Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 27.05.2008

Rechtsprechung
   BGH, 19.06.2008 - V ZB 129/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1556
BGH, 19.06.2008 - V ZB 129/07 (https://dejure.org/2008,1556)
BGH, Entscheidung vom 19.06.2008 - V ZB 129/07 (https://dejure.org/2008,1556)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 2008 - V ZB 129/07 (https://dejure.org/2008,1556)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZVG §§ 38, 43, 74a Abs. 5
    Vollstreckungsgericht muss Änderung des mitgeteilten Verkehrswertes rechtzeitig vor Versteigerungstermin bekanntmachen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der rechtzeitigen Bekanntmachung eines geänderten Verkehrswertes im Fall der Änderung eines bereits mitgeteilten Verkehrswertes durch das Vollstreckungsgericht; Voraussetzungen für die Einstellung einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme bei konkreter Gefahr für ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZVG §§ 38, 43, 74a Abs. 5
    Bekanntmachung einer Änderung des mitgeteilten Verkehrswertes bei wesentlicher Abweichung rechtzeitig vor Versteigerungstermin erforderlich

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufhebung des Termins zur Zwangsversteigerung bei kurzfristiger Änderung des Verkehrswertes

  • Judicialis

    ZVG § 38; ; ZVG § 43; ; ZVG § 74a Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 38 § 43 § 74a Abs. 5
    Anforderungen an die Bekanntmachung des durch das Vollstreckungsgericht neu festgestellten Verkehrswerts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Änderung des mitgeteilten Verkehrswertes: Bekanntmachung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1741
  • MDR 2008, 1185
  • WM 2008, 1833
  • Rpfleger 2008, 588
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 99/05

    Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses und einstweiliger Einstellung des

    Auszug aus BGH, 19.06.2008 - V ZB 129/07
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (std. Rspr., vgl. etwa Senat, BGHZ 163, 66, 73; Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 506 f.; Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 28/07, WM 2007, 1667, 1668; Beschl. v. 6. Dezember 2007, V ZB 67/07, NJW 2008, 586, 587) ist selbst dann, wenn mit der Zwangsvollstreckung eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners oder eines nahen Angehörigen verbunden ist, eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung nicht ohne weiteres (einstweilen) einzustellen.

    b) Allerdings trifft es zu, dass die Zuschlagsbeschwerde nach der Vorschrift des § 100 ZVG nicht auf neue Tatsachen gestützt werden kann (Senat, BGHZ 44, 138, 143 f.; Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 506 f.).

    Der Senat hat jedoch bereits entschieden, dass diese Regelung wegen des hohen Rangs, der dem Grundrecht auf Leben aus Art. 2 Abs. 2 GG zukommt, verfassungskonform dahin einzuschränken ist, dass eine ernsthafte Lebensgefahr gleichwohl im Verfahren der sofortigen Beschwerde als Tatsacheninstanz zu berücksichtigen ist und dass der Gesichtpunkt der Rechtssicherheit und die Grundrechte des Gläubigers und des Erstehers aus Art. 14 GG eine Nichtberücksichtigung nicht legitimieren können (Senatsbeschl. v. 24. November 2005, aaO).

    Das entbindet die Vollstreckungsgerichte indessen nicht von ihrer verfassungsrechtlichen Verpflichtung, im Rahmen einer zulässigen Beschwerde das Verfahren so zu gestalten, dass den verfassungsrechtlichen Schutzpflichten Genüge getan werden kann (vgl. BVerfGE 52, 214, 219 ff.; BVerfG NJW 1991, 3207; 1994, 1719 f.; 1998, 295, 296; NJW-RR 2001, 1523; NZM 2005, 657, 658; Senatsbeschl. v. 24. November 2005, aaO, NJW 2006, 505, 507).

    Das gilt umso mehr, als § 100 ZVG zwar die in Betracht kommenden Zuschlagsversagungsgründe beschränkt, zugleich aber deutlich macht, dass Gläubiger und Ersteher nicht davon ausgehen können, der erteilte Zuschlag werde unter allen Umständen Bestand haben (Senatsbeschl. v. 24. November 2005, aaO).

  • BGH, 18.05.2006 - V ZB 142/05

    Pflichten des Vollstreckungsgerichts bei der Wertermittlung; Aufklärung eines

    Auszug aus BGH, 19.06.2008 - V ZB 129/07
    Zum anderen soll - was aus systematischer Sicht auch § 38 Abs. 2 ZVG nahe legt - Bietinteressenten eine Orientierungshilfe für die Entscheidung an die Hand gegeben werden, ob sie am Verfahren teilnehmen und bis zu welcher Höhe sie Gebote abgeben wollen (vgl. Senat, Beschl. v. 18. Mai 2006, V ZB 142/05, NJW-RR 2006, 1389, 1390; Storz/Kiderlen, NJW 2007, 1846; jeweils m.w.N.).

    Vielmehr genügt es, dem insoweit im Vordergrund stehenden Zweck, einer Verschleuderung des beschlagnahmten Grundstücks entgegenzuwirken (vgl. Senat, Beschl. v. 18. Mai 2006, aaO), bei der weiteren Verfahrensgestaltung Rechnung zu tragen.

    Das steht einer Anwendung der §§ 91 ff. ZPO grundsätzlich entgegen (vgl. dazu insbesondere Senat, BGHZ 170, 378, 381; ferner Beschl. v. 18. Mai 2005, V ZB 142/05, WM 2006, 1727, 1730).

  • BGH, 11.10.2007 - V ZB 178/06

    Bindung des Vollstreckungsgerichts an die Festsetzung des Verkehrswerts

    Auszug aus BGH, 19.06.2008 - V ZB 129/07
    Bei dieser ist zu berücksichtigen, dass das Verkehrswertfestsetzungsverfahren mit einem eigenen Rechtsmittelzug ausgestattet ist und dass das Vollstreckungsgericht bereits vor Eintritt der formellen Rechtskraft an eine abändernde Wertfestsetzung gebunden ist (vgl. Senat, Beschl. v. 11. Oktober 2007, V ZB 178/06, WM 2008, 33, 34).

    Daraus folgt, dass den Beteiligten zwar Gelegenheit gegeben werden muss, die geänderte Festsetzung in dem hierfür nach § 74a Abs. 5 Satz 3 ZVG vorgesehenen Verfahren vor Erteilung des Zuschlags zur Überprüfung zu stellen (vgl. Senatsbeschl. v. 11. Oktober 2007, aaO).

  • BGH, 10.10.2013 - III ZR 345/12

    Haftung des gerichtlichen Sachverständigen: Unrichtiges Verkehrswertgutachten im

    Sowohl die Wahl der Wertermittlungsmethode als auch die Ermittlung selbst unterliegen notwendig wertenden Einschätzungen, die nicht geeignet sind, die Gewissheit zu vermitteln, das Objekt werde bei einer Veräußerung genau den ermittelten Wert erzielen (BGH, Beschluss vom 19. Juni 2008 - V ZB 129/07, NJW-RR 2008, 1741, 1742 Rn. 11).
  • BGH, 30.09.2010 - V ZB 160/09

    Zwangsversteigerungsverfahren: Fehlerhafte Angaben über das Versteigerungsobjekt

    Dasselbe gilt, wenn zu den Sollangaben nach § 38 ZVG Angaben gemacht werden, die derart fehlerhaft sind, dass von einer Irreführung der Bieterkreise auszugehen ist (vgl. auch Senat, Beschluss vom 19. Juni 2008 - V ZB 129/07, NJW-RR 2008, 1741, 1742; Hintzen, aaO, § 43 Rn. 12).

    a) Der Senat hat bereits entschieden, dass es sich bei der Sollvorschrift des § 38 ZVG nicht um eine bloße Ordnungsvorschrift handelt, deren Verletzung die Terminsbestimmung nur dann in Frage stellt, wenn durch die unrichtige Mitteilung zugleich zwingende Angaben des § 37 ZVG missverständlich oder unklar werden (Beschluss vom 19. Juni 2008 - V ZB 129/07, aaO).

    Dass hierunter neben erheblichen quantitativen Abweichungen (vgl. dazu auch Senat, Beschuss vom 19. Juni 2008 - V ZB 129/07, aaO; OLG Karlsruhe, Rpfleger 1993, 256, 257; Hintzen, aaO, § 37 Rn. 8 und § 38 Rn. 4) auch Abweichungen fallen, die dem Versteigerungsobjekt qualitativ ein anderes Gepräge geben, liegt auf der Hand.

    Bedenkt man, dass das Vollstreckungsgericht die Wohnfläche mit einer Genauigkeit von zwei Dezimalstellen hinter dem Komma angegeben hat, ist der Zusatz aus der Sicht verständiger Bietinteressenten lediglich dahin zu verstehen, dass zwar mit Abweichungen insbesondere von der - Exaktheit suggerierenden - Wohnflächenangabe gerechnet werden muss (zur Frage der Wesentlichkeit von Verkehrswertabweichungen vgl. Senat, Beschluss vom 19. Juni 2008 - V ZB 129/07, NJW-RR 2008, 1741, 1742), nicht aber, dass auch solche Diskrepanzen in Betracht zu ziehen sind, die dem Versteigerungsobjekt die Eigenschaft als 4-Zimmer-Wohnung nehmen und damit ein völlig anders Gepräge geben.

  • BVerfG, 03.03.2010 - 2 BvR 2696/09

    Unzulässigkeit eines nach rechtskräftigem Zuschlag gestellten Antrags auf

    Dieser Grundsatz erfährt nur dann eine Durchbrechung, wenn eine konkrete Gefahr für Leben oder Gesundheit des Schuldners oder eines nahen Angehörigen infolge des Eigentumsverlusts durch die Zuschlagserteilung (noch) während des Verfahrens über eine gegen den Zuschlagsbeschluss zulässigerweise erhobene Beschwerde zutage tritt und dem (Beschwerde-)Gericht unterbreitet wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. November 2005 - V ZB 99/05 -, NJW 2006, S. 505 und vom 19. Juni 2008 - V ZB 129/07 -, NJW-RR 2008, S. 1741 ).

    Nach Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses bleibt dem Schuldner allenfalls über § 765a ZPO die Möglichkeit, die vorläufige Einstellung der Räumungsvollstreckung zu erreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2008, a.a.O.).

    Nach Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses bleibt dem Schuldner über § 765a ZPO die Möglichkeit, die vorläufige Einstellung der Räumungsvollstreckung zu erreichen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2008, a.a.O.).

  • BGH, 07.10.2010 - V ZB 37/10

    Zwangsversteigerungsverfahren: Arglistige Vereitelung von Zustellungen

    a) Das Rechtsbeschwerdegericht verkennt, dass über die von dem Beteiligten zu 3 vor dem Versteigerungstermin erhobene sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung des Verkehrswerts (§ 74a Abs. 5 Satz 3 ZVG) in der Sache zu befinden und deshalb vorher ein (vorläufiger) Zuschlagsversagungsgrund nach § 83 Nr. 5 ZVG gegeben war (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Juni 2008 - V ZB 129/07, NJW-RR 2008, 1741, 1742 Rn. 12; Stöber, ZVG, 19. Aufl., § 83 Anm. 3.5).
  • BGH, 03.04.2014 - V ZB 41/13

    Zwangsversteigerungsverfahren: Anforderungen an die Bekanntmachung der

    Diese soll im Interesse der bestmöglichen Verwertung des Grundstücks ein möglichst breites Publikum auf die Versteigerung aufmerksam machen und diejenigen, deren Rechte von der Versteigerung berührt werden, zur Wahrung ihrer Rechte veranlassen (Senat, Beschluss vom 19. Juni 2008 - V ZB 129/07, NJW-RR 2008, 1741 Rn. 11; Beschluss 16. Oktober 2008 - V ZB 94/08, NJW 2008, 3708 Rn. 27; Beschluss vom 17. Januar 2013 - V ZB 53/12, NJW-RR 2013, 915 Rn. 7).
  • BGH, 18.12.2008 - V ZB 57/08

    Vollstreckungsschutz gegen die Zwangsversteigerung eines zur Masse gehörenden

    Das ist im Rahmen der Prüfung der Begründetheit des Vollstreckungsschutzantrags des Schuldners zu berücksichtigen (dazu BVerfG NJW 1994, 1719; NJW 1998, 295, 296 ; NJW 2007, 2910, 2911; BGHZ 163, 66, 72 ff. ; Senat , Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 99/05, aaO; Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 28/07, WM 2007, 1667, 1668; Beschl. v. 6. Dezember 2007, V ZB 67/07, NJW 2008, 586; Beschl. v. 19. Juni 2008, V ZB 129/07, WM 2008, 1833, 1835).
  • BGH, 16.10.2008 - V ZB 94/08

    Anforderungen an die elektronische Bekanntmachung im

    (1) Die öffentliche Bekanntmachung soll im Interesse einer bestmöglichen Verwertung des Grundstücks ein möglichst breites Publikum ansprechen, diejenigen, deren Rechte von der Versteigerung berührt werden, zur Wahrung ihrer Rechte veranlassen und Bietinteressenten eine Orientierungshilfe für die Entscheidung an die Hand geben, ob sie am Verfahren teilnehmen und bis zu welcher Höhe sie Gebote abgeben wollen (Senat, Beschl. v. 19. Juni 2008, V ZB 129/07, WM 2008, 1833, 1834).
  • BGH, 29.10.2020 - V ZB 13/20

    Miteigentumsanteile als Gegenstand einer Zwangsversteigerung

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn sich nach der Bekanntmachung der Terminsbestimmung der zunächst fest-gesetzte Verkehrswert ändert, es sei denn, der neue Wert weicht lediglich unwesentlich von dem bekannt gemachten ab (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Juni 2008 - V ZB 129/07, NJW-RR 2008, 1741 Rn. 10 f.).
  • BGH, 19.02.2009 - V ZB 118/08

    Begründung einer Zuschlagsversagungsgrundes durch Verletzung der Soll-Vorschrift

    Ihre Ausgestaltung als Soll-Vorschrift bedeutet vielmehr, dass ihre Vorgaben im Regelfall erfüllt sein müssen (vgl. Senat , Beschl. v. 19. Juni 2008, V ZB 129/07, WM 2008, 1833, 1834 zur Bedeutung einer Soll-Vorschrift), mithin nur in begründeten Ausnahmefällen von ihnen abgewichen werden darf.
  • BGH, 17.01.2013 - V ZB 53/12

    Zwangsversteigerungsverfahren: Hinreichend bestimmte Bezeichnung des Grundstücks

    aa) Die öffentliche Bekanntmachung soll im Interesse einer bestmöglichen Verwertung des Grundstücks ein möglichst breites Publikum ansprechen, diejenigen, deren Rechte von der Versteigerung berührt werden, zur Wahrung ihrer Rechte veranlassen und Bietinteressenten eine Orientierungshilfe für die Entscheidung an die Hand geben, ob sie am Verfahren teilnehmen und bis zu welcher Höhe sie Gebote abgeben wollen (Senat, Beschlüsse vom 19. Juni 2008 - V ZB 129/07, WM 2008, 1833, 1834 und vom 16. Oktober 2008 - V ZB 94/08, NJW 2008, 3708, 3710 Rn. 27).
  • BGH, 09.06.2011 - V ZB 319/10

    Zwangsversteigerung: Pflichten des Vollstreckungsgerichts zur Flankierung von

  • BGH, 22.10.2009 - V ZB 65/09

    Beschwerde gegen einen Beschluss über die Festsetzung eines Grundstückswerts

  • OLG Karlsruhe, 15.12.2014 - 14 U 85/13

    Immobilienmaklerhaftung: Schadenersatzanspruch aufgrund der Fehleinschätzung des

  • LG Lüneburg, 16.07.2012 - 4 T 12/12

    Zwangsversteigerungsverfahren: Zulässigkeit und Begründetheit einer

  • OLG Köln, 26.11.2020 - 14 U 5/19

    Zahlungsansprüche aus einem Pflichtteilsrecht Ermittlung eines Nachlassbestands

  • LG Saarbrücken, 26.11.2010 - 5 T 621/09

    Insolvenzverfahren: Unternehmensveräußerung durch einen Insolvenzverwalter ohne

  • LG Rostock, 24.03.2011 - 3 T 343/10

    Zwangsversteigerung einer Zahnarztpraxis: Erfordernis der Bezeichnung des

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 27.05.2008 - 2 WF 81/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2247
OLG Oldenburg, 27.05.2008 - 2 WF 81/08 (https://dejure.org/2008,2247)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27.05.2008 - 2 WF 81/08 (https://dejure.org/2008,2247)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27. Mai 2008 - 2 WF 81/08 (https://dejure.org/2008,2247)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines beigeordneten Rechtsanwalts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vorb. 3 Abs. 4 zu ; Nr. 3100 VV-RVG; § 55 RVG; § 59 RVG; § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO
    Automatische Kürzung der Verfahrensgebühr bei der Entstehung der Geschäftsgebühr; Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts gegenüber der Staatskasse bei fehlgeschlagener Durchsetzung der Gebührenforderung gegenüber seinem Mandanten; Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Automatische Kürzung der Verfahrensgebühr bei der Entstehung der Geschäftsgebühr; Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts gegenüber der Staatskasse bei fehlgeschlagener Durchsetzung der Gebührenforderung gegenüber seinem Mandanten; Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr ...

  • Judicialis

    VV RVG Vorb. 3 Abs. 4; ; VV RVG Nr. 3100

  • rechtsportal.de

    RVG § 55; RVG -VV Vorbem. 3 Abs. 4
    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens; Berücksichtigung im Vergütungsfestsetzungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Anrechnung der unbezahlten Geschäftsgebühr auf PKH-Vergütung

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    VB 3 Abs. 4 VV RVG, § 55 RVG
    Die Geschäftsgebühr ist auf die PKH-Verfahrensgebühr anzurechnen.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1185
  • MDR 2008, 1185 (Volltext mit red. LS)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Oldenburg, 01.10.2007 - 11 UF 67/07

    Geltendmachung von im Prozesskostenhilfeverfahren entstandenen anwaltlichen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.05.2008 - 2 WF 81/08
    Eine Festsetzung der ungekürzten Verfahrensgebühr ist mithin ausgeschlossen (vgl. auch OLG Oldenburg, OLGR 2008, 271. Amtsgericht Bad Iburg, RVG Professionell 2008, 64).
  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.05.2008 - 2 WF 81/08
    Als Folge dieser Anrechnungsvorschrift vermindert sich nicht die bereits entstandene Geschäftsgebühr, sondern vielmehr die im anschließenden gerichtlichen Verfahren anfallende Verfahrensgebühr (BGH NJW 2007, 2049).
  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.05.2008 - 2 WF 81/08
    Ob die Geschäftsgebühr dem Mandanten gegenüber überhaupt geltend gemacht wird, ob sie tituliert oder sogar bereits beglichen ist, ist auf den Anrechnungstatbestand insoweit ohne Auswirkung (vgl. BGH-Beschluss vom 22.01.2008 VIII ZB 57/07).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2009 - 10 W 120/08

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des im Wege der

    Eine angefallene Geschäftsgebühr nach RVG VV-Nr. 2300 ist nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 27.11.2008, 10 W 109/08) auch bei einem später im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalt nach RVG VV-Vorbemerkung 3.4 uneingeschränkt auf die gerichtliche Verfahrensgebühr nach RVG VV-Nr. 3100 anzurechnen (so auch OLG Braunschweig Beschluss vom 12.09.2008, 2 W 358/08 (JURIS); OLG Bamberg Beschluss v. 01.07.2008, 2 WF 92/08 (JURIS); OLG Oldenburg Beschluss vom 12.06.2008, 13 WF 111/08 (JURIS); OLG Oldenburg Beschluss v. 27.05.2008, 2 WF 81/08 (JURIS).

    Der durch die Kürzung entfallende Teil der Verfahrensgebühr lebt nicht nachträglich wieder auf, sofern es dem im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalt nicht gelingt, seinen Vergütungsanspruch hinsichtlich der Geschäftsgebühr gegenüber seinem Mandanten oder dem Gegner zu realisieren; eine solche Ausnahme lässt sich weder der Anrechnungsvorschrift entnehmen (vgl. auch OLG Bamberg Beschluss vom 01.07.2008, 2 WF 92/08 und OLG Oldenburg Beschluss vom 27.05.2008, 2 WF 81/08) noch erscheint sie geboten.

  • LAG Hessen, 07.07.2009 - 13 Ta 302/09

    Festsetzung der Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts - Anrechnung der

    Die Kammer folgt in diesem Punkt der überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (OLG Düsseldorf vom 27. Januar 2009 - I-10 W 120/08 -, AGS 2009, 123; OLG Düsseldorf vom 27. November 2008 - 10 W 109/08 -, JurBüro 2009, 133; OLG Braunschweig vom 12. September 2008 - 2 W 358/08 -, zitiert nach juris; LAG Düsseldorf vom 7. August 2008 - 13 Ta 185/08 -, Rpfleger 2009, 158; OLG Bamberg vom 1. Juli 2008 - 2 WF 92/08 -, zitiert nach juris; OLG Oldenburg vom 12. Juni 2008 - 13 WF 111/08 -, zitiert nach juris; OLG Oldenburg vom 27. Mai 2008 - 2 WF 81/08 -, zitiert nach juris; ).

    Eine solche Ausnahme lässt sich weder der Anrechnungsvorschrift entnehmen (vergl. OLG Bamberg, a.a.O.; OLG Oldenburg vom 27. Mai 2008, a.a.O.) noch erscheint sie geboten.

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2008 - 10 W 109/08

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des später im Wege der

    Eine anzurechnende Geschäftsgebühr nach RVG VV-Nr. 2300 ist auch bei einem später im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalt nach RVG VV-Vorbemerkung 3.4 uneingeschränkt auf die gerichtliche Verfahrensgebühr nach RVG VV-Nr. 3100 anzurechnen (so auch OLG Braunschweig Beschluss vom 12.09.2008, 2 W 358/08 (JURIS); OLG Bamberg Beschluss v. 01.07.2008, 2 WF 92/08 (JURIS); OLG Oldenburg Beschluss v. 08.05.2008, 8 W 57/08 (JURIS) sogar weitergehend auch für den Fall, dass die Prozesspartei Anspruch auf Beratungshilfe hätte; OLG Oldenburg Beschluss vom 12.06.2008, 13 WF 111/08 (JURIS); OLG Oldenburg Beschluss v. 27.05.2008, 2 WF 81/08 (JURIS).

    Der durch die Kürzung entfallende Teil der Verfahrensgebühr lebt nicht nachträglich wieder auf, sofern es dem im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalt nicht gelingt, seinen Vergütungsanspruch hinsichtlich der Geschäftsgebühr gegenüber seinem Mandanten oder dem Gegner zu realisieren; eine solche Ausnahme lässt sich weder der Anrechnungsvorschrift entnehmen (vgl. auch OLG Bamberg Beschluss vom 01.07.2008, 2 WF 92/08 und OLG Oldenburg Beschluss vom 27.05.2008, 2 WF 81/08) noch erscheint sie geboten.

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