Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.06.2007

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 11 W 58/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,31
OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 11 W 58/07 (https://dejure.org/2007,31)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.12.2007 - 11 W 58/07 (https://dejure.org/2007,31)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - 11 W 58/07 (https://dejure.org/2007,31)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Störerhaftung des Internet-Anschlussinhabers - Ohne das Vorliegen konkreter Anhaltspunktehaftet der Internet-Anschlussinhaber grundsätzlich nicht für durch Familienangehörige oder Dritte begangene Urheberrechtsverletzungen.

  • openjur.de

    §§ 97, 85 Abs. 1 UrhG

  • Justiz Hessen

    § 85 Abs 1 UrhG, § 97 UrhG
    Urheberrechtsverletzung durch Musiktauschbörsen im Internet: Überwachungspflicht eines Internetanschlussinhabers hinsichtlich des Nutzungsverhaltens von Familienangehörigen

  • LawCommunity.de

    Keine Überwachungspflicht des Internet-Anschlussinhabers

  • Telemedicus

    Störerhaftung des Inhabers eines privaten Internetanschlusses

  • Telemedicus

    Störerhaftung des Inhabers eines privaten Internetanschlusses

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Volltext)

    Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht ohne weiteres für Urheberrechtsverletzungen

  • JurPC

    UrhG § 97
    Keine Mitstörerhaftung des Anschlussinhabers bei Musikdownload über Filesharing-Systeme durch Familienangehörige

  • aufrecht.de

    Anschlussinhaber haftet nicht immer für Urheberrechtsverletzungen von Familienmitgliedern

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Illegale Musiktauschbörse - zur Haftung des Anschlussinhabers

  • nomos.de PDF, S. 37

    Illegale Musiktitel im Internet, Störerhaftung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Überwachungspflicht - Benutzung des Internetanschlusses

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Internetanschlussinhaber - Überwachungspflicht seiner Familienangehörigen

  • kanzlei.biz

    Überwachung der Internetbenutzung von Familienangehörigen

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 85 Abs 1, 97 UrhG

  • info-it-recht.de
  • Betriebs-Berater

    Zur Überwachungspflicht des Inhabers eines Internetanschlusses gegenüber Familienangehörigen

  • Judicialis

    UrhG § 97

  • 1arechtsanwaelte.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 97
    Urheberrechtsverletzung: Verpflichtung des Inhabers eines Internetanschlusses, seine Familienangehörigen bei der Nutzung des Anschlusses zu überwachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (40)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 97 UrhG
    Filesharing - Keine Überwachungspflicht des Anschlussinhabers per se für Familienangehörige

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Störerhaftung des Internetanschlussinhabers: Grundsätzlich keine Überwachungspflicht für den Anschlussinhaber bei der Benutzung des Internetanschlusses durch Familienangehörige

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Keine Überwachungspflicht für den Anschlussinhaber bei der Benutzung des Internetanschlusses durch Familienangehörige

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Überwachungspflicht von Familienangehörigen bei Benutzung des Internetanschlusses

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    DSL-Anschlussinhaber haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Musikindustrie bekommt Gegenwind von den deutschen Gerichten und von der Justizministerin

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Einem Internetanschlussinhaber obliegt es nicht, ihm nahestehende Personen wie enge Familienangehörige bei der Benutzung seines Anschlusses zu überwachen

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Einem Internetanschlussinhaber obliegt es nicht, ihm nahestehende Personen wie enge Familienangehörige bei der Benutzung seines Anschlusses zu überwachen

  • heise.de (Pressebericht, 08.01.2008)

    Eltern haften nicht immer für Tauschbörsennutzung ihrer Kinder

  • heise.de (Pressebericht, 08.01.2008)

    Eltern haften nicht immer für Tauschbörsennutzung ihrer Kinder

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Überwachungspflicht des Internet-Anschlussinhabers

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Keine Überwachungspflicht für Internetanschlussinhaber

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Überwachungspflicht für den Anschlussinhaber bei der Benutzung des Internetanschlusses durch Familienangehörige

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Urheberrechtsverletzungen im Internet; Überwachung von Familienangehörigen bei der Nutzung eines Internetanschlusses

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anschlussinhaber haftet nicht für illegales Filesharing durch Familienmitglieder

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    UrhG § 97
    Keine Mitstörerhaftung des Anschlussinhabers bei Musikdownload über Filesharing-Systeme durch Familienangehörige; Internetrecht, Urheberrecht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Musikstücke illegal "aus dem Netz" geladen - Computerbesitzer wird von Musikfirma verklagt: keine Überwachungspflicht

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine Überwachungspflicht für den Anschlussinhaber bei der Benutzung des Internetanschlusses durch Familienangehörige

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Keine Überwachungspflicht für den Anschlussinhaber bei Internetnutzung durch Familienangehörige

  • anwaltzentrale.de (Kurzanmerkung und Auszüge)

    Keine Überwachung von Familienangehörigen bei Internet-Nutzung

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Haftung für Internetanschlüsse und Internetinhalte

  • captain-huk.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Internetanschluss:keine Überwachungspflicht des Anschlussinhabers für Familienangehörige

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Hoffnung bei Filesharing-Abhmahnungen für Anschlussinhaber bei Nutzung durch Dritte

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Überwachungspflicht des Internetanschlussinhabers gegen Missbrauch

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Keine Überwachungspflicht für den Anschlussinhaber bei der Benutzung des Internetanschlusses durch Familienangehörige

  • beck.de (Leitsatz)

    Störerhaftung des Inhabers eines privaten Internetanschlusses

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abmahnung Filesharing: Keine Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzung bei Benutzung des Internetanschlusses durch Familienangehörige!

  • anwalt24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Abmahnung durch die Musikindustrie - Filesharing, P2P, Musiktauschbörsen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Hoffnung bei Filesharing-Abhmahnungen für Anschlussinhaber bei Nutzung durch Dritte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abmahnung Filesharing: Haftung des Anschlussinhabers verneint

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haften Eltern immer für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Überwachungspflicht für den Anschlussinhaber bei Internetnutzung durch Familienangehörige

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine ständige Überwachungspflicht für privaten Internetanschluss

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Internetanschluss durch Familienangehörige genutzt - keine Überwachungspflicht

  • 123recht.net (Kurzinformation, 14.7.2008)

    Filesharing - Eltern haften für ihre Kinder

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Zur Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts

  • 123recht.net (Kurzinformation)
  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Abmahnung Nümann und Lang für David Vogt und Schöne neue Welt

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Filesharing - Abmahnung - Urheberrechtsverletzung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Zur Haftung der Eheleute beim Internetanschluss // Internetanschlussinhaber treffen grundsätzlich keine Prüf- und Instruktionspflichten gegenüber Ehegatten

Besprechungen u.ä. (9)

  • anwaltzentrale.de (Kurzanmerkung und Auszüge)

    Keine Überwachung von Familienangehörigen bei Internet-Nutzung

  • blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Überwachungspflicht für den Anschlussinhaber bei der Benutzung des Internetanschlusses durch Familienangehörige

  • eurojuris.de (Entscheidungsbesprechung)

    Eltern haften für Ihre Kinder? Nicht unbedingt

  • dr-wachs.de (Kurzanmerkung)

    Störerhaftung begrenzt

  • dr-wachs.de (Kurzanmerkung)

    Heftiger Gegenwind für die Abmahnungen der Musikindustrie

  • captain-huk.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Internetanschluss:keine Überwachungspflicht des Anschlussinhabers für Familienangehörige

  • 123recht.net (Entscheidungsanmerkung, 7.7.2008)

    Haftung des Anschlussinhabers als Störer immer berechtigt?

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 21.1.2008)

    Keine Überwachungspflicht für den Anschlussinhaber bei der Benutzung des Internetanschlusses durch Familienangehörige

  • 123recht.net (Kurzanmerkung)

    Illegaler Musikdownload, Eltern haften für ihre Kinder

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 403
  • GRUR 2008, 605 (Ls.)
  • GRUR-RR 2008, 73
  • FamRZ 2008, 2033 (Ls.)
  • MMR 2008, 169
  • MIR 2008, Dok. 009
  • K&R 2008, 113
  • ZUM 2008, 231
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Mannheim, 25.01.2007 - 7 O 65/06

    Haftung des Anschlussinhabers für offenes WLAN

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 11 W 58/07
    Es gibt auch keine Anhaltspunkte dafür, dass eine außerhalb der Familie stehende Person den Internetzugang des Beklagten zu der Rechtsverletzung benutzt hat, denen gegenüber der Beklagte von vornherein misstrauisch hätte sein müssen (siehe dazu LG Mannheim, MMR 2007, 537).

    Auch die Benutzung eines ungeschützten W-LAN durch Dritte steht vorliegend nicht in Rede (dazu etwa LG Hamburg, MMR 2006, 763; LG Mannheim, MMR 2007, 537).

  • LG Hamburg, 02.08.2006 - 308 O 509/06

    Urheberrechtsschutz: Störerhaftung des Inhabers eines Internetanschlusses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 11 W 58/07
    Es ist nicht ersichtlich, dass diese Mitarbeiter andere Erkenntnisse hatten, als sie gegenüber der Staatsanwaltschaft angegeben haben (vgl. LG Hamburg CR 2006, 780.781).

    Auch wenn Urheberrechtsverletzungen im Internet häufig vorkommen und darüber in den Medien umfangreich berichtet wird, hat ein Anschlussinhaber nicht bereits deshalb einen Anlass, ihm nahestehende Personen wie enge Familienangehörige bei der Benutzung seines Anschlusses zu überwachen (LG Mannheim, MMR 2007, 267, 268 mit zustimmender Anmerkung von Solmecke; 459, 460; anderer Ansicht LG Hamburg, CR 2006, 780, 781 und MMR 2007, 131, 132).

  • LG Mannheim, 29.09.2006 - 7 O 76/06

    Urheberrechtsschutz: Störerhaftung des Inhabers eines Internetanschlusses für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 11 W 58/07
    Auch wenn Urheberrechtsverletzungen im Internet häufig vorkommen und darüber in den Medien umfangreich berichtet wird, hat ein Anschlussinhaber nicht bereits deshalb einen Anlass, ihm nahestehende Personen wie enge Familienangehörige bei der Benutzung seines Anschlusses zu überwachen (LG Mannheim, MMR 2007, 267, 268 mit zustimmender Anmerkung von Solmecke; 459, 460; anderer Ansicht LG Hamburg, CR 2006, 780, 781 und MMR 2007, 131, 132).

    Der Beklagte kann, sofern nicht besondere Umstände dafür Anlass bieten, ohne weiteres davon ausgehen, dass erwachsenen Personen bekannt ist, dass sie derartige Rechtsverletzungen nicht begehen dürfen (LG Mannheim, MMR 2007, 267, 268).

  • OLG Frankfurt, 16.05.2006 - 11 U 45/05

    eBay-Account; eBay; Account; Mitgliedskonto; Internet; Inhaber; Haftung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 11 W 58/07
    Der Senat hat bereits entschieden, dass der Ehemann seiner Ehefrau, solange er keine konkreten Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen hat, seinen Account für den Handel auf einer Verkaufsplattform überlassen kann, ohne die Ehefrau ständig überwachen zu müssen (Urteil vom 16.05.2006 - 11 U 45/05, Seite 10 des Urteilsumdrucks, nicht rechtskräftig).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 11 W 58/07
    (BGHZ 158, 236, 251 - Internet-Versteigerung I; WRP 2007, 964, 968 - Internet-Versteigerung II).
  • LG Hamburg, 21.04.2006 - 308 O 139/06

    Schutzrechtsverletzung: Öffentliches Zugänglichmachen von Musikaufnahmen über ein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 11 W 58/07
    Auch wenn Urheberrechtsverletzungen im Internet häufig vorkommen und darüber in den Medien umfangreich berichtet wird, hat ein Anschlussinhaber nicht bereits deshalb einen Anlass, ihm nahestehende Personen wie enge Familienangehörige bei der Benutzung seines Anschlusses zu überwachen (LG Mannheim, MMR 2007, 267, 268 mit zustimmender Anmerkung von Solmecke; 459, 460; anderer Ansicht LG Hamburg, CR 2006, 780, 781 und MMR 2007, 131, 132).
  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 11 W 58/07
    (BGHZ 158, 236, 251 - Internet-Versteigerung I; WRP 2007, 964, 968 - Internet-Versteigerung II).
  • LG Hamburg, 26.07.2006 - 308 O 407/06

    Haftung des Anschlussinhabers für ungeschütztes WLAN

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 11 W 58/07
    Auch die Benutzung eines ungeschützten W-LAN durch Dritte steht vorliegend nicht in Rede (dazu etwa LG Hamburg, MMR 2006, 763; LG Mannheim, MMR 2007, 537).
  • BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12

    BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger

    Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Überlassung des Internetanschlusses durch einen Ehepartner an den anderen Ehepartner (OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2008, 73, 74; GRUR-RR 2013, 246; OLG Köln, WRP 2011, 781; OLG Köln, GRUR-RR 2012, 329, 331; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. März 2013 - 20 U 63/12, juris Rn. 29; LG Mannheim, MMR 2007, 267, 268; Rathsack, jurisPR-ITR 25/2012 Anm. 4 unter D; ders., jurisPR-ITR 12/2013 Anm. 5 unter D; ders., jurisPR-ITR 19/2013 Anm. 2 unter C; Härting in Internetrecht, 5. Aufl., Rn. 2255).

    Sie gelten vielmehr auch für die - hier in Rede stehende - Überlassung des Internetanschlusses durch Eltern oder Stiefeltern an ihre volljährigen Kinder oder Stiefkinder (OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2008, 73, 74; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. März 2013 - 20 U 63/12, juris Rn. 29; LG Mannheim, MMR 2007, 267, 268; LG Hamburg, Verfügung vom 21. Juni 2012 - 308 O 495/11, juris Rn. 4; Rathsack, jurisPR-ITR 19/2013 Anm. 2 unter C; Solmecke, MMR 2012, 617, 618; Härting in Internetrecht aaO Rn. 2256; aA OLG Köln, GRUR-RR 2012, 329, 331; WRP 2012, 1148; MMR 2012, 184, 185; vgl. auch Rauer/Pfuhl, K&R 2012, 532, 533).

    Ob und inwieweit diese Grundsätze bei einer Überlassung des Internetanschlusses durch den Anschlussinhaber an andere ihm nahestehende volljährige Personen wie etwa Freunde oder Mitbewohner entsprechend gelten, kann hier offenbleiben (für eine entsprechende Anwendung OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2008, 73, 74; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. März 2013 - 20 U 63/12, juris Rn. 29; Härting in Internetrecht, 5. Aufl., Rn. 2256; aA OLG Köln, GRUR-RR 2012, 329, 331; LG Düsseldorf, ZUM-RD 2010, 396, 398).

  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12

    Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen

    Zu derartigen Maßnahmen sind Eltern vielmehr erst dann verpflichtet, wenn sie konkrete Anhaltspunkte für eine rechtsverletzende Nutzung des Internetanschlusses durch das Kind haben (vgl. OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2008, 73, 74; LG Mannheim, MMR 2007, 267, 268; ZUM-RD 2007, 252, 254 f.; MMR 2007, 459, 460; Grosskopf, CR 2007, 122 f.; Peter, K&R 2007, 371, 373; Leistner/Stang, WRP 2008, 533, 549; Mühlberger, GRUR 2009, 1022, 1025 f.; Sandor, ITRB 2012, 9, 13; Schöttler, jurisPR-ITR 2/2007 Anm. 2; Wenn, jurisPR-ITR 5/2008 Anm. 2; Krieg, jurisPR-ITR 16/2008 Anm. 3; vgl. auch Spindler in Bamberger/Roth, Beck'scher Online-Kommentar BGB, Stand: 1. August 2012, § 832 Rn. 31a; Moritz in jurisPK-BGB, 6. Aufl., § 832 Rn. 46; Heckmann in jurisPK-Internetrecht, 3. Aufl., Kap. 3.2 Rn. 81; Weidert/Molle in Ensthaler/Weidert, Handbuch Urheberrecht und Internet, 2. Aufl., Kap. 7 Rn. 168).
  • BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2365/11

    Zum unerlaubten Filesharing im Internet

    Das Oberlandesgericht Frankfurt (Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 11 W 58/07 -, GRUR-RR 2008, S. 73 ) führt dazu aus:.
  • OLG Frankfurt, 01.07.2008 - 11 U 52/07

    Keine generelle Haftung für offenes WLAN

    Auch wenn Urheberrechtsverletzungen im Internet häufig vorkommen und darüber in den Medien umfangreich berichtet wird, hat ein Anschlussinhaber nicht bereits deshalb Anlass, ihm nahe stehende Personen - wie enge Familienangehörige - bei der Benutzung seines Anschlusses zu überwachen (Urteil v.- 20.12.2007, Az.: 11 W 58/07 = MDR 08, 403 = CR 08, 243 = OLGR 08, 111).
  • OLG Köln, 23.12.2009 - 6 U 101/09

    Haftung des Anschlussinhabers beim Filesharing

    Inwieweit der Inhaber eines Internetanschlusses dafür Sorge zu tragen hat, dass Dritte, die Zugang zu dem Internetanschluss haben, bei der Nutzung dieses Internetanschlusses nicht urheberrechtliche Nutzungsrechte verletzen, wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt, (vgl. LG Hamburg, MMR 2006, 700; CR 2007, 121 f; OLG Hamburg [Streitwertentscheidung] GRUR-RR 2007, 661 Rz 10; OLG Frankfurt GRUR-RR 2008, 73 f).
  • LG München I, 19.06.2008 - 7 O 16402/07

    Urheberrechtsverletzung im Internet durch Kinder: Haftung der Eltern wegen

    Eine einweisende Belehrung ist hierbei jedoch grundsätzlich zu fordern (so auch: OLG Frankfurt CR 2008, 243, 244 li. Sp.; LG Hamburg MMR 2006, 700; 2007, 131; vgl. Leistner/Stang, WRP 2008, 533, 548 ff. mwN), da die Nutzung eines Computers mit einem Internetanschluss - soweit keine "Flat-Rate" vereinbart worden ist - nicht nur erhebliche Verbindungsgebühren verursachen kann, sondern auch erhebliche zivilrechtliche Haftungsrisiken birgt, von den Gefahren, die durch jugendgefährdende Inhalte ausgehen, ganz zu schweigen.

    Denn unabhängig von der Notwendigkeit eines einleitenden Belehrungsgespräches erfordert die elterliche Aufsichtspflicht auch eine laufende Überwachung dahingehend, ob sich die Internetnutzung durch das Kind in dem durch die einweisende Belehrung gesteckten Rahmen bewegt (so im Ergebnis auch: OLG Frankfurt CR 2008, 243, 244 li. Sp.; LG Hamburg MMR 2006, 700; 2007, 131).

  • OLG Köln, 17.08.2012 - 6 U 208/10

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für durch Dritte begangene

    Dann aber stellte sich eine diesbezügliche Belehrung weder als bloße Förmelei noch für den Beklagten als unzumutbar dar (gegen eine anlasslose Instruktionspflicht gegenüber volljährigen Familienmitgliedern dagegen OLG Frankfurt GRUR-RR 2008, 73, 74 - Filesharing durch Familienangehörige; LG Mannheim MMR 2007, 267, 268).
  • OLG Köln, 15.01.2013 - 6 W 12/13

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen

    Nichts anderes lässt sich der vom Beklagten angeführten Entscheidung "Filesharing durch Familienangehörige" des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 20.12.2007 - 11 W 58/07 - entnehmen.

    Das Oberlandesgericht Frankfurt hat eine Pflicht des Anschlussinhabers zur Instruktion über das Verbot von Urheberrechtsverletzungen mit Hilfe des Internetanschlusses allein gegenüber volljährigen Familienangehörigen verneint (vgl. OLG Frankfurt GRUR-RR 2008, 73, 74).

  • OLG Frankfurt, 22.03.2013 - 11 W 8/13

    Haftung des Internetanschlussinhabers als Störer

    Wie der Senat mit Beschluss vom 20.12.2007 - 11 W 58/07 - entschieden hat, trifft den Inhaber eines Internetanschlusses, der diesen dritten Personen überlässt, eine Pflicht, diese Nutzer zu instruieren und zu überwachen, nur, soweit für ihn ein konkreter Anlass für die Befürchtung besteht, der Nutzer werde den Anschluss zu Rechtsverletzungen missbrauchen.
  • LG Flensburg, 27.05.2016 - 8 S 48/15

    Filesharing Wohngemeinschaft

    Die vom BGH aufgestellten Grundsätze zu erwachsenen Familienangehörigen seien insoweit auch auf Mitbewohner anzuwenden (OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2008, 73 [74]; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05. März 2013, Az. 20 U 63/12, zitiert juris Rn. 29).

    Solche Anhaltspunkte bestehen grundsätzlich nicht, solange dem Anschlussinhaber keine früheren Verletzungen dieser Art durch den Nutzer oder andere Hinweise auf eine Verletzungsabsicht bekannt sind oder hätten bekannt sein können (OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.03 2013, Az. 1-20 U 63/12, Az. 20 U 63/12, zit. Juris Rn. 29; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.2007, Az. 11 W 58/07, zit. Juris Rn. 16).

  • OLG Hamburg, 02.02.2015 - 5 W 47/13

    Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer Internet-Filmtauschbörse:

  • AG Frankfurt/Main, 29.01.2010 - 31 C 1078/09

    Kostenerstattung bei Filesharing-Abmahnung

  • LG München I, 12.03.2008 - 5 Qs 19/08

    Akteneinsichtsantrag des Urheberrechteinhabers in Ermittlungsakten: Fehlendes

  • LG Hamburg, 05.03.2010 - 308 O 691/09

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses als Störer

  • LG Darmstadt, 20.04.2009 - 9 Qs 99/09

    Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung: Akteneinsichtsrecht des

  • OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 20 U 63/12

    Haftung des Inhabers eine Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen durch

  • LG Hamburg, 28.12.2009 - 308 O 691/09

    Zum Streitwert bei urheberrechtlicher Abmahnung wegen des Filesharings eines

  • AG Frankfurt/Main, 25.05.2012 - 32 C 157/12

    Haftung des Ehegatten in sog. "Filesharing-Fällen"

  • LG Düsseldorf, 13.08.2014 - 23 S 358/13
  • OLG Frankfurt, 13.08.2010 - 11 U 7/10

    Urheberrechtsverletzung: Bestimmtheit einer Unterlassungserklärung; Höhe der

  • OLG Köln, 03.04.2009 - 6 W 20/09

    Störerhaftung der Eltern minderjähriger Kinder für Urheberrechtsverletzungen im

  • LG Hamburg, 05.07.2010 - 308 O 246/10

    20.000 EUR Streitwert für das Filesharing eines Computerprogramms

  • AG Frankfurt/Main, 30.09.2021 - 29 C 2134/20

    Schadensersatz wegen Verletzung eines urheberrechtlich geschützten Rechts

  • LG Hamburg, 21.06.2012 - 308 O 495/11

    Zur Prüfpflicht des Inhabers des Internetanschlusses gegenüber den im Haushalt

  • AG Frankfurt/Main, 25.03.2010 - 30 C 2598/08

    Keine Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechsverletzung bei Belehrung des

  • AG Frankfurt/Main, 12.08.2009 - 31 C 1738/07

    Keine Störerhaftung für filesharing bei nachweislich ausgeschaltetem PC

  • AG Frankfurt/Main, 05.06.2009 - 32 C 739/09

    DigiProtect muss Rechtsanwalt noch nicht bezahlt haben, um Abmahnkosten geltend

  • AG Frankfurt/Main, 17.09.2009 - 31 C 975/08

    Filesharing Störerhaftung bei Kindern

  • LG Hamburg, 04.02.2010 - 308 O 34/10

    Filesharing - Störerhaftung des Anschlussinhabers für illegale Downloads

  • LG Bielefeld, 18.07.2011 - 4 O 672/10
  • AG Frankfurt/Main, 04.02.2009 - 29 C 549/08
  • AG Frankfurt/Main, 22.01.2009 - 29 C 549/08

    Haftung des Anschlussinhabers eines dezentralen Netzwerks für Lizenzgebühren bei

  • OLG Düsseldorf, 29.09.2012 - 20 W 93/12

    Prüfungs- und Instruktionspflichten des Inhabers eines Internetanschlusses

  • AG Frankfurt/Main, 24.07.2009 - 32 C 739/09
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Rechtsprechung
   BGH, 14.06.2007 - I ZR 173/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1813
BGH, 14.06.2007 - I ZR 173/04 (https://dejure.org/2007,1813)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2007 - I ZR 173/04 (https://dejure.org/2007,1813)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - I ZR 173/04 (https://dejure.org/2007,1813)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit des Umpackens eines parallelimportierten Arzneimittels; Vertrieb eines Arzneimittels in einer neuen Verpackung unter Wiederanbringung der Marke; Verwendung der Originalverpackung für den Vertrieb eines Teils des Inhalts eines Medikaments; Schädigung des ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Keine Markenrechtsverletzung durch Parallelimport von umgepackten Arzneimitteln - STILNOX

  • Judicialis

    MarkenG § 24

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    MarkenG § 24
    "STILNOX"; Erforderlichkeit des Umpackens parallelimportierter Arzneimittel; Schädigung des Rufs der Marke durch Verwendung eines neu gestalteten Packungsdesigns

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 24
    "STILNOX"; Erforderlichkeit des Umpackens parallelimportierter Arzneimittel; Schädigung des Rufs der Marke durch Verwendung eines neu gestalteten Packungsdesigns

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    STILNOX

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Umpacken eines parallelimportierten Arzneimittels

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 403
  • GRUR 2007, 1075
  • BB 2007, 951
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 26.04.2007 - C-348/04

    Boehringer Ingelheim u.a. - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Markenrecht

    Auszug aus BGH, 14.06.2007 - I ZR 173/04
    a) Das Erfordernis, dass das Umpacken eines parallelimportierten Arzneimittels notwendig ist, um die Ware in dem Einfuhrmitgliedstaat vermarkten zu können, als eine der Voraussetzungen dafür, dass sich der Markeninhaber dem Vertrieb des Arzneimittels in einer neuen Verpackung unter Wiederanbringung der Marke nicht widersetzen kann, gilt nur für das Umpacken der Ware als solches sowie für die Wahl, ob die Wiederanbringung der Marke durch Neuverpackung oder durch Aufkleben eines Etiketts auf die Verpackung der Ware erfolgt, nicht dagegen für die Art und Weise, in der das Umpacken durchgeführt wird (im Anschluss an EuGH, Urt. v. 26.4.2007 - C-348/04, GRUR 2007, 586 Tz. 38 = WRP 2007, 627 - Boehringer Ingelheim/Swingward II).

    Denn ein Umpacken der Ware durch einen Dritten ohne Zustimmung des Markeninhabers kann tatsächliche Gefahren für diese Herkunftsgarantie begründen (vgl. EuGH, Urt. v. 23.4.2002 - C-143/00, Slg. 2002, I-3759 Tz. 29 = GRUR 2002, 879 - Boehringer Ingelheim u.a.; Urt. v. 26.4.2007 - C-348/04, GRUR 2007, 586 Tz. 15, 30 = WRP 2007, 627 - Boehringer Ingelheim/Swingward II).

    Der Widerspruch des Markeninhabers gegen den Vertrieb umgepackter Arzneimittel nach Art. 7 Abs. 2 MRRL (§ 24 Abs. 2 MarkenG), der eine Abweichung vom Grundsatz des freien Warenverkehrs darstellt, ist jedoch nicht zulässig, wenn die Ausübung dieses Rechts durch den Markeninhaber eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten i.S. des Art. 30 Satz 2 EG darstellt (vgl. EuGH GRUR 2002, 879 Tz. 18, 31 - Boehringer Ingelheim u.a.; GRUR 2007, 586 Tz. 16 - Boehringer Ingelheim/Swingward II).

    Der Markeninhaber kann danach die Veränderung, die mit jedem Umpacken eines mit seiner Marke versehenen Arzneimittels verbunden ist und die ihrem Wesen nach die Gefahr einer Beeinträchtigung des Originalzustands des Arzneimittels schafft, verbieten, es sei denn, das Umpacken ist erforderlich, um die Vermarktung der parallel importierten Ware zu ermöglichen, und die berechtigten Interessen des Markeninhabers sind gewahrt (EuGH GRUR 2007, 586 Tz. 19 - Boehringer Ingelheim/Swingward II; BGH, Urt. v. 12.12.2002 - I ZR 133/00, GRUR 2003, 336, 337 f. = WRP 2003, 528 - Beloc, jeweils m.w.N.).

    Das Erfordernis, dass das Umpacken notwendig ist, um die Ware in dem Einfuhrmitgliedstaat vermarkten zu können, gilt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften jedoch nur für das Umpacken der Ware als solches sowie für die Wahl, ob die Wiederanbringung der Marke durch Neuverpackung oder durch Aufkleben eines Etiketts auf die Verpackung der Ware erfolgt, im Hinblick darauf, den Vertrieb dieser Ware auf dem Markt des Einfuhrmitgliedstaats zu ermöglichen, nicht dagegen für die Art und Weise, in der das Umpacken durchgeführt wird (EuGH GRUR 2007, 586 Tz. 38 - Boehringer Ingelheim/Swingward II; vgl. auch EFTA-Gerichtshof, Urt. v. 8.7.2003 - E-3/02, GRUR Int. 2003, 936 Tz. 41-45 - Paranova/Merck).

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Umpacken den Originalzustand des Arzneimittels oder den Ruf der Marke schädigt (EuGH GRUR 2007, 586 Tz. 17 - Boehringer Ingelheim/Swingward II).

    Die Frage, ob ein solcher Umstand und damit ein berechtigter Grund i.S. von Art. 7 Abs. 2 MRRL, § 24 Abs. 2 MarkenG vorliegt, hat das nationale Gericht nach dem jeweiligen Sachverhalt zu entscheiden (vgl. EuGH GRUR 2007, 586 Tz. 46 - Boehringer Ingelheim/Swingward II).

    Ein Umpacken im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften ist bei jeder Veränderung der Verpackung der betroffenen Arzneimittel gegeben, durch die der spezifische Gegenstand der Marke, die Herkunft der mit ihr versehenen Ware zu garantieren, beeinträchtigt wird (vgl. EuGH GRUR 2007, 586 Tz. 28 ff. - Boehringer Ingelheim/Swingward II).

    In der Entscheidung "Bristol-Myers Squibb u.a./Paranova" hat der Gerichtshof nur als Beispiele (vgl. EuGH GRUR 2007, 586 Tz. 44 - Boehringer Ingelheim/Swingward II) dafür, dass eine unangemessene Aufmachung der umgepackten Ware den Ruf der Marke oder ihres Inhabers schädigen könne, angeführt, dass die Verpackung schadhaft, von schlechter Qualität oder unordentlich ist (EuGH GRUR Int. 1996, 1144 Tz. 76).

    Vielmehr ist auch insoweit maßgeblich darauf abzustellen, ob die Aufmachung geeignet ist, den Ruf der Marke der Klägerin zu schädigen (vgl. EuGH GRUR 2007, 586 Tz. 45 - Boehringer Ingelheim/Swingward II).

  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

    Auszug aus BGH, 14.06.2007 - I ZR 173/04
    Auch das Recht, die Ware mit der Marke (neu) zu kennzeichnen oder die Marke auf der Verpackung anzubringen und die Ware mit dieser Verpackung zu vertreiben (§ 14 Abs. 3 Nr. 1 und 2 MarkenG), unterliegt der Erschöpfung (vgl. EuGH, Urt. v. 11.7.1996 - C-427/93, C-429/93 und C-436/93, Slg. 1996, I-3457 Tz. 34-37, 49 f. = GRUR Int. 1996, 1144 = WRP 1996, 880 - Bristol-Myers Squibb u.a./Paranova; BGH, Urt. v. 10.4.1997 - I ZR 65/92, GRUR 1997, 629, 632 = WRP 1997, 742 - Sermion II).

    bb) Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat insoweit entschieden (EuGH GRUR Int. 1996, 1144 Tz. 79 - Bristol-Myers Squibb u.a./Paranova), dass sich ein Markeninhaber dem weiteren Vertrieb eines Arzneimittels nach Art. 7 Abs. 2 MRRL (§ 24 Abs. 2 MarkenG) widersetzen kann, wenn der Importeur es umgepackt und die Marke wieder darauf angebracht hat, es sei denn, es sind folgende fünf Voraussetzungen erfüllt:.

    In der Entscheidung "Bristol-Myers Squibb u.a./Paranova" hat der Gerichtshof nur als Beispiele (vgl. EuGH GRUR 2007, 586 Tz. 44 - Boehringer Ingelheim/Swingward II) dafür, dass eine unangemessene Aufmachung der umgepackten Ware den Ruf der Marke oder ihres Inhabers schädigen könne, angeführt, dass die Verpackung schadhaft, von schlechter Qualität oder unordentlich ist (EuGH GRUR Int. 1996, 1144 Tz. 76).

    Der Parallelimporteur muss nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zur Zulässigkeit des Umpackens auf der neuen Verpackung die Angabe, von wem die Ware umgepackt worden ist, so deutlich aufdrucken, "dass sie ein normalsichtiger Verbraucher bei Anwendung eines normalen Maßes an Aufmerksamkeit verstehen kann" (EuGH GRUR Int. 1996, 1144 Tz. 71 - Bristol-Myers Squibb u.a./Paranova).

  • EFTA-Gerichtshof, 08.07.2003 - E-3/02

    Paranova AS v Merck & Co., Inc. and Others - Parallel imports - Article 7(2) of

    Auszug aus BGH, 14.06.2007 - I ZR 173/04
    Das Erfordernis, dass das Umpacken notwendig ist, um die Ware in dem Einfuhrmitgliedstaat vermarkten zu können, gilt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften jedoch nur für das Umpacken der Ware als solches sowie für die Wahl, ob die Wiederanbringung der Marke durch Neuverpackung oder durch Aufkleben eines Etiketts auf die Verpackung der Ware erfolgt, im Hinblick darauf, den Vertrieb dieser Ware auf dem Markt des Einfuhrmitgliedstaats zu ermöglichen, nicht dagegen für die Art und Weise, in der das Umpacken durchgeführt wird (EuGH GRUR 2007, 586 Tz. 38 - Boehringer Ingelheim/Swingward II; vgl. auch EFTA-Gerichtshof, Urt. v. 8.7.2003 - E-3/02, GRUR Int. 2003, 936 Tz. 41-45 - Paranova/Merck).

    Im Übrigen muss die Klägerin einen uneinheitlichen Marktauftritt durch eine unterschiedliche Gestaltung ihrer Verpackungen sowie der von Parallelimporteuren verwendeten Verpackungen hinnehmen, soweit dies lediglich eine Folge dessen ist, dass ihre Marke für erschöpfte Waren unter den Voraussetzungen der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften auch von Parallelimporteuren verwendet werden darf (vgl. EFTA-Gerichtshof GRUR Int. 2003, 936 Tz. 55 - Paranova/Merck).

  • EuGH, 23.04.2002 - C-143/00

    Boehringer Ingelheim u.a.

    Auszug aus BGH, 14.06.2007 - I ZR 173/04
    Denn ein Umpacken der Ware durch einen Dritten ohne Zustimmung des Markeninhabers kann tatsächliche Gefahren für diese Herkunftsgarantie begründen (vgl. EuGH, Urt. v. 23.4.2002 - C-143/00, Slg. 2002, I-3759 Tz. 29 = GRUR 2002, 879 - Boehringer Ingelheim u.a.; Urt. v. 26.4.2007 - C-348/04, GRUR 2007, 586 Tz. 15, 30 = WRP 2007, 627 - Boehringer Ingelheim/Swingward II).

    Der Widerspruch des Markeninhabers gegen den Vertrieb umgepackter Arzneimittel nach Art. 7 Abs. 2 MRRL (§ 24 Abs. 2 MarkenG), der eine Abweichung vom Grundsatz des freien Warenverkehrs darstellt, ist jedoch nicht zulässig, wenn die Ausübung dieses Rechts durch den Markeninhaber eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten i.S. des Art. 30 Satz 2 EG darstellt (vgl. EuGH GRUR 2002, 879 Tz. 18, 31 - Boehringer Ingelheim u.a.; GRUR 2007, 586 Tz. 16 - Boehringer Ingelheim/Swingward II).

  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 35/00

    Aspirin; Umpacken von parallel importierten Arzneimitteln in neu hergestellte

    Auszug aus BGH, 14.06.2007 - I ZR 173/04
    Die Frage, welche Verpackungsgestaltung der Parallelimporteur verwenden darf, wenn der Markeninhaber im Inland für das betreffende Arzneimittel zusätzlich über eine Benutzungsmarke verfügt (vgl. dazu BGH, Urt. v. 11.7.2002 - I ZR 35/00, GRUR 2002, 1063, 1066 = WRP 2002, 1273 - Aspirin), stellt sich im vorliegenden Fall nicht, weil die Klägerin nach den Feststellungen des Berufungsgerichts keine solche Marke besitzt.
  • EuGH, 01.07.1999 - C-173/98

    Sebago und Maison Dubois

    Auszug aus BGH, 14.06.2007 - I ZR 173/04
    Der vom Berufungsgericht vorgenommenen Unterscheidung zwischen einzelnen Blisterstreifen steht weiter entgegen, dass die Feststellung, ob die Voraussetzungen einer Erschöpfung der Rechte des Markeninhabers nach § 24 Abs. 1 und 2 MarkenG (Art. 7 Abs. 1 und 2 MRRL) eingetreten sind, im Hinblick auf bestimmte Warenstücke zu treffen ist (vgl. EuGH, Urt. v. 1.7.1999 - C-173/98, Slg. 1999, I-4103 Tz. 19 = GRUR Int. 1999, 870 = WRP 1999, 803 - Sebago; BGH, Urt. v. 17.7.2003 - I ZR 256/00, GRUR 2003, 878, 879 = WRP 2003, 1231 - Vier Ringe über Audi; Hacker in Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 24 Rdn. 39).
  • BGH, 12.12.2002 - I ZR 133/00

    "Beloc"; Umpacken von Arzneimitteln

    Auszug aus BGH, 14.06.2007 - I ZR 173/04
    Der Markeninhaber kann danach die Veränderung, die mit jedem Umpacken eines mit seiner Marke versehenen Arzneimittels verbunden ist und die ihrem Wesen nach die Gefahr einer Beeinträchtigung des Originalzustands des Arzneimittels schafft, verbieten, es sei denn, das Umpacken ist erforderlich, um die Vermarktung der parallel importierten Ware zu ermöglichen, und die berechtigten Interessen des Markeninhabers sind gewahrt (EuGH GRUR 2007, 586 Tz. 19 - Boehringer Ingelheim/Swingward II; BGH, Urt. v. 12.12.2002 - I ZR 133/00, GRUR 2003, 336, 337 f. = WRP 2003, 528 - Beloc, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 256/00

    "Vier Ringe über Audi"; Voraussetzungen der Erschöpfung einer Marke

    Auszug aus BGH, 14.06.2007 - I ZR 173/04
    Der vom Berufungsgericht vorgenommenen Unterscheidung zwischen einzelnen Blisterstreifen steht weiter entgegen, dass die Feststellung, ob die Voraussetzungen einer Erschöpfung der Rechte des Markeninhabers nach § 24 Abs. 1 und 2 MarkenG (Art. 7 Abs. 1 und 2 MRRL) eingetreten sind, im Hinblick auf bestimmte Warenstücke zu treffen ist (vgl. EuGH, Urt. v. 1.7.1999 - C-173/98, Slg. 1999, I-4103 Tz. 19 = GRUR Int. 1999, 870 = WRP 1999, 803 - Sebago; BGH, Urt. v. 17.7.2003 - I ZR 256/00, GRUR 2003, 878, 879 = WRP 2003, 1231 - Vier Ringe über Audi; Hacker in Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 24 Rdn. 39).
  • BGH, 10.04.1997 - I ZR 65/92

    "Sermion II"; Markenrechtliche Zulässigkeit des Weitervertriebs von im Wege des

    Auszug aus BGH, 14.06.2007 - I ZR 173/04
    Auch das Recht, die Ware mit der Marke (neu) zu kennzeichnen oder die Marke auf der Verpackung anzubringen und die Ware mit dieser Verpackung zu vertreiben (§ 14 Abs. 3 Nr. 1 und 2 MarkenG), unterliegt der Erschöpfung (vgl. EuGH, Urt. v. 11.7.1996 - C-427/93, C-429/93 und C-436/93, Slg. 1996, I-3457 Tz. 34-37, 49 f. = GRUR Int. 1996, 1144 = WRP 1996, 880 - Bristol-Myers Squibb u.a./Paranova; BGH, Urt. v. 10.4.1997 - I ZR 65/92, GRUR 1997, 629, 632 = WRP 1997, 742 - Sermion II).
  • BGH, 22.11.2012 - I ZR 72/11

    Barilla

    Der Markeninhaber kann danach die Veränderung, die mit jedem Umpacken eines mit seiner Marke versehenen Arzneimittels verbunden ist und die ihrem Wesen nach eine Beeinträchtigung des Originalzustands des Arzneimittels schafft, verbieten, es sei denn, es liegen die fünf in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union entwickelten Erschöpfungsvoraussetzungen vor (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juli 1996 - C427/93, Slg. 1996, I3457 = GRUR Int. 1996, 1144 Rn. 79 - Bristol-Myers Squibb/Paranova; GRUR 2007, 586 Rn. 21 - Boehringer Ingelheim/Swingward II, vgl. auch BGH, Urteil vom 14. Juni 2007 - I ZR 173/04, GRUR 2007, 1075 Rn. 16 = WRP 2007, 1472 - STILNOX).

    Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn die Verpackung schadhaft, von schlechter Qualität oder unordentlich ist (vgl. EuGH, GRUR Int. 1996, 1144 Rn. 76 - Bristol-Myers Squibb/Paranova; BGH, GRUR 2007, 1075 Rn. 30 - STILNOX).

  • BGH, 06.10.2016 - I ZR 165/15

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der

    Der Markeninhaber kann danach die Veränderung, die mit jedem Umpacken eines mit seiner Marke versehenen Arzneimittels verbunden ist und die ihrem Wesen nach eine Beeinträchtigung des Originalzustands des Arzneimittels schafft, verbieten, es sei denn, es liegen die nachfolgend wiedergegebenen fünf in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union entwickelten Voraussetzungen vor (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juli 1996 - C-427/93, Slg. 1996, I-3457 = GRUR Int. 1996, 1144 Rn. 79 - Bristol-Myers Squibb/Paranova; EuGH, GRUR 2007, 586 Rn. 21 - Boehringer Ingelheim/Swingward II; vgl. auch BGH, Urteil vom 14. Juni 2007 - I ZR 173/04, GRUR 2007, 1075 Rn. 16 = WRP 2007, 1472 - STILNOX; BGH, GRUR 2013, 739 Rn. 40 - Barilla):.
  • BGH, 02.12.2015 - I ZR 239/14

    Markenrechtsschutz: Parallelimport eines Arzneimittels mit durch Verwaltungsakt

    Auch das Recht, die Marke auf einer neuen Verpackung anzubringen und die Ware mit dieser Verpackung zu vertreiben (§ 14 Abs. 3 Nr. 1 und 2 MarkenG), unterliegt der Erschöpfung (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juli 1996 - C-427/93, C-429/93 und C-436/93, Slg. 1996, I-3545 = GRUR Int. 1996, 1144 Rn. 34 bis 37, 49 f. - Bristol-Myers Squibb; BGH, Urteil vom 14. Juni 2007 - I ZR 173/04, GRUR 2007, 1075 Rn. 14 = WRP 2007, 1472 - Stilnox; Urteil vom 12. Juli 2007 - I ZR 147/04, BGHZ 173, 217 Rn. 15 - Aspirin II; Urteil vom 10. Februar 2011 - I ZR 172/09, GRUR 2011, 817 Rn. 11 = WRP 2011, 1164 - RENNIE).
  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 172/09

    RENNIE

    Auch das Recht, die Marke auf einer neuen Verpackung anzubringen und die Ware mit dieser Verpackung zu vertreiben (§ 14 Abs. 3 Nr. 1 und 2 MarkenG), unterliegt der Erschöpfung (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juli 1996 - C-427/93, C-429/93 und C-436/93, Slg. 1996, I-3457 = GRUR Int. 1996, 1144 Rn. 34 bis 37, 49 f. - Bristol-Myers Squibb; BGH, Urteil vom 14. Juni 2007 - I ZR 173/04, GRUR 2007, 1075 Rn. 14 = WRP 2007, 1472 - Stilnox; Urteil vom 12. Juli 2007 - I ZR 147/04, BGHZ 173, 217 Rn. 15 - Aspirin II).

    In dem der Entscheidung "STILNOX" (BGH, GRUR 2007, 1075) zugrunde liegenden Sachverhalt vertrieb die Markeninhaberin im Ausfuhrmitgliedstaat eine Packung mit drei Blisterstreifen zu je 10 Tabletten, während sie im Einfuhrmitgliedstaat Packungen mit 10 und 20 Tabletten in Verkehr brachte.

  • BGH, 13.12.2007 - I ZR 89/05

    Micardis

    Der Markeninhaber kann danach die Veränderung, die mit jedem Umpacken eines mit seiner Marke versehenen Arzneimittels verbunden ist und die ihrem Wesen nach die Gefahr einer Beeinträchtigung des Originalzustands des Arzneimittels schafft, verbieten, es sei denn, das Umpacken ist erforderlich, um die Vermarktung der parallel importierten Ware zu ermöglichen, und die berechtigten Interessen des Markeninhabers sind gewahrt (EuGH GRUR 2007, 586 Tz. 19 - Boehringer Ingelheim/Swingward II; BGH, Urt. v. 14.6.2007 - I ZR 173/04, GRUR 2007, 1075 Tz. 16 = WRP 2007, 1472 - STILNOX, jeweils m.w.N.).

    Sofern das Umpacken - wie hier - als solches erforderlich ist, ist vielmehr nur zu prüfen, ob die neue Umverpackung, mit der der Parallelimporteur die importierte Ware versieht, berechtigte Interessen des Markeninhabers beeinträchtigt (vgl. BGH GRUR 2007, 1075 Tz. 24 - STILNOX).

  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 87/07

    Zoladex

    Unabhängig davon verbietet sich - worauf das Berufungsgericht ebenfalls hingewiesen hat - eine Unterscheidung danach, ob der Markterfolg gegebenenfalls noch von anderen Umständen abhängt, auch deswegen, weil der Parallelimporteur über die erforderlichen Hinweise auf seine Rolle als Importeur und Umpacker hinaus nur in beschränktem Umfang Eingriffe in die Packung vornehmen darf (vgl. BGH, Urt. v. 14.6. 2007 - I ZR 173/04, GRUR 2007, 1075 Tz. 29 ff. = WRP 2007, 1472 - STILNOX; Urt. v. 24.4. 2008 - I ZR 30/05, GRUR 2008, 1087 Tz. 19 ff. = WRP 2008, 1557 - Lefax/Lefaxin).
  • LG Köln, 03.03.2009 - 33 O 285/08

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich eines inländischen Vertriebs von aus

    Denn ein Umpacken der Ware durch einen Dritten ohne Zustimmung des Markeninhabers kann tatsächliche Gefahren für diese Herkunftsgarantie begründen (vgl. EuGH GRUR 2007, 586, 588 f. Rn. 15, 30 - Boehringer Ingelheim/Swingyard II; 2002, 879, 881 Rn. 29 f. - Boehringer Ingelheim u.a.; BGH GRUR 2008, 707, 708 - "X"; 2007, 1075, 1076 - "STILNOX").

    Der Markeninhaber kann danach die Veränderung, die mit jedem Umpacken eines mit seiner Marke versehenen Arzneimittels verbunden ist und die ihrem Wesen nach die Gefahr einer Beeinträchtigung des Originalzustands des Arzneimittels schafft, verbieten, es sei denn, das Umpacken ist erforderlich, um die Vermarktung der parallel importierten Ware zu ermöglichen, und die berechtigten Interessen des Markeninhabers sind gewahrt (vgl. EuGH GRUR 2007, 586, 588 Rn. 19 - Boehringer Ingelheim/Swingyard II; BGH GRUR 2008, 707, 709 - "X"; 2007, 1075, 1076 - "STILNOX").

    Jenes Kriterium gilt indes nur für das Umpacken der Ware als solches sowie für die Wahl, ob die Wiederanbringung der Marke durch Neuverpackung oder durch Aufkleben eines Etiketts auf die Verpackung erfolgt, im Hinblick darauf, den Vertrieb dieser Ware auf dem Markt des Einfuhrstaats zu ermöglichen, nicht dagegen für die Art und Weise, in der das Umpacken durchgeführt wird (vgl. GRUR 2007, 586, 590 Rn. 38 - Boehringer Ingelheim/Swingyard II; BGH GRUR 2008, 1087, 1088 - "Lefax/Lefaxin"; 2008, 707, 709 - "X"; 2008, 160, 164 - "CORDARONE"; 2007, 1075, 1077 - "STILNOX").

    Ein Umpacken im Sinne der Rechtsprechung des EuGH ist nach den vorstehenden Grundsätzen bei jeder Veränderung der Verpackung der betroffenen Arzneimittel gegeben, durch die der spezifische Gegenstand der Marke, die Herkunft der mit ihr versehenen Ware zu garantieren, beeinträchtigt wird (vgl. EuGH GRUR 2007, 586, 589 Rn. 28 ff. - Boehringer Ingelheim/Swingyard II; BGH GRUR 2007, 1075, 1077 - "STILNOX").

  • BGH, 24.04.2008 - I ZR 30/05

    Lefax/Lefaxin

    Es gilt dagegen nicht für die Art und Weise, in der das Umpacken durchgeführt wird (EuGH, Urt. v. 26.4.2007 - C-348/04, Slg. 2007, I-3391 = GRUR 2007, 586 Tz. 38 = WRP 2007, 627 - Boehringer Ingelheim/Swingward II; EFTA-Gerichtshof, Urt. v. 8.7.2003 - E-3/02, GRUR Int. 2003, 936 Tz. 41-45 - Paranova/Merck; BGH, Urt. v. 14.6.2007 - I ZR 173/04, GRUR 2007, 1075 Tz. 23 = WRP 2007, 1472 - STILNOX; Urt. v. 13.12.2007 - I ZR 89/05, GRUR 2008, 707 Tz. 17 = WRP 2008, 944 - Micardis).
  • LG Köln, 03.03.2009 - 33 O 285/09

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich eines inländischen Vertriebs von aus

    Denn ein Umpacken der Ware durch einen Dritten ohne Zustimmung des Markeninhabers kann tatsächliche Gefahren für diese Herkunftsgarantie begründen (vgl. EuGH GRUR 2007, 586, 588 f. Rn. 15, 30 - Boehringer Ingelheim/Swingyard II; 2002, 879, 881 Rn. 29 f. - Boehringer Ingelheim u.a.; BGH GRUR 2008, 707, 708 - "X"; 2007, 1075, 1076 - "STILNOX").

    Der Markeninhaber kann danach die Veränderung, die mit jedem Umpacken eines mit seiner Marke versehenen Arzneimittels verbunden ist und die ihrem Wesen nach die Gefahr einer Beeinträchtigung des Originalzustands des Arzneimittels schafft, verbieten, es sei denn, das Umpacken ist erforderlich, um die Vermarktung der parallel importierten Ware zu ermöglichen, und die berechtigten Interessen des Markeninhabers sind gewahrt (vgl. EuGH GRUR 2007, 586, 588 Rn. 19 - Boehringer Ingelheim/Swingyard II; BGH GRUR 2008, 707, 709 - "X"; 2007, 1075, 1076 - "STILNOX").

    Jenes Kriterium gilt indes nur für das Umpacken der Ware als solches sowie für die Wahl, ob die Wiederanbringung der Marke durch Neuverpackung oder durch Aufkleben eines Etiketts auf die Verpackung erfolgt, im Hinblick darauf, den Vertrieb dieser Ware auf dem Markt des Einfuhrstaats zu ermöglichen, nicht dagegen für die Art und Weise, in der das Umpacken durchgeführt wird (vgl. GRUR 2007, 586, 590 Rn. 38 - Boehringer Ingelheim/Swingyard II; BGH GRUR 2008, 1087, 1088 - "Lefax/Lefaxin"; 2008, 707, 709 - "X"; 2008, 160, 164 - "CORDARONE"; 2007, 1075, 1077 - "STILNOX").

    Ein Umpacken im Sinne der Rechtsprechung des EuGH ist nach den vorstehenden Grundsätzen bei jeder Veränderung der Verpackung der betroffenen Arzneimittel gegeben, durch die der spezifische Gegenstand der Marke, die Herkunft der mit ihr versehenen Ware zu garantieren, beeinträchtigt wird (vgl. EuGH GRUR 2007, 586, 589 Rn. 28 ff. - Boehringer Ingelheim/Swingyard II; BGH GRUR 2007, 1075, 1077 - "STILNOX").

  • BGH, 09.10.2013 - I ZR 99/12

    Revisionsverfahren zur markenrechtlichen Zulässigkeit des Umpackens

    Dementsprechend kann das Umpacken von Arzneimitteln erforderlich sein, wenn in Deutschland nicht die eingeführten Originalpackungen, sondern Packungen abweichender Größe verschreibungsüblich sind (BGH, Urteil vom 14. Juni 2007 - I ZR 173/04, GRUR 2007, 1075 Rn. 25 f. = WRP 2007, 1472 - STILNOX; BGH, GRUR 2011, 817 Rn. 17 - RENNIE).
  • OLG Köln, 02.10.2009 - 6 U 53/09

    Erschöpfung des Markenrechts beim Reimport von Arzneimitteln

  • OLG Frankfurt, 20.12.2018 - 6 U 129/18

    Kennzeichenrecht: Markenrechtliche Zulässigkeit von Verpackungsveränderungen bei

  • OLG Hamburg, 12.07.2012 - 3 U 159/10

    Aufstockpackung - Verletzung einer Gemeinschaftsmarke durch Umpackung eines

  • OLG Frankfurt, 20.04.2017 - 6 U 16/17

    Markenrechtliche Erschöpfung bei Parallelimport von Medizinprodukten mit vom

  • LG Hamburg, 21.01.2008 - 327 O 27/08

    Markenschutz: Vertrieb parallelimportierter Arzneimittel nach Auf- oder Abstocken

  • OLG Hamburg, 05.04.2012 - 3 U 38/10

    Verletzung einer Gemeinschaftsmarke bei Parallelimport von Arzneimitteln:

  • LG Frankfurt/Main, 13.07.2018 - 10 O 89/18
  • LG Hamburg, 21.02.2008 - 327 O 30/08

    Schutz des Markeninhabers: Herstellerhinweis lediglich auf der Unterseite der

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