Weitere Entscheidungen unten: OLG München, 28.03.2007 | BGH, 02.03.2007

Rechtsprechung
   BGH, 21.02.2007 - XII ZR 249/04   

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https://dejure.org/2007,2463
BGH, 21.02.2007 - XII ZR 249/04 (https://dejure.org/2007,2463)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2007 - XII ZR 249/04 (https://dejure.org/2007,2463)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2007 - XII ZR 249/04 (https://dejure.org/2007,2463)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen der Zuordnung eines Grundstücks zu einem am Zuordnungsverfahren nach dem Vermögenszuordnungsgesetz (VZOG) Beteiligten; Zulässigkeit des Entgegenhaltens der Zuordnung von Eigentum zwischen Trägern öffentlicher Gewalt im Rahmen des Zuordnungsverfahrens Dritten ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zuordnungsverfahren; Mietvertrag; Aufwendungsersatzanspruch; Drittbeteiligter

  • Judicialis

    VZOG § 2 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VZOG § 2 Abs. 3
    Rechtstellung des Mieters eines im Zuordnungsverfahren zugeordneten Grundstücks

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermögensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 957
  • MDR 2007, 827
  • ZMR 2007, 437
  • NJ 2007, 380
  • WM 2007, 1429
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.01.1998 - V ZR 263/96

    Verhältnis der Eigentumszuordnung nach dem Einigungsvertrag und dem PartG-DDR;

    Auszug aus BGH, 21.02.2007 - XII ZR 249/04
    Hierbei habe der Senat Bezug genommen auf das Urteil des V. Zivilsenats vom 9. Januar 1998 (- V ZR 263/96 - WM 1998, 987), das in einem Räumungsprozess zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der BvS gegen die hiesige Klägerin und deren Geschäftsführer ergangen sei.

    Auch die Rechtskraft des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 9. Januar 1998 - V ZR 263/96 - WM 1998, 97 hindere das Berufungsgericht nicht, den Eigentumserwerb der Bundesrepublik Deutschland nach dem Vermögenszuordnungsgesetz anzunehmen.

    Denn der Senat ist in seinem Urteil vom 14. April 1999 unter Bezugnahme auf das Urteil des V. Zivilsenats vom 9. Januar 1998 ­ V ZR 263/96 ­ WM 1998, 987 f. lediglich davon ausgegangen, dass die Rechtsvorgängerin der Beklagten, die BGHG, am 1. Juli 1990 (rückwirkend) Eigentümerin des Grundstücks geworden ist und die Beklagte bei Ausspruch der Kündigung im Dezember 1993 Eigentümerin des Grundstücks war.

    Zu diesem Ergebnis sei auch der V. Senat in seinem Urteil vom 9. Januar 1998 ­ V ZR 263/96 ­ WM 1998, 987, 989 gekommen.

  • BGH, 14.04.1999 - XII ZR 60/97

    Mietvertrag über im Volkseigentum stehende Räume in der Wendezeit

    Auszug aus BGH, 21.02.2007 - XII ZR 249/04
    Diese Entscheidung hat der Senat mit Urteil vom 14. April 1999 - XII ZR 60/97 - NJW 1999, 2517 insoweit aufgehoben und an das Berufungsgericht zurückverwiesen, als die Berufung der Klägerin zurückgewiesen und ihr erweiterter Klageantrag abgewiesen worden war.

    Denn der XII. Zivilsenat habe sich im Revisionsurteil vom 14. April 1999 - XII ZR 60/97 - NJW 1999, 2517 nicht zum Eigentumserwerb der Bundesrepublik Deutschland nach dem Vermögenszuordnungsgesetz geäußert.

  • BGH, 14.07.1995 - V ZR 39/94

    Grundbuchberichtigung und Vermögenszuordnungsverfahren

    Auszug aus BGH, 21.02.2007 - XII ZR 249/04
    Dieses bezweckt nämlich eine endgültige und abschließende Klärung der materiell-rechtlichen Zuordnungslage zwischen den Beteiligten (BGH Urteil vom 14. Juli 1995 ­ V ZR 39/94 ­ ViZ 1995, 592, 593 f.; Schmidt-Räntsch/Hiestand Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR § 2 VZOG Rdn. 37; Wilhelms VIZ 1994, 465, 466; BT-Drucks. 12/103 S. 57).
  • BGH, 15.07.1997 - KVR 21/96

    "Stadtwerke Garbsen"; Begriff des Zusammenschlusses bei Erwerb einer

    Auszug aus BGH, 21.02.2007 - XII ZR 249/04
    Auch die Rechtskraft des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 9. Januar 1998 - V ZR 263/96 - WM 1998, 97 hindere das Berufungsgericht nicht, den Eigentumserwerb der Bundesrepublik Deutschland nach dem Vermögenszuordnungsgesetz anzunehmen.
  • BGH, 09.10.1996 - VIII ZR 266/95

    Recht der Neuen Länder; Keine Herleitung des Eintritts des Übernehmers eines

    Auszug aus BGH, 21.02.2007 - XII ZR 249/04
    Dies ist aber auch dann der Fall, wenn durch einen bestandskräftigen Zuordnungsbescheid das Eigentum an einem Grundstück festgestellt oder übertragen wird (vgl. BGHZ 133, 363, 367 f.; Senatsurteil vom 17. Mai 1995 ­ XII ZR 235/93 ­ WM 1995, 1679, 1680 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.01.2004 - 1 BvR 31/01

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 21.02.2007 - XII ZR 249/04
    Dieses Urteil hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 7. Januar 2004 - 1 BvR 31/01 - WM 2004, 381 aufgehoben, weil das Kammergericht durch die Nichtzulassung der Revision das grundrechtsgleiche Recht der Klägerin auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) verletzt habe.
  • BGH, 06.04.2005 - XII ZR 132/03

    Formularmäßige Vereinbarung einer salvatorischen Erhaltungsklausel bei

    Auszug aus BGH, 21.02.2007 - XII ZR 249/04
    Vielmehr hat es aus der salvatorischen Erhaltungsklausel in Nr. XIV. 1. des Mietvertrages zutreffend geschlossen, dass hier entgegen der Regelung des § 68 Abs. 2 ZGB-DDR, der in etwa dem § 139 BGB entspricht, eine Vermutung für die Wirksamkeit der von der Vereinbarung des Vorkaufsrechts nicht betroffenen mietvertraglichen Regelungen besteht, die die Beklagte nicht widerlegt hat (vgl. Senatsurteil vom 6. April 2005 - XII ZR 132/03 - NJW 2005, 2225, 2226).
  • BGH, 17.05.1995 - XII ZR 235/93

    Umfang der Verfügungsbefugnisse der kommunalen Gebietskörperschaften über

    Auszug aus BGH, 21.02.2007 - XII ZR 249/04
    Dies ist aber auch dann der Fall, wenn durch einen bestandskräftigen Zuordnungsbescheid das Eigentum an einem Grundstück festgestellt oder übertragen wird (vgl. BGHZ 133, 363, 367 f.; Senatsurteil vom 17. Mai 1995 ­ XII ZR 235/93 ­ WM 1995, 1679, 1680 m.w.N.).
  • BGH, 23.02.2001 - V ZR 463/99

    Übergang von Grund und Boden in das Eigentum der nutzenden Kapitalgesellschaft

    Auszug aus BGH, 21.02.2007 - XII ZR 249/04
    Zwar hat der Bundesgerichtshof, worauf die Klägerin verweist, bereits entschieden, dass ein Zuordnungsbescheid mangels Beteiligung eines Dritten am Zuordnungsverfahren für diesen nicht bindend ist (BGH Urteil vom 23. Februar 2001 ­ V ZR 463/99 ­ WM 2001, 1002, 1004).
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Rechtsprechung
   OLG München, 28.03.2007 - 34 Wx 119/06   

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https://dejure.org/2007,3363
OLG München, 28.03.2007 - 34 Wx 119/06 (https://dejure.org/2007,3363)
OLG München, Entscheidung vom 28.03.2007 - 34 Wx 119/06 (https://dejure.org/2007,3363)
OLG München, Entscheidung vom 28. März 2007 - 34 Wx 119/06 (https://dejure.org/2007,3363)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anlage eines Dachgartens ist eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums - kein Sondernutzungsrecht

  • Judicialis

    WEG § 22 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    WEG § 22 Abs. 1
    Dachgarten als bauliche Veränderung

  • ibr-online

    Dachgarten als bauliche Veränderung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Dachgarten - Bauliche Veränderung?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an das Anlegen eines Dachgartens als bauliche Veränderung eines Gemeinschaftseigentums; Gegenstand des Sondereigentums gegenüber dem Gemeinschaftseigentum; Voraussetzungen eines Sondernutzungsrechts

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Jahrelange Nutzung der Dachfläche als Terrasse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Anlegen eines Dachgartens ist zustimmungspflichtig

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie wird ein Sondernutzungsrecht begründet? (IMR 2007, 224)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 827
  • BauR 2007, 1288
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78

    Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums

    Auszug aus OLG München, 28.03.2007 - 34 Wx 119/06
    e) Der baulichen Veränderung hätten alle Miteigentümer zustimmen müssen, damit sie zulässig gewesen wäre, denn es werden alle übrigen Wohnungseigentümer über das nach § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt (vgl. BGHZ 73, 196/202).

    Deren Zustimmung wäre daher erforderlich (vgl. BGHZ 73, 196/202), liegt aber nicht vor.

  • OLG München, 22.02.2006 - 34 Wx 133/05

    Gestattung des Zutritts zur Eigentumswohnung bei notwendigen Prüfungen zur

    Auszug aus OLG München, 28.03.2007 - 34 Wx 119/06
    Auch wenn eine im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Fläche nur über ein Sondereigentum erreicht werden kann, besteht im Zweifel kein Sondernutzungsrecht des betreffenden Sondereigentümers an dieser Fläche (vgl. Senat v. 22.2.2006, 34 Wx 133/05 = NJW-RR 2006, 1022).
  • OLG München, 17.11.2005 - 32 Wx 77/05

    Kostenfestsetzung: Wer trägt Sonderhonorar des Verwalters?

    Auszug aus OLG München, 28.03.2007 - 34 Wx 119/06
    Dies entspricht der Auffassung des 32. Senats des Oberlandesgerichts München, der die Eigentümergemeinschaft für Abwehransprüche, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen, als beteiligungsfähig ansieht (Beschluss vom 17.11.2005, 32 Wx 77/05 = ZWE 2006, 135), so dass die Eigentümergemeinschaft selbst den Beseitigungsanspruch geltend machen kann und durch ihr dazu ermächtigtes Organ, den Verwalter, auch gerichtlich durchsetzen kann.
  • OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 83/05

    Beseitigungsanspruch bei Anbringung äußerlich sichtbarer Parabolantenne in

    Auszug aus OLG München, 28.03.2007 - 34 Wx 119/06
    Jedenfalls in einem Fall wie dem vorliegenden ergibt sich auch nach der Rechtsprechung dieses Senats die Berechtigung der Antragstellerin, nämlich, dass die Eigentümer mit ihrem Beschluss vom 12.5.2005 in Verbindung mit der sich aus dem Protokoll der Eigentümerversammlung vom 7.4.2006 ergebenden Besprechung die Gemeinschaft mit der Durchsetzung der dafür notwendigen Voraussetzungen beauftragt haben (vgl. Senat vom 12.12.2005, 34 Wx 83/05 = ZMR 2006, 304 m. Anm. Demharter).
  • OLG München, 26.04.2012 - 34 Wx 558/11

    Wohnungsgrundbuchsache: Erledigung der Hauptsache im Beschwerdeverfahren gegen

    9 3. Der maßgebliche Zweite Nachtrag betraf Änderungen im Bereich von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum, nämlich - soweit hier von Interesse - eine Veränderung der im Gemeinschafteigentum (§ 5 Abs. 2 WEG; siehe BGH NJW-RR 2001, 800) stehenden Dachhaut zugunsten von "ausgeschnittenen" Terrassen bzw. die teilweise Schließung von Terrassenflächen im Bereich der Wohnung Nr. 17. Die neugebildeten Terrassen sind sondereigentumsfähig (OLG Frankfurt Rpfleger 1975, 178; Bärmann/Armbrüster WEG 11. Aufl. § 5 Rn. 63; OLG München MDR 2007, 827; Schneider in Riecke/Schmid WEG 3. Aufl. § 5 Rn. 41; unklar Jennißen/Grziwotz WEG 2. Aufl. § 5 Rn. 72; a. A. OLG Köln OLGZ 1982, 413; Weitnauer/Briesemeister WEG 9. Aufl. § 5 Rn. 10).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.03.2007 - V ZR 61/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2256
BGH, 02.03.2007 - V ZR 61/06 (https://dejure.org/2007,2256)
BGH, Entscheidung vom 02.03.2007 - V ZR 61/06 (https://dejure.org/2007,2256)
BGH, Entscheidung vom 02. März 2007 - V ZR 61/06 (https://dejure.org/2007,2256)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    VermG § 7 Abs. 7 Satz 2; ErbbauVO §§ 27, 28
    Herausgabe der gezogenen Mieten bei Restitution eines Erbbaurechtes auch bei Erlöschen des Erbbaurechtes vor der Restitution

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Herausgabeverlangen des aufgrund der Rückübertragung eines Erbbaurechts Berechtigten gegenüber dem Verfügungsberechtigten hinsichtlich der gezogenen Nutzungen aus einer Vermietung des Bauwerks; Folge des Zeitablaufs für die Bestellung des Erbbaurechts während des ...

  • grundeigentum-verlag.de

    Erbbauberechtigter; Erbbaurechtsinvestition; Nutzungsherausgabe

  • Judicialis

    VermG § 7 Abs. 7 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    VermG § 7 Abs. 7 S. 2
    Rechtsfolgen der Restitution eines Erbbaurechts; Herausgabe von Nutzungen aus Vermietung des Bauwerks

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Vermögensrecht - Herausgabe der durch Vermietung gezogenen Nutzungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 827
  • NJ 2007, 379
  • Rpfleger 2007, 386
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.06.1999 - V ZR 259/98

    Anspruch des Restitutionsberechtigten auf Auskehrung erzielter Mindestmiet- oder

    Auszug aus BGH, 02.03.2007 - V ZR 61/06
    Das folgt aus dem Sinn und Zweck des § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG, den Berechtigten hinsichtlich der Nutzungen so zu stellen, wie er bei zügiger Abwicklung des Restitutionsverfahrens stünde (vgl. Senat, BGHZ 142, 111, 115).

    a) Die Revision weist allerdings zutreffend darauf hin, dass der Anspruch aus § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG die Rückübertragung des Vermögenswerts, dessen Nutzungen der Verfügungsberechtigte herausgeben soll, auf den Berechtigten voraussetzt (vgl. § 7 Abs. 7 Satz 3 VermG sowie Senat, BGHZ 142, 111, 113; Urt. v. 25. Februar 2005, V ZR 105/04, ZOV 2005, 88).

    Das bedeutet eine in sich geschlossene, mit der Grundregel von § 7 Abs. 7 Satz 1 VermG in Einklang stehende Regelung (Senat, BGHZ 142, 111, 114).

    Das folgt daraus, dass § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG die Wirkungen der Restitution teilweise vorwegnimmt und den Berechtigten in Bezug auf die anfallenden Entgelte aus Miet-, Pacht- und sonstigen Nutzungsverhältnissen so stellt, als sei es bereits am 1. Juli 1994 zu einer Rückübertragung des Vermögenswerts gekommen (vgl. Senat, BGHZ 142, 111, 115).

  • BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 2349/96

    DDR-Erbbaurecht

    Auszug aus BGH, 02.03.2007 - V ZR 61/06
    Denn das Erbbaurecht zeichnet sich durch einen eigentumsähnlichen Charakter aus und wird deshalb weitgehend wie Grundeigentum behandelt (vgl. BVerfGE 99, 129, 140 f.; Senat, BGHZ 62, 179, 180 f.).

    Eine unterschiedliche Behandlung der von dem Verfügungsberechtigten nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG herauszugebenden Nutzungen, je nachdem, ob dem Berechtigten das Eigentum oder ein Erbbaurecht an dem Grundstück zurückübertragen worden ist, käme deshalb im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG nur in Betracht, wenn hierfür ein sachlicher, die Differenzierung rechtfertigender Grund bestünde (vgl. BVerfGE 99, 129, 141).

  • BGH, 25.02.2005 - V ZR 105/04

    Rechtsfolgen der Rückübertragung eines Grundstücks auf einen berechtigten

    Auszug aus BGH, 02.03.2007 - V ZR 61/06
    Zugleich sollte ein Beitrag zur zügigen Rückübereignung der zu restituierenden Immobilien geleistet werden, indem finanzielle und betriebliche Interessen der Verfügungsberechtigten an der Aufrechterhaltung der Verwaltung und damit an einer Verzögerung der Restitutionsverfahren entfielen (vgl. Senat, BGHZ 141, 232, 235; Urt. v. 25. Februar 2005, V ZR 105/04, ZOV 2005, 88; Urt. v. 10. Oktober 2003, V ZR 39/02, WM 2004, 889, 890; BGH, Urt. v. 19. März 1998, III ZR 145/97, WM 1998, 1348, 1349).

    a) Die Revision weist allerdings zutreffend darauf hin, dass der Anspruch aus § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG die Rückübertragung des Vermögenswerts, dessen Nutzungen der Verfügungsberechtigte herausgeben soll, auf den Berechtigten voraussetzt (vgl. § 7 Abs. 7 Satz 3 VermG sowie Senat, BGHZ 142, 111, 113; Urt. v. 25. Februar 2005, V ZR 105/04, ZOV 2005, 88).

  • BGH, 28.10.2005 - V ZR 70/05

    Ansprüche des Berechtigten bei Übertragung eines Grundstücks auf einen Dritten

    Auszug aus BGH, 02.03.2007 - V ZR 61/06
    Da der Anspruch des Berechtigten auf Rückübertragung in diesem Fall erlischt, kann der Berechtigte auch nicht die Herausgabe der von dem Verfügungsberechtigten gezogenen Nutzungen verlangen (vgl. Senat, Urt. v. 28. Oktober 2005, V ZR 70/05, NJW-RR 2006, 160, 161).
  • BGH, 23.04.1999 - V ZR 142/98

    Zur beschränkten Revisionszulassung bei eventueller Klagehäufung

    Auszug aus BGH, 02.03.2007 - V ZR 61/06
    Zugleich sollte ein Beitrag zur zügigen Rückübereignung der zu restituierenden Immobilien geleistet werden, indem finanzielle und betriebliche Interessen der Verfügungsberechtigten an der Aufrechterhaltung der Verwaltung und damit an einer Verzögerung der Restitutionsverfahren entfielen (vgl. Senat, BGHZ 141, 232, 235; Urt. v. 25. Februar 2005, V ZR 105/04, ZOV 2005, 88; Urt. v. 10. Oktober 2003, V ZR 39/02, WM 2004, 889, 890; BGH, Urt. v. 19. März 1998, III ZR 145/97, WM 1998, 1348, 1349).
  • BGH, 10.10.2003 - V ZR 39/02

    Umfang des Anspruchs auf Herausgabe des Mietzinses

    Auszug aus BGH, 02.03.2007 - V ZR 61/06
    Zugleich sollte ein Beitrag zur zügigen Rückübereignung der zu restituierenden Immobilien geleistet werden, indem finanzielle und betriebliche Interessen der Verfügungsberechtigten an der Aufrechterhaltung der Verwaltung und damit an einer Verzögerung der Restitutionsverfahren entfielen (vgl. Senat, BGHZ 141, 232, 235; Urt. v. 25. Februar 2005, V ZR 105/04, ZOV 2005, 88; Urt. v. 10. Oktober 2003, V ZR 39/02, WM 2004, 889, 890; BGH, Urt. v. 19. März 1998, III ZR 145/97, WM 1998, 1348, 1349).
  • BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 45.98

    Unternehmensrestitution; Unternehmensreste; Erbbaurecht; Laufzeit; Erlöschen;

    Auszug aus BGH, 02.03.2007 - V ZR 61/06
    Der Entschädigungsanspruch nach § 27 ErbbauVO und das dazugehörige dingliche Recht nach § 28 ErbbauVO gehören zum originären Inhalt des Erbbaurechts und sind daher von dem Anspruch auf Restitution dieses Rechts von vornherein umfasst (vgl. BVerwG VIZ 2000, 405, 407).
  • BGH, 22.02.1974 - V ZR 67/72

    Nichtigkeit eines Vertrages wegen Wuchers - Voraussetzungen für das Vorliegen

    Auszug aus BGH, 02.03.2007 - V ZR 61/06
    Denn das Erbbaurecht zeichnet sich durch einen eigentumsähnlichen Charakter aus und wird deshalb weitgehend wie Grundeigentum behandelt (vgl. BVerfGE 99, 129, 140 f.; Senat, BGHZ 62, 179, 180 f.).
  • BGH, 19.03.1998 - III ZR 145/97

    Anspruch des Berechtigten auf Herausgabe gezogener Nutzungen

    Auszug aus BGH, 02.03.2007 - V ZR 61/06
    Zugleich sollte ein Beitrag zur zügigen Rückübereignung der zu restituierenden Immobilien geleistet werden, indem finanzielle und betriebliche Interessen der Verfügungsberechtigten an der Aufrechterhaltung der Verwaltung und damit an einer Verzögerung der Restitutionsverfahren entfielen (vgl. Senat, BGHZ 141, 232, 235; Urt. v. 25. Februar 2005, V ZR 105/04, ZOV 2005, 88; Urt. v. 10. Oktober 2003, V ZR 39/02, WM 2004, 889, 890; BGH, Urt. v. 19. März 1998, III ZR 145/97, WM 1998, 1348, 1349).
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus BGH, 02.03.2007 - V ZR 61/06
    Hierzu zählt auch das Erbbaurecht (vgl. BVerfGE 79, 174, 191).
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