Rechtsprechung
BGH, 20.05.2008 - VIII ZB 92/07 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- verkehrslexikon.de
Zur Kostenerstattung für den an einem dritten Ort ansässigen Hausanwalts einer Unternehmensgruppe
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts ohne Zulassung beim zuständigen Gericht als zweckentsprechende Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nach § 91 Abs. 2 S.1 Zivilprozessordnung (ZPO); Beauftragung eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten als ...
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Erstattung der Kosten eines weder am Ort des Prozessgerichts noch am Sitz der Prozesspartei niedergelassenen Anwalts
- BRAK-Mitteilungen
Vergütung - Beauftragung eines externen Rechtsanwalts
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ZPO § 91
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91
Erstattung der Kosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Rechtsanwalt einer Unternehmensgruppe"
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Reisekosten wegen vertrauensvoller Dauermandatsbeziehungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
BGH schränkt Erstattungspflicht für den "Hausanwalt" an
Verfahrensgang
- LG Ulm, 25.04.2007 - 4 O 437/06
- OLG Stuttgart, 02.10.2007 - 8 W 388/07
- BGH, 20.05.2008 - VIII ZB 92/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 283
- ZIP 2009, 99
- MDR 2008, 946
- Rpfleger 2008, 534
Wird zitiert von ... (45)
- BGH, 21.12.2011 - I ZB 47/09
Rechtsanwalt an einem dritten Ort
Eine Ausnahme hiervon kommt in Betracht, wenn ein Unternehmen einen Prozessbevollmächtigten an dem Ort beauftragt, an dem die vorausgegangene unternehmensinterne Bearbeitung der Sache erfolgt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2008 - VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283 Rn. 7).Dagegen ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für sich allein noch kein ausreichender Grund zur Beauftragung des auswärtigen an einem dritten Ort ansässigen Prozessbevollmächtigten, wenn zwischen der Partei und dem Prozessbevollmächtigten eine vertrauensvolle Zusammenarbeit besteht (BGH, NJW-RR 2009, 283 Rn. 8).
- BGH, 04.12.2018 - VIII ZB 37/18
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten eines außerhalb des …
Demgegenüber fehlt die Notwendigkeit regelmäßig, wenn die Partei ihren (Wohn-)Sitz innerhalb des Gerichtsbezirks hat und einen außerhalb des Bezirks ansässigen Rechtsanwalt mandatiert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2008 - VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283 Rn. 6;… vom 20. Dezember 2011 - XI ZB 13/11, NJW-RR 2012, 697 Rn. 7). - BGH, 13.09.2011 - VI ZB 42/10
Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines am …
Denn im Rahmen der Kostenerstattung kommt es auf die tatsächliche Organisation eines an einem Rechtsstreit beteiligten Unternehmens und nicht darauf an, welche Unternehmensorganisation unter Erstattungsgesichtspunkten zweckmäßiger oder kostengünstiger gewesen wäre (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2007 - I ZB 42/06, NJW-RR 2007, 1561 Rn. 14 f.; vom 20. Mai 2008 - VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283 Rn. 7;… vom 7. Juni 2011 - VIII ZB 102/08, aaO, Rn. 10).Anderes kann allenfalls dann gelten, wenn Besonderheiten in der Sache selbst und ihrer Bearbeitung die Annahme rechtfertigen, dass am Ort des Prozessgerichts oder am Sitz der Partei keine zur sachangemessenen Prozessvertretung geeigneten Rechtsanwälte zugelassen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2008 - VIII ZB 92/07, aaO, Rn. 8 mwN).
- OLG Schleswig, 24.07.2015 - 9 W 26/15
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines nicht im Bezirk des Prozessgerichts …
Das dahinterliegende Gebot der Kostenschonung tritt ausnahmsweise nur dann zurück, wenn die Partei ein besonders schützenswertes überwiegendes Interesses an einem auswärtigen, also einem nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen oder wohnhaften, Rechtsanwalt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2008 - VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283, 284 Rn.6;… Jaspersen / Wache, in Beck'scher Online-Kommentar ZPO , Stand 1. März 2015, § 91 Rn. 169). - OLG Köln, 25.11.2015 - 17 W 247/15
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines am Wohnsitz der Prozesspartei ansässigen …
Dagegen rechtfertigen langjährige Zusammenarbeit (BGH MDR 2008, 946) oder ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt die Hinzuziehung in der Regel nicht (BGH, Beschluss vom 22. April 2008 - XI ZB 20/07 - n. v.; NJW-RR 2007, 1071). - BGH, 07.06.2011 - VIII ZB 102/08
Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des "Rechtsanwalts am …
Denn im Rahmen des Kostenerstattungsrechts kommt es darauf an, wie eine Partei die sie betreffenden Angelegenheiten tatsächlich organisiert, und nicht darauf, welche Organisation unter Erstattungsgesichtspunkten zweckmäßiger oder günstiger gewesen wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Mai 2008 - VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283 Rn. 7; BGH…, Beschluss vom 23. Januar 2007 - I ZB 42/06, aaO Rn. 15; jeweils mwN). - OLG Nürnberg, 13.12.2012 - 12 W 2180/12
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines "Rechtsanwalts am …
Ausnahmen hiervon hat die Rechtsprechung nur dann anerkannt, wenn besondere Umstände die Einschaltung eines auswärtigen Anwalts geboten erscheinen lassen (BGH, Beschluss vom 12.12.2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901 - Auswärtiger Rechtsanwalt I; Beschluss vom 22.02.2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071; Beschluss vom 20.05.2008 - VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283; Beschluss vom 12.11.2009 - I ZB 101/08 -Auswärtiger Rechtsanwalt VIII), etwa wenn die dem Rechtsstreit vorangegangene unternehmensinterne Bearbeitung der Sache an einem Ort stattgefunden hat, an dem das Unternehmen weder seinen Hauptsitz noch eine Zweigniederlassung unterhält, oder in Fällen, in denen im Rahmen ständiger Geschäftsbeziehungen bestimmte Rechtsanwälte, zu denen ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht, mit der rechtlichen Besorgung von Angelegenheiten der Partei betraut sind ("Hausanwälte") und in denen Besonderheiten in der Sache selbst und ihrer Bearbeitung die Annahme rechtfertigen, dass am Ort des Prozessgerichts oder am Sitz der Partei keine zur sachangemessenen Prozessvertretung geeigneten Rechtsanwälte zugelassen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 21.01.2004 - IV ZB 32/03, RuS 2005, 91; Beschluss vom 28.06.2006 - IV ZB 44/05, NJW 2006, 3008; Beschluss vom 20.05.2008 - VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283; Beschluss vom 12.11.2009 - I ZB 101/08 -Auswärtiger Rechtsanwalt VIII; Beschluss vom 13.09.2011 - VI ZB 42/10, NJW 2011, 3521; Beschluss vom 20.12.2011 - XI ZB 13/11, NJW-RR 2012, 697). - BGH, 12.11.2009 - I ZB 101/08
Auswärtiger Rechtsanwalt VIII
a) Das Beschwerdegericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass für eine Partei, die an ihrem eigenen Gerichtsstand verklagt wird, die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts grundsätzlich nur dann als zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig angesehen werden kann, wenn besondere Umstände die Einschaltung des auswärtigen Rechtsanwalts geboten erscheinen lassen (BGH, Beschl. v. 12.12.2002 - I ZB 29/02 = NJW 2003, 901, 902 f. = WRP 2003, 391 - Auswärtiger Rechtsanwalt I; Beschl. v. 22.2. 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071 Tz. 10; Beschl. v. 20.5.2008 - VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283 Tz. 6 = WRP 2008, 1120).Solche besonderen Umstände können insbesondere dann vorliegen, wenn die dem Rechtsstreit vorangegangene unternehmensinterne Bearbeitung der Sache an einem Ort stattgefunden hat, an dem das Unternehmen weder seinen Hauptsitz noch eine Zweigniederlassung unterhält (BGH, Beschl. v. 23.1. 2007 - I ZB 42/06, GRUR 2007, 726 Tz. 14 = WRP 2007, 957 - Auswärtiger Rechtsanwalt VI; BGH NJW-RR 2009, 283 Tz. 7).
Anderes kann allenfalls dann gelten, wenn Besonderheiten in der Sache selbst oder ihrer Bearbeitung die Annahme rechtfertigen, dass am Ort des Prozessgerichts oder am Sitz der Partei keine zur sachangemessenen Prozessvertretung geeigneten Rechtsanwälte niedergelassen sind (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1071 Tz. 11, 13 f.; NJW-RR 2009, 283 Tz. 8).
- BGH, 12.12.2012 - IV ZB 18/12
Kostenerstattung nach AGB-Kontrollklage eines eingetragenen Verbraucherverbands: …
Auf dieser Grundlage handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei entstehenden reisebedingten höheren Kosten eines Prozessvertreters im Allgemeinen um notwendige Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung, wenn eine vor einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei einen an ihrem Wohn- oder Geschäftsort ansässigen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung beauftragt (BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2008 - VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283 unter II 2 a; vom 25. Januar 2007 - V ZB 85/06, NJW 2007, 2048 unter III 1 a und vom 11. März 2004 - VII ZB 27/03, VersR 2005, 93 unter II a; jeweils m.w.N.). - OLG Bamberg, 23.01.2023 - 2 W 2/23
Glaubhaftmachung notwendiger Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren
Demgegenüber fehlt die Notwendigkeit regelmäßig, wenn die Partei ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks hat und einen außerhalb des Bezirks ansässigen Rechtsanwalt mandatiert (vgl. BGH, Beschluss v. 20.05.2008, Az. VIII ZB 92/07; Beschluss v. 13.09.2011, Az. VI ZB 9/10; Beschluss v. 25.10.2011, Az. VIII ZB 93/10; Beschluss v. 04.12.2018, Az. VIII ZB 37/18). - OLG Düsseldorf, 17.02.2012 - 24 W 4/12
Umfang der Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten im Streitgenossenprozess
- OLG Düsseldorf, 01.10.2010 - 24 W 66/10
Erstattung der Reisekosten eines an einem dritten Ort ansässigen Rechtsanwalts
- OLG Köln, 18.06.2009 - 17 W 144/09
Einigungsgebühr; Kostenerstattung; Kostenfestsetzung
- OLG Köln, 18.06.2009 - 17 W 145/09
Einigungsgebühr; Kostenerstattung; Kostenfestsetzung
- OLG Stuttgart, 02.02.2009 - 8 W 35/09
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsbeistands im …
- OLG München, 16.12.2019 - 11 W 1194/19
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Anwalts
- OLG Frankfurt, 19.01.2018 - 6 W 113/17
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Anwalts am "dritten …
- OLG Bamberg, 27.05.2014 - 1 W 10/14
Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines …
- BGH, 12.12.2012 - IV ZB 24/12
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessvertreters des Klägers für ein in …
- OLG Jena, 06.09.2012 - 9 W 405/12
Reisekosten eines Rechtsanwalts
- OLG Frankfurt, 10.05.2012 - 18 W 78/12
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des ortsfremden Rechtsanwalts
- OLG Düsseldorf, 31.10.2011 - 24 W 92/11
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten; Umfang …
- LG Köln, 24.02.2012 - 11 T 152/11
Voraussetzungen für die Erstattung der Kosten der Beauftragung eines …
- OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 6 W 45/11
Reisekosten des Anwalts am "Drittort"
- OLG Frankfurt, 20.04.2009 - 18 W 363/08
Honorar aus Vergütungsvereinbarung ist keine Geschäftsgebühr
- OLG Frankfurt, 17.01.2019 - 6 W 108/18
Kostenerstattung: Reisekosten des Rechtsanwalts am "dritten Ort"
- OLG Oldenburg, 18.07.2011 - 8 W 67/11
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines weder am Sitz des Prozessgerichts noch …
- OLG Oldenburg, 18.07.2011 - 8 W 66/11
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines weder am Sitz des Prozessgerichts noch …
- OLG Frankfurt, 05.08.2008 - 12 W 80/08
Einschaltung eines auswärtigen Rechtsanwalts
- SG Osnabrück, 17.12.2015 - S 40 SF 74/14
- OLG Saarbrücken, 02.04.2009 - 5 W 58/09
Flugkosten zur Wahrnehmung eines auswärtigen Gerichtstermins sind in Höhe eines …
- AG Frankfurt/Main, 22.08.2017 - 30 C 2295/16
- LG Landshut, 09.10.2015 - 33 T 2522/15
Festsetzung von Kosten eines auswärtigen Anwalts
- OLG Saarbrücken, 29.05.2012 - 9 W 49/12
Kostenfestsetzungsverfahren: Reisekosten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten
- OLG Frankfurt, 14.06.2012 - 18 W 98/12
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Rechtsanwalts
- OLG Saarbrücken, 26.01.2011 - 9 W 236/10
Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähigkeit der fiktiven Reisekosten des am …
- OLG Stuttgart, 20.07.2010 - 8 W 270/10
Zu der Erstattung von Reisekosten, wenn auswärtiger Rechtsanwalt routinemäßig mit …
- OLG Saarbrücken, 08.03.2010 - 9 W 382/09
Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vom auswärtigen …
- OLG Dresden, 27.01.2009 - 3 W 75/09
- OLG München, 24.06.2014 - 11 W 1114/14
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten …
- LG Hamburg, 06.05.2011 - 325 O 196/10
Zur Erstattungsfähigkeit der Vertretung durch einen nicht ortsansässigen …
- LG Tübingen, 09.09.2008 - 2 O 374/05
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines an einem dritten …
- OLG Köln, 22.04.2013 - 17 W 49/13
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines nicht am Gerichtsort ansässigen …
- OLG Köln, 16.05.2011 - 17 W 88/11
- OLG Köln, 02.04.2009 - 5 W 58/08
Rechtsprechung
BGH, 29.04.2008 - VIII ZB 67/07 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auswirkungen einer abgelehnten Gewährung von Prozesskostenhilfe wegen voraussichtlich zu geringer Prozessführungskosten auf die Erfolgsaussichten eines Wiedereinsetzungsverfahrens
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 115 Abs. 4 § 233
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei Versagung von Prozesskostenhilfe - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Verfahrensrecht - Versagung von PKH als Grund gegen Wiedereinsetzung?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Aschaffenburg, 16.03.2007 - 19 C 2980/06
- LG Aschaffenburg, 04.07.2007 - 2 S 75/07
- BGH, 29.04.2008 - VIII ZB 67/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 1238
- MDR 2008, 946
- FamRZ 2008, 1520
- VersR 2010, 232
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 27.08.2009 - VII ZB 89/08
Pfändbarkeit von Ansprüchen aus einer privaten Rentenversicherung
Diese Umstände konnte der Gläubiger im Voraus nicht hinreichend sicher einschätzen, weshalb ihm nicht entgegengehalten werden kann, er habe vernünftigerweise nicht mit der Gewährung von Prozesskostenhilfe rechnen dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2008 - VIII ZB 67/07, NJW-RR 2008, 1238). - OVG Sachsen, 06.10.2009 - 1 A 431/09
Wiedereinsetzung; Prozesskostenhilfe; Treuhandverhältnis
Die Frist begann mit der Bekanntgabe der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag, die der Klägerin am 28.7.2009 zugegangen ist, zu laufen (vgl. in diesem Zusammenhang BGH, Beschl. v. 29.4.2008, FamRZ 2008, 1520).Für sie ließen sich nämlich die Fragen, in welcher Höhe eine Ratenzahlung zu leisten ist und ob die außergerichtlichen Kosten vier Monatsraten nicht übersteigen werden (vgl. BGH, Beschl. v. 29.4.2008, a. a. O.), nicht ohne weiteres beantworten.
- BSG, 16.04.2013 - B 2 U 65/13 B Die voraussichtlichen Prozesskosten sind damit nicht nur knapp (vgl hierzu BGH NJW-RR 2008, 1238), sondern deutlich überschritten.
- VG Halle, 14.01.2010 - 2 A 251/08
Erstattung von Rechtsanwaltskosten des Vorverfahrens
Hierbei muss berücksichtigt werden, dass mit den Kosten der Prozessführung im Sinne des § 115 Abs. 4 nicht nur Gerichtskosten, sondern auch die eigenen Parteikosten einschließlich der Anwaltskosten wie auch diejenigen des Gegners gemeint sind (…vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 65. Auflage, 207, § 115 Rdnr. 70; zu einem ähnlichen Fall auch BGH, Beschluss vom 29. April 2008, VIII ZB 67/07, NJW-RR 2008, 1238).