Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 31.08.2004

Rechtsprechung
   BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04   

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https://dejure.org/2004,20
BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04 (https://dejure.org/2004,20)
BGH, Entscheidung vom 18.05.2004 - X ZB 7/04 (https://dejure.org/2004,20)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 2004 - X ZB 7/04 (https://dejure.org/2004,20)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausschreibung von Losen im offenen Verfahren für den Bau eines Autobahnzubringers durch ein Land im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung; Prüfung der Angebote von Bietern im Hinblick auf die Aufklärung zur Preisermittlung; Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gegen ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Vorlage an den Bundesgerichtshof: Vorlagepflicht besteht bei Abweichungen von tragenden Begründungen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachprüfungsantrag im Vergabeverfahren; keine Mischkalkulation im Vergabeverfahren

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    GWB § 117 Abs. 2; ; VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b; ; VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag; Zulässigkeit der Umlegung von Einheitspreisen auf Einheitspreise anderer Leistungspositionen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwingender Ausschluss von Angeboten aufgrund Mischkalkulation!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    VOB/A - Preisangabe von 1,00 Euro ist unvollständig

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Zulässigkeit von Spekulationspreisen

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Eine Mischkalkulation muss ausreichend erklärt werden

Besprechungen u.ä. (4)

  • dstgb-vis.de (Entscheidungsanmerkung)

    Vergaberechtlich zwingender Ausschluss bei Mischkalkulationen

  • baublatt.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Mischkalkulationen und ihr Nachweis (RA'in Andrea Kullack; Deutsches Baublatt 4/2005, S. 30)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mischkalkulierte Niedrigpreise - z. B. 0,01 Euro - zwingen zum Ausschluss des Angebots! (IBR 2004, 448)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Antragsbefugnis: BGH stärkt Position des Bieters! (IBR 2004, 591)

Sonstiges

  • wolterskluwer-online.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Mischkalkulation als Spekulation - Verwirrungen um Begriffe" von RA Dipl.-Ing. Dr. Norbert Herig, BauR 09/2005, 1385 - 1391

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 159, 186
  • NJW-RR 2004, 1626
  • ZIP 2004, 1460
  • MDR 2004, 1351 (Ls.)
  • NZBau 2004, 457
  • BauR 2004, 1433
  • BauR 2004, 1503 (Ls.)
  • VergabeR 2004, 473
  • VergabeR 2010, 791
  • ZfBR 2004, 621 (Ls.)
  • ZfBR 2004, 710
 
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Wird zitiert von ... (718)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04
    Das ist der Fall, wenn das vorlegende Gericht als tragende Begründung seiner Entscheidung einen Rechtssatz zugrunde legen will, der mit einem die Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofs tragenden Rechtssatz nicht übereinstimmt (vgl. BGHZ 154, 32, 35 f. m.w.N.).

    Damit ein Angebot gewertet werden kann, ist deshalb jeder in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Preis so wie gefordert vollständig und mit dem Betrag anzugeben, der für die betreffende Leistung beansprucht wird (Sen.Urt. v. 16.4.2002 - X ZR 67/00, NJW 2002, 2558; Urt. v. 7.1.2003 - X ZR 50/01, BGHZ 154, 32, 45 = VergabeR 2003, 558 m. Anm. Kus).

    Für in der Ausschreibung geforderte Einheitspreisangaben zu einzelnen Leistungspositionen gilt daher nichts anderes als für sonstige Erklärungen nach § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A. Werden in den Ausschreibungsunterlagen Erklärungen nicht nur zum Hersteller oder zum Fabrikat eines zu liefernden Bauteils gefordert, sondern sind auch Angaben zum Typ eines anzubietenden Produkts zu machen, dann kann das Fehlen der geforderten Angabe zum Typ eines Produkts nach der Rechtsprechung des Senats zur Gewährleistung der erforderlichen Vergleichbarkeit der Angebote nicht schon deshalb ohne weiteres als unerheblich betrachtet werden, weil es innerhalb der Produktpalette eines Fabrikats/Herstellers ein Modell gibt, das die in den Ausschreibungsunterlagen ansonsten verlangten Kriterien erfüllt (BGHZ 154, 32, 46).

  • OLG Düsseldorf, 26.11.2003 - Verg 53/03

    Aufklärungspflichten einer kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft über

    Auszug aus BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04
    An dieser Entscheidung sieht sich das Kammergericht gehindert, weil das Oberlandesgericht Düsseldorf die Frage gegenteilig entschieden habe (OLG Düsseldorf, Beschluß vom 26. November 2003 - Verg 53/03).

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat seinem Beschluß vom 26. November 2003 - Verg 53/03 (veröffentlicht in ZfBR 2004, 298 ff.) den die Entscheidung tragenden und aus der Rechtsprechung des beschließenden Senats abgeleiteten Rechtssatz zugrunde gelegt, daß nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A Angebote, die den Anforderungen des § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A nicht genügen, zwingend von der Wertung auszuschließen seien.

  • BGH, 21.10.1976 - VII ZR 327/74

    Offenbares Mißverhältnis zwischen Preisen und Leistung

    Auszug aus BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04
    b) Demgegenüber macht die Antragstellerin ohne Erfolg geltend, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Beurteilung der Frage, ob zwischen Preis und Leistung ein "offenbares Mißverhältnis" im Sinne des § 25 Nr. 2 Abs. 2 Satz 1 VOB/A besteht, nicht auf einen Vergleich einzelner Positionen des Leistungsverzeichnisses mit einem angemessenen "auskömmlichen" Preis ankommt, sondern auf den Gesamtpreis des Angebots (BGH, Urt. v. 21.10.1976 - VII ZR 327/74, BauR 1977, 52, 53; vgl. auch Katzenberg in: Ingenstau/Korbion, VOB Kommentar, 15. Aufl., § 25 VOB/A Rdn. 14; Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 10. Aufl., § 25 Rdn. 41).
  • BGH, 07.01.2003 - X ZR 50/01

    Zulässigkeit eines Grund- und eines Teilurteils; Abgrenzung der Erläuterung eines

    Auszug aus BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04
    Damit ein Angebot gewertet werden kann, ist deshalb jeder in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Preis so wie gefordert vollständig und mit dem Betrag anzugeben, der für die betreffende Leistung beansprucht wird (Sen.Urt. v. 16.4.2002 - X ZR 67/00, NJW 2002, 2558; Urt. v. 7.1.2003 - X ZR 50/01, BGHZ 154, 32, 45 = VergabeR 2003, 558 m. Anm. Kus).
  • EuGH, 19.06.2003 - C-249/01

    Hackermüller

    Auszug aus BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04
    Dem entspricht die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urt. v. 19.6.2003 - Rs C-249/01, zu 29., NZBau 2003, 509).
  • BGH, 09.02.2004 - X ZB 44/03

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Vertrages vor Ablauf der Frist seit

    Auszug aus BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04
    Die Kostenentscheidung folgt aus der entsprechenden Anwendung der §§ 97 Abs. 1, 101 Abs. 1 ZPO (vgl. BGHZ 146, 202, 217; zur Kostenentscheidung im Verhältnis zur Beigeladenen vgl. Sen.Beschl. v. 9.2.2004 - X ZB 44/03, Umdruck S. 21 zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04
    Die Kostenentscheidung folgt aus der entsprechenden Anwendung der §§ 97 Abs. 1, 101 Abs. 1 ZPO (vgl. BGHZ 146, 202, 217; zur Kostenentscheidung im Verhältnis zur Beigeladenen vgl. Sen.Beschl. v. 9.2.2004 - X ZB 44/03, Umdruck S. 21 zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 16.04.2002 - X ZR 67/00

    Rechtsstellung eines nichtberücksichtigten Bieters

    Auszug aus BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04
    Damit ein Angebot gewertet werden kann, ist deshalb jeder in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Preis so wie gefordert vollständig und mit dem Betrag anzugeben, der für die betreffende Leistung beansprucht wird (Sen.Urt. v. 16.4.2002 - X ZR 67/00, NJW 2002, 2558; Urt. v. 7.1.2003 - X ZR 50/01, BGHZ 154, 32, 45 = VergabeR 2003, 558 m. Anm. Kus).
  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für die Zulässigkeit eines auf § 160 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB gestützten Nachprüfungsantrags erforderlich, dass ein Unternehmen mit Interesse am Auftrag eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB schlüssig aufzeigt (vgl. im Einzelnen BGH, Beschluss vom 18. Mai 2004 - X ZB 7/04, BGHZ 159, 186, 191 f.).
  • OLG Celle, 10.03.2016 - 13 Verg 5/15

    Entscheidung der Vergabekammer über die Aufhebung eines ausgeschriebenen

    b) Nach der von der Beschwerde insoweit noch zutreffend in Bezug genommenen Rechtsprechung setzt die Antragsbefugnis zwar einen "schlüssigen" Vortrag der Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften voraus (BGH, Beschluss vom 18. Mai 2004 - X ZB 7/04, juris Tz. 21; Beschluss vom 26. September 2006 - X ZB 14/06, juris Tz. 20; Möllenkamp in: Kulartz/Kus/Portz, GWB - Vergaberecht, 3. Auflage, § 107 Rdnr. 45).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Für die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags ist vielmehr die schlüssige Behauptung erforderlich und regelmäßig ausreichend, dass und welche vergaberechtlichen Vorschriften im Verlaufe des Vergabeverfahrens missachtet worden sein sollen (vgl. BGHZ 159, 186, 192).

    Wie der Senat im Beschluss vom 18. Mai 2004 (BGHZ 159, 186, 192) bereits ausgeführt hat, kann der Zugang zum Nachprüfungsverfahren nicht mit der Begründung verwehrt werden, das Angebot des Antragstellers sei aus anderen als den zur Überprüfung gestellten Gründen auszuscheiden gewesen.

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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 31.08.2004 - 3 U 748/03 - 64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2971
OLG Saarbrücken, 31.08.2004 - 3 U 748/03 - 64 (https://dejure.org/2004,2971)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 31.08.2004 - 3 U 748/03 - 64 (https://dejure.org/2004,2971)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 31. August 2004 - 3 U 748/03 - 64 (https://dejure.org/2004,2971)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Amtshaftung der straßensicherungspflichtigen Gemeinde: Fahrzeugschaden durch elektronisch versenkbare Betonpoller

  • verkehrslexikon.de

    Zur Warnung der Verkehrsteilnehmer vor funktechnisch ausfahrenden Pollern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflicht einer Kommune beim Aufstellen versenkbarer Straßenpoller; Beschädigung eines Fahrzeugs durch hochfahrenden Poller; Schadensersatzanspruch aus Amtspflichtsverletzung; Beherrschung einer Gefahrenquelle; Anforderungen an den ...

  • Judicialis

    BGB § 839; ; GG Art. 34; ; SaarlStrG § 9 Abs. 3a; ; StVO § 32; ; ZPO § 529 Abs. 1; ; SPolG §§ 68 ff.

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Schadenersatzpflicht der Gemeinde wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Notwendigkeit der deutlichen Kennzeichnung von ferngesteuerten,ausfahrbaren Pollern - 50% Schuld eines unbefugten Benutzers

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Versenkbarer Poller beschädigt Auto - Stadt und Fahrzeughalter haften gemeinsam für den Schaden

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Volle Haftung des Straßenbaulastträgers bei Kollision eines PKW mit einem unbemerkt ausgefahrenen Betonpoller im Straßenraum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 1351
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Hamm, 03.07.1998 - 9 U 36/98
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.08.2004 - 3 U 748/03
    Allerdings hat die verkehrssicherungspflichtige Körperschaft mit dem bloßen Aufstellen eines absenkbaren Betonpollers kein Verkehrshindernis i. S. des § 32 StVO geschaffen, weshalb allein in dem Aufstellen des Betonpollers noch keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht erblickt werden kann (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1999, 753, 753; vgl. Saarbrücken OLGR 2004, 177 zum Aufstellen eines nicht versenkbaren Pollers zur Abgrenzung von Parkraum).

    Trifft diese Vermutung zu, hätte die Zeugin die Gefahr auch bei größerer Aufmerksamkeit nicht rechtzeitig bemerken können (zur Kasuistik: OLG Hamm, NJW-RR 1999, 753, das die Mitverschuldensquote in einem vergleichbaren Sachverhalt mit einem Drittel bemisst).

  • BGH, 18.10.1988 - VI ZR 94/88

    Verkehrssicherungspflicht bei einem Baggersee

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.08.2004 - 3 U 748/03
    Auch dann, wenn der Verkehrssicherungspflichtige mit einer naheliegenden bestimmungswidrigen Nutzung rechnen muss, kann er sich nicht entlasten (BGH, VersR 1965, 515 [re. Sp.]; OLG Celle, NJW-RR 1995, 984 [re. Sp.]; LG Aachen, VersR 1974, 682 [683 li. Sp.]; zur einer erweiterten Haftung gegenüber Kindern: BGH, NJW 1980, 1745 [1746 li. Sp.]; BGH, VersR 1989, 155 [156 re.

    Liegt somit aber eine bestimmungswidrige Benutzung nicht ganz fern, löst schon die Erkennbarkeit einer konkreten Gefährdung, die hier auf Grund der Automatik des Hochfahrens des Pollers gegeben war, die Pflicht des Verkehrssicherungspflichtigen zum Einschreiten aus (BGH, VersR 1989, 155 [157]).

  • OLG Celle, 18.01.1995 - 9 U 211/93

    Verkehrssicherungspflicht beim Betrieb eines Sportplatzes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.08.2004 - 3 U 748/03
    Auch dann, wenn der Verkehrssicherungspflichtige mit einer naheliegenden bestimmungswidrigen Nutzung rechnen muss, kann er sich nicht entlasten (BGH, VersR 1965, 515 [re. Sp.]; OLG Celle, NJW-RR 1995, 984 [re. Sp.]; LG Aachen, VersR 1974, 682 [683 li. Sp.]; zur einer erweiterten Haftung gegenüber Kindern: BGH, NJW 1980, 1745 [1746 li. Sp.]; BGH, VersR 1989, 155 [156 re.
  • OLG Köln, 30.10.2003 - 7 U 79/03

    Haftung der Ordnungsbehörden für Schäden an einem PKW durch das Hochfahren von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.08.2004 - 3 U 748/03
    Steht die Haftung der Beklagten mithin aus § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG fest, so kann es im Ergebnis dahinstehen, ob der Anspruch - so das Landgericht - ergänzend auch aus §§ 68 ff. des Saarländischen Polizeigesetzes hergeleitet werden kann (vgl. hierzu OLG Köln, VersR 2004, 474 und OLG Düsseldorf, VersR 1997, die das Hochfahren und Absenken von automatisch gesteuerten Pollern, die bestimmte Straßenbereiche absperren, als ordnungsbehördliche Maßnahmen gem. § 39 Abs. 1b OBG NW ansehen).
  • BGH, 19.01.1965 - VI ZR 235/63

    Berücksichtigungsfähige Umstände bei der Bestimmung des Inhalts und des Umfangs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.08.2004 - 3 U 748/03
    Auch dann, wenn der Verkehrssicherungspflichtige mit einer naheliegenden bestimmungswidrigen Nutzung rechnen muss, kann er sich nicht entlasten (BGH, VersR 1965, 515 [re. Sp.]; OLG Celle, NJW-RR 1995, 984 [re. Sp.]; LG Aachen, VersR 1974, 682 [683 li. Sp.]; zur einer erweiterten Haftung gegenüber Kindern: BGH, NJW 1980, 1745 [1746 li. Sp.]; BGH, VersR 1989, 155 [156 re.
  • BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78

    Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.08.2004 - 3 U 748/03
    Dennoch sind im Einzelfall alle diejenigen Gefahren auszuräumen und erforderlichenfalls vor ihnen zu warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzustellen vermag (BGH, VersR 1979, 1055, NJW 1985, 1076; Palandt/Thomas, BGB, 63. Aufl., § 823 Rdn. 221).
  • BGH, 11.03.1980 - VI ZR 66/79

    Schadenersatz für einen Krankenhausaufenthalt, der durch den Sturz von einem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.08.2004 - 3 U 748/03
    Auch dann, wenn der Verkehrssicherungspflichtige mit einer naheliegenden bestimmungswidrigen Nutzung rechnen muss, kann er sich nicht entlasten (BGH, VersR 1965, 515 [re. Sp.]; OLG Celle, NJW-RR 1995, 984 [re. Sp.]; LG Aachen, VersR 1974, 682 [683 li. Sp.]; zur einer erweiterten Haftung gegenüber Kindern: BGH, NJW 1980, 1745 [1746 li. Sp.]; BGH, VersR 1989, 155 [156 re.
  • BGH, 11.12.1984 - VI ZR 218/83

    Anderweitige Ersatzmöglichkeit; Erfolgsaussichten eines einzulegenden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.08.2004 - 3 U 748/03
    Dennoch sind im Einzelfall alle diejenigen Gefahren auszuräumen und erforderlichenfalls vor ihnen zu warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzustellen vermag (BGH, VersR 1979, 1055, NJW 1985, 1076; Palandt/Thomas, BGB, 63. Aufl., § 823 Rdn. 221).
  • OLG München, 11.02.1988 - 1 U 5125/87

    Verkehrssicherungspflicht; Verkehrsteilnehmer; Verkehrssicherungspflichtige ;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.08.2004 - 3 U 748/03
    Sp. f]; OLG München, VersR 1988, 961 [re.
  • LG Aachen, 28.08.1973 - 12 O 416/72
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.08.2004 - 3 U 748/03
    Auch dann, wenn der Verkehrssicherungspflichtige mit einer naheliegenden bestimmungswidrigen Nutzung rechnen muss, kann er sich nicht entlasten (BGH, VersR 1965, 515 [re. Sp.]; OLG Celle, NJW-RR 1995, 984 [re. Sp.]; LG Aachen, VersR 1974, 682 [683 li. Sp.]; zur einer erweiterten Haftung gegenüber Kindern: BGH, NJW 1980, 1745 [1746 li. Sp.]; BGH, VersR 1989, 155 [156 re.
  • BGH, 14.02.1966 - III ZR 126/64

    Schadensersatzforderung wegen Unterhaltseinbußen - Anforderungen an einen

  • OLG Saarbrücken, 23.12.2003 - 4 U 127/03

    Straßensicherungspflicht einer saarländischen Gemeinde: Haftungsverneinung bei

  • OLG Nürnberg, 08.07.2013 - 4 U 414/13

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht: Warnpflicht bei Installation eines

    Daraus resultiert die Pflicht, insbesondere ortsunkundige Verkehrsteilnehmer durch geeignete Maßnahmen nachhaltig vor der Gefahr des hochfahrenden Pollers zu warnen, beziehungsweise durch technische Mittel zu verhindern, dass der Poller auch dann ausgefahren wird, wenn sich ein Fahrzeug in dessen unmittelbarer Nähe befindet (vgl. hierzu OLG Saarbrücken, Urteil vom 31.08.2004, MDR 2004, 1351).

    Ein elektromechanisch ausfahrender Poller stellt nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung eine besondere Gefahrenquelle im Straßenraum dar (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.05.2012, 4 U 54/11, zitiert nach ibr-online; OLG Hamm, Urteil vom 26.05.2009, NZV 2010, 353; OLG Saarbrücken, Urteil vom 31.08.2004, MDR 2004, 1351; OLG Hamm, Urteil vom 03.07.1998, NJW-RR 1999, 753).

    Zum einen muss derjenige, der wie hier die Beklagte aktiv eine besondere Gefahrenquelle schafft, sicherstellen, dass auch eine naheliegende bestimmungswidrige Benutzung der Verkehrsfläche nicht zu einer Schadensverursachung führt (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 31.08.2004, a.a.O. , m. w. N.).

  • OLG Saarbrücken, 15.05.2012 - 4 U 54/11

    Amtshaftung wegen Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht: Umfang der

    Die bei der Aufstellung von absenkbaren Pollern zu beachtenden Verkehrssicherungspflichten hat der Senat zuletzt in der Entscheidung vom 31.8.2004 (MDR 2004, 1351) konkretisiert.

    b) Wendet man diese Rechtsgrundsätze auf den zur Entscheidung stehenden Sachverhalt an, so ist zunächst festzuhalten, dass sich der vorliegende Sachverhalt in wesentlichen Aspekten vom Sachverhalt der früheren Senatsentscheidung (MDR 2004, 1351) unterscheidet: Das Lichtbild (Bl. 77 d. A.) zeigt, dass sich ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer über das Vorhandensein einer Polleranlage und auch über die genaue Lage des Pollers mitten auf der Fahrbahn nicht in Zweifel befinden kann.

  • OLG Naumburg, 14.07.2006 - 10 U 24/06

    Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Wegebaulast eines Wald- und Wiesenweges

    Der Verkehrssicherungspflichtige muss insofern nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (BGH VersR 1979, 1055; 1980, 946 f.; OLG Düsseldorf, NJW 1996, 731, 732; OLG Rostock MDR 2001, 1052, 1053 zitiert nach juris; Saarländisches Oberlandesgericht MDR 2004, 1351 - 1352 zitiert nach juris; Sprau in Palandt, BGB, 65. Aufl., § 823 BGB Rdn. 221 m.w.N.).

    Zu den Verkehrseinrichtungen gehören nämlich kraft gesetzlicher Bestimmung auch sog. "Sperrpfosten" (vgl. ähnlich OLG Saarbrücken OLGR Saarbrücken, 2004, 177, 178; OLG Saarbrücken, Urteil vom 31. August 2004, 3 U 748/03, zitiert nach juris; OLG Rostock, Urteil vom 22. März 2001, 1 U 144/99, zitiert nach juris).

  • OLG München, 25.01.2012 - 1 U 4134/11

    Verkehrssicherungspflicht: Schutz von Zweiradfahrern beim Hochfahren von Pollern

    Insoweit die Klägerin auf das Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken (BeckRS 2005, 00377) verweist, ergibt sich aus dem Tatbestand dieses Urteils, dass weder optische noch akustische Warnsignale vorhanden waren, sondern lediglich mittels Verkehrsschildern auf die Anlage hingewiesen wurde.
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