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   OLG Frankfurt, 20.11.2002 - 9 U 94/02   

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https://dejure.org/2002,825
OLG Frankfurt, 20.11.2002 - 9 U 94/02 (https://dejure.org/2002,825)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.11.2002 - 9 U 94/02 (https://dejure.org/2002,825)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. November 2002 - 9 U 94/02 (https://dejure.org/2002,825)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 119 Abs 1 BGB, § 120 BGB, § 145 BGB, § 433 BGB
    Kaufvertrag via Internet: Anfechtbarkeit für den Verkäufer wegen falscher Übermittlung des Kaufpreises infolge Formeländerung in der Providersoftware

  • LawCommunity.de

    Anfechtung einer Online-Willenserklärung

  • webshoprecht.de

    Zum Anfechtungsrecht des Online-Verkäufers bei versehentlich falscher Preisauszeichnung

  • IWW
  • JurPC

    BGB §§ 433, 145, 120
    Anfechtungsrecht bei Online-Kaufvertrag

  • aufrecht.de

    Übermittlungsfehler

  • Prof. Dr. Lorenz

    Anfechtungsrecht bei falschen Preisangaben des e-commerce-Anbieters ("Online-Vertrag")

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Anfechtbarkeit einer automatisierten, vom Computer erstellten Erklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksame Anfechtung der auf Abschluss eines Kaufvertrages gerichteten Willenserklärung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Internetshop - Vertragsbestätigung per Auto-Reply ist gültig

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Internetkauf - falsche Preisangabe - Wirksamkeit und Anfechtung von Kaufverträgen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Käufer kann beim Online Handel nicht auf falsch angegebenen Preis bestehen

  • Judicialis

    BGB § 433; ; BGB § 145; ; BGB § 120

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 120; BGB § 145; BGB § 433
    Anfechtungsrecht des Verkäufers eines über das Internet "online" geschlossenen Kaufvertrags

  • rechtsportal.de

    BGB § 120; BGB § 145; BGB § 433
    Anfechtungsrecht des Verkäufers eines über das Internet "online" geschlossenen Kaufvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Bestätigungs-Mail

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Zur Bedeutung der Bestellbestätigung und zur Anfechtbarkeit einer Preisangabe infolge eines Softwarefehlers

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Falsche Preisangabe in Online-Shop kann trotz Bestätigungs-E-Mail angefochten werden

  • heise.de (Pressebericht, 26.02.2003)

    Online-Händler darf Preise bei Softwarefehler nachträglich ändern

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Apple"-Computer für 93,55 DM? - Kein Internet-Geschäft bei offenkundig irrtümlicher Preisangabe

  • it-recht-kanzlei.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Anfechtung: Was tun bei fehlerhaften Preisen und anderen Pannen im Webshop?

  • beck.de (Leitsatz)

    Übermittlungsfehler des Providers

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Schnäppchen im Internet // Kunde kann nicht auf falsch angegebenem niedrigen Kaufpreis bestehen

Besprechungen u.ä. (2)

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 433, 120, 142 BGB
    Führen Softwarefehler zu falschen Preisangaben im Internet, besteht für den Kunden kein Lieferanspruch

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    BGB AT, Anfechtungsrecht bei einem über das Internet "online" geschlossenen Kaufvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 677
  • MMR 2003, 405
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 29.08.1991 - 12 U 217/90

    Anspruch auf Leistungen aus einer Lebensversicherung und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2002 - 9 U 94/02
    Dem genügt der Inhalt des Schreibens, denn aus ihm wird die Absicht der Beklagten deutlich, an ihre Erklärung wegen eines Übertragungsfehlers, der zur Übermittlung falscher Preise geführt habe, nicht weiter festzuhalten (vgl. hierzu auch: OLG Karlsruhe, VersR 92, 1121).
  • BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 79/04

    Zustandekommen von Kaufverträgen im Internet bei falscher Kaufpreisauszeichnung

    Das Berufungsgericht hat auch zutreffend angenommen, daß der bei der Abgabe der invitatio ad offerendum vorliegende Erklärungsirrtum der Klägerin im Zeitpunkt ihrer auf den Vertragsschluß gerichteten Annahmeerklärung fortwirkte (ebenso OLG Frankfurt/Main, OLGR 2003, 88 mit Anmerkung von Dümig, EWiR § 119 BGB 1/03, S. 953; anders insoweit, jedoch für eine andere Fallgestaltung, LG Köln, MMR 2003, 481 mit kritischer Anmerkung Mankowski, EWiR § 150 BGB 1/03, S. 853).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2016 - 16 U 72/15

    Auslegung einer "Auftragsbestätigung" überschriebenen automatischen E-Mail

    Der Empfänger versteht diese Formulierung unter Berücksichtigung der Verkehrssitte dahin, dass ein Vertrag zu den zusammengefasst wiedergegebenen Bedingungen zustande gekommen ist und nunmehr vom Verkäufer ausgeführt wird (so für identische, vergleichbare oder gar "schwächere" Formulierungen BGH, Urteil vom 26.01.2005, VIII ZR 79/04, Juris Rn. 4 und 12; OLG Frankfurt, Urteil vom 20.11.2002, 9 U 94/02, Juris Rn. 25; LG Köln, Urteil vom 16.04.2003, 9 S 289/02, Juris Rn. 5; Staudinger/Thüsing, a.a.O., m.w.N. zur Rechtsprechung auch weiterer Instanzgerichte; a.A. OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.06.2009, 14 U 622/09, Juris Rn. 21; OLG Oldenburg, Beschlüsse vom 12.06.2008 und 04.07.2008, 5 U 92/08, zitiert nach Thüsing a.a.O.).
  • OLG Nürnberg, 10.06.2009 - 14 U 622/09

    Internetversandhandel: Wirksamer Antrag auf Abschluss eines Vertrages;

    Demgegenüber wird die Mitteilung "Vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir so schnell als möglich ausführen werden" etwa vom OLG Frankfurt als Annahme des Angebots verstanden (OLG Frankfurt v. 20.11.2002 - 9 U 94/02, MDR 2003, 677 = CR 2003, 450 = OLGReport Frankfurt 2003, 88 = MMR 2003, 405; so auch LG Köln v. 16.4.2003 - 9 S 289/02, CR 2003, 613 = MMR 2003, 481; hierzu Mankowski MMR 2003, 853).
  • LG Köln, 16.04.2003 - 9 S 289/02

    "Ihr Auftrag wird bald ausgeführt" - § 150 BGB, eine über eine automatisch

    Die Erklärung kann nicht mit der Begründung angefochten werden, bei der Einstellung der Preise in das Internet sei dem Verkäufer ein Irrtum i.S.d. §§ 119 ff. BGB unterlaufen, weil dieser Irrtum nicht "bei Abgabe der Willenserklärung" vorgelegen hat (entgegen OLG Frankfurt, Urteil vom 20.11.2002 - 9 U 94/02 - JurPC-Web-Dok 91/2003).

    Diese Erklärung ist, obgleich automatisiert aufgrund vorheriger Programmierung (also mittels "Auto-Reply") abgegeben, der Beklagten als eigene Willenserklärung zuzurechnen, weil der eingesetzte Rechner nur Befehle ausführt, die zuvor mittels Programmierung von Menschenhand festgelegt wurden, und die Erklärung deshalb ihren Ursprung in einer von der Beklagten veranlassten und auf ihren Willen zurückgehenden Handlung hat (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 20.11.2002 - 9 U 94/02 - JurPC-Web-Dok 91/2003, S. 6).

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2011 - 7 U 160/10

    Notwendigkeit des Zustandekommens eines provisionspflichtigen Maklervertrags für

    Das jeweilige "Angebot" des Maklers im Internet ist also zunächst nur eine "invitatio ad offerendum" (Aufforderung, ein Angebot abzugeben) (OLG Frankfurt am Main 9 U 94/02, zitiert bei Seydel/Heidenbuch, Maklerrecht, 4. Aufl., 2005; Ibold, Maklerrecht, 2. Aufl., Rdnr. 256).
  • LG Berlin, 21.05.2012 - 52 S 140/11

    Zur Wirksamkeit eines Kaufvertrages trotz falscher Preisauszeichnung

    Die vom Beklagten zitierten Entscheidungen des Landgerichts Stuttgart vom 21.12.2007 - 24 O 317/07 und des OLG Frankfurt/Main vom 20.11.2002 - 9 U 94/02 - stehen, wie das Gericht bereits in der Hinweisverfügung vom 27.09.2011 ausgeführt hat, nicht entgegen.
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