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OLG Celle, 02.02.2005 - 4 U 237/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1004 Abs. 1 S. 1 BGB; § 1004 Abs. 2 BGB; § 910 Abs. 1 S. 2 BGB; § 910 Abs. 2 BGB; Art. 124 EGBGB; § 59 NachbarRG Nds.; § 32 NStrG
Anspruch auf Entfernung von auf einem Grundstück eingedrungenen Überwuchses; Vorliegen einer ständigen Übung für die Annahme einer gewohnheitsrechtlich begründeten Duldungspflicht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Entfernung von auf einem Grundstück eingedrungenen Überwuchses; Vorliegen einer ständigen Übung für die Annahme einer gewohnheitsrechtlich begründeten Duldungspflicht
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 910; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2
Beseitigung von Überwuchs - Gewohnheitsrecht - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Eigentumsbeeinträchtigung durch Überwuchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 17.09.2004 - 8 O 367/02
- OLG Celle, 02.02.2005 - 4 U 237/04
Papierfundstellen
- MDR 2005, 804
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- OLG Celle, 21.10.2004 - 4 U 78/04
Verpflichtung zur Entfernung von Zweigen und Ästen von Laubbäumen; Verhältnis von …
Auszug aus OLG Celle, 02.02.2005 - 4 U 237/04
Der Senat (Urteil vom 21. Oktober 2004 - 4 U 78/04) hat für Ansprüche auf Beseitigung von Überwuchs, der von Straßenbäumen ausgeht, erst kürzlich entschieden, dass die landesrechtliche Regelung des § 32 NStrG keine Duldungspflicht des betroffenen Grundstückseigentümers aus § 1004 Abs. 2 BGB gegenüber dem Anspruch auf Beseitigung überhängender Zweige aus §§ 1004, 910 BGB begründet. - BGH, 14.11.2003 - V ZR 102/03
Kiefern in Nachbars Garten
Auszug aus OLG Celle, 02.02.2005 - 4 U 237/04
Diese Vorschrift gilt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch für den Beseitigungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 (vgl. BGH NJW 2004, 1037, 1038). - BGH, 22.09.2000 - V ZR 443/99
Beseitigungsanspruch gegen Eigentümer des Nachbargrundstücks
Auszug aus OLG Celle, 02.02.2005 - 4 U 237/04
Dieses Rechtsinstitut dient vielmehr nur in Extremfällen als Korrektiv zur einzelfallgerechten Bewältigung atypischer nachbarlicher Interessenkonflikte (vgl. BGH NJW-RR 2001, 232, 233).
- OLG Köln, 17.05.1989 - 13 U 113/88
Auszug aus OLG Celle, 02.02.2005 - 4 U 237/04
Vor diesem Hintergrund hat die Beklagte auch nicht ansatzweise dargelegt, dass der Kläger durch den vorhandenen Überwuchs nicht oder nur in ganz unerheblichem Umfang (vgl. OLG Köln NJW-RR 1989, 1177) beeinträchtigt ist. - BGH, 19.06.1962 - I ZB 10/61
Drahtseilverbindung
Auszug aus OLG Celle, 02.02.2005 - 4 U 237/04
Das Landgericht hat nämlich schon nicht festgestellt, dass die von Überwuchs betroffenen Grundstückseigentümer und die Beklagte die festgestellte tatsächliche Übung in dem Bewusstsein praktiziert hätten, damit in Anwendung geltenden Rechts gehandelt zu haben, was Voraussetzung für die Annahme von Gewohnheitsrecht wäre (vgl. Staudinger-Coing, BGB, 13. Bearb. Einl. Rdnr 240; BGHZ 37, 219). - BGH, 12.12.2003 - V ZR 98/03
Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung eines nahe an der …
Auszug aus OLG Celle, 02.02.2005 - 4 U 237/04
Der bundesgesetzliche Beseitigungsanspruch besteht daher selbst dann fort, wenn Ansprüche auf Beseitigung und/oder Rückschnitt von Pflanzen auf dem Nachbargrundstück infolge der Verwirklichung des landesgesetzlichen Ausschlusstatbestands nicht mehr durchgesetzt werden können (vgl. BGH NJW 2004, 1035, 1037). - BGH, 26.04.1991 - V ZR 346/89
Anspruch des Grundstückseigentümers wegen des Eindringens von Baumwurzeln in …
Auszug aus OLG Celle, 02.02.2005 - 4 U 237/04
Bei der mit finanziellen Zumutbarkeitserwägungen begründeten Verweisung des Klägers auf das Recht zur Selbstbeseitigung gemäß § 910 Abs. 1 Satz 2 BGB verkennt die Beklagte überdies, dass der Berechtigte, der den Überwuchs selbst beseitigt, von dem, der gemäß § 1004 BGB zur Beseitigung des Überwuchses verpflichtet war, nach §§ 812, 818 BGB Ersatz der von diesem ersparten Aufwendungen verlangen kann (vgl. BGH JZ 1992, 310). - OLG Celle, 15.07.2004 - 4 U 55/04
Anspruch auf Löschung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit und …
Auszug aus OLG Celle, 02.02.2005 - 4 U 237/04
Das von der Beklagten zitierte Urteil des Senats vom 11. Juni 2004 (4 U 55/04) spricht im Gegenteil gerade für diese Auffassung, weil in jenem Fall gerade keine messbare Ertragseinbuße für die betroffenen landwirtschaftlich genutzten Flächen durch die in einer Tiefe von 1, 40 m noch vorhandenen Fundamentreste von Leitungsträgern vorgetragen worden war und weil nur ein völlig unbedeutender Teil des landwirtschaftlich genutzten Grundstücks betroffen war.
- LG Freiburg, 22.01.2015 - 3 S 143/14
Nachbarrecht in Baden- Württemberg: Verjährung des Anspruchs auf Beseitigung …
Denn allein die Tatsache, dass die Beklagte aufgrund der Untätigkeit der Kläger bzw. der Voreigentümerin davon ausging, das Selbsthilferecht werde nicht geltend gemacht, reicht nicht aus, solange zur bloßen Untätigkeit nicht weitere Umstände hinzutreten (OLG Hamm MDR 2005, 804;… OLG Köln NJW 1995, 3321, Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 242 Rn. 87 m.w.N.). - VG Braunschweig, 18.06.2014 - 6 A 242/13
Überhang von Pflanzen auf Straße ist keine Sondernutzung
Im Übrigen spricht auch die Tatsache, dass der durch einen Überwuchs geschaffene Zustand nicht statisch ist, sondern exponentiell voranschreitet, dagegen, ein Unterlassen der Inanspruchnahme eines Verantwortlichen als dauerhaften Verzicht auf ein Recht anzusehen (vgl. OLG Celle, U. v. 02.02.205 - 4 U 237/04 -, juris, Rn. 23).