Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 17.10.2003

Rechtsprechung
   BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 274/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1983
BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 274/03 (https://dejure.org/2004,1983)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2004 - IXa ZB 274/03 (https://dejure.org/2004,1983)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2004 - IXa ZB 274/03 (https://dejure.org/2004,1983)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitteilungspflichtigkeit eines Gerichtsvollziehers gegenüber dem Glaübiger über den Vollstreckungsversuch; Auskunftspflicht als Teil der Amtspflicht eines Gerichtsvollziehers

  • zvi-online.de

    ZPO § 753
    Unterrichtung des Gläubigers über Ergebnis der Zwangsvollstreckung ohne zusätzliche Vergütung des Gerichtsvollziehers

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitteilungspflicht des Gerichtsvollziehers; Protokollabschrift

  • Judicialis

    ZPO § 753

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 753
    Pflicht des Gerichtsvollziehers zur Unterrichtung des Gläubigers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mitteilungspflicht des Gerichtsvollziehers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gerichtsvollzieher-Vollstreckung - Gerichtsvollzieher unterliegt Informationspflicht

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Auskunftspflicht des Gerichtsvollziehers gegenüber dem Gläubiger

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 788
  • MDR 2004, 648
  • FamRZ 2004, 870 (Ls.)
  • FamRZ 2004, 870(Ls.)\f0
  • WM 2004, 542
  • Rpfleger 2004, 364
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Köln, 16.01.1973 - 12 T 130/72
    Auszug aus BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 274/03
    Eine solche Benachrichtigung ist Teil der Pflichten, die er von Amts wegen zu erfüllen hat (vgl. Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO 25. Aufl. § 760 Rdn. 3; Zöller/Stöber, aaO § 760 Rdn. 3; MünchKomm/Heßler, ZPO 2. Aufl. § 760 Rdn. 14; Musielak/Lackmann, ZPO 3. Aufl. § 760 Rdn. 1 und § 763 Rdn. 1; Mümmeler, DGVZ 1973, 149, 155; LG Köln DGVZ 1995, 170; LG Hannover DGVZ 1981, 39; AG Heilbronn Beschluß vom 3. Februar 2003 - 15 M 161/03; a.A. Stein/Jonas/Münzberg, ZPO 22. Aufl. § 760 Rdn. 2; Wieczorek/Schütze/Salzmann, ZPO 3. Aufl. § 760 Rdn. 3; OLG Hamm DGVZ 1977, 40; LG Hamburg DGVZ 1974, 139; LG Dortmund DGVZ 1975, 74; LG Köln MDR 1974, 1024).
  • BGH, 29.01.2009 - III ZR 115/08

    Anwendbarkeit des § 815 Abs. 3 Zivilprozessordnung ( ZPO ) auf freiwillige

    Diese Rechtsstellung des Gerichtsvollziehers beruht aber nicht auf einem bürgerlichrechtlichen Rechtsverhältnis zum Gläubiger, sondern auf seiner Stellung als auch im Bereich der Entgegennahme freiwilliger Zahlungen hoheitlich handelndes Organ der Zwangsvollstreckung (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2004 - IXa ZB 274/03 - NJW-RR 2004, 788; Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 7. Aufl. 2003, Rn. 314; Musielak/Lackmann, ZPO, 6. Aufl. 2008, § 754 Rn. 2; Musielak/Becker § 815 Rn. 5; MünchKomm-ZPO/Heßler, 3. Aufl. 2007, § 754 Rn. 38 f; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 29. Aufl. 2008, § 754 Rn. 3; Gottwald, Zwangsvollstreckung, 4. Aufl. 2002, § 754 Rn. 1; Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, Bd. I, 4. Aufl. 2008, § 754 Rn. 1, 7; eingehend zum Ganzen Fahland, ZZP 92, 432 ff).
  • BGH, 05.02.2009 - IX ZR 36/08

    Anwendbarkeit des § 717 Abs. 2 Zivilprozessordnung ( ZPO ) für Schäden durch eine

    Der Gerichtsvollzieher ist mit dem Gläubiger nicht durch ein privatrechtliches Rechtsverhältnis verbunden, vielmehr gehört seine Tätigkeit dem öffentlichen Recht an (RGZ - Vereinigte Zivilsenate - 82, 85, 86 ff.; BGH. Beschl. v. 30. Januar 2004 - IXa ZB 274/03, WM 2004, 542).
  • LG Görlitz, 16.07.2008 - 2 T 97/08

    Verpflichtung eines Gerichtsvollziehers zur Überprüfung der Identität bei

    Der Gerichtsvollzieher ist mit dem Gläubiger nicht durch ein privatrechtliches Rechtsverhältnis verbunden, vielmehr gehört seine Tätigkeit dem öffentlichen Recht an (RGZ ­ Vereinigte Zivilsenate ­ 82, 85, 86 ff.; BGH, Beschluss vom 30. Januar 2004 ­ IXa ZB 274/03, WM 2004, 542).
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2011 - 19 U 6/11

    Haftung des Vollstreckungsgläubigers wegen einer Verletzung des

    Der Gerichtsvollzieher ist Organ der Zwangsvollstreckung und als solches mit dem Gläubiger nicht durch ein privatrechtliches Rechtsverhältnis verbunden (vgl. BGH NJW-RR 2004, 788; BGH NJW-RR 2009, 658 (659)).
  • LG Aachen, 23.04.2021 - 5 T 15/21
    Dabei dient die Akteneinsicht auch der Kontrolle durch den jeweiligen Gläubiger und der Offenlegung aller im Verfahren entstanden Schriftstücke (vgl. BGH, Beschl. v. 30.01.2004, IX a ZB 274/03 m.w.N.).

    Dabei dient die Akteneinsicht auch der Kontrolle durch den jeweiligen Gläubiger und der Offenlegung aller im Verfahren entstandenen Schriftstücke (vgl. BGH, Beschl. v. 30.01.2004, IX a ZB 274/03 m.w.N.).

  • LG Tübingen, 26.03.2020 - 5 T 34/20

    Pflichten des Gerichtsvollziehers bei elektronisch erfolgter Abfrage der

    Diese dient auch der Kontrolle durch die Gläubigerin und der Offenlegung aller im Verfahren entstandenen Schriftstücke (vgl. BGH, Beschl. v. 30.01.2004, IX a ZB 274/03 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.10.2003 - 2 W 97/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4254
OLG Köln, 17.10.2003 - 2 W 97/03 (https://dejure.org/2003,4254)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.10.2003 - 2 W 97/03 (https://dejure.org/2003,4254)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Oktober 2003 - 2 W 97/03 (https://dejure.org/2003,4254)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO §§ 91, 93 448

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragungspflicht des Beklagten trotz sofortigen Anerkenntnisses; Veranlassung der Erhebung einer Klage auf Abgabe einer Freigabeerklärung gegenüber einer Hinterlegungsstelle; Beweisführung des Nichterhalts zweier Schreiben; Anwendung des Freibeweisverfahrens; Zugang ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 648
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Frankfurt, 25.01.1995 - 19 W 18/94
    Auszug aus OLG Köln, 17.10.2003 - 2 W 97/03
    Dass dies auch dann gilt, wenn die Veranlassung zur Klageerhebung von materiellrechtlichen Voraussetzungen abhing, für die bei der Sachentscheidung der Kläger die Darlegungs- und Beweislast trägt, liegt nahe (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 62 mit Auseinandersetzung der Gegenauffassung), bedarf hier jedoch keiner Entscheidung, da ein solcher Fall nicht vorliegt.

    Die Beweislastverteilung führt in den Fällen, in denen - wie hier - der Erhalt eines vorprozessualen Aufforderungsschreibens zwischen den Parteien streitig ist, dazu, dass es dem Beklagten obliegt, den fehlenden Zugang eines Aufforderungsschreibens zu beweisen (vgl. OLG Jena, OLG Report Jena 2003, 41; OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 1666; OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 62; OLG Hamm, MDR 1999, 956; MünchKomm.

    Erst im Anschluss daran muss der darlegungs- und beweispflichtige Beklagte den Vortrag des Klägers widerlegen (in diesem Sinne auch OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 62).

  • BGH, 04.06.1992 - IX ZB 10/92

    Freibeweisverfahren bei Berufungseinlegung

    Auszug aus OLG Köln, 17.10.2003 - 2 W 97/03
    Für derartige Fragen gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, das so genannte Freibeweisverfahren (vgl. etwa BGH NJW 1987, 2875; NJW-RR 1992, 1338 für die Prüfung der Prozess- und Rechtszugvoraussetzungen).

    Vielmehr muss der Beweispflichtige auch bei dem Freibeweisverfahren die volle Überzeugung im Sinne des § 286 ZPO herbeiführen (vgl. BGH, NJW-RR 1992, 1338; NJW 2000, 814; Thomas/Putzo, a.a.O. , Vor § 284 Rdn. 6), es sei denn, das Gesetz lässt - ausnahmsweise - Glaubhaftmachung im Sinne des § 294 ZPO genügen.

  • OLG Zweibrücken, 21.10.1981 - 7 W 21/81
    Auszug aus OLG Köln, 17.10.2003 - 2 W 97/03
    Dies ist jedoch im Rahmen der Prüfung des § 93 ZPO rechtlich unerheblich, da es bei der Frage, ob ein Beklagter Veranlassung zur Klage gegeben hat, auf ein Verschulden nicht ankommt (vgl. OLG Zweibrücken, JurBüro 1982, 1083; Zöller/Herget, a.a.O., § 93 Rdn. 3; MünchKomm. zur ZPO/Belz a.a.O., § 93 Rdn. 7).
  • OLG Naumburg, 27.05.1999 - 7 W 38/99

    Veranlassung zur Klageerhebung i.S. von § 93 ZPO

    Auszug aus OLG Köln, 17.10.2003 - 2 W 97/03
    Die Beweislastverteilung führt in den Fällen, in denen - wie hier - der Erhalt eines vorprozessualen Aufforderungsschreibens zwischen den Parteien streitig ist, dazu, dass es dem Beklagten obliegt, den fehlenden Zugang eines Aufforderungsschreibens zu beweisen (vgl. OLG Jena, OLG Report Jena 2003, 41; OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 1666; OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 62; OLG Hamm, MDR 1999, 956; MünchKomm.
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZB 30/99

    Vernehmung von Zeugen im Rahmen des Freibeweises

    Auszug aus OLG Köln, 17.10.2003 - 2 W 97/03
    Vielmehr muss der Beweispflichtige auch bei dem Freibeweisverfahren die volle Überzeugung im Sinne des § 286 ZPO herbeiführen (vgl. BGH, NJW-RR 1992, 1338; NJW 2000, 814; Thomas/Putzo, a.a.O. , Vor § 284 Rdn. 6), es sei denn, das Gesetz lässt - ausnahmsweise - Glaubhaftmachung im Sinne des § 294 ZPO genügen.
  • OLG Hamm, 18.02.1999 - 5 W 4/99
    Auszug aus OLG Köln, 17.10.2003 - 2 W 97/03
    Die Beweislastverteilung führt in den Fällen, in denen - wie hier - der Erhalt eines vorprozessualen Aufforderungsschreibens zwischen den Parteien streitig ist, dazu, dass es dem Beklagten obliegt, den fehlenden Zugang eines Aufforderungsschreibens zu beweisen (vgl. OLG Jena, OLG Report Jena 2003, 41; OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 1666; OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 62; OLG Hamm, MDR 1999, 956; MünchKomm.
  • BGH, 05.07.1989 - VIII ZR 334/88

    Zulässigkeit der Parteivernehmung; Ansprüche des Leasingnehmers wegen

    Auszug aus OLG Köln, 17.10.2003 - 2 W 97/03
    Unabhängig davon kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, eine Parteivernehmung von Amts wegen nur dann in Betracht, wenn die richterliche Gesamtwürdigung eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der streitigen Behauptung erbracht hat, das heißt, es muss mehr für als gegen die behauptete Tatsache sprechen (vgl. nur BGH, NJW 1989, 3222 [3223]; siehe auch Zöller/Greger, a.a.O., § 448 Rdn. 4).
  • BGH, 03.11.1976 - VIII ZR 140/75

    Zugang einer Willenserklärung bei Zustellung durch die Post

    Auszug aus OLG Köln, 17.10.2003 - 2 W 97/03
    Zugegangen ist eine Willenserklärung vielmehr bereits dann, wenn und sobald sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse damit zu rechnen ist, er könne von ihr Kenntnis erlangen (vgl. BGHZ 67, 271 [275]).
  • BGH, 26.06.1997 - V ZB 10/97

    Zeitpunkt der Zustellung an einen Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Köln, 17.10.2003 - 2 W 97/03
    Dies führt dazu, dass das Gericht nicht an die gesetzlichen Beweismittel gebunden ist, vielmehr stehen das Verfahren und die Beweismittel im Ermessen des Gerichts (vgl. BGH NJW 1997, 3319; siehe auch Thomas/Putzo, a.a.O., Vor § 284 Rdn. 6).
  • OLG Naumburg, 13.11.2006 - 10 W 52/05

    Beweislast des Beklagten für sofortiges Anerkenntnis gemäß § 93 ZPO

    Während einige Oberlandesgerichte und Teile des Schrifttums meinen, dass der Verletzte im Bestreitensfall den tatsächlichen Zugang nachzuweisen habe, um das Risiko des § 93 ZPO auszuräumen (vgl. OLG Dresden WRP 1997, 1201, 1203; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2001, 199, 200 obiter dictum; OLG Zweibrücken OLGR Zweibrücken 1997, 23 - 24; Bornkamm in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., § 12 UWG, Rdn. 1.31 m.w.N.), stehen die Mehrzahl der Oberlandesgerichte und die meisten Stimmen in der Rechtslehre auf dem Standpunkt, nicht der abmahnende Gläubiger, sondern der abgemahnte Schuldner trage das Beweislastrisiko für die streitige Zugangsfrage (vgl. OLG Braunschweig NJW 2005, 372 - 373 zitiert nach juris; OLG Köln MDR 2004, 648 zitiert nach juris; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2001, 270 - 271 zitiert nach juris; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 1996, 42 - 45 zitiert nach juris; OLG Karlsruhe WRP 1997, 477 - 478 zitiert nach juris; OLG Karlsruhe WRP 2003, 1146 - 1147; OLG Stuttgart WRP 1996, 477 - 479 zitiert nach juris; OLG Naumburg NJW-RR 2000, 1666 - 1667 zitiert nach juris; Büscher in Fezer, UWG, Bearbeitung 2005, § 12 UWG Rdn. 6; Deutsch in Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kapitel 1 V., Rdn.101; Teplitzky, Kap. 41 Rdn. 5, 10).

    Will er den Kostenvorteil aus der Ausnahmevorschrift des § 93 ZPO für sich in Anspruch nehmen, muss er darlegen und erforderlichenfalls auch beweisen, dass er keinen Anlass zur Anrufung des Gerichts gegeben hat (vgl. OLG Köln MDR 2004, 648; OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 62; OLG Naumburg JurBüro 1999, 431 - 432 zitiert nach juris; Herget in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 93 ZPO Rdn. 6 Stichwort "Beweislast").

    Dass dies auch dann zu gelten hat, wenn die Veranlassung zur Klageerhebung von materiell-rechtlichen Voraussetzungen abhängt, für die bei der Sachentscheidung der Kläger die Darlegungs- und Beweislast zu tragen hat, erscheint nahe liegend, bedarf hier aber keiner abschließenden Entscheidung des Senats; denn bei dem Zugang des Abmahnschreibens handelt es sich nicht zugleich für eine materiell-rechtliche Tatbestandsvoraussetzung für den streitgegenständlichen Unterlassungsanspruch (ebenso OLG Köln MDR 2004, 648; OLG Naumburg JurBüro 1999, 431 - 432 zitiert nach juris).

    Bleibt das Beweisergebnis hierbei zu einzelnen Umständen offen, so ist der erforderliche Negativbeweis nicht geführt (vgl. OLG Köln MDR 2004, 648; OLG Naumburg JurBüro 1999, 597 - 598 zitiert nach juris; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 1996, 42, 43).

  • OLG Saarbrücken, 20.02.2009 - 5 W 27/09

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses; Kostenfolge eines nach Ablauf der Frist

    Dabei ist nur auf das Verhalten vor dem Prozess abzustellen, zu dessen Beurteilung allerdings auch das Verhalten nach der Klageerhebung herangezogen werden kann; auf ein Verschulden und auf die materielle Rechtslage kommt es nicht an (vgl. OLG Köln, OLGR Köln 2004, 58; OLG Naumburg, OLGR Naumburg 1999, 431; OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 62; Musielak/Wolst, 6. Aufl., § 93, Rn. 2; Zöller/Herget, aaO., § 93, Rn. 3).

    Er verkennt, dass er wegen des Ausnahmecharakters des § 93 ZPO gegenüber der Grundregel des § 91 ZPO die Darlegungs- und gegebenenfalls auch Beweislast für die ihm günstige Tatsache trägt, keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben zu haben (vgl. BGH, Beschl. v. 21.12.2006 - I ZB 17/06 - MDR 2007, 1162; OLG Köln, OLGR 2004, 58; OLG Hamm, MDR 2004, 1078; OLG Hamm, MDR 1999, 956; OLG Naumburg, OLGR Naumburg 1999, 431; Musielak/Wolst, aaO., § 93, Rn. 2).

  • LG Köln, 22.12.2006 - 13 T 232/06

    Anerkennung eines Klageanspruchs ohne Veranlassung zur Klageerhebung; Erfordernis

    Ein Beklagter gibt Veranlassung zur Klageerhebung, wenn sein Verhalten vor Prozessbeginn ohne Rücksicht auf ein Verschulden und die materielle Rechtslage gegenüber dem Kläger so war, dass dieser annehmen musste, er werde ohne Klage nicht zu seinem Recht kommen (z.B. Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 93 Rn. 3; OLG Köln, OLGR 2004, 58 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 5 W 169/09

    Veranlassung zur Erhebung einer Vollstreckungsgegenklage

    Wegen des Ausnahmecharakters des § 93 ZPO gegenüber der Grundregel des § 91 ZPO trägt der Beklagte die Darlegungs- und Beweislast für die ihm günstige Tatsache, keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben zu haben (vgl. BGH, Beschluss vom 21.12.2006 - I ZB 17/06, MDR 2007, 1162 ; OLG Köln, OLGR 2004, 58; OLG Hamm, MDR 2004, 1078 ).
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