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   OLG Schleswig, 04.11.2005 - 4 U 46/05   

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https://dejure.org/2005,4347
OLG Schleswig, 04.11.2005 - 4 U 46/05 (https://dejure.org/2005,4347)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.11.2005 - 4 U 46/05 (https://dejure.org/2005,4347)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. November 2005 - 4 U 46/05 (https://dejure.org/2005,4347)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • autokaufrecht.info

    Grobe Fahrlässigkeit (§ 442 I 2 BGB) beim Ankauf eines unfallgeschädigten Gebrauchtwagens durch einen Kfz-Händler

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Aufklärungspflicht eines Privatverkäufers gegenüber einer Kraftfahrzeugwerkstatt; Ankauf eines Fahrzeuges durch eine Kraftfahrzeugwerkstatt ohne eingehende Untersuchung auf noch vorhandene Mängel als grob fahrlässiges Handeln; Weitergehende ...

  • Judicialis

    BGB § 280; ; BGB § 437 Nr. 2; ; BGB § 437 Nr. 3; ; BGB § 440; ; BGB § 441 Abs. 4; ; BGB § 442

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grobe Fahrlässigkeit beim Autoankauf durch Kfz-Werkstatt - Aufklärungspflichten eines Privatverkäufers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Autokauf - Vorsicht bei Inzahlungnahmen!

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auto bei Inzahlungnahme untersuchen!

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Grobe Fahrlässigkeit einer Kfz-Werkstatt, die von einem Privatkäufer ein Unfallfahrzeug ankauft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 629
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.01.1975 - VIII ZR 101/73

    Haftung des Gebrauchtwagenverkäufers aufgrund uneingeschränkter

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.11.2005 - 4 U 46/05
    Zwar hat der Verkäufer den Käufer richtig und vollständig über Mängel aufzuklären, die ihm bekannt sind, die Offenbarungspflicht geht umso weiter, je unkundiger der Käufer ist (BGH NJW 1981, 928; 1975, 642).
  • BGH, 21.01.1981 - VIII ZR 10/80

    Untersuchungspflicht des Gebrauchtwagenverkäufers; Haftung für Unfallschäden

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.11.2005 - 4 U 46/05
    Zwar hat der Verkäufer den Käufer richtig und vollständig über Mängel aufzuklären, die ihm bekannt sind, die Offenbarungspflicht geht umso weiter, je unkundiger der Käufer ist (BGH NJW 1981, 928; 1975, 642).
  • OLG Saarbrücken, 06.07.2016 - 2 U 54/15

    Ankauf eines Gebrauchtwagens durch einen Kfz-Händler: Untersuchungsobliegenheit

    Der Händler kann sich daher regelmäßig darauf beschränken, das Fahrzeug einer - im Kfz-Handel bei der Hereinnahme eines Fahrzeugs zudem allgemein üblichen - Sichtprüfung zu unterziehen, die sich an den Angaben des Verkäufers zum Zustand des Fahrzeugs zu orientieren hat (vgl. OLG Schleswig, MDR 2006, 629).
  • OLG Koblenz, 16.04.2012 - 12 U 1396/10

    Tierhalterhaftung; Deliktsfähigkeit von Minderjährigen

    Auf fehlende Fachkenntnisse kann sich ein Schädiger nicht berufen, sofern diese nicht dem objektiven Sorgfaltsmaßstab entsprechen (OLG Schlewig MDR 2006, 629; BGH NJW 2003, 2022, 2024).
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