Rechtsprechung
OLG Köln, 30.07.2003 - 16 U 31/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung von Pflichten aus einem Reisevertrag bzw. gleichgelagerter Verkehrssicherungspflichten; Schmerzensgeld wegen mangelnder Beinfreiheit während eines Fluges; Anwendbarkeit deutschen Rechts
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Wann sind Sicherungsmaßnahmen für einen Reiseveranstalter unzumutbar?
- reise-recht-wiki.de
Unzumutbarkeit von Sicherungsmaßnahmen für Wege einer Hotelanlage
- Judicialis
EGBGB § 5; ; BGB § 253 Abs. 2 n. F.; ; BGB § 278; ; BGB § 280 n. F.; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 831; ; BGB § 847 a. F.; ; StGB § 230; ; ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 651a ff.
Zur Frage der Haftung des Reiseveranstalters bei Rutschgefahr auf Wegen in einer Hotelanlage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Muß Hotel vor Rutschgefahr warnen?
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Rutschgefahren auf Hotelwegen
- archive.is (Leitsatz)
Rutschgefahr auf Wegen in einer Hotelanlage
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
In der Hotelanlage ausgerutscht - Muss die Reiseveranstalterin für den Unfall einstehen?
Verfahrensgang
- LG Köln, 07.03.2003 - 15 O 611/02
- OLG Köln, 30.07.2003 - 16 U 31/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 59
- MDR 2004, 35
- NZV 2004, 35
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 16.01.1997 - 1 U 75/95
Verkehrssicherungspflicht für glatten abschüssigen Fußweg
Auszug aus OLG Köln, 30.07.2003 - 16 U 31/03
Vielmehr hat er in geeigneter und in objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren auszuräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht erkennbar sind und auf die er sich nicht einzurichten vermag (vgl. z. B. OLG Frankfurt OLGReport 1997, 148).
- AG Köln, 18.11.2010 - 138 C 379/10
Reisemangel durch Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich …
Der Reiseveranstalter und seine Leistungsträger sind jedoch nicht verpflichtet, den Reisenden vor allen denkbaren Gefahren zu schützen, wenn anzunehmen ist, dass der Reisende die Gefahren selbst erkennen und sein Verhalten darauf einstellen kann (vgl. Landgericht Frankfurt, RRa2003, 217; OLG Köln, NJW-RR 2004, 59). - OLG Düsseldorf, 15.12.2011 - 12 U 24/11
Anspruch eines Reisenden auf Schadensersatz und Zahlung von Schmerzensgeld …
Insoweit hat der Reiseveranstalter in geeigneter und in objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren auszuräumen und erforderlichenfalls vor ihnen zu warnen, die einem hinreichend sorgfältigen Reisenden nicht erkennbar sind und auf die er sich nicht einrichten konnte (vgl. OLG Köln, Beschl. vom 30.07.2003, 16 U 31/03 [unter I. 1.], NJW-RR 2004, 59;… Sprau , in: Palandt, BGB, 70. Aufl., § 823 Rn. 209, jeweils m. w. N.). - OLG Koblenz, 27.08.2009 - 5 U 332/09
Verkehrssicherungspflicht des Inhabers einer pneumologischen Reha-Klinik …
Genauso wenig brauchte sie Vorsorge im Hinblick auf Personen zu treffen, die wie der Kläger in ihrer Sehkraft beeinträchtigt waren (OLG Köln NJW-RR 2004, 59, 60; AG Augsburg VersR 1995, 18, 19). - KG, 06.01.2005 - 12 U 244/03
Zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Sperrung einer Wasserstraße, um das …
Der Sicherungspflichtige kann sich grundsätzlich auf den sorgfältigen aufmerksamen Benutzer von Anlagen einstellen (RSOG Karlsruhe, ZfB 1993, 1426; OLGR 2003, 287). - LG Baden-Baden, 13.06.2006 - 1 O 81/06
Reisemangel / Sicherheitsstandards
Soweit zumutbar, sind Gefahren, die dem hinreichend sorgfältigen Reisenden nicht erkennbar sind und auf die er sich nicht rechtzeitig einrichten kann, auszuräumen bzw. vor ihnen zu warnen (Köln NJW-RR 2004, 59).
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 18.06.2003 - 7 U 221/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Vertraglicher und deliktischer Schadensersatzanspruch gegen Reiseveranstalter; Mangelhaftigkeit wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht; Vornahme aller für die Durchführung der Reise erforderlichen Maßnahmen; Pflicht zur sorgfältigen Auswahl der Leistungsträger ...
- reise-recht-wiki.de
Reichweite der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de
BGB § 651d; BGB §§ 651f; BGB § 823 Abs. 1
Grundpflichten eines Reiseveranstalters - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Grundpflichten eines Reiseveranstalters
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Gefährliche Spiele am Pool - Reiseveranstalter ist auch für die Reiseleistung "Animation" verantwortlich
Verfahrensgang
- LG Baden-Baden, 21.11.2002 - 3 O 79/02
- OLG Karlsruhe, 18.06.2003 - 7 U 221/02
Papierfundstellen
- MDR 2004, 35
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 14.12.1999 - X ZR 122/97
Leistungsumfang bei einer Pauschalreise (hier: Sportmöglichkeiten
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.06.2003 - 7 U 221/02
Dies verpflichtet ihn dazu, Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um die Kunden vor Schaden zu bewahren (BGH NJW 2000, 1188, 1190).Der Reiseveranstalter muss dafür einstehen, dass die angebotenen Spielmöglichkeiten ungefährlich sind (BGH NJW 2000, 1188, 1189).
Der gesamte Reisepreis von 2.039,00 DM (= 1.042,54 EUR) ist zurückzuerstatten, denn die vom Kläger begehrte Minderung des Reisepreises auf 0 gem. § 651 d BGB ist gerechtfertigt, da sich der schwerwiegende Unfall bereits am vierten Tag der Reise ereignet hat und der Kläger anschließend zehn Tage im Krankenhaus verbringen musste (vgl. BGH NJW 2000, 1188, 1191).
- BGH, 21.10.1982 - VII ZR 61/82
Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit von Schülern
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.06.2003 - 7 U 221/02
Unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles, insbesondere des Ausmaßes der Reisebeeinträchtigung, der Einkommensverhältnisse des Klägers und der von ihm aufgewandten Reisekosten (vgl. BGH NJW 1983, 218, 219) schätzt der Senat (§ 287 ZPO; vgl. auch OLG Celle, OLGR 2002, 293, 294 und OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 53, 54) die angemessene Entschädigung auf 800, 00 EUR. - BGH, 12.03.2002 - X ZR 226/99
Sorgfalts-, Verkehrssicherungs- und Organisationspflichten eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.06.2003 - 7 U 221/02
Die Beklagte hatte daher das im Rahmen der Animation eingesetzte Personal sorgfältig auszuwählen und regelmäßig zu überprüfen, um eine über das allgemeine Lebensrisiko hinaus gehende Gefährdung der Reiseteilnehmer auszuschließen (BGH NJW-RR 2002, 1056, 1057).
- BGH, 25.02.1988 - VII ZR 348/86
Haftung des Reiseveranstalters für Mängel einer Hotelanlage
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.06.2003 - 7 U 221/02
Im Rahmen dieser Verpflichtung ist er ebenfalls für die Sicherheit und Ungefährlichkeit der einzelnen Reiseveranstaltungen verantwortlich (BGHZ 103, 298, 304 f.). - OLG Düsseldorf, 15.05.1997 - 18 U 142/96
Konkludente Kündigung des Reisevertrages durch Rückreise
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.06.2003 - 7 U 221/02
Unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles, insbesondere des Ausmaßes der Reisebeeinträchtigung, der Einkommensverhältnisse des Klägers und der von ihm aufgewandten Reisekosten (vgl. BGH NJW 1983, 218, 219) schätzt der Senat (§ 287 ZPO; vgl. auch OLG Celle, OLGR 2002, 293, 294 und OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 53, 54) die angemessene Entschädigung auf 800, 00 EUR. - OLG Hamm, 14.05.1998 - 27 U 7/98
Fahrtkosten des Verletzten und seiner Angehörigen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.06.2003 - 7 U 221/02
Diese schätzt der Senat auf 2/3 der belegten Telefonkosten in Höhe von (umgerechnet) 24, 59 EUR und 29, 70 EUR (vgl. OLG Hamm, OLGR 1998, 201). - OLG Celle, 19.09.2002 - 11 U 1/02
Abhilfeverlangen des Reisenden; Konkludente Kündigung durch Reiseveranstalter; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.06.2003 - 7 U 221/02
Unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles, insbesondere des Ausmaßes der Reisebeeinträchtigung, der Einkommensverhältnisse des Klägers und der von ihm aufgewandten Reisekosten (vgl. BGH NJW 1983, 218, 219) schätzt der Senat (§ 287 ZPO; vgl. auch OLG Celle, OLGR 2002, 293, 294 und OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 53, 54) die angemessene Entschädigung auf 800, 00 EUR.
- BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06
Haftung eines Reiseveranstalters trotz Versäumung der Ausschlussfrist
Bietet der Reiseveranstalter auch die vom Leistungsträger vor Ort erbrachten Animationsleistungen als eigene Leistungen an, so erstreckt sich seine Verkehrssicherungspflicht auch auf diese (OLG Karlsruhe MDR 2004, 35). - AG Köln, 13.09.2021 - 133 C 611/20
Reisemangel, Corona, Reiseabbruch
einem Seenotereignis mit anschließender posttraumatischer Belastungsstörung (LG Köln, Urteil vom 15.01.2019 - 3 O 305/17 = BeckRS 2019, 632), einer Salmonellenvergiftung (LG Frankfurt, Urteil vom 22.01.1990 - 2/21 O 81/89 = NJW-RR 1990, 1396), einem schwerwiegendem Pool-Unfall mit anschließendem Krankenhausaufenthalt von zehn Tagen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.06.2003 - 7 U 221/02 = BeckRS 2003, 30321083), einer Vergewaltigung durch einen Mitarbeiter eines Leistungsträgers (AG Neuss, Urteil vom 02.08.2000 - 42 C 6702/99, juris), einem Reitunfall mit Todesfolge (BGH…, Urteil vom 14.12.1999 - X ZR 122/97 = RRa 2000, 85 Rn. 33), einem Beinaheabsturz eines Flugzeuges (BGH, Urteil vom 15.07.2008 - X ZR 93/07 = NJW 2008, 2775).