Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 06.01.2004 - 5 W 826/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5443
OLG Koblenz, 06.01.2004 - 5 W 826/03 (https://dejure.org/2004,5443)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.01.2004 - 5 W 826/03 (https://dejure.org/2004,5443)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. Januar 2004 - 5 W 826/03 (https://dejure.org/2004,5443)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,5443) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 133; 157; 528; 529
    Rückforderung einer Schenkung wegen Notbedarfs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers; In einem Schenkungsvertrag vorbehaltenes Wohnrecht an einem Hausgrundstück als Vermögenswert des Schenkers

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Notbedarf: Rückforderung einer Schenkung wegen Notbedarfs

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückforderung eines geschenkten Grundstückes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Haus dem Sohn geschenkt - Eltern müssen ins Pflegeheim: Können sie die Schenkung wegen "Notbedarfs" rückgängig machen?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 133 § 157 § 528 Abs. 1 S. 1 § 529
    Pflicht des Schenkers zum Einsatz des Vermögens; Vermietung einer Wohnung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Schenkung - Rückforderung einer Schenkung bei Pflegebedürftigkeit des Schenkers

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1375
  • MDR 2004, 452
  • FamRZ 2004, 1723
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; Erfolgsaussichten

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.01.2004 - 5 W 826/03
    Für die somit gebotene ergänzende Auslegung muss der Vertrag unter Berücksichtigung der damaligen beiderseitigen Interessen "zu Ende gedacht" und dementsprechend vervollständigt werden: Dabei kann zunächst nicht davon ausgegangen werden, der beschenkte Sohn habe in diesem Fall seinen Eltern vertraglich Unterhalt geschuldet ( vgl. zu einem derartigen Fall BGH, Beschluss vom 21. November 2002 - V ZB 40/02 - in NJW 2003, 1126-1127 = MDR 2003, 477-478 = FamRZ 2003, 671-672 = WM 2003, 1827-1828 ).
  • OLG Celle, 15.10.2007 - 4 W 195/07

    Pflicht eines Grundeigentümers zur Zahlung einer Geldrente als Folge eines Umzugs

    Gleichwohl kommen vom Grundsatz her dann, wenn die Bewilligung eines Wohnrechts durch den Grundstückserwerber an den Grundstücksveräußerer Teil der Gegenleistung für den Grundstückserwerb war - davon ist hier auszugehen, denn die Antragstellerin hatte der Rechtsvorgängerin des Antragsgegners im Rahmen der Erbauseinandersetzung durch den Vertrag vom 6. Februar 1976 gegen die Bewilligung des Wohnrechts ihren Miteigentumsanteil überlassen , nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (OLG Celle NdsRpfl 1998, 276 = NJW-RR 1999, 10; OLGR Celle 2000, 63), die insoweit mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2002, 440) und anderer Oberlandesgerichte (OLG Düsseldorf MDR 2001, 1287; OLG Koblenz MDR 2004, 452; OLGR Schleswig 1997, 357) übereinstimmt, auch außerhalb von "Altenteilsrechten" im engeren Sinne Ansprüche auf Umwandlung des Wohnrechts in eine Geldrente in Betracht.

    Gibt der Berechtigte das Wohnrecht auf, weil er - wie im vorliegenden Fall - aufgrund seiner gesundheitlichen Entwicklung pflegebedürftig wird, geht die Anpassung nach den Grundsätzen der Änderung der Geschäftsgrundlage je nach den Umständen des Einzelfalls dahin, dass der Eigentümer jedenfalls die durch den Wegfall des Wohnrechts erlangten wirtschaftlichen Vorteile oder ersparte Aufwendungen zu entgelten hat (BGH NJW 2002, 440); es kann auch die Vermietung der dem Wohnrecht unterliegenden Räume und Abführung des Erlöses an den Wohnberechtigten in Betracht kommen, wenn dem Eigentümer eine Vermietung zumutbar ist (OLG Celle NdsRpfl 1998, 276) oder eine Geldrente nach Maßgabe des Mietwerts, wenn der Eigentümer nicht vermietet, sondern selbst nutzt, obwohl ihm eine Vermietung zumutbar wäre (OLGR Celle 2000, 63; OLG Koblenz MDR 2004, 452).

    Ebenso ist nicht vorgetragen, dass der Antragsgegner selbst das von der Antragstellerin nicht mehr in Anspruch genommene Wohnrecht wirtschaftlich verwertet, indem er seinerseits die nunmehr geräumten Räume vermietet und Mieteinnahmen erzielt, die er ggfs. in Form einer Geldrente an die Antragstellerin abführen müsste, oder die Räume selber nutzt (so in den Fällen OLGR Celle 2000, 63 und OLG Koblenz MDR 2004, 452).

  • OLG Koblenz, 15.11.2006 - 1 U 573/06

    Altenteilsrecht: Voraussetzungen eines Altenteilsvertrages und Anspruch des

    Im Gegensatz zu den Sachverhalten, die den Entscheidungen des OLG Düsseldorf (NJW-RR 1988, 326) und des OLG Koblenz (NJW-RR 2004, 1375) zu Grunde lagen, die zu einer Vertragsanpassung bereits durch Auslegung des Übertragungs- und Versorgungsvertrages führten, bestehen im hier zu entscheidenden Fall keine Anhaltspunkte dafür, dass die Parteien bei Einräumung des Wohnrechtes davon ausgingen, dass die Tante der Beklagten zu 2) dieses bis zu ihrem Tod nutzen könnte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht