Weitere Entscheidung unten: KG, 14.05.2009

Rechtsprechung
   OLG München, 15.06.2009 - 33 Wx 79/09   

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https://dejure.org/2009,16813
OLG München, 15.06.2009 - 33 Wx 79/09 (https://dejure.org/2009,16813)
OLG München, Entscheidung vom 15.06.2009 - 33 Wx 79/09 (https://dejure.org/2009,16813)
OLG München, Entscheidung vom 15. Juni 2009 - 33 Wx 79/09 (https://dejure.org/2009,16813)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Grundstücksveräußerung durch einen Betreuer: Beschwerderecht des Grundstückserwerbers; Ermessensentscheidung über Geschäftswert des Genehmigungsverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde des Käufers eines Grundstücks gegen die Versagung der gerichtlichen Genehmigung des vom Betreuer abgeschlossenen Kaufvertrages; Höhe des Geschäftswerts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde des Käufers eines Grundstücks gegen die Versagung der gerichtlichen Genehmigung des vom Betreuer abgeschlossenen Kaufvertrages; Höhe des Geschäftswerts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Beschwerdeberechtigung des Vertragspartners bei Ablehnung der Genehmigung, Kaufvertrag über ein Grundstück

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1001
  • FamRZ 2009, 1861
  • Rpfleger 2009, 679
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 11.05.1988 - BReg. 3 Z 51/88

    Bekanntmachung der Versagung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung

    Auszug aus OLG München, 15.06.2009 - 33 Wx 79/09
    Wird die gerichtliche Genehmigung eines vom Betreuer abgeschlossenen Kaufvertrages über ein Grundstück des Betroffenen abgelehnt, steht dem Käufer regelmäßig kein Beschwerderecht zu (vgl. z. B. BayObLG Rpfleger 1988, 482; OLG Rostock NJW-RR 2006, 1229).

    Denn ein Recht des Dritten gemäß § 20 Abs. 1 FGG wird hierdurch nicht verletzt, weil die Versagung der Genehmigung nicht unmittelbar in seine Rechte eingreift (OLG Frankfurt Rpfleger 1979, 423; BayObLG Rpfleger 1988, 482; OLG Schleswig BtPrax 1994, 142; OLG Rostock NJW-RR 2006, 1229; Palandt/Diederichsen BGB 68. Aufl. 2009 § 1828 Rn. 19).

    c) Soweit in der Rechtsprechung in engem Rahmen Ausnahmen von diesem Grundsatz zugelassen werden (z.B. beim Vorbringen, das Rechtsgeschäft habe überhaupt keiner vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung bedurft, vgl. BayObLG FamRZ 1977, 141 und Rpfleger 1988, 482), liegt eine solche Konstellation hier ersichtlich nicht vor.

  • OLG Rostock, 17.05.2006 - 3 W 137/05

    Beschwerdeberechtigung im vormundschaftlichen Genehmigungsverfahren von nicht

    Auszug aus OLG München, 15.06.2009 - 33 Wx 79/09
    Wird die gerichtliche Genehmigung eines vom Betreuer abgeschlossenen Kaufvertrages über ein Grundstück des Betroffenen abgelehnt, steht dem Käufer regelmäßig kein Beschwerderecht zu (vgl. z. B. BayObLG Rpfleger 1988, 482; OLG Rostock NJW-RR 2006, 1229).

    Denn ein Recht des Dritten gemäß § 20 Abs. 1 FGG wird hierdurch nicht verletzt, weil die Versagung der Genehmigung nicht unmittelbar in seine Rechte eingreift (OLG Frankfurt Rpfleger 1979, 423; BayObLG Rpfleger 1988, 482; OLG Schleswig BtPrax 1994, 142; OLG Rostock NJW-RR 2006, 1229; Palandt/Diederichsen BGB 68. Aufl. 2009 § 1828 Rn. 19).

  • BayObLG, 29.07.2004 - 3Z BR 110/04

    Geschäftswert für ein Beschwerdeverfahren betreffend eine

    Auszug aus OLG München, 15.06.2009 - 33 Wx 79/09
    Nach diesen Bestimmungen ist in Verfahren, die eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichts betreffen, im Grundsatz vom Wert des Gegenstandes auszugehen, auf den sich das zu genehmigende Rechtsgeschäft bezieht (BayObLG FamRZ 2005, 820).
  • BGH, 21.10.1954 - IV ZR 93/54

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung

    Auszug aus OLG München, 15.06.2009 - 33 Wx 79/09
    Vielmehr dient der durch § 1829 Abs. 1 Satz 2 BGB hinausgeschobene Eintritt der Wirksamkeit im Verhältnis zu dem Geschäftsgegner gerade dazu, dem Vormund/Betreuer nochmals Gelegenheit zu geben, im Interesse des Mündels/Betreuten zu prüfen, ob er an dem Vertrag festhalten will (Palandt/Diederichsen § 1829 Rn. 3 unter Hinweis auf BGHZ 15, 97).
  • BayObLG, 17.08.1979 - BReg. 2 Z 14/79

    Selbstablehnung; Richter; Entscheidung; Gericht; Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus OLG München, 15.06.2009 - 33 Wx 79/09
    Denn ein Recht des Dritten gemäß § 20 Abs. 1 FGG wird hierdurch nicht verletzt, weil die Versagung der Genehmigung nicht unmittelbar in seine Rechte eingreift (OLG Frankfurt Rpfleger 1979, 423; BayObLG Rpfleger 1988, 482; OLG Schleswig BtPrax 1994, 142; OLG Rostock NJW-RR 2006, 1229; Palandt/Diederichsen BGB 68. Aufl. 2009 § 1828 Rn. 19).
  • OLG Schleswig, 10.05.1994 - 2 W 8/94

    Genehmigung; Rechtsgeschäft; Vormundschaftsgericht; Verweigerung;

    Auszug aus OLG München, 15.06.2009 - 33 Wx 79/09
    Denn ein Recht des Dritten gemäß § 20 Abs. 1 FGG wird hierdurch nicht verletzt, weil die Versagung der Genehmigung nicht unmittelbar in seine Rechte eingreift (OLG Frankfurt Rpfleger 1979, 423; BayObLG Rpfleger 1988, 482; OLG Schleswig BtPrax 1994, 142; OLG Rostock NJW-RR 2006, 1229; Palandt/Diederichsen BGB 68. Aufl. 2009 § 1828 Rn. 19).
  • BGH, 02.12.2015 - XII ZB 283/15

    Betreuungsgerichtliche Genehmigung einer Grundstücksveräußerung: Beschwerde des

    Für diesen Ausnahmefall ist die Beschwerdeberechtigung des Vertragspartners gemäß § 59 Abs. 1 FamFG daher gegeben (allgM, vgl. etwa OLG Celle NJW-RR 2012, 73, 74; OLG München MDR 2009, 1001; BayObLG FamRZ 1995, 302; Rpfleger 1988, 482; FamRZ 1977, 141, 142 mwN; OLG Schleswig BtPrax 1994, 142, 143; jurisPK-BGB/Lafontaine [Stand: 15. Juni 2015] § 1828 Rn. 117; MünchKommBGB/Wagenitz 6. Aufl. § 1828 Rn. 57; Staudinger/Veit BGB [2014] § 1828 Rn. 87).
  • OLG München, 10.04.2014 - 31 Wx 18/14

    Nachlasspflegschaft: Gerichtliche Genehmigungsfähigkeit des Verkaufs eines

    Den Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens (§ 61 GNotKG) bemißt der Senat mit der Hälfte des Kaufpreises, der Gegenstand der Entscheidung des Nachlassgerichts war (vgl. OLG München Rpfleger 2009, 679).
  • OLG Celle, 28.09.2011 - 17 UF 154/11

    Ideelle oder familiäre Interessen rechtfertigen in der Regel nicht die

    Bereits dies verdeutlicht, dass durch die Versagung der Genehmigung kein eigenes Recht des am Vertrag beteiligten Dritten im Sinne des § 59 Abs. 1 FamFG verletzt werden kann, weil es an der Unmittelbarkeit des Eingriffes in dessen subjektiven Rechte fehlt; ein bloß berechtigtes rechtliches oder wirtschaftliches Interesse an der Genehmigungserteilung reicht nicht aus (vgl. OLG München MDR 2009, 1001; OLG Rostock NJW-RR 2006, 1229 f.; OLG Schleswig BtPrax 1994, 142, 143; OLG Frankfurt …
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   KG, 14.05.2009 - 2 AR 15/09   

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https://dejure.org/2009,15787
KG, 14.05.2009 - 2 AR 15/09 (https://dejure.org/2009,15787)
KG, Entscheidung vom 14.05.2009 - 2 AR 15/09 (https://dejure.org/2009,15787)
KG, Entscheidung vom 14. Mai 2009 - 2 AR 15/09 (https://dejure.org/2009,15787)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Bindungswirkung einer völlig unvertretbaren Verweisung; Streitwert einer Schmerzensgeldklage

  • Judicialis

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 281 Abs. 2 S. 4

  • rechtsportal.de

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ZPO § 281 Abs. 2 S. 4
    Bindungswirkung einer völlig unvertretbaren Verweisung; Streitwert einer Schmerzensgeldklage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1001
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 29.05.2008 - 2 AR 25/08

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts für eine Klage gegen

    Auszug aus KG, 14.05.2009 - 2 AR 15/09
    Ein Verweisungsbeschluss ist u. a. dann nicht bindend gemäß § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO, wenn das verweisende Gericht die maßgebliche Zuständigkeitsregel zwar in den Entscheidungsgründen oder in einem vorangegangenen gerichtlichen Hinweisschreiben erörtert, dabei aber zu einem völlig unvertretbaren Ergebnis gelangt (Senat in st. Rspr., vgl. nur WM 2008, 1571, KGR 2008, 749).

    Die Grenze zwischen der fehlerhaften, gleichwohl aber bindenden Entscheidung, und der willkürlichen Entscheidung ist allerdings u.a. dann überschritten, wenn das verweisende Gericht die maßgebliche Zuständigkeitsregel zwar in den Entscheidungsgründen oder in einem vorangegangenen gerichtlichen Hinweisschreiben erörtert, dabei aber zu einem völlig unvertretbaren Ergebnis gelangt (Senat, Beschluss vom 29. Mai 2008, 2 AR 25/08, WM 2008, 1571-1572; Beschluss vom 29. Mai 2008, 2 AR 20/08, KGR 2008, 749-751).

  • BGH, 05.06.1991 - XII ARZ 14/91

    Bestimmung der Gerichtszuständigkeit im Verfahren über der Gewährung von

    Auszug aus KG, 14.05.2009 - 2 AR 15/09
    Dabei ist § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO auch für den Zuständigkeitsstreit im Prozesskostenhilfeverfahren anzuwenden (BGH, NJW-RR 1991, 1342; BGH, BGHR ZPO § 36 Nr. 6 Prozesskostenhilfeverfahren 1; Vollkommer in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 36 Rdnr. 2, m.w.N.).

    Nach § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO bewirkt der Verweisungsbeschluss im Grundsatz bindend die Unzuständigkeit des verweisenden Gerichtes und die Zuständigkeit des Gerichtes, an das verwiesen wird; dies gilt auch bei einer Verweisung im Prozesskostenhilfeverfahren (ebenso BGH, NJW-RR 1991, 1342; KG, Beschluss vom 13. März 2008, 22 W 17/08).

  • KG, 29.05.2008 - 2 AR 20/08

    Bestimmung des zuständigen Gerichtes: Klage eines geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus KG, 14.05.2009 - 2 AR 15/09
    Ein Verweisungsbeschluss ist u. a. dann nicht bindend gemäß § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO, wenn das verweisende Gericht die maßgebliche Zuständigkeitsregel zwar in den Entscheidungsgründen oder in einem vorangegangenen gerichtlichen Hinweisschreiben erörtert, dabei aber zu einem völlig unvertretbaren Ergebnis gelangt (Senat in st. Rspr., vgl. nur WM 2008, 1571, KGR 2008, 749).

    Die Grenze zwischen der fehlerhaften, gleichwohl aber bindenden Entscheidung, und der willkürlichen Entscheidung ist allerdings u.a. dann überschritten, wenn das verweisende Gericht die maßgebliche Zuständigkeitsregel zwar in den Entscheidungsgründen oder in einem vorangegangenen gerichtlichen Hinweisschreiben erörtert, dabei aber zu einem völlig unvertretbaren Ergebnis gelangt (Senat, Beschluss vom 29. Mai 2008, 2 AR 25/08, WM 2008, 1571-1572; Beschluss vom 29. Mai 2008, 2 AR 20/08, KGR 2008, 749-751).

  • BGH, 08.04.1987 - IVb ARZ 14/87
    Auszug aus KG, 14.05.2009 - 2 AR 15/09
    Dabei ist § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO auch für den Zuständigkeitsstreit im Prozesskostenhilfeverfahren anzuwenden (BGH, NJW-RR 1991, 1342; BGH, BGHR ZPO § 36 Nr. 6 Prozesskostenhilfeverfahren 1; Vollkommer in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 36 Rdnr. 2, m.w.N.).
  • KG, 13.03.2008 - 22 W 17/08

    Zuständigkeitsbestimmung für ein Prozesskostenhilfeverfahren: Reichweite der

    Auszug aus KG, 14.05.2009 - 2 AR 15/09
    Nach § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO bewirkt der Verweisungsbeschluss im Grundsatz bindend die Unzuständigkeit des verweisenden Gerichtes und die Zuständigkeit des Gerichtes, an das verwiesen wird; dies gilt auch bei einer Verweisung im Prozesskostenhilfeverfahren (ebenso BGH, NJW-RR 1991, 1342; KG, Beschluss vom 13. März 2008, 22 W 17/08).
  • BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von

    Auszug aus KG, 14.05.2009 - 2 AR 15/09
    Anerkannt ist jedoch, dass die Bindungswirkung ausnahmsweise entfällt, wenn die Verweisung auf Willkür beruht (vgl. nur BGH, NJW 2003, 3201 [3201]; Greger in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 281 Rdnr. 17 m.w.N.).
  • OLG Celle, 09.07.2014 - 4 AR 35/14

    Bindungswirkung einer Verweisung

    Ein Ausnahmefall in dem vorgenannten Sinn kann insbesondere dann gegeben sein, wenn das verweisende Gericht eine seine Zuständigkeit begründende Norm nicht zur Kenntnis genommen oder sich ohne weiteres darüber hinweggesetzt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2011 - X ARZ 109/11, juris Rn. 11), oder aber, wenn das verweisende Gericht die maßgebliche Zuständigkeitsregel zwar in den Beschlussgründen erörtert hat, dabei aber zu einem völlig unvertretbaren Ergebnis gelangt ist (vgl. KG, Beschluss vom 14. Mai 2009 - 2 AR 15/09, juris Rn. 4).
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