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   OLG Düsseldorf, 20.07.2004 - I-3 Wx 193/04   

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https://dejure.org/2004,2084
OLG Düsseldorf, 20.07.2004 - I-3 Wx 193/04 (https://dejure.org/2004,2084)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.07.2004 - I-3 Wx 193/04 (https://dejure.org/2004,2084)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Juli 2004 - I-3 Wx 193/04 (https://dejure.org/2004,2084)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 119 Abs. 2; 1945; 1954; 1955
    Anfechtung einer Erbausschlagung wegen Irrtums überWerthaltigkeit des Nachlasses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschlagung eines scheinbar überschuldeten Nachlasses; Ausschlagung der Erbschaft ohne Rücksicht auf den Berufungsgrund und ungeachtet der Höhe; Anfechtung einer Ausschlagungserklärung; Irrtum über den Nachlasswert; Sich nachträglich erweisende Werthaltigkeit eines ...

  • Judicialis

    BGB § 1954; ; BGB § 1955; ; BGB § 1945; ; BGB § 119 Abs. 2

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Erbausschlagung - Anfechtung der Erklärung - Irrtum über Nachlasswert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung einer unbedingt erkkärten Ausschlagung der Erbschaft bei Irrtum über die Werthaltigkeit eines scheinbar überschuldeten Nachlass

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Erbe aus versehen ausgeschlagen?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Erbschaft ausgeschlagen Späte Reue hilft nichts mehr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 218
  • Rpfleger 2005, 28
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 12.03.1996 - 1 W 4/95

    Vorliegen einer erinnerungsfähigen oder beschwerdefähigen Verfügung bei einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2004 - 3 Wx 193/04
    Bei der Erklärung einer Erbausschlagung handele es sich um eine amtsempfangsbedürftige Willenserklärung, für deren Auslegung es auf den für die Nachlassbeteiligten erkennbaren Sinn der Erklärung ankomme [BayObLG FamRZ 2003, 121; KG Rpfleger 1996, 456].
  • BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01

    Ausschlagung der Erbschaft und Anfechtung der Ausschlagungserklärung bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2004 - 3 Wx 193/04
    Bei der Erklärung einer Erbausschlagung handele es sich um eine amtsempfangsbedürftige Willenserklärung, für deren Auslegung es auf den für die Nachlassbeteiligten erkennbaren Sinn der Erklärung ankomme [BayObLG FamRZ 2003, 121; KG Rpfleger 1996, 456].
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2008 - 3 Wx 123/08

    Keine Ausschlagungsanfechtung wegen irrtümlicher Annahme eines überschuldeten

    Ergibt die Auslegung der Ausschlagungserklärung, dass dem Erben die etwaige Höhe seines erbrechtlichen Erwerbs gleichgültig war, kann er nicht wegen irrtümlich angenommener Überschuldung anfechten (Senat ZEV 2005, 255; Staudinger-Otte a.a.O. Rdz. 17).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2011 - 3 Wx 21/11

    Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft wegen Irrtums über die Werthaltigkeit

    Ergibt die Auslegung der Ausschlagungserklärung, dass dem Erben die etwaige Höhe seines erbrechtlichen Erwerbs gleichgültig war, so kann er nicht wegen irrtümlich angenommener Überschuldung anfechten (Senat, a.a.O.; ZEV 2005, 255; Staudinger/Otte, § 1954 Rdnr. 17).
  • KG, 20.02.2018 - 6 W 1/18

    Anfechtung einer Erbausschlagungserklärung

    3 Diese Angabe in der Ausschlagungserklärung bedeutet nicht, dass dem Ausschlagenden die Höhe des Nachlasses bzw. die Höhe des auf ihn entfallenden Erbteils gleichgültig gewesen ist (vgl. zu einer solchen Fallgestaltung OLG Düsseldorf Beschluss vom 20.Juli 2004 I-3 Wx 193/04, MDR 2005, 218).

    wie hoch ihr Erbteil sein sollte" (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.7.2004, I-3 Wx 193/04).

  • LG Essen, 27.03.2008 - 7 T 73/07

    Anfechtung der Annahme einer Erbschaft wegen Irrtums über den Inhalt des

    Der Anfechtungsgrund des § 119 Abs. 2 BGB ist jedoch nur dann gegeben, wenn der Irrtum bzgl. der Überschuldung des Nachlasses auf unrichtigen Vorstellungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Nachlasses, also des Bestandes an Aktiva und Passiva, beruht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.07.2007, 3 Wx 193/04).
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