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   OLG Schleswig, 09.06.2009 - 16 W 61/09   

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https://dejure.org/2009,19270
OLG Schleswig, 09.06.2009 - 16 W 61/09 (https://dejure.org/2009,19270)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09.06.2009 - 16 W 61/09 (https://dejure.org/2009,19270)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09. Juni 2009 - 16 W 61/09 (https://dejure.org/2009,19270)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Honoraransprüche und Schadensersatzansprüche eines Insolvenzverwalters aus "Falschzuweisungen" aus einem Vertrag zur Beauftragung Dritter mit der Vermittlung nach § 37 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) ; Bestimmung der Rechtsnatur eines Vertrages als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1129
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 25.03.2021 - B 1 SF 1/20 R

    Kündigung des Anstellungsvertrags eines Geschäftsführers für einen Medizinischen

    Dass die Gegenseite der weiteren Beschwerde entgegentritt, ist dazu nicht erforderlich (str, wie hier Schleswig-Holsteinisches OLG vom 9.6.2009 - 16 W 61/09 - juris RdNr 12; OLG Rostock vom 11.12.2008 - 1 W 68/08 - juris RdNr 6; Brandenburgisches OLG vom 21.6.2001 - 6 W 36/01; Ehlers in Schoch/Schneider, VwGO, Stand 1.7.2020, § 17a GVG RdNr 35; aA OVG Sachsen-Anhalt vom 29.8.2017 - 3 O 161/17 - juris RdNr 10; Bayerischer VGH vom 8.12.2015 - 4 C 15.2471 - juris RdNr 9; Steinfatt in Prütting/Gehrlein, ZPO, 10. Aufl 2018, § 17b GVG RdNr 3 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2021 - 16 W 45/21

    Unerlaubte Handlung eines gekündigten Arbeitnehmers

    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat gemäß § 91 Abs. 1 ZPO der Kläger zu tragen (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 16 W 61/09, juris, Rn. 12).
  • OLG Stuttgart, 09.08.2019 - 4 W 52/19

    Rechtsstreit über die Rechtsbeständigkeit eines gerichtlich bestätigten

    Da der prozessuale Kostenerstattungsanspruch allein auf das Obsiegen oder Unterliegen abstellt, sind dem Beschwerdegegner auch dann die Kosten aufzuerlegen, wenn er weder eine Verweisung des Rechtsstreits noch die Zurückweisung der sofortigen Beschwerde beantragt hat (BGH NJW 1993, 2541, 2542; OLG Schleswig MDR 2009, 1129, 1130; Zöller-Lückemann, a.a.O., § 17b Rn. 4; Thomas/Putzo-Hüßtege, a.a.O., § 17a Rn. 10).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.05.2020 - 22 Ta 28/20

    Rechtswegbeschwerde

    Wird dieser Beschluss jedoch im Beschwerdeweg (§ 17a Abs. 4 GVG) angefochten, so ist über die Kosten des Rechtsmittels nach den allgemeinen für die Beschwerde geltenden Grundsätzen zu entscheiden (BGH WM 93, 1554; Schleswig MDR 2009, 1129; Rostock MDR 2009, 464; BVerwG NVwZ-RR 2015, 69).
  • OLG Stuttgart, 17.08.2009 - 12 W 42/09

    Rechtsweg: Einordnung von Verträgen im Zusammenhang mit der Beauftragung Dritter

    Die Frage der Einordnung von Verträgen nach § 37 SGB III a.F. wird obergerichtlich unterschiedlich beurteilt (für eine Zulässigkeit des Zivilrechtsweges OLG Schleswig vom 09.06.2009 - 16 W 61/09), so dass die Frage grundsätzliche Bedeutung hat.
  • LAG Hamburg, 10.07.2017 - 4 Ta 10/17

    Abberufung Geschäftsführer - Kündigungsschutzklage

    Da der prozessuale Kostenerstattungsanspruch allein auf das Obsiegen oder Unterliegen abstellt, sind dem Beschwerdegegner selbst dann die Kosten aufzuerlegen, wenn er weder eine Verweisung des Rechtsstreits noch die Zurückweisung der sofortigen Beschwerde beantragt hat (vgl. BGH Beschluss vom 17. Juni 1993 - V ZB 31/92 - Rn. 17, Juris; NJW 1993, 2541; Schleswig-Holsteinisches OLG Beschluss vom 09. Juni 2009 - 16 W 61/09 -, Rn. 12, Juris; Zöller- Lückemann, ZPO, 31. Aufl., § 17 b GVG Rn. 4).
  • OLG Zweibrücken, 19.01.2011 - 7 W 64/10

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Ansprüche erwachsener Kinder gegen die

    Dabei sind die Kosten der erfolgreichen Beschwerde gemäß § 91 Abs. 1 ZPO dem Gegner aufzuerlegen (OLG Rostock MDR 2009, 464, 465; OLG Schleswig MDR 2009, 1129, 1130 m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 19.08.2009 - 12 W 39/09

    Stufenklage: Bindungswirkung hinsichtlich des Rechtswegs bei einem Teilurteil

    Ausgehend hiervon geht die obergerichtliche Rechtsprechung teilweise davon aus, dass im Falle des Erfolgs einer Beschwerde dem Gegner nach § 91 ZPO auch dann die Kosten aufzuerlegen sind, wenn er sich gar nicht gegen das Beschwerdeziel gewendet hat (so vor allem OLG Rostock MDR 2009, 464; OLG Schleswig v. 09.06.2009, 16 W 61/09).
  • OLG Karlsruhe, 19.09.2019 - 9 W 32/19

    Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für die Unterlassungsklage gegen eine

    Den Streitwert schätzt der Senat auf (gerundet) 1/3 des Hauptsachewerts (ebenso OLG Schleswig, MDR 2009, 1129).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.05.2020 - 22 Ta 29/20

    Rechtswegbeschwerde

    Wird dieser Beschluss jedoch im Beschwerdeweg (§ 17a Abs. 4 GVG) angefochten, so ist über die Kosten des Rechtsmittels nach den allgemeinen für die Beschwerde geltenden Grundsätzen zu entscheiden (BGH WM 93, 1554; Schleswig MDR 2009, 1129; Rostock MDR 2009, 464; BVerwG NVwZ-RR 2015, 69).
  • OLG Frankfurt, 25.01.2016 - 20 WLw 2/15

    Für eine Klage, mit welcher ein im Ausbietungsverfahren über die Verpachtung

  • KG, 04.05.2021 - 7 W 10/21

    Streitgegenstand und Tatsachenvortrag der klagenden Partei maßgeblich für

  • OLG Oldenburg, 25.07.2014 - 13 W 9/14

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Zivilgerichten für Ansprüche eines

  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.05.2010 - L 3 R 408/09

    Sozialversicherung - Beitragspflicht von pauschalen Fahrtkostenerstattungen an

  • OLG Köln, 23.05.2016 - 19 W 7/16

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten wegen Ansprüchen gegen

  • LG Frankfurt/Oder, 04.01.2019 - 16 T 6/19

    Rechtswegzuständigkeit bei unerlaubter Handlung im Zusammenhang mit einem

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