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   BGH, 07.02.2006 - VI ZR 20/05   

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https://dejure.org/2006,1175
BGH, 07.02.2006 - VI ZR 20/05 (https://dejure.org/2006,1175)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2006 - VI ZR 20/05 (https://dejure.org/2006,1175)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2006 - VI ZR 20/05 (https://dejure.org/2006,1175)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftung bei der Beteiligung an einem gemeinsamen gefährlichen Tun - Remplertanz

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftung bei der Beteiligung an einem gemeinsamen gefährlichen Tun; Parteierklärung im Rahmen einer persönlichen Anhörung als wirksames Geständnis; Beweislast bei Einräumung mitursächlichen Verhaltens durch die Beklagten; Vernehmung des Klägers als Partei im Fall der ...

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1 Ha; ; ZPO § 141; ; ZPO § 254; ; ZPO § 288

  • ra.de
  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Haftungsausschluß bei gemeinsamen gefährlichen Tun (Selbstgefährdung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 254 § 141 § 288
    Haftung der Beteiligten an einem "Rempeltanz"

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1 ; ZPO § 254 § 141 § 288
    Haftung der Beteiligten an einem "Rempeltanz"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Deliktsrecht - Haftung für Beteiligung an einem gemeinsamen gefährlichen Tun

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Haftung der Beteiligten bei einem gefährlichen Tun

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Haftung bei gefährlichem Tun (hier: Rempeltanz)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Rempeltanz" ist kein Kampfsport - Haftungsausschluss bei Körperverletzung - wegen "gemeinsamen gefährlichen Tuns"?

Besprechungen u.ä.

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Haftungsausschluß bei gemeinsamen gefährlichen Tun (Selbstgefährdung)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 672
  • MDR 2006, 990
  • NZV 2006, 412
  • VersR 2006, 663
 
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Wird zitiert von ... (48)

  • BGH, 27.09.2017 - XII ZR 48/17

    Zivilprozess: Tatrichterliche Überzeugungsbildung hinsichtlich der Wahrheit einer

    Der Tatrichter kann im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses den Behauptungen und Angaben (vgl. § 141 ZPO) einer Partei unter Umständen auch dann glauben, wenn diese ihre Richtigkeit sonst nicht - auch nicht mittels Parteivernehmung, weil es an der erforderlichen Anfangswahrscheinlichkeit fehlt - beweisen kann (im Anschluss an BGH Urteile vom 7. Februar 2006, VI ZR 20/05, NJW-RR 2006, 672; vom 25. März 1992, IV ZR 54/91, NJW-RR 1992, 920 und vom 24. April 1991, IV ZR 172/90, NJW-RR 1991, 983).

    Er kann dabei im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses den Behauptungen und Angaben (vgl. § 141 ZPO) einer Partei unter Umständen auch dann glauben, wenn diese ihre Richtigkeit sonst nicht - auch nicht mittels Parteivernehmung, weil es an der erforderlichen Anfangswahrscheinlichkeit fehlt - beweisen kann (BGH Urteile vom 7. Februar 2006 - VI ZR 20/05 - NJW-RR 2006, 672 Rn. 9; vom 25. März 1992 - IV ZR 54/91 - NJW-RR 1992, 920, 921 und vom 24. April 1991 - IV ZR 172/90 - NJW-RR 1991, 983, 984), und ihr im Einzelfall sogar den Vorzug vor den Bekundungen eines Zeugen oder des als Partei vernommenen Prozessgegners geben (BGH Beschluss vom 24. Juni 2003 - VI ZR 327/02 - NJW 2003, 2527, 2528; BGHZ 122, 115 = NJW 1993, 1638, 1640).

  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 894/07

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers

    Das Verbot widersprüchlichen Verhaltens als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben bildet eine allen Rechten, Rechtslagen und Rechtsnormen immanente Inhaltsbegrenzung (vgl. BVerfG 15. April 2004 - 1 BvR 622/98 - NJW 2004, 2149 für das Verfassungsrecht; BGH 1. April 2008 - 5 StR 357/07 - NStZ 2008, 475 für das Strafprozessrecht; 18. Oktober 2007 - I ZR 24/05 - MarkenR 2008, 203 für das Markenrecht; 25. September 2007 - KVR 25/06 - WM 2007, 2213 zum Kartellrecht; 7. Februar 2006 - VI ZR 20/05 - MDR 2006, 990 - zum Deliktsrecht "Rempeltanz").
  • BGH, 04.11.2008 - VI ZR 171/07

    Pflichten von Radfahrern und Fußgängern auf lediglich farblich getrennten Rad-

    Unter dem Gesichtspunkt der Mitverursachung gemäß § 254 BGB ist eine vollständige Überbürdung des Schadens auf einen der Beteiligten aber nur ausnahmsweise in Betracht zu ziehen (Senatsurteile vom 21. Februar 1995 - VI ZR 19/94 - VersR 1995, 583, 584 und vom 7. Februar 2006 - VI ZR 20/05 - VersR 2006, 663).

    Ob ein vollständiger Haftungsausschluss gerechtfertigt ist, kann jeweils nur nach einer umfassenden Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles entschieden werden (vgl. Senatsurteile vom 19. November 1991 - VI ZR 69/91 - VersR 1992, 371, 372 und vom 7. Februar 2006 - VI ZR 20/05 - aaO).

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