Rechtsprechung
OLG Rostock, 23.02.2007 - 8 U 39/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- openjur.de
Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung auf Grund eines beim Überholen einer Fahrzeugkolonne und Ausscheren eines zu überholenden Fahrzeuges entstandenen Verkehrsunfalles; Schmerzensgeldhöhe
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 1 StVO, § 5 Abs 3 Nr 1 StVO, § 5 Abs 4 StVO, § 7 Abs 1 StVG, § 17 Abs 3 StVG, § 253 Abs 2 BGB, § 287 ZPO
Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung auf Grund eines beim Überholen einer Fahrzeugkolonne und Ausscheren eines zu überholenden Fahrzeuges entstandenen Verkehrsunfalles; Schmerzensgeldhöhe
- Judicialis
StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § ... 17 Abs. 1; ; StVG § 17 Abs. 3; ; StVO § 5 Abs. 3 Ziff. 1; ; StVO § 5 Abs. 4; ; PflVersG § 3; ; ZPO § 156; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 531 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall infolge Ausscherens eines Fahrzeugs aus Kolonne während des Überholvorgangs; Schmerzensgeldbemessung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Zum Überholen einer Fahrzeugkolonne und zur Mithaftung eines überholenden Kleintransporters
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Überholen einer Fahrzeugkolonne und Haftungsverteilung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Überholen einer Kolonne durch einen Kleintransporter als Überholen bei unklarer Verkehrslage; Schuldhafte Herbeiführung eines Verkehrsunfalls; Geltendmachung der Unabwendbarkeit eines Unfalls; Betriebsgefahr beim Überholen einer Kolonne
Verfahrensgang
- LG Schwerin, 04.04.2006 - 1 O 403/03
- OLG Rostock, 23.02.2007 - 8 U 39/06
Papierfundstellen
- MDR 2007, 1014
Wird zitiert von ... (9)
- AG Brandenburg, 13.01.2017 - 31 C 71/16
Streifunfall zwischen zu breitem überholenden Pkw mit Lkw in Autobahnbaustelle
Die Straßenverkehrsordnung verlangt nämlich gerade auch von einem "Idealfahrer" eine defensive und vorausschauende Fahrweise (§ 1 StVO; OLG Rostock, Schaden-Praxis 2007, Seiten 206 f. = MDR 2007, Seite 1014). - AG Brandenburg, 09.04.2019 - 31 C 168/18 Die Straßenverkehrsordnung verlangt nämlich gerade auch von einem "Idealfahrer" eine defensive und vorausschauende Fahrweise (§ 1 StVO; OLG Rostock , Urteil vom 23.02.2007, Az.: 8 U 39/06, u.a. in: MDR 2007, Seite 1014 ).
- AG Brandenburg, 21.02.2019 - 31 C 211/17
Unfall - Haftungsquote bei Zusammenstoß eines Hundes mit Fahrzeug auf der Straße
Die Straßenverkehrsordnung - StVO - verlangt nämlich gerade auch von einem "Idealfahrer" eine defensive und vorausschauende Fahrweise (§ 1 StVO; OLG Rostock , MDR 2007, Seite 1014; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 09.09.2016, Az.: 31 C 372/15).
- OLG Brandenburg, 17.09.2009 - 12 U 26/09
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Erschütterung des Anscheinsbeweises bei …
Aufgrund der vorgenannten Umstände sowie unter Berücksichtigung einer Mithaftung des Klägers in Höhe von 50 % erscheint dem Senat unter Einbeziehung der veröffentlichten Vergleichsfälle (vgl. etwa die Entscheidung des OLG Rostock v. 14.06.2002, Az.: 8 U 79/00; zitiert in der Entscheidung des OLG Rostock MDR 2007, S. 1014) ein Schmerzensgeld von 15.000,00 EUR angemessen aber auch ausreichend. - AG Brandenburg, 15.10.2019 - 31 C 246/18
Zur Haftungsquote bei Beschädigung durch eines PKW durch von einem anderen PKW …
Die Straßenverkehrsordnung verlangt nämlich gerade auch von einem "Idealfahrer" eine defensive und vorausschauende Fahrweise (§ 1 StVO; OLG Rostock, Urteil vom 23.02.2007, Az.: 8 U 39/06, u.a. in: MDR 2007, Seite 1014 AG Brandenburg an der Havel, Urteil vom 21.02.2019, Az.: 31 C 211/17, u.a. in: NJOZ 2019, Seiten 923 ff. = "juris" = BeckRS 2019, Nr. 1954; AG Brandenburg an der Havel, Urteil vom 09.09.2016, Az.: 31 C 372/15).Die Straßenverkehrsordnung verlangt nämlich gerade auch von einem "Idealfahrer" eine defensive und vorausschauende Fahrweise (§ 1 StVO; OLG Rostock, Urteil vom 23.02.2007, Az.: 8 U 39/06, u.a. in: MDR 2007, Seite 1014).
- OLG Koblenz, 10.02.2020 - 12 U 1134/19
Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall
Allein der Umstand, dass der Kläger eine Kolonne von mehreren Fahrzeugen überholt hat, begründet noch keinen solchen Verstoß (so auch OLG Rostock, Urteil vom 23. Februar 2007 - 8 U 39/06 -, juris). - OLG Brandenburg, 28.11.2019 - 12 U 115/17
Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall
Demgegenüber ist aber auch die Betriebsgefahr des vom Zeugen G... geführten Motorrades durch die besondere Gefährlichkeit des gleichzeitigen Überholens von mehr als einem Fahrzeug erheblich gesteigert (…vgl. hierzu BGH MDR 1987, S. 223;… OLG Stuttgart VRS 121, S. 16; OLG Rostock MDR 2007, S. 1014). - LG Essen, 17.01.2013 - 10 S 493/12
Zu den Sorgfaltspflichten beim Überholen einer Kolonne
Zwar ist dem Kläger kein Überholen bei unklarer Verkehrslage (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO) vorzuwerfen (OLG Rostock MDR 2007, 1014; KG NZV 1995, 359 f.). - LG Ellwangen/Jagst, 26.09.2013 - 3 O 92/12 Der Überholvorgang fand weder an einem Ort statt, wo zuvor über eine längere Strecke ein Überholvorgang bestanden hat und der Kläger damit rechnen musste, dass die vorausfahrenden Kraftfahrer nunmehr gleichfalls die Möglichkeit nutzen, zu überholen (vgl. BGH NJW 1987, 322), noch befand sich vor dem Kläger ein deutlich schneller beschleunigendes Fahrzeug, dessen Fahrer die Gelegenheit zum Überholen hätte bekommen müssen (OLG Rostock MDR 2007, 1014).
Rechtsprechung
LG Baden-Baden, 12.06.2007 - 5 S 19/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Baden-Baden, 04.10.2006 - 16 C 1/06
- LG Baden-Baden, 12.06.2007 - 5 S 19/06
Papierfundstellen
- MDR 2007, 1014
Wird zitiert von ... (3)
- LG Landshut, 30.03.2011 - 14 S 254/11
Schadensersatzanspruch bei Beschädigung eines Mietfahrzeugs: Beweislast des …
Diesen Beweis vermochte die Klägerin jedoch nicht zu erbringen (vgl. insoweit auch Urteil LG Baden-Baden v. 12.06.2007, MDR 2007, 1014). - AG Köln, 03.09.2012 - 142 C 284/11
Schadensersatzansprüche wegen der Beschädigung eines vermieteten Fahrzeuges
Der Vermieter muss dazu darlegen und beweisen, dass er dem Mieter die Sache in einem vertragsgemässen Zustand überlassen hat und eine Beschädigung weder durch ihn oder Dritte verursacht worden sein kann (vgl. LG Baden-Baden; MDR 2007, 1014 f.). - OLG Frankfurt, 09.12.2010 - 4 U 161/10
Zur Qualifikation eines Windgeräusches an einem Pkw als Mangel
In einem anderen, vom Landgericht Coburg, DAR 2009, 529 entschiedenen Fall zeigt sich ein "pfeifendes, surrendes Geräusch" bereits im Geschwindigkeitsbereich von 60 - 130 km/h, dem regelmäßig am häufigsten genutzten Geschwindigkeitskorridor.