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   OLG Celle, 30.05.2007 - 3 U 260/06   

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https://dejure.org/2007,3573
OLG Celle, 30.05.2007 - 3 U 260/06 (https://dejure.org/2007,3573)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.05.2007 - 3 U 260/06 (https://dejure.org/2007,3573)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. Mai 2007 - 3 U 260/06 (https://dejure.org/2007,3573)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Steuerberatungsvertrag: Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Zustandekommens des Vertrages; Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten eines GmbH-Geschäftsführers

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 448 ZPO; § 35 GmbHG
    Voraussetzungen für einen konkludent abgeschlossenen Steuerberatungsvertrag; "Wohl und Wehe"-Rechtsprechung im Bezug eines Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter; Restriktive Anwendung der Grundsätze für Verträge mit Schutzwirkung Dritter bei Vermögensschäden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen konkludent abgeschlossenen Steuerberatungsvertrag; "Wohl und Wehe"-Rechtsprechung im Bezug eines Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter; Restriktive Anwendung der Grundsätze für Verträge mit Schutzwirkung Dritter bei Vermögensschäden

Kurzfassungen/Presse (2)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Steuerberaterhaftung zugunsten des GmbH-Geschäftsführers?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerberaterhaftung zugunsten des GmbH-Geschäftsführers?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1228
  • MDR 2007, 1228 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Schleswig, 02.09.2011 - 17 U 14/11

    Warnung eines GmbH-Geschäftsführers durch Steuerberater der GmbH bei

    Denn anders als etwa im Falle eines - angenommenen - Drittschutzes von Gesellschaftern in dem Fall, dass eine Kapitalgesellschaft einen Steuerberater gerade zur Vermeidung einer steuerlichen Belastung der Gesellschafter beauftragt hatte (BGH NJW 1983, 1053), dient das mit einer GmbH eingegangene Steuerberatungsmandat gewöhnlich der Wahrnehmung steuerlicher Belange der GmbH, nicht aber der Entlastung entweder des Geschäftsführers vom Risiko einer Inanspruchnahme aus Geschäftsführerhaftung gemäß § 43 GmbHG oder - gegenläufig - der Entlastung der GmbH vom Leistungsrisiko in der Person des Geschäftsführers bei dessen Inanspruchnahme (insoweit zu Recht ablehnend auch Gräfe, DStR 2010, 669, 671 sowie OLG Celle OLGR 2007, 670, 671 f).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2012 - 23 U 180/11

    Beratungspflichten des Steuerberaters einer GmbH im Hinblick auf die

    Im Interesse der Rechtssicherheit sind indes an die Annahme eines konkludenten Abschlusses eines Beratervertrages durch schlüssiges Verhalten strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 22.07.2004, IX ZR 132/03, WM 2004, 1825; BGH, Urteil vom 21.03.1991, IX ZR 186/90, NJW 1991, 2084; OLG Celle, Urteil vom 30.05.2007, 3 U 260/06, MDR 2007, 1228; Zugehör, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Auflage 2006, Rn 12 mwN).

    Ein Steuerberatervertrag zwischen der GmbH und dem Steuerberater hat danach nicht ohne weiteres zugleich auch eine Schutzwirkung zugunsten der Gesellschafter der GmbH (vgl. OLG Celle, Urteil vom 30.05.2007, 3 U 260/06, MDR 2007, 1228), sondern nur in besonders gelagerten Einzelfällen.

  • OLG Celle, 06.04.2011 - 3 U 190/10

    Haftung des Steuerberaters: Beratungs- und Hinweispflichten bei drohender

    Der Senat hat bereits entschieden, dass ein Steuerberatungsvertrag mit einer GmbH jedenfalls in der Regel keinen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten des GmbH-Geschäftsführers darstellt (Urteil vom 30. Mai 2007 - 3 U 260/06, OLGR 2007, 670 ff. = MDR 2007, 1228).
  • LG Aachen, 10.08.2011 - 8 O 551/10

    Geschäftsführer einer GmbH ist mangels Drittbezogenheit der Erstellung des

    Aus der Organstellung des Geschäftsführers allein kann nicht auf eine Gläubigernähe geschlossen werden (vgl. hierzu OLG Celle, Urteil vom 30.05.2007, 3 U 260/06; Gräfe, DStR 2010, 669).
  • LG Kiel, 02.03.2011 - 17 O 104/10

    Steuerberatungsvertrag mit einer GmbH: Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten des

    Denn ein Steuerberater hat gegenüber Dritten, anders als gegenüber seinem Mandanten, kaum eine Möglichkeit, seine Haftung rechtsgeschäftlich zu beschränken, und es entstehen Haftungsrisiken, ohne dass mit diesen Gebührenansprüche korrespondieren (vgl. OLG Celle, MDR 2007, 1228).
  • LG Bonn, 10.02.2010 - 15 O 314/08

    Schutzwirkungen eines Beratervertrags zwischen einer Kapitalgesellschaft und

    Ob unter Zugrundelegung der vorstehenden Voraussetzungen ein Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter im Einzelfall anzunehmen ist, bedarf einer sorgfältigen Prüfung, da andernfalls die vertragliche Haftung des Schuldners gegenüber Dritten über Gebühr ausgeweitet werden würde (OLG Celle, OLGR Celle 2007, 670; OLG Saarbrücken, OLGR Saarbrücken 2007, 709f.; Grüneberg in: Palandt, BGB, 69. Auflage, 2010, § 328, Rn. 16).
  • LG Köln, 29.03.2012 - 2 O 238/11

    Beihilfe eines Steuerberaters zur Insolvenzverschleppung bei bloßer Fortführung

    Vertragszweck ist es nicht, das Risiko der fehlenden Leistungsfähigkeit des Geschäftsführers abzusichern (vgl. Gräfe, DStR 2010, 669, 670; im Ergebnis auch OLG Celle, MDR 2007, 1228; a. A., aber nicht überzeugend: LG Wuppertal, NZI 2011, 877; Wagner/Zabel, NZI 2008, 660, 663).
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