Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 24.10.2006 - 4 U 229/06 - 69 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Besitzschutzanspruch: Einwendungen des Besitzentziehers; Einwand der unzulässigen Rechtsausübung; Anspruchsausschluss bei mehrfacher wechselseitiger verbotener Eigenmacht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für den Anspruch auf Herausgabe eines PKW; Anforderungen an das Vorliegen eines mittelbaren Besitzes; Voraussetzungen für das Vorliegen einer verbotenen Eigenmacht; Anforderungen an das Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses bei einer zivilgerichtlichen ...
- Judicialis
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 10.03.2006 - 3 O 378/05
- OLG Saarbrücken, 24.10.2006 - 4 U 229/06 - 69
Papierfundstellen
- MDR 2007, 510
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.02.1979 - V ZR 133/76
Revision gegen die Verurteilung zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.10.2006 - 4 U 229/06
Der Sinn des Besitzschutzes macht daher eine Beschränkung der Einwendungen des Störers erforderlich (…MünchKomm-Joost, § 863 Rn. 1 mit Verweis auf BGHZ 73, 358; BGH NJW 1979, 1359).
- OLG Frankfurt, 10.05.2019 - 2 U 39/19
Verbotene Eigenmacht des Geschäftsführers gegenüber GbR durch eigenmächtige …
Er ist demzufolge erkennbar nicht bereit, an der für die Durchsetzung des Herausgabeanspruchs der Gesellschaft erforderlichen Erlangung der tatsächlichen Gewalt für diese (§ 854 Abs. 1 BGB) mitzuwirken (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf, NZM 2002, 192; auch OLG Saarbrücken, MDR 2007, 510 f.;… Palandt/Herrler, a.a.O., § 866, Rdnr. 4). - AG Köln, 09.04.2015 - 129 C 65/15
Wiedereinräumung des durch verbotene Eigenmacht entzogenen Besitzes i.R.d. …
Der Einwendungsausschluss gilt grundsätzlich auch für die Berufung auf unzulässige Rechtsausübung (OLG Saarbrücken MDR 2007, 510). - LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - 24 Sa 979/16
Zulässigkeit von Streikmaßnahmen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft …
Angesichts der überragenden Bedeutung, die dem Grundsatz von Treu und Glauben in der gesamten Rechtsordnung zukommt, ist die Berücksichtigung von § 242 BGB insbesondere möglich, wenn es sich um Gesichtspunkte handelt, die außerhalb der gesetzlichen Wertung des § 863 BGB bestehen, also nichts mit den jeweiligen Berechtigungen von Besitzer und Besitzstörer zu tun haben (…MüKo-BGB/Joost Rn. 7 aaO.; OLG Saarbrücken 24.10.2006 - 4 U 229/06 - MDR 2007, 510 ). - OLG Naumburg, 13.11.2014 - 12 W 35/14
Kostenentscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren: Klageveranlassung bei …