Auswirkungen auf die Zuständigkeit des Beschwerdegerichts hat (OLG Celle vom 27.9.2002 MDR 2003, 523/524).
  • BVerfG, 02.06.2009 - 1 BvR 2295/08

    Verletzung des Gebots des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch

    Dem folgt die fachgerichtliche Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen zur Frage einer vorschriftswidrigen Besetzung des erkennenden Gerichts wie auch die Kommentarliteratur (vgl. zu § 16 GVG: Kissel/Mayer, GVG, 5. Aufl. 2008, § 16 Rn. 48; vgl. zu § 348 Abs. 3 Satz 2 und 3 ZPO: OLG Celle, Beschluss vom 27. September 2002 - 6 W 118/02 -, MDR 2003, S. 523; OLG Koblenz, Beschluss vom 20. Mai 1985 - 14 W 267/85 -, MDR 1986, S. 151; OLG München, Beschluss vom 21. Februar 1983 - 5 W 767/83 -, MDR 1983, S. 498; Greger, in: Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 348 Rn. 24; Reichold, in: Thomas/Putzo, ZPO, 29. Aufl. 2008, § 348 Rn. 10; vgl. zu § 568 Satz 1 ZPO: BGH, Beschluss vom 11. Februar 2003 - VIII ZB 56/02 -, NJW 2003, S. 1875 ; Heßler, in: Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 568 Rn. 8; vgl. zu § 6 Abs. 1 und 3 FGO: BFH, Beschluss vom 6. November 2006 - II B 45/05 -, [...]; Bartone, in: Kühn/Wedelstädt, FGO, 19. Aufl. 2008, § 6 Rn. 9; vgl. zu § 55 ArbGG: Koch, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 9. Aufl. 2009, § 55 Rn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - 18 W 81/15

    Loveparade-Zivilverfahren

    Einer eigenen Sachentscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag der Antragstellerin durch den Einzelrichter des Senats steht entgegen, dass eine Unzuständigkeit des Einzelrichters in erster Instanz zugleich Auswirkungen auf den gesetzlichen Richter des Beschwerdegerichts hat (ebenso OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.10.2008 - 4 W 87/08; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 19.03.2007 - 8 W 50/07; OLG Jena, Beschluss vom 19.01.2006 - 1 W 30/06; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 26.04.2004 - 1 W 26/04; OLG Celle, Beschluss vom 24.07.2003 - 6 W 60/03 und Beschluss vom 27.09.2002 - 6 W 118/02, jeweils zitiert nach juris; Heßler, in: Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 572 Rn. 27).
  • OLG München, 26.02.2020 - 11 W 215/20

    Gerichtsbesetzung bei Antrag auf Nichterhebung von Kosten nach Zugang der

    Einer eigenen Sachentscheidung des Beschwerdegerichts, wie sie grundsätzlich auch bei wesentlichen Verfahrensfehlern nach § 572 ZPO möglich wäre, steht hier der Umstand entgegen, dass die Unzuständigkeit der Kammer zugleich Auswirkungen auf die Zuständigkeit des Senats im Beschwerdeverfahren und damit auf den gesetzlichen Richter des Beschwerdeverfahrens hat (OLG Celle, Beschluss vom 27.09.2002, 6 W 118/02).
  • LAG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Ta 5/19

    Anforderungen an das Verfahren bei Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer

    Nach § 572 Abs. 3 ZPO kommt eine Zurückverweisung an das Ausgangsgericht unter anderem auch dann in Betracht, wenn der angefochtenen Entscheidung ein schwerwiegender Verfahrensfehler zugrunde liegt (vgl. Zöller/Heßler, ZPO, 32. Auflage, § 572 Rn. 23; OLG Celle vom 27.09.2002 - 6 W 118/02, juris).

    Andererseits hat aber auch Berücksichtigung zu finden, dass Verfahrensfehler, die durch die erstinstanzliche Entscheidung eines unzuständigen Richters verursacht werden, unmittelbar verfahrensgrundrechtliche Auswirkungen (gesetzlicher Richter, rechtliches Gehör) haben und durch das Beschwerdegericht nicht korrigierbar sind, sondern vielmehr im Falle einer eigenen Sachentscheidung auch dessen Zuständigkeit in Frage stellen können (vgl. OLG Celle vom 27.09.2002 - 6 W 118/02, juris, Rz. 7).

  • LAG Düsseldorf, 29.04.2019 - 3 Ta 124/19

    Rechtsweg; Rechtshängigkeit; fehlerhafte Zustellung; Zurückverweisung

    Nach § 572 Abs. 3 ZPO kommt eine Zurückverweisung an das Ausgangsgericht unter anderem auch dann in Betracht, wenn der angefochtenen Entscheidung ein schwerwiegender Verfahrensfehler zugrunde liegt (vgl. Zöller/Heßler, ZPO, 32. Auflage, § 572 Rn. 23; OLG Celle vom 27.09.2002 - 6 W 118/02, juris).
  • OLG München, 30.09.2021 - 11 W 1243/21

    Zur Abgrenzung der Entscheidungsbefugnis über die Frage der Nichterhebung von

    Einer eigenen Sachentscheidung des Beschwerdegerichts, wie sie grundsätzlich auch bei wesentlichen Verfahrensfehlern nach § 572 ZPO möglich wäre, steht hier entgegen, dass die Unzuständigkeit der Kammer zugleich Auswirkungen auf die Zuständigkeit des Senats im Beschwerdeverfahren und damit auf den gesetzlichen Richter des Beschwerdeverfahrens hat (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 27.09.2002, 6 W 118/02).
  • OLG Naumburg, 18.01.2005 - 10 W 82/04

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit aufgrund Erstattung einer

    b) Einer eigenen Sachentscheidung des Senats steht hier indessen entgegen, dass die Unzuständigkeit der Kammer als Kollegialgericht zum Erlass des Beschlusses vom 26.10.2004 zugleich Auswirkungen auf die Zuständigkeit des Senates im Beschwerdeverfahren und damit zugleich auf den gesetzlichen Richter des Beschwerdegerichts hat (vgl. OLG Celle MDR 2003, 523, 524; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2004, 271; Gummer in Zöller, ZPO, a.a.O., § 572 ZPO Rdn. 27).
  • OLG Saarbrücken, 18.10.2022 - 5 W 71/22

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe Beabsichtigte

    Eine eigene Sachentscheidung durch den Senat kam nicht in Betracht; dem steht hier bereits entgegen, dass die Unzuständigkeit des Einzelrichters zum Erlass des angefochtenen Beschlusses zugleich Auswirkungen auf die Zuständigkeiten des Senats im Beschwerdeverfahren und damit auf den gesetzlichen Richter des Beschwerdegerichts hat (vgl. § 568 Satz 1 ZPO; OLG Celle, MDR 2003, 523; Heßler, in: Zöller, a.a.O., § 572 Rn. 27).
  • OLG Frankfurt, 26.04.2004 - 1 W 26/04

    Verfahren der Richterablehnung: Gesetzlicher Richter für die Entscheidung über

    Einer eigenen Sachentscheidung steht aber hier entgegen, dass das Tätigwerden des nicht zur Entscheidung über das Befangenheitsgesuch berufenen Einzelrichters des Landgerichts zugleich Auswirkungen auf die Besetzung des Senats bei seiner Entscheidung im Beschwerdeverfahren und damit auf den gesetzlichen Richter des Beschwerdegerichts hat (vgl. Zöller-Gummer, a.a.O.; OLG Celle, MDR 2003, 523).
  • OLG Dresden, 21.08.2023 - 4 W 500/23
  • OLG Rostock, 27.03.2006 - 1 W 18/06

    Entscheidung über ein Befangenheitsgesuch gegen den Einzelrichter

  • OLG Hamburg, 06.05.2009 - 5 W 33/09

    Wettbewerbsverstoß: Entscheidungszuständigkeit der Kammer für Handelssachen für

  • OLG Saarbrücken, 29.03.2007 - 5 W 77/07

    Zur Zuständigkeit für Ablehnung eines Einzelrichters an einem Kollegialgericht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2022 - 13 E 184/22

    Entscheidung des Gerichts über die Erinnerung gegen den Kostenansatz durch eines

  • OLG Saarbrücken, 05.12.2012 - 5 W 412/12

    Sachliche Zuständigkeit in selbstständigen Beweisverfahren

  • OLG Celle, 17.03.2009 - 9 W 20/09
  • OLG Düsseldorf, 03.05.2022 - 20 W 20/22

    Sofortige Beschwerde gegen einen Ordnungsgeldbeschluss; Fehlerhafte Besetzung des

  • OLG Saarbrücken, 11.06.2014 - 1 W 108/06

    Squeeze-out Praktiker Bau- und Heimwerkermärkte AG

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2020 - 4 L 1.20

    Wahlanfechtung; Richterwahlausschuss; Vorschlagslisten; richtige Verfahrensart;

  • OLG Brandenburg, 26.07.2022 - 1 W 15/22

    Ansprüche wegen Sachmängeln an einem Bauvorhaben Sofortige Beschwerde gegen die

  • OLG Brandenburg, 05.01.2023 - 1 W 32/22

    Unterlassung einer Behauptung und deren Verbreitung in einem offenen Brief;

  • LG Berlin, 04.02.2005 - 518 (70) Js 899/99

    Übergangsrecht beim bestellten Nebenklägervertreter

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