Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 12.10.2006

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   OLG Jena, 20.12.2006 - 4 U 600/06   

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https://dejure.org/2006,6913
OLG Jena, 20.12.2006 - 4 U 600/06 (https://dejure.org/2006,6913)
OLG Jena, Entscheidung vom 20.12.2006 - 4 U 600/06 (https://dejure.org/2006,6913)
OLG Jena, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - 4 U 600/06 (https://dejure.org/2006,6913)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 2 AVBEltV/AVBGasV/AVBAbwasserV/AVBFernwärmeV
    Wer wird Vertragspartner im leitungsgebundenen Versorgungsnetz ?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschluss eines Versorgungsvertrages zwischen einer Erbengemeinschaft und einem Versorgungsunternehmen; Abgabe eines Vertragsangebotes in Form einer sogenannten Realofferte; Konkludente Annahme des Angebotes durch die aus dem Leitungsnetz des Versorgungsunternehmens ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Konkludente Annahme einer Realofferte; Versorgungsunternehmen; Vertragsschluß; Willenserklärung; Gasverträge; Fernwärmeverträge; Stromverträge; Wasserverträge

  • Judicialis

    AVBEltV/AVBGasV/AVBAbwasserV/AVBFernwärmeV § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungsangebot des Versorgungsunternehmens als Vertragsangebot in Form einer sog. Realofferte - konkludnete Annahme der Offerte durch Entnahme aus dem Leitungsnetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    § 2 AVBEltV/AVBGasV/AVBAbwasserV/AVBFernwärmeV
    Wer wird Vertragspartner im leitungsgebundenen Versorgungsnetz ?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 768
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.03.2004 - VIII ZR 95/03

    Voraussetzungen eines konkludenten Vertragsabschlusses mit einem Energieversorger

    Auszug aus OLG Jena, 20.12.2006 - 4 U 600/06
    In dem Leistungsangebot des Versorgungsunternehmens ist grundsätzlich ein Vertragsangebot in Form einer sogenannten Realofferte zum Abschluss eines Versorgungsvertrages zu sehen, das von demjenigen konkludent angenommen wird, der aus dem Leitungsnetz des Versorgungsunternehmens Elektrizität, Gas, Wasser oder Fernwärme entnimmt (BGH, Urteile vom 26.01.2005, Az. VIII ZR 66/04 = NJW-RR 2005, 639-642; vom 17.03.2004, Az. VIII ZR 95/03 = NJW-RR 2004, 928-929; vom 16.07.2003, Az. VIII ZR 30/03 = NJW 2003, 2902-2903; vom 30.04.2003, Az. VIII ZR 279/02 = NJW 2003, 3131-3132).

    Durch diesen Rechtsgrundsatz, der in § 2 Abs. 2 AVBEltV/ AVBGasV/ AVBWasserV/ AVBFernwärmeV lediglich wiederholt ist, wird der Tatsache Rechnung getragen, dass in der öffentlichen leitungsgebundenen Versorgung die angebotenen Leistungen vielfach ohne ausdrücklich schriftlichen oder mündlichen Vertragsschluss in Anspruch genommen werden; dabei soll ein vertragsloser Zustand bei Energielieferungen vermieden, nicht aber dem Versorgungsunternehmen ein weiterer Vertragspartner verschafft werden (BGH, Urteil vom 17.03.2004, aaO).

    Vielmehr ist, um unterschiedliche Versorgungsverträge für das gleiche Versorgungsverhältnis zu vermeiden, grundsätzlich von dem Vorrang des durch ausdrückliche Vereinbarung begründeten Vertragsverhältnisses gegenüber einem Vertragsabschluß durch schlüssiges Verhalten auszugehen (BGH, Urteil vom 17.03.2004, aaO).

    Im Übrigen betrifft die Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 05.11.1993 (aaO) - anders als hier - einen vertragslosen Zustand nach Erlöschen des bisherigen Versorgungsvertrages und ist somit nicht einschlägig (vgl. BGH, Urteil vom 17.03.2004, aaO).

  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 30/03

    Auslegung eines Wärmelieferungsvertrags

    Auszug aus OLG Jena, 20.12.2006 - 4 U 600/06
    In dem Leistungsangebot des Versorgungsunternehmens ist grundsätzlich ein Vertragsangebot in Form einer sogenannten Realofferte zum Abschluss eines Versorgungsvertrages zu sehen, das von demjenigen konkludent angenommen wird, der aus dem Leitungsnetz des Versorgungsunternehmens Elektrizität, Gas, Wasser oder Fernwärme entnimmt (BGH, Urteile vom 26.01.2005, Az. VIII ZR 66/04 = NJW-RR 2005, 639-642; vom 17.03.2004, Az. VIII ZR 95/03 = NJW-RR 2004, 928-929; vom 16.07.2003, Az. VIII ZR 30/03 = NJW 2003, 2902-2903; vom 30.04.2003, Az. VIII ZR 279/02 = NJW 2003, 3131-3132).

    Für die Frage, wem die tatsächliche Entnahme [von Fernwärme] als eine auf den Abschluss eines Versorgungsvertrags gerichtete Willenserklärung zuzurechnen ist, kommt es nicht auf die Eigentümerstellung als solche, sondern auf die dadurch vermittelte Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss an (BGH, Beschluss vom 20.12.2005, Az. VIII ZR 7/04 = WuM 2006, 207; vgl. BGH, Urteil vom 16.07.2003, aaO); sie fehlt dem Grundstückseigentümer, der seine Verfügungsgewalt einem Dritten überlassen hat, z. B. durch einen Miet- oder Pachtvertrag (vgl. BGH, Beschluss vom 20.12.2005, aaO).

  • BGH, 20.12.2005 - VIII ZR 7/04

    Zustandekommen eines Versorgungsvertrages durch die tatsächliche Entnahme von

    Auszug aus OLG Jena, 20.12.2006 - 4 U 600/06
    Für die Frage, wem die tatsächliche Entnahme [von Fernwärme] als eine auf den Abschluss eines Versorgungsvertrags gerichtete Willenserklärung zuzurechnen ist, kommt es nicht auf die Eigentümerstellung als solche, sondern auf die dadurch vermittelte Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss an (BGH, Beschluss vom 20.12.2005, Az. VIII ZR 7/04 = WuM 2006, 207; vgl. BGH, Urteil vom 16.07.2003, aaO); sie fehlt dem Grundstückseigentümer, der seine Verfügungsgewalt einem Dritten überlassen hat, z. B. durch einen Miet- oder Pachtvertrag (vgl. BGH, Beschluss vom 20.12.2005, aaO).

    Die von der Klägerin in der Berufung zitierten Entscheidungen des OLG Saarbrücken, dass sich das Vertragsangebot typischerweise an den jeweiligen Grundstückseigentümer richtet (Urteile vom 06.08.1998, Az. 8 U 29/98 = OLGR Saarbrücken 1999, 25-26; vom 05.11.1993, Az. 4 U 75/93 = NJW-RR 1994, 436-437), sind überholt durch die Entscheidung des BGH vom 20.12.2005 (aaO), dass es nicht auf die Eigentümerstellung als solche, sondern auf die dadurch vermittelte Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss ankommt.

  • OLG Saarbrücken, 05.11.1993 - 4 U 75/93

    Belieferung durch Versorgungsunternehmen als Angebot auf Abschluß eines

    Auszug aus OLG Jena, 20.12.2006 - 4 U 600/06
    Die von der Klägerin in der Berufung zitierten Entscheidungen des OLG Saarbrücken, dass sich das Vertragsangebot typischerweise an den jeweiligen Grundstückseigentümer richtet (Urteile vom 06.08.1998, Az. 8 U 29/98 = OLGR Saarbrücken 1999, 25-26; vom 05.11.1993, Az. 4 U 75/93 = NJW-RR 1994, 436-437), sind überholt durch die Entscheidung des BGH vom 20.12.2005 (aaO), dass es nicht auf die Eigentümerstellung als solche, sondern auf die dadurch vermittelte Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss ankommt.

    Im Übrigen betrifft die Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 05.11.1993 (aaO) - anders als hier - einen vertragslosen Zustand nach Erlöschen des bisherigen Versorgungsvertrages und ist somit nicht einschlägig (vgl. BGH, Urteil vom 17.03.2004, aaO).

  • BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 66/04

    Zustandekommen eines Energielieferungsvertrages bei Einstellung der Lieferungen

    Auszug aus OLG Jena, 20.12.2006 - 4 U 600/06
    In dem Leistungsangebot des Versorgungsunternehmens ist grundsätzlich ein Vertragsangebot in Form einer sogenannten Realofferte zum Abschluss eines Versorgungsvertrages zu sehen, das von demjenigen konkludent angenommen wird, der aus dem Leitungsnetz des Versorgungsunternehmens Elektrizität, Gas, Wasser oder Fernwärme entnimmt (BGH, Urteile vom 26.01.2005, Az. VIII ZR 66/04 = NJW-RR 2005, 639-642; vom 17.03.2004, Az. VIII ZR 95/03 = NJW-RR 2004, 928-929; vom 16.07.2003, Az. VIII ZR 30/03 = NJW 2003, 2902-2903; vom 30.04.2003, Az. VIII ZR 279/02 = NJW 2003, 3131-3132).
  • BGH, 30.04.2003 - VIII ZR 279/02

    Zustandekommen eines Wasserversorgungsvertrages; Festsetzung des

    Auszug aus OLG Jena, 20.12.2006 - 4 U 600/06
    In dem Leistungsangebot des Versorgungsunternehmens ist grundsätzlich ein Vertragsangebot in Form einer sogenannten Realofferte zum Abschluss eines Versorgungsvertrages zu sehen, das von demjenigen konkludent angenommen wird, der aus dem Leitungsnetz des Versorgungsunternehmens Elektrizität, Gas, Wasser oder Fernwärme entnimmt (BGH, Urteile vom 26.01.2005, Az. VIII ZR 66/04 = NJW-RR 2005, 639-642; vom 17.03.2004, Az. VIII ZR 95/03 = NJW-RR 2004, 928-929; vom 16.07.2003, Az. VIII ZR 30/03 = NJW 2003, 2902-2903; vom 30.04.2003, Az. VIII ZR 279/02 = NJW 2003, 3131-3132).
  • OLG Saarbrücken, 06.08.1998 - 8 U 29/98
    Auszug aus OLG Jena, 20.12.2006 - 4 U 600/06
    Die von der Klägerin in der Berufung zitierten Entscheidungen des OLG Saarbrücken, dass sich das Vertragsangebot typischerweise an den jeweiligen Grundstückseigentümer richtet (Urteile vom 06.08.1998, Az. 8 U 29/98 = OLGR Saarbrücken 1999, 25-26; vom 05.11.1993, Az. 4 U 75/93 = NJW-RR 1994, 436-437), sind überholt durch die Entscheidung des BGH vom 20.12.2005 (aaO), dass es nicht auf die Eigentümerstellung als solche, sondern auf die dadurch vermittelte Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss ankommt.
  • OLG Brandenburg, 29.09.2011 - 12 U 112/11

    Gaslieferung: Zustandekommen eines Gaslieferungsvertrages nach dem Standardtarif

    In dem Leistungsangebot eines Versorgungsunternehmens ist grundsätzlich ein Vertragsangebot in Form einer sogenannten Realofferte zu sehen, das von demjenigen angenommen wird, der aus dem Leistungsnetz Elektrizität, Gas, Wasser oder Fernwärme entnimmt (Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 20.12.2006 zu 4 U 600/06 mit zahlreichen weiteren Nachweisen, zitiert nach juris; Senat, Urteil vom 04.12.2003 zu 12 U 74/02).
  • OVG Thüringen, 09.09.2013 - 4 EO 1186/06

    Schuldner der Wassergebühr bei der Wasserversorgung mehrerer Ferieneinrichtungen

    Der auf § 2 Abs. 2 AVBWasserV und die Entscheidung des OLG Jena vom 20. Dezember 2006 - 4 U 600/06 - gestützte Einwand des Antragsgegners, durch die Entnahme von Trinkwasser aus seinem Leitungsnetz sei ein sog. faktischer öffentlich-rechtlicher Versorgungsvertrag zustande gekommen, ist nicht stichhaltig.
  • LG Berlin, 08.07.2010 - 5 O 60/10

    Stromlieferungsvertrag: Vertragsabschluss mit einem in ein Wohnheim eingewiesenen

    Die Orientierung nach Treu und Glauben bedeutet, dass im Zweifel ein Auslegungsergebnis anzustreben ist, das die berechtigten Belange beider Parteien angemessen berücksichtigt und mit den Anforderungen des redlichen Geschäftsverkehrs in Einklang bringt (OLG Sachsen-Anhalt, RdE 2006, 319 f.; OLG Koblenz NJW-RR 2006, 1065 f.; Thüringer OLG, Urteil vom 20.12.2006 - 4 U 600/06 - Landgericht Itzehoe, Urteil vom 3.3.2009 - 1 S 179/08 -).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 12.10.2006 - 8 UH 363/06 - 94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7657
OLG Saarbrücken, 12.10.2006 - 8 UH 363/06 - 94 (https://dejure.org/2006,7657)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12.10.2006 - 8 UH 363/06 - 94 (https://dejure.org/2006,7657)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12. Oktober 2006 - 8 UH 363/06 - 94 (https://dejure.org/2006,7657)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Produkthaftung: Voraussetzungen einer Haftung des Lieferanten bei anonymem Produkt

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung des § 4 Abs. 3 Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) auf Fälle einer Unkenntnis des Geschädigten von der Person des Herstellers aufgrund eines mangelnden Hinweises zur Zeit des Inverkehrbringens; Besonderheiten beim Kauf von Importprodukten; Gewährleistungsrechte ...

  • Judicialis

    ProdHaftG § 4 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ProdHaftG § 1 Abs. 1 § 4 Abs. 2, Abs. 3
    Zum Anspruch auf Schadenersatz aus Produkthaftung gegen Importeur eines Fahrzeugs bei Nichtbenennung des Herstellers - Schädigung durch "anonymes" Produkt?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Saarbrücken - 9 O 348/05
  • OLG Saarbrücken, 12.10.2006 - 8 UH 363/06 - 94

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 768
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 07.04.2000 - 14 U 293/99

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung des Herstellers eines Produkts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.10.2006 - 8 UH 363/06
    Sie ist mithin auf solche Fälle beschränkt, in denen die Unkenntnis des Geschädigten von der Person des Herstellers gerade darauf beruht, dass das Produkt bereits zur Zeit seines Inverkehrbringens keinen Hinweis auf den Hersteller aufwies, andernfalls der Geschädigte schon nicht schutzbedürftig ist (vgl. OLG Düsseldorf MDR 2000, 1075; Soergel-Krause, BGB, 13. Aufl., Rn. 8 f. zu § 4 ProdHaftG; Staudinger-Oechsler, BGB, 2002, Rn. 99 f. zu § 4 ProdHaftG; Münch.-Komm.-Wagner, BGB, 4. Aufl., Rn. 34 zu § 4 ProdHaftG).
  • BGH, 07.12.1993 - VI ZR 74/93

    Begriff der Eigentumsverletzung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.10.2006 - 8 UH 363/06
    Für die Annahme einer solchen Haftung bestehen bei einem Importeur ausländischer Kraftfahrzeuge auch "hohe Hürden" (vgl. BGH NJW 1994, 517).
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