Weitere Entscheidung unten: OLG Rostock, 07.04.2003

Rechtsprechung
   BAG, 19.03.2003 - 5 AZN 751/02   

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https://dejure.org/2003,2244
BAG, 19.03.2003 - 5 AZN 751/02 (https://dejure.org/2003,2244)
BAG, Entscheidung vom 19.03.2003 - 5 AZN 751/02 (https://dejure.org/2003,2244)
BAG, Entscheidung vom 19. März 2003 - 5 AZN 751/02 (https://dejure.org/2003,2244)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Unbeschränkte Revisionszulassung im Urteilstenor; Einschränkung einer im Tenor unbeschränkt ausgesprochenen Zulassung der Revision in den Entscheidungsgründen; Auf Divergenz gestützte Nichtzulassungsbeschwerde; Neuregelung aus Gründen der Rechtssicherheit und ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Nachträgliche Beschränkung der Revisionszulassung in den Entscheidungsgründen

  • Judicialis

    ArbGG § 72

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 72
    Eingeschränkte Revisionszulassung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Maßgeblichkeit der Urteilsformel für die Revisionszulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 105, 308
  • NJW 2003, 1547
  • MDR 2003, 828
  • NZA 2003, 575
  • BB 2003, 1183
  • DB 2003, 1528
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 11.12.1998 - 6 AZB 48/97

    Zulassung der Berufung in den Entscheidungsgründen

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 5 AZN 751/02
    Diese Möglichkeit der nachträglichen Beschränkung der Revisionszulassung in den Entscheidungsgründen stand im Einklang mit der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die Zulassung der Revision selbst erst in den Entscheidungsgründen verlautbart werden konnte (vgl. zuletzt BAG 11. Dezember 1998 - 6 AZB 48/97 - BAGE 90, 273 = AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 30 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 24).
  • BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 480/97

    Beschränkte Zulassung der Revision

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 5 AZN 751/02
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts konnte das Landesarbeitsgericht bei einer unbeschränkten Zulassung der Revision im verkündeten Urteilstenor die Revisionszulassung in den Entscheidungsgründen auf einen abtrennbaren Streitgegenstand beschränken (vgl. BAG 28. Mai 1998 - 2 AZR 480/97 - BAGE 89, 43 = AP ArbGG 1979 § 72 Nr. 36 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 22).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.06.2002 - 22 Sa 7/02

    Annahmeverzug des Arbeitgebers - Sonderzahlung

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 5 AZN 751/02
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 20. Juni 2002 - 22 Sa 7/02 - wird als unzulässig verworfen.
  • BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 48/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Aufstellung allgemeiner

    Daher kann eine im Ausspruch der Entscheidung erfolgte Zulassung in den Gründen nicht wirksam ausgeschlossen werden (zum Revisionsverfahren BAG 19. März 2003 - 5 AZN 751/02 - BAGE 105, 308) .
  • BAG, 24.01.2024 - 5 AZR 331/22

    Annahmeverzug - Anderweitiger Verdienst aus einer Geschäftsführertätigkeit -

    Im Übrigen wäre eine derartige Beschränkung der im Tenor uneingeschränkt zugelassenen Revision in den Urteilsgründen unwirksam (BAG 19. März 2003 - 5 AZN 751/02 - zu II 2 der Gründe, BAGE 105, 308) .
  • BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 149/15

    Elternzeitverlangen - Schriftform

    Die Unzulässigkeit der vom Berufungsgericht vorgenommenen Beschränkung führt nicht zur Wirkungslosigkeit der Zulassung, vielmehr bleiben der unzulässigen Einschränkung die Rechtswirkungen versagt (vgl. BAG 28. Mai 2014 - 10 AZB 20/14 - Rn. 10; 19. März 2003 - 5 AZN 751/02 - zu II 3 der Gründe, BAGE 105, 308) .
  • BAG, 14.02.2007 - 7 ABR 26/06

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

    Eine nachträgliche Beschränkung der im Tenor verkündeten unbeschränkten Zulassung der Rechtsbeschwerde in den Entscheidungsgründen oder in der Rechtsmittelbelehrung ist nicht mehr wirksam möglich (vgl. für das Revisionsverfahren BAG 5. November 2003 - 4 AZR 643/02 - BAGE 108, 239 = AP ArbGG 1979 § 72 Nr. 49 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 31, zu I der Gründe; 19. März 2003 - 5 AZN 751/02 - BAGE 105, 308 = AP ArbGG 1979 § 72 Nr. 47 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 30, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

    Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist gegen das Urteil insgesamt das Rechtsmittel der Revision eröffnet (vgl. BAG 19. März 2003 - 5 AZN 751/02 - BAGE 105, 308, 310).
  • BAG, 28.05.2019 - 8 AZN 268/19

    Beschränkung der Revisionszulassung

    Nach § 72 Abs. 1 Satz 2 iVm. § 64 Abs. 3a Satz 1 ArbGG ergibt sich der Umfang der Revisionszulassung aus dem Urteilstenor, weshalb weder eine nachträgliche Beschränkung der mit dem Tenor verkündeten unbeschränkten Zulassung der Revision in den Entscheidungsgründen (vgl. BAG 19. März 2003 - 5 AZN 751/02  - zu II 2 der Gründe, BAGE 105, 308 ) , noch eine nachträgliche Erweiterung der mit dem Tenor verkündeten beschränkten Zulassung der Revision möglich ist (vgl. BAG 22. März 2018 - 8 AZR 190/17 - Rn. 19) .
  • BAG, 02.10.2018 - 5 AZR 376/17

    Fortbildungskosten eines Flugzeugführers für die Schulung auf anderen Flugmustern

    Diese weitere Einschränkung der Revisionszulassung ist unbeachtlich (vgl. BAG 19. März 2003 - 5 AZN 751/02 - zu II der Gründe, BAGE 105, 308) .
  • BAG, 22.03.2018 - 8 AZR 190/17

    Umfang der Revisionszulassung - Vertragsstrafe - arbeitnehmerseitige

    Soweit die Beklagte unter Hinweis auf die Ausführungen des Landesarbeitsgerichts unter II. 2. der Urteilsgründe meint, das Berufungsgericht habe die Revision auch in Bezug auf ihre Verurteilung zur Zahlung der Urlaubsabgeltung zugelassen, übersieht sie zum einen, dass sich der Umfang der Revisionszulassung gemäß § 72 Abs. 1 Satz 2 iVm. § 64 Abs. 3a Satz 1 ArbGG aus dem Urteilstenor ergibt, weshalb weder eine nachträgliche Beschränkung der mit dem Tenor verkündeten unbeschränkten Zulassung der Revision in den Entscheidungsgründen (vgl. BAG 19. März 2003 - 5 AZN 751/02 - zu II 2 der Gründe, BAGE 105, 308) , noch eine nachträgliche Erweiterung der mit dem Tenor - wie hier - verkündeten beschränkten Zulassung der Revision möglich ist.
  • BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 643/02

    Einschränkung der Revisionszulassung

    Eine im Tenor beschränkt ausgesprochene Zulassung der Revision kann in den Entscheidungsgründen nicht wirksam weiter eingeschränkt werden (Bestätigung und Fortführung von BAG 19. März 2003 - 5 AZN 751/02 - EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 30, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Eine im Tenor unbeschränkt ausgesprochene Zulassung der Revision kann in den Entscheidungsgründen nicht mehr wirksam eingeschränkt werden (BAG 19. März 2003 - 5 AZN 751/02 - EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 30, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 15.01.2015 - 5 AZN 798/14

    Unzulässig beschränkte Zulassung der Revision

    Die Unzulässigkeit der vom Berufungsgericht vorgenommenen Beschränkung führt nicht zur Wirkungslosigkeit der Zulassung, vielmehr bleiben der unzulässigen Einschränkung die Rechtswirkungen versagt (vgl. BAG 19. März 2003 - 5 AZN 751/02 - zu II 3 der Gründe, BAGE 105, 308; 28. Mai 2014 - 10 AZB 20/14 - Rn. 10) .
  • BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 591/02

    Annahmeverzug - Leistungswille - Weihnachtsgeld

  • BAG, 18.04.2007 - 7 ABR 30/06

    Europäischer Betriebsrat - Entsendung - Zuständigkeit

  • BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 669/06

    Höhe der Insolvenzsicherung - Besitzstandsrente

  • BAG, 28.05.2020 - 8 AZR 169/19

    Revision gegen ein Zweites Versäumnisurteil - Zulassung der Revision

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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 07.04.2003 - 6 U 14/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5797
OLG Rostock, 07.04.2003 - 6 U 14/03 (https://dejure.org/2003,5797)
OLG Rostock, Entscheidung vom 07.04.2003 - 6 U 14/03 (https://dejure.org/2003,5797)
OLG Rostock, Entscheidung vom 07. April 2003 - 6 U 14/03 (https://dejure.org/2003,5797)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aktivlegitimation bei der Abtretung eines Zahlungsanspruchs; Voraussetzungen zur Wirksamkeit von Globalzessionsverträgen; Abweisung einer Klage durch das Berufungsgericht als unbegründet bei Vorliegen eines Prozessurteils; Anforderungen an das Berufungsgericht bei der ...

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § ... 522 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; ; ZPO § 522 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 S. 1 Nr. 3; ; ZPO § 522 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 529; ; ZPO § 538 Abs. 1; ; ZPO § 538 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 4; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 5; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 6; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 7; ; ZPO § 280 Abs. 1; ; ZPO § 529 Abs. 1; ; ZPO § 531

  • rechtsportal.de

    ZPO § 522 Abs. 2 (n.F.)
    Normzweck des § 522 Abs. 2 ZPO n.F.: Behandlung der aus prozessualen Gründen abgewiesenen Klage als unbegründet statt unzulässig

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 522 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
    Zulässigkeit einer Sachentscheidung im Berufungsverfahren nach Erlass eines Prozessurteils

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 828
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.12.1956 - III ZR 97/55

    Zusicherung der Einstellung als Beamter

    Auszug aus OLG Rostock, 07.04.2003 - 6 U 14/03
    Für das Urteilsverfahren ist anerkannt, dass auf die Berufung des Klägers - bzw. des widerklagenden Beklagten - gegen ein Prozessurteil die Abweisung der Klage durch das Berufungsgericht als unbegründet statt als unzulässig aufrechterhalten werden kann (vgl. MünchKomm/Rimmelspacher, 2. Aufl., 2002, Aktualisierungsband ZPO-Reform 2002, § 528 ZPO Rn. 36 und 30; Stein/Jonas/Grunsky, 21. Aufl., Bd. 5 Teilbd. 1 (§§ 511-591), 1994, § 536 ZPO a.F. Rn. 6; Wieczorek/Rössler, 3. Aufl., § 536 ZPO a.F. Anm. D 1; BGHZ 23, 36 [50]; BGH, NJW 1989, 393 [394]).

    Dies entspricht trotz der unterschiedlichen Rechtskraftwirkung der herrschenden Meinung in Rspr. und Lit. (vgl. BGHZ 23, 36ff.; BGH NJW 1978, 2032; 1988, 1892f. m.w.N.; MünchKomm/Rimmelspacher, a.a.O., § 528 ZPO Rn. 36; Zöller/Gummer, a.a.O., § 528 ZPO Rn. 32; a.A. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 61. Aufl., § 528 ZPO Rn. 11).

  • OLG Rostock, 12.03.2003 - 3 U 157/02

    Zurückweisung der Berufung bei Teilentscheidung

    Auszug aus OLG Rostock, 07.04.2003 - 6 U 14/03
    Diese Aspekte sprechen dagegen, über eine Berufung nur deshalb mündlich zu verhandeln und durch (Berufungs-)Urteil zu entscheiden, weil die Begründung des angefochtenen erstinstanzlichen Urteils dessen Ergebnis nicht oder aufgrund neuen - in der Berufungsinstanz zu berücksichtigenden - Sachvortrages nicht mehr trägt, dieses Urteil aber mit anderer Begründung - hier des Austausches der erstinstanzlichen (Wider-)Klageabweisung wegen prozessualer Unzulässigkeit durch eine sachliche Unbegründetheit - aufrecht zu erhalten ist (zu anderer Fallkonstellation ebenso OLG Rostock, Beschluss vom 12.03.2003, Az.: 3 U 157/02 [vorgesehen zur Veröffentlichung]).
  • BGH, 20.06.1978 - VI ZR 15/77

    Kurzschluß in der Nähe des Brandherdes - § 286 ZPO, Anscheinsbeweis,

    Auszug aus OLG Rostock, 07.04.2003 - 6 U 14/03
    Dies entspricht trotz der unterschiedlichen Rechtskraftwirkung der herrschenden Meinung in Rspr. und Lit. (vgl. BGHZ 23, 36ff.; BGH NJW 1978, 2032; 1988, 1892f. m.w.N.; MünchKomm/Rimmelspacher, a.a.O., § 528 ZPO Rn. 36; Zöller/Gummer, a.a.O., § 528 ZPO Rn. 32; a.A. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 61. Aufl., § 528 ZPO Rn. 11).
  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 341/87

    Rechtskraftwirkung der Abweisung einer Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Rostock, 07.04.2003 - 6 U 14/03
    Für das Urteilsverfahren ist anerkannt, dass auf die Berufung des Klägers - bzw. des widerklagenden Beklagten - gegen ein Prozessurteil die Abweisung der Klage durch das Berufungsgericht als unbegründet statt als unzulässig aufrechterhalten werden kann (vgl. MünchKomm/Rimmelspacher, 2. Aufl., 2002, Aktualisierungsband ZPO-Reform 2002, § 528 ZPO Rn. 36 und 30; Stein/Jonas/Grunsky, 21. Aufl., Bd. 5 Teilbd. 1 (§§ 511-591), 1994, § 536 ZPO a.F. Rn. 6; Wieczorek/Rössler, 3. Aufl., § 536 ZPO a.F. Anm. D 1; BGHZ 23, 36 [50]; BGH, NJW 1989, 393 [394]).
  • OLG Rostock, 11.03.2003 - 3 U 28/03

    Zurückweisung der Berufung mangels Aussicht auf Erfolg

    Auszug aus OLG Rostock, 07.04.2003 - 6 U 14/03
    Erfolg hat ein Rechtsmittel aber nur, wenn das Urteil zugunsten des Rechtsmittelführers abgeändert wird (so schon der 3. Zivilsenat des OLG Rostock, Beschluss vom 11.03.2003, Az.: 3 U 28/03, für den Fall der Ersetzung einer fehlerhaften Begründung im Sachurteil des erstinstanzlichen Gerichts durch eine andere Begründung [vorgesehen zur Veröffentlichung]).
  • OLG Rostock, 17.11.2020 - 2 U 16/19

    Rechtsmissbrauch wegen systematischer "Verschonung" eigener Mitglieder von der

    Für die beabsichtigte Beschlusszurückweisung reicht es in jedem Fall aus, dass sich die angefochtene Entscheidung als jedenfalls im Ergebnis richtig erweist, auch wenn das Berufungsgericht sich auf andere Gesichtspunkte stützt als die Vorinstanz (OLG Rostock, Beschluss vom 07.04.2003 - 6 U 14/03, MDR 2003, 828 [Juris; Tz. 13]; MüKoZPO/Rimmelspacher, 05. Aufl. 2016, § 522 Rn. 21; Zöller/Heßler, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 522 Rn. 36, m.w.N.).
  • KG, 03.12.2007 - 12 U 191/07

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision zwischen Linksabbieger und

    Der Senat folgt den im Wesentlichen zutreffenden Gründen und dem Ergebnis der angefochtenen Entscheidung, die durch die Berufungsbegründung nicht entkräftet werden, wobei es einer Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO nicht entgegensteht, wenn das Berufungsgericht die Begründung des Erstgerichts ergänzt oder sogar auswechselt (vgl. OLG Rostock, MDR 2003, 828 und 1073; HansOLG Hamburg, NJW 2006, 71).
  • OLG Köln, 14.04.2015 - 16 U 170/14

    Herausgabeansprüche hinsichtlich eines Wintergartens

    Dass hinsichtlich des Herausgabeverlangens bezogen auf Wintergartenkonstruktion nebst Belüftung anstelle der Klageabweisung als unzulässig nunmehr eine Klageabweisung als unbegründet erfolgen soll, steht dem Verfahren nach § 522 ZPO auch unter den Gesichtspunkten des Verschlechterungsgebots, der Zurückweisungsregeln und auch der Rechtskraftgrundsätze nicht entgegen (vgl. OLG Rostock, Urtreil vom 07.04.2003, 6 U 14/03, MDR 2003, 828; zitiert nach juris, dort Tz. 12 ff).

    Nach einhelliger Auffassung des Senats ist auch eine mündliche Verhandlung im konkreten Streitfall nicht geboten (str., wie hier: OLG Rostock, MDR 2003, 828, Wieczorek/Schütze-Gerken ZPO, 4. Auflage 2014, § 522 ZPO Rn. 76; MüKo-Rimmelspacher, 4. Auflage 2012, § 522 ZPO Rn. 20; aA Zöller-Heßler, § 522 ZPO Rn. 36 a.E.; Thomas/Putzo-Reichold, § 522 ZPO Rn. 14 und 15a).

  • OLG Stuttgart, 23.05.2023 - 10 U 33/23

    Ordnungsgemäße Belehrung des Verbrauchers über Widerrufsrecht gemäß § 650i BGB ;

    Denn der Wortlaut der Vorschrift setzt (lediglich) voraus, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg; dies ist auch dann der Fall, wenn sich das Berufungsgericht auf eine andere rechtliche Begründung stützt, zumal bei bloß rechtlichen Erwägungen von einer mündlichen Verhandlung kein weiterer Erkenntnisgewinn zu erwarten ist (Heßler in: Zöller, ZPO, 34. A. 2022, § 522 ZPO Rn. 36; OLG Rostock, Beschluss vom 7. April 2003 - 6 U 14/03 -, juris Rn. 13; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 10. Mai 2005 - 14 U 154/04 -, NJW 2006, 71).
  • OLG Braunschweig, 28.02.2022 - 11 U 176/20

    Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflicht- und Fahrzeugversicherers wegen Vereitelung

    Die Zurückweisung durch Beschluss mangels Erfolgsaussicht kommt in Betracht, wenn sich aus der Berufungsbegründung keine Gesichtspunkte ergeben, die eine Abänderung des Ersturteils aus rechtlichen oder tatsächlichen Erwägungen rechtfertigen, wobei die Begründung auch ausgewechselt und materiell oder prozessual von einer anderen rechtlichen Beurteilung ausgegangen werden darf (vgl. OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 25.1.2016 - 19 U 160/15, BeckRS 2016, 6245, Rn. 59; KG Berlin, Beschluss vom 20. März 2008 - 12 U 164/07 -, juris, Rn. 20; OLG Köln, Beschluss vom 13.02.2006 - 11 U 186/05 -, juris Rn. 10; OLG Hamburg, Beschluss vom 10. Mai 2005 - 14 U 154/04 - NJW 2006, 71 ; OLG Rostock, Beschluss vom 07.04.2003 - 6 U 14/03 -, juris Rn. 12 f.; Voit in Musielak, ZPO , 15. Aufl., § 522 , Rn. 21a; Heßler in: Zöller, ZPO , 33. Aufl., § 522 , Rn. 36).
  • OLG Rostock, 21.11.2003 - 3 U 208/03

    Berufung gegen ein Urteil, das ein prozesswidrig erlassenes Versäumnisurteil

    Erfolg hat ein Rechtsmittel nur, wenn das Berufungsgericht das angefochtene Urteil derart zu Gunsten des Berufungsklägers ändert, dass seine Beschwer geringer ist als zuvor (OLG Rostock [3. Zivilsenat] NJW 2003, 1676 = MDR 2003, 1073; OLG Rostock [6. Zivilsenat] MDR 2003, 828).

    Wenn dies durch Urteil geschehen kann, so kann dies auch durch Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO zulässig, denn der Beschluss tritt an die Stelle des Berufungsurteils (OLG Rostock MDR 2003, 828).

  • LG Leipzig, 07.10.2013 - 2 S 66/13

    Ermittlung der Heizkosten nach Ermessen?

    So kommt eine Zurückweisung durch Beschluss mangels Erfolgsaussicht in Betracht, wenn sich aus der Berufungsbegründung keine Gesichtspunkte ergeben, die eine Abänderung des Ersturteils aus rechtlichen oder tatsächlichen Erwägungen rechtfertigen, dabei darf die Begründung auch ausgewechselt und materiell oder prozessual von einer anderen Begründung ausgegangen werden (Zöller/Heßler ,ZPO, 29. Aufl., § 522, Rd. 36, 40; OLG Rostock, MDR 2003, 828; KG, MDR 2008, 712).
  • OLG Köln, 17.12.2003 - 2 U 108/03

    Teilauseinandersetzung und Feststellung einzelner Streitpunkte; Erteilung eines

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob die von dem Ausgangsgericht abweichende Beurteilung des Berufungsgerichts einer Klage als unbegründet anstatt als unzulässig grundsätzlich einer Zurückweisung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO nicht entgegen steht (vgl. OLG Rostock, MDR 2003, 828 f.).
  • OLG Frankfurt, 30.08.2019 - 5 U 35/18

    Höchstbetragsbürgschaft zur Bauhandwerkersicherung

    An einer solchen Sachentscheidung ist der Senat auch nicht durch § 538 Absatz 2 Nr. 3 ZPO gehindert ( OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Juni 2017 - 17 U 79/17 -, BeckRS 2017, 147140 und juris; OLG Rostock, Beschluss vom 07. April 2003 - 6 U 14/03 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 19.06.2017 - 13 U 45/16

    Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung als (nur) "derzeit unbegründet" im

    Die Berufung hat auch dann keine Aussicht auf Erfolg, wenn - wie hier - die Bewertung der Klage als unbegründet mit anderer Begründung aufrechterhalten wird, und zwar selbst dann, wenn sich hierdurch der Umfang der materiellen Rechtskraft ändert (OLG Rostock, Beschluss v. 07.04.2003, 6 U 14/03, juris Rn. 12 ff.).
  • LG Paderborn, 07.10.2020 - 1 S 39/19
  • OLG Köln, 09.09.2020 - 8 U 12/20

    Fahrzeugkaufvertrag - Ansprüche gegen Verkäufer und Fahrzeughersteller aufgrund

  • OLG Rostock, 16.07.2007 - 6 U 37/07

    Berufung: Korrektur einer fehlerhaft zuerkannten Feststellung zusammen mit einer

  • LG Nürnberg-Fürth, 01.10.2008 - 14 S 4986/08

    Beschlussanfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Parteiverschulden bei

  • OLG Köln, 07.11.2017 - 8 U 14/17

    Voraussetzungen der Verwirkung des Widerrufsrechts hinsichtlich eines

  • OLG Frankfurt, 19.06.2017 - 17 U 79/17

    Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung (hier: zutreffende Darstellung der

  • OLG München, 19.10.2007 - 10 U 1662/06

    Verkehrsunfall - Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Eigenleistungen an

  • OLG Celle, 15.06.2006 - 4 U 43/06

    Voraussetzungen des Gerichtsstands der Niederlassung

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