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Rechtsprechung
   OLG Celle, 23.02.2005 - 16 W 11/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4491
OLG Celle, 23.02.2005 - 16 W 11/05 (https://dejure.org/2005,4491)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.02.2005 - 16 W 11/05 (https://dejure.org/2005,4491)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - 16 W 11/05 (https://dejure.org/2005,4491)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erteilung einer Löschungsbewilligung nach Wegfall einer Sicherungszwecks; Rechtsfolgen einer Schuldhaftentlassungserklärung; Wegfall einer Sicherung durch die Vorlage einer Schuldhaftentlassungserklärung durch einen Rentenberechtigten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Löschungsbewilligung nach Wegfall einer Sicherungszwecks; Rechtsfolgen einer Schuldhaftentlassungserklärung; Wegfall einer Sicherung durch die Vorlage einer Schuldhaftentlassungserklärung durch einen Rentenberechtigten

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3; ZPO § 6
    Streitwert für Klage auf Löschungsbewilligung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bürgschaft - Löschungsbewilligung nach Wegfall des Sicherungszwecks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1196
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 05.09.2000 - 4 W 165/00

    Zugrundelegung des Nominalwerts des Grundpfandrechts bei Erteilung einer

    Auszug aus OLG Celle, 23.02.2005 - 16 W 11/05
    Bei einer Klage auf Erteilung einer Löschungsbewilligung nach Wegfall des Sicherungszwecks ist der Streitwert auf 20 % des restlichen Nominalwertes des Grundpfandrechts festzusetzen, sofern der Kläger nicht konkrete weitere Nachteile für ihn vorträgt (Anschluss an Beschl. d. 4. Zivilsenats d. OLG Celle v. 5. September 2000, NJW-RR 2001, 712).

    Der Senat folgt insoweit der bereits vom 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle in seinem Beschluss vom 5. September 2000 vertretenen Auffassung, wonach bei einer Klage auf Erteilung einer Löschungsbewilligung der Streitwert auf die vom Beklagten geltend gemachte Restforderung zuzüglich 20 % des restlichen Nominalwertes des Grundpfandrechts festzusetzen ist, sofern der Kläger nicht konkrete weitere Nachteile für ihn vorträgt (NJW-RR 2001, 712).

  • BVerfG, 16.11.1999 - 1 BvR 1821/94

    Zur Bestimmung des Streitwerts eines Anspruchs auf Löschung einer nicht mehr

    Auszug aus OLG Celle, 23.02.2005 - 16 W 11/05
    Wie in dieser Entscheidung ausgeführt wird, wäre eine strikte Anwendung des § 6 ZPO, nach dem der volle Nominalwert maßgeblich sein würde, wegen des sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ergebenden Justizgewährungsanspruchs verfassungsrechtlich bedenklich (vgl. BVerfG NJW-RR 2000, 946).
  • BGH, 16.02.2017 - V ZR 165/16

    Streitwert einer Klage auf Einwilligung in die Löschung einer Grundschuld

    Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass lediglich ein Bruchteil des Nennbetrags der Grundschuld anzusetzen sei, da es nur um die Beseitigung einer formell noch bestehenden grundbuchmäßigen Position gehe (OLG Stuttgart, MDR 2010, 778; OLG Nürnberg, MDR 2009, 217; OLGR Frankfurt 2008, 321; OLGR Rostock 2009, 969, 970; OLG Celle, MDR 2005, 1196; Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 3 Rn. 16 Stichwort "Löschung"; MüKo-ZPO/Wöstmann, 5. Aufl., § 6 Rn. 18; Wieczorek/Schütze/Kruis, ZPO, 4. Aufl., § 3 Stichwort "Löschung"; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 37. Aufl., § 3 Rn. 99; N. Schneider in Schneider/Herget, Streitwert-Kommentar, 14. Aufl., Rn. 3548 ff.; offen gelassen BGH, Beschluss vom 12. März 2013 - II ZR 214/10, juris Rn. 4; BVerfG, NJW-RR 2000, 946, 947; vgl. auch Senat, Beschluss vom 15. April 2010 - V ZR 182/09, juris Rn. 5).
  • OLG Frankfurt, 21.12.2007 - 1 W 85/07

    Streitwert einer Klage auf Löschungsbewilligung für eine nicht mehr valutierte

    Der Senat hält dies mit der neueren Rechtsprechung (OLG Celle MDR 2000, 1456, 1457; OLG Frankfurt am Main OLGR 2004, 348; OLG Celle MDR 2005, 1196, 1197) jedenfalls in Fällen wie dem vorliegenden für nicht gerechtfertigt.
  • OLG Rostock, 05.08.2009 - 3 W 44/09

    Streitwertbemessung: Klage auf Bewilligung der Löschung einer Sicherungshypothek

    Der Senat hält dies mit der neueren Rechtsprechung (OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 21.12.2007, 1 W 85/07, OLGR Frankfurt 2008, 321; OLG Celle, Beschluss v. 05.09.2000, 4 W 165/00, MDR 2000, 1456, 1457; OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 30.07.2004, 2 W 42/04, OLGR 2004, 348; OLG Celle, Beschluss v. 23.02.2005, 16 W 11/05, MDR 2005, 1196, 1197; OLG Dresden, Beschluss v. 03.06.2008, 6 W 139/08, MDR 2008, 1005) jedenfalls in Fällen wie dem vorliegenden für nicht gerechtfertigt.
  • OLG Stuttgart, 05.03.2010 - 10 W 7/10

    Streitwertbemessung: Klage auf Zustimmung zur Löschung einer Sicherungshypothek

    Zu Recht wird deshalb bei der Frage, ob sich der Streitwert einer Klage auf Bewilligung einer Löschung einer Tilgungshypothek nach der offenen Restschuld richtet, darauf abgestellt, ob der Fortbestand einer Forderung im genannten Umfang streitig ist (OLG Koblenz a.a.O., Juris RN 5; OLG Celle MDR 2000, 1456; MDR 2005, 1196, Juris RN 9; abweichend OLGR Frankfurt 2004, 348, das allein auf den Valutenstand abstellt).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2009 - 24 U 169/08

    Befugnis des Rechtsanwalts zur Aufrechnung mit Honoraransprüchen gegen den

    Da beide Grundpfandrechte unstreitig nicht mehr valutierten, waren lediglich 20% des Nennbetrages als Gegenstandswert anzusetzen, zumal weitergehende konkrete Nachteile für die Klägerin aus der Eintragung dieser Grundpfandrechte nicht vorgetragen sind (vgl. OLG Celle MDR 2000, 1456; MDR 2005, 1196; OLG Nürnberg MDR 2009, 217).
  • OLG Nürnberg, 27.11.2008 - 6 W 2061/08

    Streitwertbemessung: Klage auf Bewilligung der Löschung einer Grundschuld

    Nach der im Vordringen begriffenen Gegenmeinung ist der Streitwert in diesen Fällen nur auf 20 % des Nominalwerts festzusetzen, sofern der Kläger nicht konkrete weitere Nachteile vorträgt (OLG Hamburg MDR 1975, 846, OLG Köln MDR 1980, 1025, OLG Celle NJW-RR 2001, 712, MDR 2005, 1196, OLG Frankfurt OLGR 2008, 321, MünchKommZPO/Wöstmann, 3 Auflage, § 6 Rn 18, Schneider-Herget, Streitwertkommentar, 12. Auflage, Rn 3321 ff, Thomas/Putzo-Hußtege, ZPO, 29 Auflage, § 3 Rn 99, Zöller-Herget, ZPO, 27 Auflage, § 3 Rn 16 "Löschung").
  • OLG Frankfurt, 28.05.2008 - 1 W 35/08

    Streitwertfestsetzung: Klage auf Erteilung der Löschungsbewilligung für eine

    Der Senat hält dies mit der neueren Rechtsprechung (OLG Celle MDR 2000, 1456, 1457; OLG Frankfurt am Main, 13. ZS, OLGR 2004, 348; OLG Celle MDR 2005, 1196, 1197) in verfassungskonformer Auslegung des § 6 ZPO (vgl. BVerfG NJW-RR 2000, 946) jedenfalls in Fällen wie dem vorliegenden für nicht gerechtfertigt (Senat, Beschl. v. 21.12.2007 - 1 W 85/07 -, juris Rn. 4 und 5).
  • OLG München, 22.01.2016 - 19 W 142/16

    Streitwert bei Widerruf eines Darlehens

    Entsprechend hat die neuere obergerichtliche Rechtsprechung (OLG Celle, a. a. O.; OLG Frankfurt, a. a. O., OLG Celle MDR 2005, 1196, 1197, OLG Nürnberg, 6 W 2061/08) den Wert einer nicht mehr valutierten Grundschuld mit 20% des Nennwertes angesetzt.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 22.04.2005 - 8 W 62/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11359
OLG Hamburg, 22.04.2005 - 8 W 62/05 (https://dejure.org/2005,11359)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.04.2005 - 8 W 62/05 (https://dejure.org/2005,11359)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. April 2005 - 8 W 62/05 (https://dejure.org/2005,11359)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    RVG -VV Nr. 3100, Nr. 3101 Nr. 1
    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Schutzschrift; Höhe der Anwaltsgebühren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1196
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.02.2003 - I ZB 23/02

    Kosten der Schutzschrift I

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.04.2005 - 8 W 62/05
    Nach altem Recht stand aufgrund der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 13.02.2003, I ZB 23/02) fest, dass sich der Gebührenanspruch nach § 32 I BRAGO auf eine halbe Gebühr verminderte, wenn der Auftrag endete, bevor der Rechtsanwalt einen Schriftsatz mit Sachanträgen eingereicht oder eine andere in § 32 Abs. 1 BRAGO genannte Handlung vorgenommen hatte.
  • BGH, 13.03.2008 - I ZB 20/07

    Kosten der Schutzschrift III

    Eine Gebührenermäßigung nach Nr. 3101 RVG VV scheidet dann aus (OLG Nürnberg NJW-RR 2005, 941; OLG Düsseldorf AGS 2006, 489; OLG München AGS 2007, 557; Hartmann aaO 3101 VV Rdn. 13; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 17. Aufl., Anh. II Rdn. 127; Bischof in Kompaktkommentar RVG, 2. Aufl., Nr. 3101 VV Rdn. 27; a.A. OLG Hamburg MDR 2005, 1196; OLG Frankfurt OLG-Rep 2006, 793; N. Schneider in Gebauer/Schneider, RVG, 3. Aufl., § 11 Rdn. 79; Keller in Riedel/Sußbauer aaO VV Teil 3 Abschn. 1 Rdn. 26).
  • OLG Hamburg, 06.10.2006 - 8 W 166/06

    Anwaltsgebühren bei Einreichung einer Schutzschrift im einstweiligen

    Auch der angerufene Senat habe aus zutreffenden Gründen die Auffassung vertreten, dass sich der maßgebliche Gebührentatbestand aus Nr. 3101 VV RVG und nicht aus Nr. 3100 VV RVG bei einer Schutzschrift - in Fallkonstellationen wie der vorliegenden - ergäbe (Hans. OLG B. v. 22.04.2005, Az.: 8 W 62/05; abgedr. in MDR 2005, 1196).

    Der Senat hält nicht länger an seiner Rechtsprechung fest (zuletzt B. vom 22.04.2005 a.a.O.), wonach ein Rechtsanwalt für die eingereichte Schutzschrift- auch nach neuem Gebührenrecht- lediglich Anspruch auf Erstattung der Gebühr nach Nr. 3101 VV RVG hat, wenn sein Auftrag vorzeitig endet.

  • OLG Düsseldorf, 17.08.2006 - 10 W 55/06

    Zur Reduzierung einer gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO zu erstattenden

    Das OLG Hamburg hat in seinem Beschluss vom 22.04.2005 - 8 W 62/05 (MDR 2005, 1196) an die Rechtssprechung des Bundesgerichtshof zu § 32 BRAGO angeknüpft und darauf abgestellt, dass sich die Rechtslage insoweit nicht geändert habe.
  • OLG Düsseldorf, 25.01.2007 - 20 W 110/06

    Volle Gebühr nach RVG -VV Nr. 3100 für Schutzschrift nach Antragsrücknahme der

    Ob die erstattungsfähige Gebühr der Höhe nach mit einer vollen (1,3) Gebühr der Nr. 3100 Vergütungsverzeichnis anzusetzen ist oder ob sich die Gebühr gemäß Nr. 3101 Vergütungsverzeichnis auf 0, 8 einer Gebühr ermäßigt, wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte nicht einheitlich beantwortet (zum Beispiel einerseits OLG Nürnberg NJW-RR 2005, 941: Volle Gebühr nach Nr. 3100, andererseits etwa OLG Hamburg MDR 2005, 1196; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2006, 793: Ermäßigte Gebühr nach Nr. 3101).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 31.03.2005 - 8 W 44/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,18774
OLG Hamburg, 31.03.2005 - 8 W 44/05 (https://dejure.org/2005,18774)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31.03.2005 - 8 W 44/05 (https://dejure.org/2005,18774)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31. März 2005 - 8 W 44/05 (https://dejure.org/2005,18774)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,18774) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de

    RVG § 2 Abs. 2 S. 1; RVG -VV Anl. 1 Nr. 3100 § 13
    Vergütung des in Geschmacksmustersachen beigezogenen Patentanwalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1196
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Hamburg, 21.04.2022 - 416 HKO 2/15
    Die Vergütung des Patentanwalts bemisst sich - trotz fehlender Bezugnahme auf § 2 II RVG - in gleicher Weise wie die des eigentlichen Prozessbevollmächtigten, so Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 31.03.2005, AZ: 8 W 44/05.
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