Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 14.01.2003

Rechtsprechung
   OLG Celle, 19.12.2002 - 14 U 94/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3597
OLG Celle, 19.12.2002 - 14 U 94/02 (https://dejure.org/2002,3597)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.12.2002 - 14 U 94/02 (https://dejure.org/2002,3597)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Dezember 2002 - 14 U 94/02 (https://dejure.org/2002,3597)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,3597) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Haftungsverteilung beim Verkehrsunfall: Zusammenstoß zwischen Lkw und einem Pferd

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 833 BGB; § 254 BGB; § 7 StVG; § 17 StVG
    Haftungsverteilung bei Zusammenstoß zwischen Lkw und Pferd; Gefährdung des Gegenverkehrs durch Ausweichmanöver; Unvermeidbarkeit i.S.d. § 7 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG); Scheuen des Pferdes ; Realisierung typischer Tiergefahr ; Vertrauen auf Rücksichtnahme anderer ...

  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftungsabwägung der Betriebsgefahr eines Lkw gegenüber der Tiergefahr eines scheuenden Pferdes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Zusammenstoß zwischen Lkw und Pferd; Gefährdung des Gegenverkehrs durch Ausweichmanöver; Unvermeidbarkeit i.S.d. § 7 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG); Scheuen des Pferdes ; Realisierung typischer Tiergefahr ; Vertrauen auf Rücksichtnahme anderer ...

  • Judicialis

    BGB § 833; ; BGB § 254; ; StVG § 7; ; StVG § 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254; BGB § 833; StVG § 17; StVG § 7
    Haftungsverteilung beim Zusammenstoß mit einem Tier

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Verden - 5 O 66/01
  • OLG Celle, 19.12.2002 - 14 U 94/02

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 685
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Celle, 10.04.2018 - 14 U 147/17

    Betriebsgefahr, Tiergefahr, Abwägung, Seitenabstand, Begegnung Pferd

    Dabei geht das Landgericht vom Ansatz her zutreffend davon aus, dass grundsätzlich ein Seitenabstand beim Passieren eines anderen Verkehrsteilnehmers von einem Meter ausreicht, dies aber zu wenig ist, wenn z. B. ein Radfahrer oder ein Reiter passiert werden muss, weil im ersteren Fall mit Schlenkern und beim Reiter oder auch anderen Tieren mit einer plötzlichen Reaktion des Tieres gerechnet werden muss (Senat, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 14 U 94/02), so dass - abhängig von den konkreten Umständen - ein Seitenabstand von wenigsten 1, 5 bis etwa 2 Meter einzuhalten ist (Brandenburgisches OLG, Urteil v. 7. April 2011 - 12 U 6/11 - Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 5 StVO Rn. 54, 55 - jeweils für einen "Überholer").

    Auf Seiten der Klägerin ist die Tiergefahr zu berücksichtigen, die üblicherweise deutlich schwerer wiegt, als die eines Kraftfahrzeugs, da von Tieren für den Straßenverkehr deutlich höhere Gefahren ausgehen (Senat, Urteil v. 19. Dezember 2002 - 14 U 94/02 - Brandenburgisches OLG, Urteil v. 7. April 2011 - 12 U 6/11 - jeweils bei juris).

  • LG Frankenthal, 05.06.2020 - 4 O 10/19

    Unfall zwischen Radfahrer und Pferd auf einem Radweg: Tierhalterhaftung und

    Dies gilt aber nicht, wenn zum Beispiel ein Radfahrer oder ein Reiter passiert werden muss, weil im ersteren Fall mit Schlenkern und beim Reiter oder auch anderen Tieren mit einer plötzlichen Reaktion des Tiers gerechnet werden muss (OLG Celle NJW-RR 2018, 728; OLG Celle, Urt. v. 19.12.2002 - 14 U 94/02, BeckRS 2002, 30299252), sodass ein Seitenabstand von wenigstens 1, 5 bis etwa 2 m einzuhalten ist (OLG Celle NJW-RR 2018, 728; OLG Brandenburg, NJW-RR 2011, Seite 1400; Hentschel/König/Dauer, StraßenverkehrsR, 44. Aufl. 2017, § 5 StVO Rn. 54, 55).
  • OLG Celle, 20.01.2016 - 14 U 128/13

    Haftung des Halters eines Pkw wegen Verletzungen des Führers eines durch den Pkw

    Auch verkennt der Senat nicht, dass - wenn auch insoweit zugunsten der Klägerin zwar kein Anscheinsbeweis greift - ein unberechenbares und schwer bis gar nicht zu beherrschendes Verhalten eines selbst Straßenverkehr gewohnten Pferdes jedenfalls eine vergleichsweise typische Reaktion desselben auf ein plötzlich herannahendes Fahrzeug darstellt, auf das es - da es sich bei einem Pferd um ein "Fluchttier" handelt -, mit einem plötzlichen Zurseitespringen oder fluchtartigen Vorwärtsstürmen reagieren kann [OlG Celle <14 U 94/02>, Urteil v. 19. Dezember 2002].

    Aufgrund eigener Sachkunde der Senatsvorsitzenden und der Berichterstatterin, die im Vorfeld zur mündlichen Verhandlung hinreichend dargetan worden ist, ist dem Senat bekannt, dass auch an den Straßenverkehr grundsätzlich gewöhnte Pferde durch unverhofftes Zurseitespringen, plötzliches Rückwärtsgehen oder fluchtartiges Vorwärtsstürmen auf eine subjektiv wahrgenommene Gefahr reagieren können, wodurch sich ein unberechenbares und oftmals schwer bis gar nicht zu beherrschendes Verhalten begründet, mit dem ein Reiter bzw. - wie im hiesigen Fall - ein Pferdeführer zu rechnen hat [vgl. OLG Celle <14 U 94/02>, Urteil vom 19. Dezember 2002].

  • OLG Celle, 26.03.2014 - 14 U 128/13

    Haftung des Fahrzeughalters bei Schäden aufgrund Scheuens eines Pferdes

    Auch verkennt der Senat nicht, dass - wenn auch insoweit zugunsten der Klägerin zwar kein Anscheinsbeweis greift - ein unberechenbares und schwer bis gar nicht zu beherrschendes Verhalten eines selbst Straßenverkehr gewohnten Pferdes jedenfalls eine vergleichsweise typische Reaktion desselben auf ein plötzlich von hinten herannahendes Fahrzeug darstellt, auf das es - da es sich bei einem Pferd ein "Fluchttier" handelt -, mit einem plötzlichen Zurseitespringen oder fluchtartigen Vorwärtsstürmen reagieren kann (Senat, Urteil v. 19. Dezember 2002 - 14 U 94/02).

    Aufgrund eigener Sachkunde jedenfalls der Senatsvorsitzenden ist dem Senat bekannt, dass auch an den Straßenverkehr grundsätzlich gewöhnte Pferde durch unverhofftes Zurseitespringen, plötzliches Rückwärtsgehen oder fluchtartiges Vorwärtsstürmen auf eine subjektiv wahrgenommene Gefahr reagieren können, wodurch sich ein unberechenbares und oftmals schwer bis gar nicht zu beherrschendes Verhalten begründet, mit dem ein Reiter bzw. - wie im hiesigen Fall - ein Pferdeführer zu rechnen hat (Senat, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 14 U 94/02).

  • OLG Brandenburg, 07.04.2011 - 12 U 6/11

    Zum Seitenabstand beim Überholen durch Sattelzug und zur Haftungsabwägung

    Hingegen erscheint dem Senat die vom Landgericht zitierte Entscheidung des OLG Celle vom 19.12.2002 (veröffentlicht in MDR 2003, S. 685) durchaus vergleichbar, da auch in diesem Fall nach den Feststellungen des Gerichts die Reaktionsmöglichkeiten des Kraftfahrers äußerst begrenzt waren, weil das Pferd erst unmittelbar vor Passieren des Kraftfahrzeuges die Fahrbahn betreten hatte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 14.01.2003 - 3 U 292/02 - 34   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7089
OLG Saarbrücken, 14.01.2003 - 3 U 292/02 - 34 (https://dejure.org/2003,7089)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.01.2003 - 3 U 292/02 - 34 (https://dejure.org/2003,7089)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. Januar 2003 - 3 U 292/02 - 34 (https://dejure.org/2003,7089)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,7089) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ersatz der Kosten eines Sachverständigengutachtens; Rechtsschutzbedürfnis für die gerichtliche Geltendmachung derartiger Gutachterkosten.; Begutachtung eines ärztlichen Kunstfehlers

  • Judicialis

    StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVG § 18 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 249 S. 2; ; BGB § 823 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Begutachtung eines Unfallschadens an einem LKW

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auch unrichtiges Gutachten ist vom Unfallgegner zu bezahlen

  • RA Kotz (Leitsatz und Zusammenfassung)

    Unfallverursacher müssen auch die Kosten eines unrichtigen SV-Gutachtens übernehmen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 685
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Saarbrücken, 04.06.1998 - 3 U 491/97
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.01.2003 - 3 U 292/02
    Die Kosten für derartige Gutachten sind grundsätzlich auch dann zu ersetzen, wenn sich das Gutachten später - wie im vorliegenden Falle - als unrichtig erweist (Senatsurteil vom 04.06.1998, Az. 3 U 491/97 - 27 - = OLGRep 1998, 419 [420 m.w.N.]).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur dann gerechtfertigt, wenn dem Geschädigten bei der Auswahl eines geeigneten Sachverständigen ein Verschulden zu Last fällt (Senatsurteil vom 04.06.1998, Az. 3 U 491/97 - 27 - - OLGRep 1998, 419 [420 m.w.N.]), wenn unrichtige oder lückenhafte Auskünfte des Geschädigten zur Unbrauchbarkeit des Gutachtens führen (MünchKommBGB-Oetker, a.a.O., § 249 Rdnr. 367 m.w.N. in Fußnote 1224; Geigel/Rixecker, Der Haftpflichtprozess, 23. Aufl., Kap. 4, Rdnr. 101) oder wenn der Geschädigte und der Sachverständige zum Nachteil des Schädigers bzw. des für ihn eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherers betrügerisch zusammenwirken.

  • OLG Karlsruhe, 14.12.1988 - 7 U 29/88

    Dokumentation; Fehler ; Behandlung; Arzt; Patient; Prothese; Zähne

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.01.2003 - 3 U 292/02
    In dem vom OLG Karlsruhe entschiedenen Fall schließlich wurde die Klage hinsichtlich des Ersatzes der Kosten des Institutes für Kunstfehlerbegutachtung nur deshalb abgewiesen, weil kein Arzt durch seine Unterschrift die Verantwortung für den Inhalt des Gutachtens übernommen hatte und das Gutachten deshalb nur als Parteivortrag gewertet werden konnte (VersR 1989, 852, 853 re. Sp.).
  • OLG Köln, 02.04.1990 - 27 U 140/88

    Krankenhausträger und behandelnde Ärzte tragen Beweislast für sorgfältige und

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.01.2003 - 3 U 292/02
    Das OLG Köln (VersR 1991, 695) hat einen Ersatzanspruch für die Kosten der Inanspruchnahme des "Instituts für Medizinschadensbegutachten" mit der Begründung verneint, dass die Einholung eines derartigen Gutachtens nicht notwendig im Sinne von § 249 S. 2 BGB gewesen sei, weil im Falle eines ärztlichen Kunstfehlers die "Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler" bei der Ärztekammer ein entsprechendes Gutachten kostenlos erstelle (a.a.O. S. 697).
  • OLG Saarbrücken, 27.11.1997 - 12 U 277/96
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.01.2003 - 3 U 292/02
    Dass im Streitfall die Einholung eines Gutachtens zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war, was Voraussetzung der Ersatzfähigkeit ist (Urteil des Senats vom 27.11.1997, Az. 3 U 932/96 - 147 - = OLGRep 1998, 121; vgl. hierzu auch MünchKommBGB-Oetker, 4. Aufl., § 249 Rdnr. 367 m.w.N. in Fußnote 1221), wird von dem Beklagten nicht in Abrede gestellt.
  • OLG Düsseldorf, 24.05.1993 - 1 U 122/92

    Sachverständigenkosten; Ersatz; Haftpflichtversicherer; Gutachten;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.01.2003 - 3 U 292/02
    So hat das OLG Düsseldorf (VersR 1995, 107) eine Ersatzpflicht der vom Geschädigten aufgewendeten Sachverständigenkosten abgelehnt, weil der Geschädigte eine Nachbesichtigung des Fahrzeugs durch den Haftpflichtversicherer bewusst verhindert hat, so dass das von ihm vorgelegte Gutachten nicht mehr als neutrale Abrechnungsgrundlage angesehen werden konnte.
  • OLG München, 25.09.1986 - 24 U 807/85

    Harndranginkontinenz; Kunstfehler; Operationsdurchführungsverschulden;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.01.2003 - 3 U 292/02
    Insbesondere kann der Geschädigte nicht auf das (kostengünstigere) Kostenfestsetzungsverfahren verwiesen werden (OLG Köln, VersR 1985, 1166; OLG München, VersR 1988, 525; OLG Stuttgart, VersR 1997, 630 re. Sp.).
  • OLG Stuttgart, 14.09.1995 - 14 U 27/95

    Schadensersatz der Kosten eines Privatgutachters im Rahmen des Schadensersatzes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.01.2003 - 3 U 292/02
    Insbesondere kann der Geschädigte nicht auf das (kostengünstigere) Kostenfestsetzungsverfahren verwiesen werden (OLG Köln, VersR 1985, 1166; OLG München, VersR 1988, 525; OLG Stuttgart, VersR 1997, 630 re. Sp.).
  • OLG Köln, 14.10.1985 - 7 U 45/85

    Schadensminderungspflichtverletzung; Schadensminderungspflicht; Ärztliche

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.01.2003 - 3 U 292/02
    Insbesondere kann der Geschädigte nicht auf das (kostengünstigere) Kostenfestsetzungsverfahren verwiesen werden (OLG Köln, VersR 1985, 1166; OLG München, VersR 1988, 525; OLG Stuttgart, VersR 1997, 630 re. Sp.).
  • OLG Saarbrücken, 27.11.1997 - 3 U 932/96
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.01.2003 - 3 U 292/02
    Dass im Streitfall die Einholung eines Gutachtens zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war, was Voraussetzung der Ersatzfähigkeit ist (Urteil des Senats vom 27.11.1997, Az. 3 U 932/96 - 147 - = OLGRep 1998, 121; vgl. hierzu auch MünchKommBGB-Oetker, 4. Aufl., § 249 Rdnr. 367 m.w.N. in Fußnote 1221), wird von dem Beklagten nicht in Abrede gestellt.
  • OLG München, 27.01.2006 - 10 U 4904/05

    Ersatzanspruch bei deckungsgleichem Vorschaden trotz Verschweigens

    Die Kosten eines Privatgutachtens sind grundsätzlich auch dann zu ersetzen, wenn es sich später als unrichtig erweist, sofern die Unrichtigkeit nicht auf falschen Angaben des Auftraggebers oder einem kollusiven Zusammenwirken mit dem Gutachter beruht (OLG Hamm OLGR 2001, 319 = NZV 2001, 433 = DAR 2001, 506 = VRS 101 [2001] 169; OLG Saarbrücken MDR 2003, 685; KG DAR 2003, 318 und VerkMitt.
  • LG Saarbrücken, 19.10.2012 - 13 S 38/12

    Verkehrsunfallschaden: Pflicht des Schädigers zur Schadensersatzzahlung bei

    Es entspricht deshalb allgemeiner Auffassung, dass die eingegangenen Sachverständigenkosten auch dann in voller Höhe erstattungsfähig sind, wenn sich das eingeholte Privatgutachten nachträglich als falsch erweist (OLG Düsseldorf, DAR 2006, 324; OLG München, NZV 2006, 261 f.; Saarländisches Oberlandesgericht, MDR 2003, 685; KG, zfs 2003, 513 f.; OLG Hamm, VersR 2001, 249 f.; LG Berlin, Schaden-Praxis 2011, 304; Geigel/Knerr aaO Kap 3 Rdn. 122).

    Das ist für die Zahlung aufgewendeter Sachverständigenkosten auch allgemein anerkannt (vgl. etwa OLG Düsseldorf DAR 2006, 324; OLG München NZV 2006, 261 f.; Saarländisches Oberlandesgericht, zfs 2003, 308 f.).

  • LG Saarbrücken, 22.02.2013 - 13 S 175/12

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines weiteren

    Es entspricht nämlich allgemeiner Auffassung, dass Sachverständigenkosten auch dann in voller Höhe erstattungsfähig sind, wenn sich das eingeholte Privatgutachten nachträglich als falsch erweist (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, MDR 2003, 685; KG, ZfS 2003, 513 f.; OLG Hamm, VersR 2001, 249 f.; OLG Düsseldorf, DAR 2006, 324; OLG München, NZV 2006, 261 f.; Kammer, Urteil vom 19.10.2012 - 13 S 38/12 m.w.N.).
  • OLG München, 24.06.2020 - 10 U 2526/20

    Höhe des Restwertes bei Verkauf des Unfallwagens

    Ausnahmen bestehen in Fällen außergewöhnlich grober Fehlbegutachtung (LG Bochum NZV 1993, 196), Offensichtlichkeit des Mangels (OLG Düsseldorf SP 2007, 366), wobei bloße Erkennbarkeit nicht genügt nicht (Eggert VA 2007, 215 [218]) oder wenn die Unrichtigkeit auf falschen Angaben des Auftraggebers oder einem kollusiven Zusammenwirken mit dem Gutachter beruht (OLG Hamm OLGR 2001, 319 = NZV 2001, 433 = DAR 2001, 506 = VRS 101 [2001] 169; OLG Saarbrücken zfs 2003, 308 = MDR 2003, 685 = OLGR 2003, 107; KG DAR 2003, 318 und VerkMitt.
  • OLG Saarbrücken, 29.07.2003 - 3 U 691/02

    Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Wenden auf der Fahrbahn

    Diese Aufgabe, die früher der HUK-Verband wahrgenom- men hat, wird in Deutschland seit 1994 durch den Be- klagten zu 3) als "behandelndes Büro" erfüllt (Senats- urteile vom 24.04.2001, Az. 4 U 419/00 ­ 106 ­ und vom 14.01.2003, 3 U 292/02 ­ 34 ­ <= OLGRep.
  • AG Ludwigslust, 07.12.2017 - 41 C 110/15

    Verkehrsunfall: Anspruch auf Zweitgutachten

    Es entspricht nämlich allgemeiner Auffassung, dass Sachverständigenkosten auch dann in voller Höhe erstattungsfähig sind, wenn sich das eingeholte Privatgutachten nachträglich als falsch erweist (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, MDR 2003, 685; KG, ZfS 2003, 513 f.; OLG Hamm, VersR 2001, 249 f.; OLG Düsseldorf, DAR 2006, 324; OLG München, NZV 2006, 261 f.; LG Saarbrücken, Urteil vom 22. Februar 2013 - 13 S 175/12 -, Rn. 19, juris).
  • AG Saarbrücken, 22.11.2007 - 5 C 489/07
    Anderenfalls ist auch eine überhöhte Vergütung zu erstatten, wenn sie zwischen den Vertragsparteien vereinbart ist (Meinel, VersR 2005, 201, 203 unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des OLG Saarbrücken, zfs 2003, 308 f.) Wenn die Vergütung vereinbart ist, kommt es auch gar nicht darauf an, ob sich eine übliche Vergütung feststellen oder durch ergänzende Vertragsauslegung ermitteln läßt oder ob die Bestimmung der Vergütung billigem Ermessen entspricht, §§ 315 ff. BGB.
  • LG Ulm, 25.05.2023 - 2 O 342/21
    Da der Sachverständige kein Erfüllungsgehilfe des Geschädigten im Sinne des § 278 ist, sind die Gutachtenkosten selbst dann zu erstatten, wenn sich das Gutachten als unbrauchbar erwiesen hat (OLG Köln VersR 1985, 1166; 2012, 1008; KG VersR 2004, 1620; OLG München VersR 1988, 525; BeckRS 2020, 16158; OLG Saarbrücken MDR 2003, 685; BeckRS 2019, 3159; OLG Stuttgart VersR 1997, 630), es sei denn, dem Geschädigten fällt bei der Auswahl des Sachverständigen ein Verschulden zur Last, die Unbrauchbarkeit des Gutachtens beruht auf fehlerhaften bzw. unterbliebenen Auskünften des Geschädigten (zB zu etwaigen Vorschäden) oder ist auch für einen Laien erkennbar in sich evident fehlerhaft (OLG München BeckRS 2016, 04574).
  • AG Saarbrücken, 06.02.2008 - 5 C 514/07
    Andernfalls ist auch eine überhöhte Vergütung zu erstatten, (Meinel, VersR 2005, 201, 203 unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des OLG Saarbrücken, ZfS 2003, 308 f.).
  • AG Hamburg-Altona, 31.07.2017 - 318a C 3/17
    Die Kosten für Sachverständigengutachten nach einem Verkehrsunfall sind nämlich grundsätzlich auch dann zu ersetzen, wenn sich das Gutachten als unbrauchbar erweist (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 14. Januar 2003 - 3 U 292/02 - 34, 3 U 292/02 -, juris Rn 13).
  • AG Anklam, 16.01.2014 - 72 C 138/13
  • AG Saarbrücken, 28.09.2009 - 3 C 24/08
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht