Weitere Entscheidung unten: AG Kempen, 18.08.2003

Rechtsprechung
   OLG Celle, 23.10.2003 - 16 U 199/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1799
OLG Celle, 23.10.2003 - 16 U 199/02 (https://dejure.org/2003,1799)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.10.2003 - 16 U 199/02 (https://dejure.org/2003,1799)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Oktober 2003 - 16 U 199/02 (https://dejure.org/2003,1799)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 675 BGB; § 826 BGB; § 11 Nr. 10a AGBG; § 3 AGBG; § 138 Abs. 2 BGB; § 263 StGB
    Anspruch auf Honorar aus betrieblicher Beratung; Erstellung einer Betriebsanalyse; Angemessenheit von Stundensätzen; Anspruch auf Rückforderung bereits gezahlten Honorars wegen Unbrauchbarkeit der geleisteten Arbeit; Beschreibende Darstellung betrieblicher Gegebenheiten; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Honorar aus betrieblicher Beratung; Erstellung einer Betriebsanalyse; Angemessenheit von Stundensätzen; Anspruch auf Rückforderung bereits gezahlten Honorars wegen Unbrauchbarkeit der geleisteten Arbeit; Beschreibende Darstellung betrieblicher Gegebenheiten; ...

  • Judicialis

    BGB § 134; ; BGB § 138; ; BGB § 826

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 134; BGB § 138; BGB § 826
    Sittenwidrige Verleitung eines Laien durch einen Fachmann zur Unterschrift unter ein Formular in der Absicht, dadurch Gewährleistungansprüche auszuschließen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unternehmensberatung - Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sittenwidrigkeit eines Schuldanerkenntnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3638
  • ZIP 2003, 2118
  • MDR 2003, 1406 (Ls.)
  • DB 2004, 133 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus OLG Celle, 23.10.2003 - 16 U 199/02
    a) Zunächst einmal fehlt es schon an einem deklaratorischen Schuldanerkenntnis, welches nach ständiger Rechtsprechung voraussetzt, dass zwischen den Parteien Streit oder subjektive Ungewissheit über das Bestehen der Schuld oder rechtserheblicher Punkte besteht (BGH NJW 1976, 1259) und sie durch das Anerkenntnis dieses zwischen ihnen bestehende Schuldverhältnis insgesamt oder in einzelnen Beziehungen dem Streit oder der Ungewissheit entziehen wollen (BGH NJW 1995, 960).
  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 12/87

    Formbedürftigkeit mit einem Grundstückskaufvertrag verbundener Verträge;

    Auszug aus OLG Celle, 23.10.2003 - 16 U 199/02
    b) Selbst wenn man jedoch von einem deklaratorischen Anerkenntnis ausgehen wollte, so ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 104, 18 ff.) nichtig, soweit es gegen eine Verbotsnorm oder die guten Sitten verstößt und ferner grundsätzlich auch dann, soweit es sich auf ein gesetz oder sittenwidriges Ausgangsgeschäft bezieht und die Nichtigkeitsgründe noch fortbestehen.
  • BGH, 18.07.2001 - XII ZR 87/99

    Rechtsfolgen des Nichtverhandelns im Termin zur mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG Celle, 23.10.2003 - 16 U 199/02
    Gleichwohl war nicht teilweise nach Lage der Akten, teilweise durch Versäumnisurteil zu entscheiden, weil es sich nicht um einen teilurteilsfähigen Restbetrag handelt (BGH MDR 2001, 1371), und zwar deshalb nicht, weil die konkret zu bzw. abgesprochenen Beträge davon abhängen, wie viele Stunden zu welchem Honorar die Klägerin in Rechnung stellen darf.
  • BGH, 01.12.1994 - VII ZR 215/93

    Anforderungen an ein Schuldanerkenntnis

    Auszug aus OLG Celle, 23.10.2003 - 16 U 199/02
    a) Zunächst einmal fehlt es schon an einem deklaratorischen Schuldanerkenntnis, welches nach ständiger Rechtsprechung voraussetzt, dass zwischen den Parteien Streit oder subjektive Ungewissheit über das Bestehen der Schuld oder rechtserheblicher Punkte besteht (BGH NJW 1976, 1259) und sie durch das Anerkenntnis dieses zwischen ihnen bestehende Schuldverhältnis insgesamt oder in einzelnen Beziehungen dem Streit oder der Ungewissheit entziehen wollen (BGH NJW 1995, 960).
  • OLG Düsseldorf, 02.11.2005 - 15 U 117/04

    Auslegung eines Vertrages über kaufmännische und betriebswirtschaftliche

    Im Übrigen stimmt der Senat mit der vom OLG Celle (Urteil vom 23. Oktober 2003, Az: 16 U 199/02, NJW 2003, 3638-3640) in einem ähnlich gelagerten Fall vertretenen Rechtsauffassung darin überein, dass das Verhalten der Klägerin, sich vom Beklagten im zeitlichen Zusammenhang mit der Gutachtenerstellung und ohne sachlichen Grund die Korrektheit ihrer Arbeiten bestätigen zu lassen, zumindest bedenklich ist.
  • BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 355/08

    Konzessionsträger - Scheingeschäft - Umgehungsgeschäft

    Nichtig ist aus diesem Grunde ein deklaratorisches Anerkenntnis nicht nur, soweit es selbst gegen eine Verbotsnorm verstößt, sondern grundsätzlich auch, soweit es sich auf ein gesetzwidriges Ausgangsverhältnis bezieht und die Nichtigkeitsgründe bei seiner Abgabe noch fortbestehen (BGH 16. März 1988 - VIII ZR 12/87 - zu II 2 b der Gründe, BGHZ 104, 18; OLG Celle 23. Oktober 2003 - 16 U 199/02 - NJW 2003, 3638).
  • LG Krefeld, 15.06.2004 - 12 O 31/03
    In seiner in ZIP 2003, 2118 abgedruckten Entscheidung gelangt das Oberlandesgericht Celle zu dem Befund, der Unternehmensberatungsvertrag sei Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstleistungscharakter i.S.v. §§ 675, 611 ff BGB und es könne der versprochene Dienstlohn, erweise sich die Beratungsleistung als minderwertig, unter dem Gesichtspunkt der Schlechterfüllung auf ein angemessenes Maß zurückgeführt werden.
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Rechtsprechung
   AG Kempen, 18.08.2003 - 11 C 225/02   

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https://dejure.org/2003,10678
AG Kempen, 18.08.2003 - 11 C 225/02 (https://dejure.org/2003,10678)
AG Kempen, Entscheidung vom 18.08.2003 - 11 C 225/02 (https://dejure.org/2003,10678)
AG Kempen, Entscheidung vom 18. August 2003 - 11 C 225/02 (https://dejure.org/2003,10678)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 1406
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Gießen, 10.03.2004 - 1 S 453/03

    Ersatz der Reparaturkosten durch den Verkäufer eines Neuwagens

    Der Gegenmeinung (vgl. AG Kempen, MDR 2003, 1406, 1407 m. Anm. Dötsch; Anwaltskommentar-Schuldrecht-Büdenbender, § 437 BGB Rdn. 14) ist der Vorzug zu geben.
  • OLG Celle, 10.02.2005 - 8 U 146/04

    Aufforderung zur Nacherfüllung; Entbehrlichkeit der Fristsetzung und

    Aus diesem Regelungszusammenhang folgt, dass beim Verkauf einer mangelbehafteten Sache ein grundsätzlicher Vorrang der Nacherfüllung besteht, der Käufer seine Rechte aus § 437 Nr. 2 und 3 BGB mithin erst geltend machen kann, wenn er zuvor erfolglos unter Fristsetzung eine Nacherfüllung seitens des Verkäufers verlangt hat (vgl. LG Gießen ZGS 2003, 440; LG Bonn ZGS 2003, 477; NJW 2004, 74; AG Kempen MDR 2003, 1406; AG Daun NJW-RR 2003, 1465; PalandtPutzo, BGB, 64. Aufl., § 437 Rdnr. 4, 38; Lorenz NJW 2003, 1417 f.; Dötsch MDR 2003, 1407).

    Diese analoge Anwendung von § 326 Abs. 2 S. 2 BGB ist indessen abzulehnen (so auch LG Gießen ZGS 2004, 238; AG Kempen MDR 2003, 1406; Dötsch MDR 2003, 1407; DaunerLieb/Dötsch ZGS 2003, 250).

  • LG Gießen, 10.03.2004 - 7 S 453/03
    Der Gegenmeinung (vgl. AG Kempen, ZGS 2003, 440 = MDR 2003, 1406,1407 m. Anm. Dötsch; Anwkomm-Schuldrecht/Büdenbender § 437 BGB Rn. 14) ist der Vorzug zu geben.
  • LG Bielefeld, 14.12.2004 - 20 S 99/04
    Nach anderer Ansicht soll dagegen dem Käufer, der eigenmächtig die Nachbesserung vornimmt, ohne zuvor dem Verkäufer fruchtlos eine Frist gesetzt zu haben, kein Anspruch auf Erstattung der vom Verkäufer ersparten Aufwendungen zustehen (Dauner-Lieb AnwBI. 2004, 597 ff.; Dötsch MDR 2004, 975 ff; AG Kempen MDR 2003, 1406; LG Aachen NJOZ 2004, 773; LG Gießen NJW 2004, 2906).
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