Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 02.01.2003

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 04.12.2002 - 6 W 3409/02   

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https://dejure.org/2002,6571
OLG Nürnberg, 04.12.2002 - 6 W 3409/02 (https://dejure.org/2002,6571)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04.12.2002 - 6 W 3409/02 (https://dejure.org/2002,6571)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04. Dezember 2002 - 6 W 3409/02 (https://dejure.org/2002,6571)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 115 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 § 115 Abs. 2
    Prozeßkosten für gewerblichen Rechtsstreit sind gewöhnliche Betriebsausgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 593
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 18.06.1996 - 10 WF 121/95

    Anspruch auf Prozeßkostenhilfe - Zumutbarkeit der Finanzierung der Kosten des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.12.2002 - 6 W 3409/02
    Reichen die Einnahmen hierzu nicht aus, sind andere Unternehmerische Entscheidungen erforderlich (vgl. Senatsbeschluß vom 05.11.1991, 6 W 3328/91; OLG Brandenburg FamRZ 97, 681 m.w.N.).
  • BGH, 07.12.2006 - VII ZB 50/06

    Beurteilung der Bedürftigkeit bei Prozesskostenhilfe zu Gunsten eines

    a) In Rechtsprechung und Literatur wird die Auffassung vertreten, ein Gewerbetreibender könne für einen zu seiner Unternehmenssphäre gehörenden Prozess regelmäßig keine Prozesskostenhilfe beanspruchen, weil es um Betriebsausgaben gehe, die grundsätzlich aus dem Unternehmen aufzubringen seien, gegebenenfalls auch durch Kreditaufnahme (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1987, 320; OLG Nürnberg MDR 2003, 593, 594; OLG Schleswig OLGR 2002, 450; OLG Brandenburg FamRZ 1997, 681; MünchKomm-ZPO/Wax, 2. Aufl., § 115 Rdn. 92; Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 115 Rdn. 64; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Aufl., Rdn. 351; teilweise einschränkend OLG Jena, OLG-NL 2005, 186 und OLGR Jena 2006, 198).
  • VG Karlsruhe, 02.12.2016 - 7 K 3612/16

    Untersagungsverfügung gegen Pizzaservice

    Da das Verfahren zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Untersagungsverfügung der Antragsgegnerin zur Unternehmenssphäre des Pizzaservice gehört und die erforderlichen Kosten notwendige Betriebsausgaben darstellen, kommt es auf die - im Übrigen weder nachvollziehbar dargelegten noch hinreichend belegten - privaten Einkünfte und Belastungen des Unternehmensinhabers nicht an (vgl. OLG Schl.-Holst., Beschl. v. 24.01.2002 - 16 W 305/01 - OLG Nürnberg, Beschl. v. 04.12.2002 - 6 W 3409/02 -, jew. Juris).
  • OLG Naumburg, 28.09.2012 - 12 W 45/12

    PKH-Antrag: Finanzierung der Kosten durch einen Landwirt für einen zu seiner

    Es entspricht daher herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur, dass ein Gewerbetreibender für einen zu seiner Unternehmenssphäre gehörenden Prozess regelmäßig keine Prozesskostenhilfe beanspruchen kann, weil es um Betriebsausgaben geht, die grundsätzlich aus dem Unternehmen aufzubringen seien, gegebenenfalls auch durch Kreditaufnahme (vgl. BGH FamRZ 2007, 460; OLG Frankfurt NJW-RR 1987, 320; OLG Nürnberg MDR 2003, 593, 594; OLG Schleswig OLGR 2002, 450; OLG Brandenburg FamRZ 1997, 681; Wax in Münchener Kommentar, ZPO, 3. Aufl., § 115 Rdn. 92; Geimer in Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 115 Rdn. 64; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Aufl., Rdn. 351; teilweise einschränkend OLG Jena, OLG-NL 2005, 186 und OLGR Jena 2006, 198).

    Dies müsste glaubhaft gemacht werden (vgl. OLG Nürnberg MDR 2003, 593).

  • OLG Jena, 02.01.2006 - 5 W 642/05

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu Gunsten Gewerbetreibender

    Diese von der Rechtsprechung auch durch das OLG Nürnberg (vgl. MDR 03, 593) und das OLG Brandenburg (FamRZ 97, 681) vertretene Rechtsansicht findet nach Auffassung des Senates in den Vorschriften der §§ 114 ff. ZPO keine Stütze (so auch Thür.OLG, Az. 2 W 108/05, OLG NL 05, 186).
  • OLG Celle, 13.11.2006 - 6 W 112/06

    Erhöhte Anforderungen an die finanzielle Sorgfaltspflicht einer Partei bei

    Der Senat vermag der in der Rechtsprechung vertretenen Ansicht nicht zu folgen, wonach die Bewilligung der beantragten Prozesskostenhilfe aufgrund der Erwägung abgelehnt werden kann, dass Gewerbetreibenden zuzumuten ist, Rücklagen für Rechtsstreitigkeiten zu bilden, weil eine gewerbliche Tätigkeit vielfach die Durchsetzung auch berechtigter Forderungen unter Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe erfordere (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 1997, 681 [OLG Brandenburg 18.06.1996 - 10 WF 121/95] ; OLG Nürnberg, MDR 2003, 593 [OLG Nürnberg 04.12.2002 - 6 W 3409/02] , jeweils für werbende Unternehmen; OLG Celle Beschluss vom 18. Oktober 2002 zu 11 W 47/02; Beschluss vom 4. April 2005 zu 9 W 81/05).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 02.01.2003 - 9 U 139/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4920
OLG Celle, 02.01.2003 - 9 U 139/02 (https://dejure.org/2003,4920)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.01.2003 - 9 U 139/02 (https://dejure.org/2003,4920)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. Januar 2003 - 9 U 139/02 (https://dejure.org/2003,4920)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zulässigkeit der Gehörsrüge im Berufungsverfahren bei Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 321a ZPO
    Anwendbarkeit des § 321a Zivilprozessordnung (ZPO) im Berufungsverfahren ; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ; Fortführung des Prozesses nach Erlass des Urteils ; Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO; Gewährung individuellen Rechtsschutzes

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des § 321a Zivilprozessordnung (ZPO) im Berufungsverfahren ; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ; Fortführung des Prozesses nach Erlass des Urteils ; Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO; Gewährung individuellen Rechtsschutzes

Verfahrensgang

  • LG Bückeburg - 2 O 106/01
  • OLG Celle, 02.01.2003 - 9 U 139/02

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 593
  • BauR 2003, 927
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Celle, 02.01.2003 - 9 U 139/02
    Mit der Einführung des Kriteriums 'Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung' in § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO hat der Gesetzgeber Möglichkeiten für das Revisionsgericht geschaffen, im Einzelfall auch individuellen Rechtsschutz zu gewähren, und zwar auch in Fällen, in denen Verfahrensgrundrechte, insbesondere das Grundrecht auf rechtliches Gehör, verletzt sind (vgl. dazu auch Müller a. a. O., 2745; BGH NJW 2002, 1577 l. Sp.).
  • VerfG Brandenburg, 21.04.2005 - VfGBbg 16/05

    Rechtliches Gehör; Subsidiarität; Vorabentscheidung

    Die entsprechende Anwendbarkeit des § 321a ZPO in den Verfahren der zweiten Instanz wurde von den Oberlandesgerichten zwar uneinheitlich beurteilt (bejahend etwa: OLG Frankfurt a. M. NJW 2004, 165; OLG Celle (13. Senat) NJW 2003, 906; (9. Senat) MDR 2003, 593 [zitiert nach juris]; (2. Senat) MDR 2003, 1311 m.w.N. [zitiert nach juris]; verneinend etwa: Kammergericht, Beschluß vom 8. Dezember 2003 - 10 U 105/02 - OLG Rostock NJW 2003, 2105; OLG Karlsruhe MDR 2004, 593 [zitiert nach juris]; OLG Stuttgart JurBüro 2003, 487 [zitiert nach juris]; OLG Celle (11. Senat) BauR 2003, 1928 [zitiert nach juris]; (20. Senat) BauR 2003, 1428 m.w.N. [zitiert nach juris]), jedoch haben sich bislang weder das Brandenburgische Oberlandesgericht noch der Brandenburgische Dienstgerichtshof für Richter bei dem Brandenburgischen Oberlandesgericht zu dieser Frage - soweit ersichtlich - geäußert (vgl. auch Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 27. Mai 2004 - VfGBbg 23/04 -, JMBl 2004, 71).
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