Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 18.06.2003

Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.07.2003 - 16 U 31/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3389
OLG Köln, 30.07.2003 - 16 U 31/03 (https://dejure.org/2003,3389)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.07.2003 - 16 U 31/03 (https://dejure.org/2003,3389)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Juli 2003 - 16 U 31/03 (https://dejure.org/2003,3389)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung von Pflichten aus einem Reisevertrag bzw. gleichgelagerter Verkehrssicherungspflichten; Schmerzensgeld wegen mangelnder Beinfreiheit während eines Fluges; Anwendbarkeit deutschen Rechts

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wann sind Sicherungsmaßnahmen für einen Reiseveranstalter unzumutbar?

  • reise-recht-wiki.de

    Unzumutbarkeit von Sicherungsmaßnahmen für Wege einer Hotelanlage

  • Judicialis

    EGBGB § 5; ; BGB § 253 Abs. 2 n. F.; ; BGB § 278; ; BGB § 280 n. F.; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 831; ; BGB § 847 a. F.; ; StGB § 230; ; ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 651a ff.
    Zur Frage der Haftung des Reiseveranstalters bei Rutschgefahr auf Wegen in einer Hotelanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 59
  • MDR 2004, 35
  • NZV 2004, 35
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 16.01.1997 - 1 U 75/95

    Verkehrssicherungspflicht für glatten abschüssigen Fußweg

    Auszug aus OLG Köln, 30.07.2003 - 16 U 31/03
    Vielmehr hat er in geeigneter und in objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren auszuräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht erkennbar sind und auf die er sich nicht einzurichten vermag (vgl. z. B. OLG Frankfurt OLGReport 1997, 148).
  • AG Köln, 18.11.2010 - 138 C 379/10

    Reisemangel durch Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich

    Der Reiseveranstalter und seine Leistungsträger sind jedoch nicht verpflichtet, den Reisenden vor allen denkbaren Gefahren zu schützen, wenn anzunehmen ist, dass der Reisende die Gefahren selbst erkennen und sein Verhalten darauf einstellen kann (vgl. Landgericht Frankfurt, RRa2003, 217; OLG Köln, NJW-RR 2004, 59).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2011 - 12 U 24/11

    Anspruch eines Reisenden auf Schadensersatz und Zahlung von Schmerzensgeld

    Insoweit hat der Reiseveranstalter in geeigneter und in objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren auszuräumen und erforderlichenfalls vor ihnen zu warnen, die einem hinreichend sorgfältigen Reisenden nicht erkennbar sind und auf die er sich nicht einrichten konnte (vgl. OLG Köln, Beschl. vom 30.07.2003, 16 U 31/03 [unter I. 1.], NJW-RR 2004, 59; Sprau , in: Palandt, BGB, 70. Aufl., § 823 Rn. 209, jeweils m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 27.08.2009 - 5 U 332/09

    Verkehrssicherungspflicht des Inhabers einer pneumologischen Reha-Klinik

    Genauso wenig brauchte sie Vorsorge im Hinblick auf Personen zu treffen, die wie der Kläger in ihrer Sehkraft beeinträchtigt waren (OLG Köln NJW-RR 2004, 59, 60; AG Augsburg VersR 1995, 18, 19).
  • KG, 06.01.2005 - 12 U 244/03

    Zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Sperrung einer Wasserstraße, um das

    Der Sicherungspflichtige kann sich grundsätzlich auf den sorgfältigen aufmerksamen Benutzer von Anlagen einstellen (RSOG Karlsruhe, ZfB 1993, 1426; OLGR 2003, 287).
  • LG Baden-Baden, 13.06.2006 - 1 O 81/06

    Reisemangel / Sicherheitsstandards

    Soweit zumutbar, sind Gefahren, die dem hinreichend sorgfältigen Reisenden nicht erkennbar sind und auf die er sich nicht rechtzeitig einrichten kann, auszuräumen bzw. vor ihnen zu warnen (Köln NJW-RR 2004, 59).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.06.2003 - 7 U 221/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4217
OLG Karlsruhe, 18.06.2003 - 7 U 221/02 (https://dejure.org/2003,4217)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.06.2003 - 7 U 221/02 (https://dejure.org/2003,4217)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Juni 2003 - 7 U 221/02 (https://dejure.org/2003,4217)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Vertraglicher und deliktischer Schadensersatzanspruch gegen Reiseveranstalter; Mangelhaftigkeit wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht; Vornahme aller für die Durchführung der Reise erforderlichen Maßnahmen; Pflicht zur sorgfältigen Auswahl der Leistungsträger ...

  • reise-recht-wiki.de

    Reichweite der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Grundpflichten eines Reiseveranstalters

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gefährliche Spiele am Pool - Reiseveranstalter ist auch für die Reiseleistung "Animation" verantwortlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 35
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 122/97

    Leistungsumfang bei einer Pauschalreise (hier: Sportmöglichkeiten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.06.2003 - 7 U 221/02
    Dies verpflichtet ihn dazu, Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um die Kunden vor Schaden zu bewahren (BGH NJW 2000, 1188, 1190).

    Der Reiseveranstalter muss dafür einstehen, dass die angebotenen Spielmöglichkeiten ungefährlich sind (BGH NJW 2000, 1188, 1189).

    Der gesamte Reisepreis von 2.039,00 DM (= 1.042,54 EUR) ist zurückzuerstatten, denn die vom Kläger begehrte Minderung des Reisepreises auf 0 gem. § 651 d BGB ist gerechtfertigt, da sich der schwerwiegende Unfall bereits am vierten Tag der Reise ereignet hat und der Kläger anschließend zehn Tage im Krankenhaus verbringen musste (vgl. BGH NJW 2000, 1188, 1191).

  • BGH, 21.10.1982 - VII ZR 61/82

    Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit von Schülern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.06.2003 - 7 U 221/02
    Unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles, insbesondere des Ausmaßes der Reisebeeinträchtigung, der Einkommensverhältnisse des Klägers und der von ihm aufgewandten Reisekosten (vgl. BGH NJW 1983, 218, 219) schätzt der Senat (§ 287 ZPO; vgl. auch OLG Celle, OLGR 2002, 293, 294 und OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 53, 54) die angemessene Entschädigung auf 800, 00 EUR.
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 226/99

    Sorgfalts-, Verkehrssicherungs- und Organisationspflichten eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.06.2003 - 7 U 221/02
    Die Beklagte hatte daher das im Rahmen der Animation eingesetzte Personal sorgfältig auszuwählen und regelmäßig zu überprüfen, um eine über das allgemeine Lebensrisiko hinaus gehende Gefährdung der Reiseteilnehmer auszuschließen (BGH NJW-RR 2002, 1056, 1057).
  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 348/86

    Haftung des Reiseveranstalters für Mängel einer Hotelanlage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.06.2003 - 7 U 221/02
    Im Rahmen dieser Verpflichtung ist er ebenfalls für die Sicherheit und Ungefährlichkeit der einzelnen Reiseveranstaltungen verantwortlich (BGHZ 103, 298, 304 f.).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.1997 - 18 U 142/96

    Konkludente Kündigung des Reisevertrages durch Rückreise

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.06.2003 - 7 U 221/02
    Unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles, insbesondere des Ausmaßes der Reisebeeinträchtigung, der Einkommensverhältnisse des Klägers und der von ihm aufgewandten Reisekosten (vgl. BGH NJW 1983, 218, 219) schätzt der Senat (§ 287 ZPO; vgl. auch OLG Celle, OLGR 2002, 293, 294 und OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 53, 54) die angemessene Entschädigung auf 800, 00 EUR.
  • OLG Hamm, 14.05.1998 - 27 U 7/98

    Fahrtkosten des Verletzten und seiner Angehörigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.06.2003 - 7 U 221/02
    Diese schätzt der Senat auf 2/3 der belegten Telefonkosten in Höhe von (umgerechnet) 24, 59 EUR und 29, 70 EUR (vgl. OLG Hamm, OLGR 1998, 201).
  • OLG Celle, 19.09.2002 - 11 U 1/02

    Abhilfeverlangen des Reisenden; Konkludente Kündigung durch Reiseveranstalter;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.06.2003 - 7 U 221/02
    Unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles, insbesondere des Ausmaßes der Reisebeeinträchtigung, der Einkommensverhältnisse des Klägers und der von ihm aufgewandten Reisekosten (vgl. BGH NJW 1983, 218, 219) schätzt der Senat (§ 287 ZPO; vgl. auch OLG Celle, OLGR 2002, 293, 294 und OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 53, 54) die angemessene Entschädigung auf 800, 00 EUR.
  • BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06

    Haftung eines Reiseveranstalters trotz Versäumung der Ausschlussfrist

    Bietet der Reiseveranstalter auch die vom Leistungsträger vor Ort erbrachten Animationsleistungen als eigene Leistungen an, so erstreckt sich seine Verkehrssicherungspflicht auch auf diese (OLG Karlsruhe MDR 2004, 35).
  • AG Köln, 13.09.2021 - 133 C 611/20

    Reisemangel, Corona, Reiseabbruch

     einem Seenotereignis mit anschließender posttraumatischer Belastungsstörung (LG Köln, Urteil vom 15.01.2019 - 3 O 305/17 = BeckRS 2019, 632),  einer Salmonellenvergiftung (LG Frankfurt, Urteil vom 22.01.1990 - 2/21 O 81/89 = NJW-RR 1990, 1396),  einem schwerwiegendem Pool-Unfall mit anschließendem Krankenhausaufenthalt von zehn Tagen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.06.2003 - 7 U 221/02 = BeckRS 2003, 30321083),  einer Vergewaltigung durch einen Mitarbeiter eines Leistungsträgers (AG Neuss, Urteil vom 02.08.2000 - 42 C 6702/99, juris),  einem Reitunfall mit Todesfolge (BGH, Urteil vom 14.12.1999 - X ZR 122/97 = RRa 2000, 85 Rn. 33),  einem Beinaheabsturz eines Flugzeuges (BGH, Urteil vom 15.07.2008 - X ZR 93/07 = NJW 2008, 2775).
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