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   BGH, 21.09.2006 - IX ZB 305/05   

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BGH, 21.09.2006 - IX ZB 305/05 (https://dejure.org/2006,837)
BGH, Entscheidung vom 21.09.2006 - IX ZB 305/05 (https://dejure.org/2006,837)
BGH, Entscheidung vom 21. September 2006 - IX ZB 305/05 (https://dejure.org/2006,837)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Änderung eines Beschlusses über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ; Vorrang des im Rahmen eines vom Insolvenzverwalter geführten Prozesses durch die Bewilligung von Prozesskostenhilfe entstandenen Erstattungsanspruchs der Staatskasse

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Keine Pflicht zur vorrangigen Abtragung verauslagter Prozesskosten (PKH)

  • zvi-online.de

    ZPO § 114 Satz 1, § 120 Abs. 4
    Keine Pflicht des Insolvenzverwalters zur vorrangigen Deckung der PKH mit dem Ertrag des erfolgreichen Prozesses

  • Anwaltsblatt

    § 114 ZPO, § 120 ZPO
    PKH-finanzierte Zahlungsklage

  • Judicialis

    ZPO § 114 Satz 1; ; ZPO § 120 Abs. 4

  • ra.de
  • RA Kotz

    Prozesskostenhilfe - nachträgliche Änderung - Anforderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 S. 1 § 120 Abs. 4
    Voraussetzungen der Änderung von Entscheidungen über Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Nachträgliche Änderung eines PKH-Beschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 628
  • ZIP 2006, 2055
  • MDR 2007, 366
  • NZI 2007, 14
  • WM 2006, 2309
  • AnwBl 2006, 858
  • Rpfleger 2007, 270
  • Rpfleger 2007, 32
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Dresden, 27.10.2003 - 12 U 1001/03

    Anspruch auf Werklohnforderungen; Ordnungsgemäße Abwicklung eines

    Auszug aus BGH, 21.09.2006 - IX ZB 305/05
    b) Entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts (ebenso z.B. OLG Koblenz MDR 2005, 107; OLG Dresden ZIP 2004, 187, 188; OLG Celle MDR 2001, 230, 231; Musielak/Fischer, ZPO 4. Aufl. § 120 Rn. 16; einschränkend OLG Zweibrücken MDR 1997, 885, 886; aA OLG Bamberg JurBüro 1993, 232, 233) verlangen weder § 120 Abs. 4 ZPO noch § 115 Abs. 2 ZPO, § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO oder eine andere Vorschrift der Zivilprozessordnung, dass ein Kläger den Ertrag eines erfolgreichen Prozesses vorrangig zur Tilgung der von der Staatskasse vorfinanzierten Prozesskosten einsetzt.
  • BGH, 19.12.2002 - III ZB 33/02

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde im

    Auszug aus BGH, 21.09.2006 - IX ZB 305/05
    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Rechtsbeschwerde beruht auf § 114 ZPO (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 19. Dezember 2002 - III ZB 33/02, WM 2003, 1826, 1827).
  • OLG Zweibrücken, 20.03.1997 - 7 W 14/97
    Auszug aus BGH, 21.09.2006 - IX ZB 305/05
    b) Entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts (ebenso z.B. OLG Koblenz MDR 2005, 107; OLG Dresden ZIP 2004, 187, 188; OLG Celle MDR 2001, 230, 231; Musielak/Fischer, ZPO 4. Aufl. § 120 Rn. 16; einschränkend OLG Zweibrücken MDR 1997, 885, 886; aA OLG Bamberg JurBüro 1993, 232, 233) verlangen weder § 120 Abs. 4 ZPO noch § 115 Abs. 2 ZPO, § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO oder eine andere Vorschrift der Zivilprozessordnung, dass ein Kläger den Ertrag eines erfolgreichen Prozesses vorrangig zur Tilgung der von der Staatskasse vorfinanzierten Prozesskosten einsetzt.
  • OLG Celle, 08.09.2000 - 16 W 33/00

    Prozeßkostenhilfe: Zumutbarer Einsatz des durch Prozeßgewinn erworbenen Vermögens

    Auszug aus BGH, 21.09.2006 - IX ZB 305/05
    b) Entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts (ebenso z.B. OLG Koblenz MDR 2005, 107; OLG Dresden ZIP 2004, 187, 188; OLG Celle MDR 2001, 230, 231; Musielak/Fischer, ZPO 4. Aufl. § 120 Rn. 16; einschränkend OLG Zweibrücken MDR 1997, 885, 886; aA OLG Bamberg JurBüro 1993, 232, 233) verlangen weder § 120 Abs. 4 ZPO noch § 115 Abs. 2 ZPO, § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO oder eine andere Vorschrift der Zivilprozessordnung, dass ein Kläger den Ertrag eines erfolgreichen Prozesses vorrangig zur Tilgung der von der Staatskasse vorfinanzierten Prozesskosten einsetzt.
  • OLG Bamberg, 16.11.1992 - 7 WF 182/92

    Nachforderungen nach § 120 Abs. 4 Zivilprozessordnung (ZPO); Errechnung des

    Auszug aus BGH, 21.09.2006 - IX ZB 305/05
    b) Entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts (ebenso z.B. OLG Koblenz MDR 2005, 107; OLG Dresden ZIP 2004, 187, 188; OLG Celle MDR 2001, 230, 231; Musielak/Fischer, ZPO 4. Aufl. § 120 Rn. 16; einschränkend OLG Zweibrücken MDR 1997, 885, 886; aA OLG Bamberg JurBüro 1993, 232, 233) verlangen weder § 120 Abs. 4 ZPO noch § 115 Abs. 2 ZPO, § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO oder eine andere Vorschrift der Zivilprozessordnung, dass ein Kläger den Ertrag eines erfolgreichen Prozesses vorrangig zur Tilgung der von der Staatskasse vorfinanzierten Prozesskosten einsetzt.
  • BGH, 08.01.1959 - II ZR 195/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.09.2006 - IX ZB 305/05
    Prozesskostenhilfe kann verweigert werden, wenn eine Partei in Kenntnis eines bevorstehenden Prozesses ihre Bedürftigkeit mutwillig herbeiführt (BGH, Urt. v. 8. Januar 1959 - II ZR 195/57, NJW 1959, 884, 885; Zöller/Philippi, ZPO 25. Aufl. § 115 Rn. 40, 72 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Koblenz, 29.06.2004 - 5 W 433/04

    Voraussetzungen der Geltendmachung von Gerichts- und Rechtsanwaltskosten, wenn

    Auszug aus BGH, 21.09.2006 - IX ZB 305/05
    b) Entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts (ebenso z.B. OLG Koblenz MDR 2005, 107; OLG Dresden ZIP 2004, 187, 188; OLG Celle MDR 2001, 230, 231; Musielak/Fischer, ZPO 4. Aufl. § 120 Rn. 16; einschränkend OLG Zweibrücken MDR 1997, 885, 886; aA OLG Bamberg JurBüro 1993, 232, 233) verlangen weder § 120 Abs. 4 ZPO noch § 115 Abs. 2 ZPO, § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO oder eine andere Vorschrift der Zivilprozessordnung, dass ein Kläger den Ertrag eines erfolgreichen Prozesses vorrangig zur Tilgung der von der Staatskasse vorfinanzierten Prozesskosten einsetzt.
  • BGH, 18.07.2007 - XII ZA 11/07

    Einsatz eines nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe erlangten Vermögens für die

    Der bedürftigen Partei ist es auch im Rahmen einer Änderung der Prozesskostenhilfebewilligung nach § 120 Abs. 4 ZPO zuzumuten, ein (durch den Zugewinnausgleich) erlangtes Vermögen für die Prozesskosten einzusetzen, selbst wenn sie damit ein angemessenes Hausgrundstück i.S. von § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII erworben hat (Fortführung von BGH Beschluss vom 21. September 2006 - IX ZB 305/05 - NJW-RR 2007, 628).

    Ebenso kann der Partei im Rahmen einer Änderungsentscheidung nach § 120 Abs. 4 ZPO Vermögen zugerechnet werden, das sie inzwischen erworben, aber in Kenntnis der Abänderungsmöglichkeit wieder ausgegeben hat, womit sie ihre zeitweilig entfallene Leistungsunfähigkeit böswillig wieder herbeigeführt hat (BGH Beschluss vom 21. September 2006 - IX ZB 305/05 - NJW-RR 2007, 628).

  • BGH, 20.06.2018 - XII ZB 636/17

    Möglichkeit der Anrechnung einer für nicht unbedingt notwendige Anschaffungen

    Geschieht dies gleichwohl, muss sich der Antragsteller nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die ausgegebene Summe als fiktives Vermögen anrechnen lassen und kann sich insoweit auch nicht mehr auf den Schonbetrag nach § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII berufen (vgl. bereits Senatsbeschlüsse vom 25. November 1998 - XII ZB 117/98 - FamRZ 1999, 644 und vom 30. September 2009 - XII ZB 135/07 - FamRZ 2009, 1994 Rn. 11; BGH Beschluss vom 21. September 2006 - IX ZB 305/05 - NJW-RR 2007, 628 Rn. 7).
  • OLG Celle, 24.05.2007 - 4 W 104/07

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung bereits bewilligter Prozesskostenhilfe; Wegfall der

    Die Ausführungen des Landgerichts, das bei seinem Beschluss eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. September 2005 (BGH, NJW-RR 2007, 628 = BGH, ZIP 2006, 2055 = BGH, ZInsO 2006, 1165) nicht berücksichtigt hat, war aufzuheben, weil es einen Grundsatz, nach dem der Ertrag eines erfolgreichen Prozesses vorrangig zur Deckung der von der Staatskasse verauslagten Prozesskosten einzusetzen ist (in diesem Sinne etwa OLG Celle, MDR 2001, 230; OLG Dresden, ZIP 2004, 187; OLG Koblenz, MDR 2005, 107), nicht gibt.

    Vielmehr setzt die Änderung eines Beschlusses über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe voraus, dass die früher bedürftige Partei aufgrund nachträglich eingetretener Umstände ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nach in der Lage ist, die Prozesskostenhilfe ganz, zum Teil oder in Raten aufzubringen (BGH, NJW-RR 2007, 628).

    Zwar kann eine Entscheidung nach § 120 Abs. 4 ZPO dann getroffen werden, wenn die Partei in Kenntnis der Änderungsmöglichkeit ihr zur Verfügung stehendes Vermögen mutwillig wieder ausgegeben hat, um eine zeitweilig entfallene Leistungsunfähigkeit böswillig selbst wiederherzustellen (s. BGH, NJW-RR 2007, 628).

  • BGH, 28.11.2007 - III ZB 50/07

    Mitteilung der ladungsfähigen Anschrift als Voraussetzung der Bewilligung von

    Auch die aus dem Prozess erlangten Vermögensvorteile sind bei einer Änderungsentscheidung nach § 120 Abs. 4 ZPO zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2006 - IX ZB 305/05 - NJW-RR 2007, 628; MünchKommZPO/Wachs, 2. Aufl., § 120 Rn. 18; Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 120 Rn. 24).
  • OLG Saarbrücken, 25.02.2014 - 4 W 9/14

    Prozesskostenhilfe: Aufhebung der Bewilligung wegen Verbesserung der

    Im Rahmen einer solchen Änderungsentscheidung kann der Partei Vermögen zugerechnet werden, das sie inzwischen erworben, aber in Kenntnis der Abänderungsmöglichkeit wieder ausgegeben hat, womit sie ihre zeitweilig entfallene Leistungsunfähigkeit böswillig selbst wieder herbeigeführt hat (BGH NJW-RR 2007, 628 Rn. 7).
  • OLG Saarbrücken, 25.01.2018 - 5 W 5/18

    Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit

    Die erfolgreiche Beschwerde ist im Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden gemäß § 127 Abs. 4 ZPO nicht erstattet (vgl. BGH, Beschl. V. 21.9.2006 - IX ZB 305/05 - MDR 2007, 366).
  • OLG Celle, 26.06.2007 - 7 W 51/07

    Notwendigkeit einer vorrangigen Einsetzung des Ertrages eines erfolgreich

    Eine nachträgliche Zahlungsanordnung durch den Rechtspfleger nach § 120 Abs. 4 ZPO kommt vielmehr nur in Betracht, wenn eine Gesamtprüfung ergibt, dass die Bedürftigkeit ganz oder teilweise entfallen ist (Anschluss an BGH NJW-RR 2007, 628 und OLG Celle, Beschl. v. 24.05.2007 - AZ.: 4 W 104/07).

    Vielmehr kommt eine Änderung des Prozesskostenhilfe bewilligenden Beschlusses nur dann in Betracht, wenn sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der bedürftigen Partei insgesamt dahin geändert haben, dass sie nunmehr in der Lage ist, die Prozesskosten ganz, zum Teil oder in Raten aufzubringen (BGH NJW-RR 2007, 628 = Rpfleger 2007, 32; OLG Celle, Beschluss v. 24.05.2007 - AZ.: 4 W 104/07 - zit. n. Juris).

  • OLG Saarbrücken, 18.03.2011 - 5 W 293/10

    Änderung der Prozesskostenhilfebewilligung: Erneute Leistungsunfähigkeit wegen

    Von diesem Ausnahmefall abgesehen, verlangen es die zivilprozessualen Vorschriften zur Prozesskostenhilfe entgegen der im angefochtenen Beschluss vertretenen Auffassung nicht, dass ein Kläger den Ertrag eines erfolgreichen Rechtsstreits automatisch vorrangig zur Tilgung der von der Staatskasse vorfinanzierten Prozesskosten einsetzt (BGH, Beschl. v. 21.9.2006 - IX ZB 305/05 - MDR 2007, 366).

    Die erfolgreiche Beschwerde ist im Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden gemäß § 127 Abs. 4 ZPO nicht erstattet (vgl. BGH, Beschl. v. 21.9.2006 - IX ZB 305/05 - MDR 2007, 366).

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2022 - 12 W 4/22

    Nachweis der Insolvenzreife einer Gesellschaft bei Verletzung der Pflicht zur

    Wenn sich eine Partei ihres Vermögens in Kenntnis eines Prozesses und der damit verbundenen Prozesskosten entäußert, verdient sie keine Prozesskostenhilfe (vgl. BGH, Beschl. v. 21.09.2006 - IX ZB 305/05, Rn. 7, juris; Urt. v. 08.01.1959 - II ZR 195/57, NJW 1959, 884, 885; KG Berlin, Beschl. v. 24.01.2014 - 8 W 4/14, Rn. 2, juris; OLG Hamm, Beschl. v. 23.08.1999 - 22 W 26/99, Rn. 4, juris; Zöller/Schultzky, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 115 Rn. 8).
  • OLG Dresden, 14.08.2023 - 18 WF 203/23

    Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen unterbliebener Mitteilung

    Es ist anerkannt, dass eine wesentliche Änderung der Einkommensverhältnisse im Sinne von § 120a Abs. 1 ZPO nur vorliegt, wenn ihretwegen eine Änderung der Bewilligungsentscheidung veranlasst ist (vgl. die Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts vom 31.08.2013, BT-Drs. 17/11472, S. 33 f., zu § 120 Abs. 4 Satz 1 ZPO a.F. BGH, Beschluss vom 21.09.2006 - IX ZB 305/05 - Rn. 6, juris, sowie zur Änderung der Vermögensverhältnisse OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.05.2020 - 13 WF 74/20 - Rn. 6, juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 29.10.2015 - 4 Ta 26/15

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung - wesentliche Verbesserung der

  • BGH, 08.11.2007 - IX ZB 203/03

    Zulässigkeit de Verkürzung der Wohlverhaltensperiode

  • OLG Schleswig, 09.11.2023 - 12 W 9/23

    Zumutbarkeit von Vermögensverwertung - hier: Grundstückseigentum - bei

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2022 - 3 WF 166/21

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung von Verfahrenskostenhilfe; Fehlende

  • OLG Braunschweig, 03.01.2017 - 1 WF 279/16

    Anordnung der Zahlung der Verfahrenskosten aufgrund einer Ausgleichszahlung im

  • OLG Saarbrücken, 20.01.2010 - 9 WF 5/10

    Prozesskostenhilfe: Abänderung einer Bewilligungsentscheidung wegen durch

  • OLG Saarbrücken, 25.02.2010 - 9 WF 23/10

    Prozesskostenhilfe: Lebensversicherungen als einzusetzendes Vermögen

  • OVG Niedersachsen, 14.02.2020 - 10 PA 166/19

    Prozesskostenhilfe; Prozesskostenhilfebeschwerde

  • OLG Koblenz, 18.03.2015 - 13 WF 199/15

    Abänderung des Verfahrenskostenhilfebewilligung: Nachträglicher Vermögenszuwachs

  • LAG München, 07.06.2016 - 4 Ta 11/16

    Prozesskostenhilfe, nachträgliche Aufhebung

  • OLG Oldenburg, 18.07.2011 - 1 W 40/11

    Voraussetzungen für eine nachträgliche Änderung des Prozesskostenhilfebeschlusses

  • OLG Schleswig, 21.07.2021 - 5 W 12/21

    Prozesskostenhilfe für die Rechtsverteidigung des Erben gegen die gerichtliche

  • LG Wuppertal, 18.10.2016 - 2 O 193/16

    Zurückweisung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

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