Rechtsprechung
OLG Schleswig, 30.01.2007 - 6 U 55/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 276 Abs 1 S 1 ZPO, § 345 ZPO, § 513 Abs 2 ZPO, § 514 Abs 2 S 1 ZPO, § 700 Abs 4 S 2 ZPO
Beachtliche Rügen bei Berufung gegen zweites Versäumnisurteil - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 513 Abs. 2 § 514 Abs. 2 § 700 Abs. 4
Beachtliche Rügen bei Berufung gegen 2. Versäumnisurteil - Fehlende örtliche Zuständigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufheben eines Versäumnisurteils mangels Vorliegen einer Säumnis; Umfang der Berufungsfähigkeit eines Versäumnisurteils; Vorliegen des Falls einer schuldhaften Säumnis; Fehlende örtliche Zuständigkeit eines Gerichts bei Erlass eines zweiten Versäumnisurteils
Verfahrensgang
- LG Kiel, 11.08.2006 - 15 O 78/06
- OLG Schleswig, 30.01.2007 - 6 U 55/06
Papierfundstellen
- MDR 2007, 906
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 06.01.2011 - 24 U 89/10
Verfahrensrecht - Für Säumnisverfahren reicht eine allg. Säumnisbelehrung aus
Soweit sich der Beklagte im Übrigen auf eine erweiterte Prüfungsobliegenheit des Gerichts im Einspruchsverfahren u. a. auf die Entscheidung des OLG Schleswig (MDR 2007, 906) beruft, verkennt er den dort zur Beurteilung unterbreiteten Sachverhalt, der in entscheidender Weise von dem hier zu beurteilenden abweicht: Es ging dort um einen Einspruch nach Erlass eines Vollstreckungsbescheids (§ 700 Abs. 6 ZPO) und nicht, wie im Streitfall, nach Erlass eines ersten Versäumnisurteils (vgl. dazu BGH NJW 1999, 2599). - OLG Hamm, 30.09.2011 - 9 U 61/11
Klagerücknahme in der Berufungsinstanz nach 2. Versäumnisurteil in 1. Instanz
Das von dem Kläger in diesem Zusammenhang angeführte Urteil des Schleswig Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 30. Januar 2007 - 6 U 55/06 - ist nicht geeignet, die Argumentation des Klägers, das Handeln eines unzuständigen Spruchkörpers begründe einen Fall unverschuldeter Säumnis, zu untermauern.
Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 09.03.2007 - 10 WF 272/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einsatzfähigkeit einer Lebensversicherung mit dem das Schonvermögen übersteigenden Rückkaufswert für die Kosten der Prozessführung
Verfahrensgang
- AG Regensburg, 15.01.2007 - 206 F 2034/06
- OLG Nürnberg, 09.03.2007 - 10 WF 272/07
Papierfundstellen
- MDR 2007, 906
- FamRZ 2007, 1338
Wird zitiert von ...
- OLG Nürnberg, 19.02.2008 - 7 UF 739/07
Prozesskostenhilfe: Einsatz einer für die zusätzliche Altersvorsorge bestimmten …
Unverwertbarkeit komme nur dann in Betracht, wenn die Verwertung im Einzelfall eine unzumutbare Härte § 115 Abs. 3 ZPO, § 90 Abs. 3 S. 2 SGB XII darstellt (vgl. z. B. OLG Brandenburg FamRZ 2006, 1174; OLG Zweibrücken OLGR Zweibrücken 2008, 11; OLG Nürnberg FamRZ 2006, 1284; 2007, 1338;… Musielak/Fischer, ZPO, 5. Aufl. § 115 Rn. 48; ausführlich zum Meinungsstand: OLG Brandenburg im Beschluss vom 08.01.2008, 9 UF 2077/07 - juris).Auch aus der Anerkennung zusätzlicher Altersvorsorgeaufwendungen in Unterhaltsverfahren durch den Bundesgerichtshof (BGHZ 163, 84 = FamRZ 2005, 1817) kann nicht abgeleitet werden, dass eine Lebensversicherung, die einer zusätzlichen Altersvorsorge dienen soll, nicht einzusetzendes Vermögen im Sinne des § 115 Abs. 3 ZPO darstellt (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2006, 1284; 2007, 1338; siehe aber OLG Stuttgart FamRZ 2006, 1850).