Weitere Entscheidung unten: KG, 10.08.2004

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 17.08.2004 - 5 W 517/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7673
OLG Koblenz, 17.08.2004 - 5 W 517/04 (https://dejure.org/2004,7673)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.08.2004 - 5 W 517/04 (https://dejure.org/2004,7673)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. August 2004 - 5 W 517/04 (https://dejure.org/2004,7673)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung eines Kostenbeschlusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 485 § 494a Abs. 2 S. 1 § 91a
    Kostenfolgen des Abschlusses eines außergerichtlichen Vergleichs im selbständigen Beweisverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • prewest.de PDF (Leitsatz)

    §§ 91a, 92, 98, 485, 494a ZPO
    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren nach außergerichtlichem Vergleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1728 (Ls.)
  • MDR 2005, 232
  • ZfBR 2005, 65 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Dresden, 11.02.1999 - 15 W 1610/98

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nach außergerichtlichem Vergleich

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.08.2004 - 5 W 517/04
    Indessen ist diese Vorschrift im vorliegenden Fall nicht anwendbar, weil der Antragstellerin das Risiko einer Klageerhebung im Anschluss an die mit den Antragsgegnern getroffene Einigung nicht aufgebürdet werden darf (OLG Dresden NJW-RR 1999, 1516).
  • OLG Düsseldorf, 10.01.2006 - 22 W 36/05

    Anordnung einer Frist zur Klageerhebung gemäß § 494a ZPO

    Darüber hinaus sprechen erhebliche Indizien dafür, dass die Parteien sich nach der Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens vergleichsweise auf eine Mängelbeseitigung geeinigt haben und auch deshalb eine Entscheidung gemäß § 494a ZPO nicht zu ergehen hat (vgl. OLG Koblenz, MDR 2005, 232; Musielak, ZPO, 4. Auflage, § 494a, Rdnr. 2).
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Rechtsprechung
   KG, 10.08.2004 - 12 U 121/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14986
KG, 10.08.2004 - 12 U 121/04 (https://dejure.org/2004,14986)
KG, Entscheidung vom 10.08.2004 - 12 U 121/04 (https://dejure.org/2004,14986)
KG, Entscheidung vom 10. August 2004 - 12 U 121/04 (https://dejure.org/2004,14986)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 232
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 2333/09

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilverfahren bei

    Damit beziehen sich die Gerichte auf eine von mehreren Obergerichten vertretene Auffassung (vgl. FG Münster, Urteil vom 19. Juni 1984 - VII 3175/83 EG -, NJW 1985, S. 1184; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Juni 1989 - 7 WF 78/89 -, FamRZ 1990, S. 75; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. November 1991 - 9 W 72/91 -, NJW-RR 1992, S. 700 ; OLG Naumburg, Beschluss vom 27. Februar 2002 - 11 W 82/01 -, [...]; KG, Beschluss vom 10. August 2004 - 12 U 121/04 -, MDR 2005, S. 232).
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2009 - 24 U 28/09

    Zeitpunkt der Entstehung der Bürgschaftsforderung bei der Besicherung von

    Lässt sich nicht zweifelsfrei feststellen, ob der Zustellungsadressat unter der Zustellanschrift tatsächlich wohnte, so kann eine Ersatzzustellung gleichwohl wirksam sein, wenn der Adressat hierfür den Anschein gesetzt hat und keine eindeutigen Angaben zu seinen tatsächlichen Wohnverhältnissen macht (vgl. KG MDR 2005, 232; OLG Karlsruhe NJW-RR 1992, 700).
  • VG Köln, 08.05.2008 - 20 K 350/07

    Wirksamkeit der Ersatzzustellung eines Gebührenbescheides an einen nur

    00 in Brühl hatte, muss er den Zugang des Bescheids unter dieser Adresse gegen sich gelten lassen, weil er den Anschein erweckt hat, er habe dort seinen Wohnsitz, vgl. insoweit zur Wirksamkeit einer Ersatzzustellung OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.05.2005 - 7 ME 35/05 -, NVwZ-RR 2005, 760 (760); KG Berlin, Beschluss vom 10.08.2004 - 12 U 121/04 -, MDR 2005, 232 (232); Stöber in: Zöller, Zivilprozessordnung, 26. Aufl. 2007, § 178, Rnr. 7 m. w. N.
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