Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.07.2009

Rechtsprechung
   OLG München, 09.07.2009 - 29 U 1852/09   

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https://dejure.org/2009,2772
OLG München, 09.07.2009 - 29 U 1852/09 (https://dejure.org/2009,2772)
OLG München, Entscheidung vom 09.07.2009 - 29 U 1852/09 (https://dejure.org/2009,2772)
OLG München, Entscheidung vom 09. Juli 2009 - 29 U 1852/09 (https://dejure.org/2009,2772)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß: Begriff der Wettbewerbshandlung; Unterlassungsanspruch gegen die Versendung von Mahnschreiben an Verbraucher mit der Ankündigung des unabgesprochenen Besuchs von Inkassomitarbeitern zu Inkassozwecken

  • webshoprecht.de

    Wettbewerbswidrigkeit der werbenden Ankündigung des Besuchs eines spezialisierten Inkassoteams

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Ankündigung eines auf Inkasso spezialisierten Mitarbeiterteams in einem Mahnschreiben

  • Judicialis

    UWG 2008 § 2 Nr. 1; ; UWG 2008 § 4 Nr. 1; ; UWG 2004 § 2 Nr. 1; ; UWG 2004 § 4 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Ankündigung eines auf Inkasso spezialisierten Mitarbeiterteams in einem Mahnschreiben

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besuch durch Inkasso-Team

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 4 Nr. 1 und Nr. 2, 2 Abs. 2 UKlaG
    Die Ankündigung "Es wird Sie ein auf Inkasso spezialisiertes Mitarbeiter-Team in den Abendstunden persönlich konsultieren” ist auch wettbewerbswidrig

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Wenn ein Inkasso-Team abends an der Tür klingelt

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Androhung rigider Beitreibungsmethoden

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Ankündigung von Inkasso-Team in Mahnschreiben kann unlauter sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Erwähnung von Inkasso-Unternehmen in Mahnung kann unzulässig sein

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    "Hausbesuch" zu "diskreten Gesprächen" - Wenn der Geldeintreiber dreimal klingelt

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    "Besuch vom Inkasso-Team" ist unlauter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 251
  • MDR 2009, 1295
  • GRUR-RR 2010, 50
  • MMR 2009, 849
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus OLG München, 09.07.2009 - 29 U 1852/09
    Denn bei mehrdeutigen Aussagen, genügt es zur Begründung eines Unterlassungsanspruchs, wenn nur eine von mehreren nicht fern liegenden Deutungsvarianten die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt (vgl. BVerfG NJW 2006, 207 - IM Sekretär Tz. 34 f.; BVerfG-Kammer NJW 2006, 3769 [3773] - Babycaust; BGH NJW 2008, 2110 - Gen-Milch Tz. 27).
  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Auszug aus OLG München, 09.07.2009 - 29 U 1852/09
    bb) Der in dem Schreiben vom 13. Februar 2008 liegende Wettbewerbsverstoß begründet eine tatsächliche Vermutung der Wiederholungsgefahr, die sich nicht nur auf die identische Verletzungsform, sondern auch auf alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen erstreckt (vgl. BGH GRUR 2008, 702 - Internet-Versteigerung III Tz. 55; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl. 2009, § 8 Rz. 1.33; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 57/05

    150 % Zinsbonus

    Auszug aus OLG München, 09.07.2009 - 29 U 1852/09
    Demgegenüber ist für den Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten allein die rechtliche Beurteilung zum Zeitpunkt der Abmahnung maßgeblich (vgl. BGH GRUR 2007, 981 - 150 % Zinsbonus Tz. 15 m. w. N.).
  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 179/07

    Die clevere Alternative

    Auszug aus OLG München, 09.07.2009 - 29 U 1852/09
    Der Unterlassungsanspruch besteht aber nur, wenn das beanstandete Verhalten auch zur Zeit der Begehung im Februar 2008 wettbewerbswidrig war (vgl. BGH Urt. v. 14. Mai 2009 - I ZR 179/07 - Die clevere Alternative Tz. 13, juris).
  • BGH, 05.06.2008 - I ZR 4/06

    Millionen-Chance

    Auszug aus OLG München, 09.07.2009 - 29 U 1852/09
    Spätestens seit diesem Zeitpunkt ist das innerstaatliche Recht richtlinienkonform auszulegen (vgl. BGH GRUR 2008, 807 - Millionen-Chance Tz. 8 f.).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG München, 09.07.2009 - 29 U 1852/09
    Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) und auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO liegen nicht vor (vgl. dazu BGH NJW 2003, 65 ff.).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07

    BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen

    Auszug aus OLG München, 09.07.2009 - 29 U 1852/09
    Denn bei mehrdeutigen Aussagen, genügt es zur Begründung eines Unterlassungsanspruchs, wenn nur eine von mehreren nicht fern liegenden Deutungsvarianten die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt (vgl. BVerfG NJW 2006, 207 - IM Sekretär Tz. 34 f.; BVerfG-Kammer NJW 2006, 3769 [3773] - Babycaust; BGH NJW 2008, 2110 - Gen-Milch Tz. 27).
  • BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00

    Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus OLG München, 09.07.2009 - 29 U 1852/09
    Denn bei mehrdeutigen Aussagen, genügt es zur Begründung eines Unterlassungsanspruchs, wenn nur eine von mehreren nicht fern liegenden Deutungsvarianten die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt (vgl. BVerfG NJW 2006, 207 - IM Sekretär Tz. 34 f.; BVerfG-Kammer NJW 2006, 3769 [3773] - Babycaust; BGH NJW 2008, 2110 - Gen-Milch Tz. 27).
  • LG München I, 27.05.2015 - 37 O 11673/14

    ProSiebenSat.1 gegen Internet-Werbeblocker erfolglos - Adblock Plus

    bezeichnet, auf die nach der Rechtsprechung (z.B. OLG München GRUR-RR 2010, 50) anzunehmende Rechtswidrigkeit der Durchsetzung rechtswidriger Vereinbarungen.
  • OLG München, 27.01.2011 - 29 U 3012/10

    Anspruch auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz gegen Äußerungen eines

    Bei mehrdeutigen Aussagen genügt es zur Begründung eines Unterlassungsanspruchs, wenn nur eine von mehreren nicht fernliegenden Deutungsvarianten die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt (vgl. BVerfGE 114, 339, 349 ff. - Stolpe: Senat, Urt. v. 09.07.2009 - 29 U 1852/09, Tz. 50, juris).

    Denn bei mehrdeutigen Aussagen genügt es zur Begründung eines Unterlassungsanspruchs, wenn nur eine von mehreren nicht fernliegenden Deutungsvarianten die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt (vgl. BVerfGE 114, 339, 349 ff. - Stolpe; Senat, Urt. v. 09.07.2009 - 29 U 1852/09, Tz. 50, juris).

  • OLG Stuttgart, 01.07.2010 - 2 U 96/09

    Wettbewerbsverstoß durch Zusendung unbestellter Ware: Störerhaftung des werbenden

    Soweit der BGH die erforderliche marktbezogene Handlung nur annahm, wenn von dem Kundenauftrag abweichende Auftragsbestätigungen zielgerichtet und systematisch als Mittel des Wettbewerbs eingesetzt werden (BGH GRUR 2007, 987 [Tz. 36] - Änderung der Voreinstellung I ; vgl. hierzu Fezer a.a.O. § 2 Nr. 1, 107, ferner 116; Erdmann a.a.O. § 31, 83), ist dieser Rechtsprechungsansatz überholt (so ersichtlich auch OLG München WRP 2010, 295, 297 für Vorgänge im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung), jedenfalls bezogen auf einen Vorgang im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung, der vorliegend, da es um die Vertragsanbahnung geht, nicht betroffen ist.
  • OLG München, 16.03.2017 - 29 U 3285/16

    Unterbliebene Rabattberücksichtigung bei Rechnungslegung

    Die Geltendmachung von Erfüllungsansprüchen gegen den Vertragspartner, insbesondere von Zahlungsansprüchen, durch den Unternehmer steht stets in einem objektiven Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung (vgl. Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl., § 2 Rn. 84; Senat GRUR-RR 2010, 50).
  • OLG Stuttgart, 03.11.2011 - 2 U 29/11

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei Verwendung des auf Bierkästen und -flaschen

    Bei mehrdeutigen Aussagen genügt es zur Begründung eines Unterlassungsanspruchs, wenn nur einer von mehreren nicht fernliegenden Deutungsvarianten die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt (München OLG-Report 2009, 786; Bornkamm a.a.O. § 5, 2.100 und 2.111).
  • LG Kassel, 20.01.2011 - 1 S 285/10

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Schätzungsgrundlage für ersatzfähige

    Soweit der Kläger in der mündlichen Verhandlung vorgetragen hat, dass nach der Rechtsprechung des BGH eine Abrechnung nach Tagestarifen vorzunehmen sei, ist darauf hinzuweisen, dass sich dies aus dem von dem Kläger hierzu überreichten Internetartikel, der lediglich eine (zudem inhaltlich falsche) Rezension des Urteils vom 18.5.2010 (VI ZR 293/08) = NJW-RR 2010, 251 f. enthält, nicht ergibt.
  • AG Viersen, 15.06.2011 - 2 C 51/10

    Verkehrsunfall - Vermittlung von Mietwagen durch Versicherung

    Im Landgerichtsbezirk Mönchengladbach ist - wie auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. statt vieler BGH, NJW-RR 2010, 251) - anerkannt, dass für die Zugrundelegung von Mietwagenkosten die Schwacke-Liste herangezogen werden kann (vgl. etwa LG Mönchengladbach, NZV 2010, 616).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.07.2009 - Xa ARZ 167/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2744
BGH, 30.07.2009 - Xa ARZ 167/09 (https://dejure.org/2009,2744)
BGH, Entscheidung vom 30.07.2009 - Xa ARZ 167/09 (https://dejure.org/2009,2744)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - Xa ARZ 167/09 (https://dejure.org/2009,2744)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erneute Verneinung der Rechtswegzuständigkeit durch das verwiesene Gericht; Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im Rahmen der Entscheidung über ein Prozesskostenhilfegesuch; Bestimmung des zuständigen Gerichts durch einen obersten Gerichtshof des Bundes im Falle ...

  • Judicialis

    ZPO § 36 Abs. 1; ; GVG § 17a Abs. 2; ; GVG § 17a Abs. 2; ; GVG § 17b Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Erneute Verneinung der Rechtswegzuständigkeit durch das verwiesene Gericht; Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im Rahmen der Entscheidung über ein Prozesskostenhilfegesuch; Bestimmung des zuständigen Gerichts durch einen obersten Gerichtshof des Bundes im Falle ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtswegzuständigkeiten im PKH-Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    BGH bereitet Prozesskostenhilfe-Odysee ein Ende

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtswegprobleme im PKH-Verfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 209
  • MDR 2009, 1295
  • FamRZ 2009, 1746
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 27.10.1992 - 5 AS 5/92

    Verweisungsbeschluß im PKH-Verfahren

    Auszug aus BGH, 30.07.2009 - Xa ARZ 167/09
    Hat ein Gericht in einem Prozesskostenhilfeverfahren die Unzulässigkeit des Rechtswegs ausgesprochen und die Sache an ein anderes Gericht verwiesen, ist es dem anderen Gericht verwehrt, die Rechtswegzuständigkeit im Rahmen der Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch abweichend zu beurteilen (ebenso BAG, Beschl. v. 27.10.1992 - 5 AS 5/92, NJW 1993, 751, 752).

    Sofern zwei Gerichte aus unterschiedlichen Rechtswegen ihre Zuständigkeit verneint haben, obliegt die Bestimmung des zuständigen Gerichts demjenigen obersten Gerichtshof des Bundes, der zuerst darum angegangen wird (BGH, Beschl. v. 26.07.2001 - X ARZ 69/01, NJW 2001, 3631, 3632; BAG, Beschl. v. 27.10.1992 - 5 AS 5/92, NJW 1993, 751).

    Eine Auslegung, nach der die genannte Bestimmung auch im Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe anzuwenden ist, ist jedenfalls nicht unvertretbar (BGH, Beschl. v. 26.07.2001 - X ARZ 132/01, NJW 2001, 3633; vgl. auch BAG, Beschl. v. 27.10.1992 - 5 AS 5/92, NJW 1993, 751, 752).

    Diese Bindungswirkung gilt zwar nur für das Verfahren über die Gewährung der beantragten Prozesskostenhilfe, nicht auch für ein darauf folgendes Hauptsacheverfahren (vgl. BGH, Beschl. v. 18.04.1991 - I ARZ 748/90; BAG, Beschl. v. 27.10.1992 - 5 AS 5/92, NJW 1993, 751, 752).

  • BGH, 26.07.2001 - X ARZ 69/01

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BGH, 30.07.2009 - Xa ARZ 167/09
    Sofern zwei Gerichte aus unterschiedlichen Rechtswegen ihre Zuständigkeit verneint haben, obliegt die Bestimmung des zuständigen Gerichts demjenigen obersten Gerichtshof des Bundes, der zuerst darum angegangen wird (BGH, Beschl. v. 26.07.2001 - X ARZ 69/01, NJW 2001, 3631, 3632; BAG, Beschl. v. 27.10.1992 - 5 AS 5/92, NJW 1993, 751).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn es innerhalb eines Verfahrens zu Zweifeln über die Bindungswirkung von rechtskräftigen Verweisungsbeschlüssen kommt und keines der in Frage kommenden Gerichte bereit ist, die Sache zu bearbeiten (BGH, Beschl. v. 26.07.2001 - X ARZ 69/01, NJW 2001, 3631) oder die Verfahrensweise eines Gerichts die Annahme rechtfertigt, dass der Rechtsstreit von diesem nicht prozessordnungsgemäß gefördert werden wird, obwohl er gemäß § 17b Abs. 1 GVG vor ihm anhängig ist (BGH, Beschl. v. 13.11.2001 - X ARZ 266/01, NJW-RR 2002, 713; ebenso BAG, Beschl. v. 28.02.2006 - 5 AS 19/05, NJW 2006, 1372 Tz. 8).

  • BGH, 09.03.1994 - XII ARZ 8/94

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Auszug aus BGH, 30.07.2009 - Xa ARZ 167/09
    § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ermöglicht die Entscheidung eines negativen Kompetenzkonfliktes auch im Verfahren wegen der Gewährung von Prozesskostenhilfe vor Rechtshängigkeit der Hauptsache, sofern das Verfahren wie hier durch Mitteilung der Antragsschrift an den Gegner in Gang gesetzt worden ist (vgl. BGH, Beschl. v. 09.03.1994 - XII ARZ 8/94, NJW-RR 1994, 706 m.w.N.).
  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 43/03

    Rechtsfolgen der Unanfechtbarkeit eines Prozesskostenhilfe versagenden

    Auszug aus BGH, 30.07.2009 - Xa ARZ 167/09
    Zwar erwächst die Versagung von Prozesskostenhilfe nicht in Rechtskraft (BGH, Beschl. v. 03.03.2004 - IV ZB 43/03, NJW 2004, 1805, 1806; BVerfG, Beschl. v. 15.05.2007 - 1 BvR 2347/05, WM 2007, 1170 Tz. 13), so dass der Antragsteller nicht gehindert ist, einen erneuten Antrag beim Verwaltungsgericht oder beim Amtsgericht zu stellen.
  • BGH, 13.11.2001 - X ARZ 266/01

    Bestimmung des zuständigen Gerichts in einem Kompetenzkonflikt zwischen Arbeits-

    Auszug aus BGH, 30.07.2009 - Xa ARZ 167/09
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn es innerhalb eines Verfahrens zu Zweifeln über die Bindungswirkung von rechtskräftigen Verweisungsbeschlüssen kommt und keines der in Frage kommenden Gerichte bereit ist, die Sache zu bearbeiten (BGH, Beschl. v. 26.07.2001 - X ARZ 69/01, NJW 2001, 3631) oder die Verfahrensweise eines Gerichts die Annahme rechtfertigt, dass der Rechtsstreit von diesem nicht prozessordnungsgemäß gefördert werden wird, obwohl er gemäß § 17b Abs. 1 GVG vor ihm anhängig ist (BGH, Beschl. v. 13.11.2001 - X ARZ 266/01, NJW-RR 2002, 713; ebenso BAG, Beschl. v. 28.02.2006 - 5 AS 19/05, NJW 2006, 1372 Tz. 8).
  • BVerfG, 15.05.2007 - 1 BvR 2347/05

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe in einem Verfahren

    Auszug aus BGH, 30.07.2009 - Xa ARZ 167/09
    Zwar erwächst die Versagung von Prozesskostenhilfe nicht in Rechtskraft (BGH, Beschl. v. 03.03.2004 - IV ZB 43/03, NJW 2004, 1805, 1806; BVerfG, Beschl. v. 15.05.2007 - 1 BvR 2347/05, WM 2007, 1170 Tz. 13), so dass der Antragsteller nicht gehindert ist, einen erneuten Antrag beim Verwaltungsgericht oder beim Amtsgericht zu stellen.
  • BGH, 09.02.1994 - XII ARZ 1/94

    Zuständigkeit der Familiengerichte für Ansprüche auf Befreiung von Krankenkosten

    Auszug aus BGH, 30.07.2009 - Xa ARZ 167/09
    Eine Verneinung der Zuständigkeit im Sinne von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO liegt auch dann vor, wenn ein Prozesskostenhilfegesuch mit der Begründung abgelehnt worden ist, die beabsichtigte Rechtsverfolgung habe mangels Zuständigkeit keine Aussicht auf Erfolg (BGH, Beschl. v. 09.02.1994 - XII ARZ 1/94, NJW 1994, 1416).
  • BGH, 13.07.2004 - VI ZB 12/04

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei fehlender sachlicher Zuständigkeit des

    Auszug aus BGH, 30.07.2009 - Xa ARZ 167/09
    Sie stünde auch einer - nach dem Sach- und Streitstand kaum in Betracht kommenden - Versagung der Prozesskostenhilfe wegen fehlender sachlicher Zuständigkeit nicht entgegen (vgl. BGH, Beschl. v. 13.07.2004 - VI ZB 12/04, NJW-RR 2004, 1437).
  • BAG, 28.02.2006 - 5 AS 19/05

    Rechtswidrige Rechtswegverweisung

    Auszug aus BGH, 30.07.2009 - Xa ARZ 167/09
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn es innerhalb eines Verfahrens zu Zweifeln über die Bindungswirkung von rechtskräftigen Verweisungsbeschlüssen kommt und keines der in Frage kommenden Gerichte bereit ist, die Sache zu bearbeiten (BGH, Beschl. v. 26.07.2001 - X ARZ 69/01, NJW 2001, 3631) oder die Verfahrensweise eines Gerichts die Annahme rechtfertigt, dass der Rechtsstreit von diesem nicht prozessordnungsgemäß gefördert werden wird, obwohl er gemäß § 17b Abs. 1 GVG vor ihm anhängig ist (BGH, Beschl. v. 13.11.2001 - X ARZ 266/01, NJW-RR 2002, 713; ebenso BAG, Beschl. v. 28.02.2006 - 5 AS 19/05, NJW 2006, 1372 Tz. 8).
  • BGH, 26.07.2001 - X ARZ 132/01

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BGH, 30.07.2009 - Xa ARZ 167/09
    Eine Auslegung, nach der die genannte Bestimmung auch im Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe anzuwenden ist, ist jedenfalls nicht unvertretbar (BGH, Beschl. v. 26.07.2001 - X ARZ 132/01, NJW 2001, 3633; vgl. auch BAG, Beschl. v. 27.10.1992 - 5 AS 5/92, NJW 1993, 751, 752).
  • BGH, 18.04.1991 - I ARZ 748/90

    Bindungswirkung der im Prozeßkostenhilfeverfahren wegen sachlicher

  • BGH, 25.02.2016 - IX ZB 61/15

    Prozesskostenhilfeverfahren: Zulässigkeit eines Rechtsmittels des Antragsgegners

    Denn die Entscheidung über das für das Prozesskostenhilfeverfahren zuständige Gericht wirkt nicht für das Hauptsacheverfahren (BGH, Beschluss vom 5. Juni 1991 - XII ARZ 14/91, NJW-RR 1991, 1342, 1343; vom 30. Juli 2009 - Xa ARZ 167/09, NJW-RR 2010, 209, Rn. 15 mwN).
  • OLG Hamm, 14.01.2016 - 2 SAF 27/15

    Zulässigkeit der Verweisung einer Ehesache im

    Nach allgemeiner Ansicht in der Rechtsprechung und der Literatur ist die Verweisung der Sache analog § 281 Abs. 1 ZPO schon im Verfahren auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe zulässig (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 209f, bei juris Langtext Rn 7; OLG Karlsruhe, FamRZ 2003, 621; OLG Köln, FamRZ 2000, 364; OLG Hamm, FamRZ 1995, 614; Geimer, in: Zöller, a.a.O., 31. Auflage 2016, § 114 ZPO Rn 22a).

    Dem Familiengericht ist es danach verwehrt, die Frage der örtlichen Zuständigkeit im Verfahren auf Prüfung der Verfahrenskostenhilfe anders zu beurteilen (vgl. zum Vorstehenden: BGH, NJW-RR 2010, 209f, bei juris Langtext Rn 15; BGH, NJW-RR 1994, 706, bei juris Langtext Rn 5; BGH, NJW-RR 1992, 59f, bei juris Langtext Rn 12ff m.w.N.; OLG Celle, FamRZ 2012, 46; KG, FamRZ 2008, 707, bei juris Langtext Rn 7; OLG Karlsruhe, MDR 2007, 1390f, bei juris Langtext Rn 10; Geimer, in: Zöller, a.a.O., § 114 ZPO Rn 22a m. w. N.).

  • BGH, 04.09.2018 - VIII ZB 70/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Zusätzliche Fristensicherung des

    Da die Berufungsbegründung erst am 9. Oktober 2017 beim Berufungsgericht eingegangen ist, wäre eine Fristversäumung selbst dann eingetreten, wenn der Vorsitzende - wie vom Prozessbevollmächtigten entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (siehe nur BGH, Beschlüsse vom 15. August 2007 - XII ZB 82/07, NJW-RR 2008, 76 Rn. 7 f.; vom 10. März 2009 - VII ZB 87/08, NJW-RR 2010, 209 Rn. 6) beantragt - die Begründungsfrist bis zum 21. September 2017 verlängert hätte.
  • BGH, 21.10.2020 - XII ZB 276/20

    Verweisung des Prozesskostenhilfeverfahrens an das Gericht des anderen Rechtswegs

    Soweit angeführt wird, dass die nach § 17 a Abs. 1 GVG eintretende Bindungswirkung lediglich für das Prozesskostenhilfeverfahren gilt und sich nicht auch auf das Hauptsacheverfahren erstreckt (vgl. BGH Beschluss vom 30. Juli 2009 - Xa ARZ 167/09 - NJW-RR 2010, 209 Rn. 15; BAG NJW 1993, 751, 752; vgl. auch BAG NJW 2006, 1371 Rn. 17), liegt darin kein erkennbarer Nachteil, der die Anwendbarkeit des § 17 a GVG im Prozesskostenhilfeverfahren ausschlösse.
  • BGH, 14.05.2013 - X ARZ 167/13

    Bindungswirkung der Verweisung an das zuständige Gericht des zulässigen

    Nach ständiger Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes ist § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO bei negativen Kompetenzkonflikten zwischen Gerichten verschiedener Gerichtszweige entsprechend anwendbar (BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 2001 - X ARZ 69/01, NJW 2001, 3631, 3632; vom 30. Juli 2009 - Xa ARZ 167/09, NJW-RR 2010, 209 Rn. 6; vom 9. Dezember 2010 - Xa ARZ 283/10, MDR 2011, 253 Rn. 7; vom 18. Mai 2011 - X ARZ 95/11, NJW-RR 2011, 1497 Rn. 4; BAG, Beschluss vom 19. März 2003 - 5 AS 1/03, BAGE 105, 305; BFH, Beschluss vom 26. Februar 2004 - VII B 341/03, BFHE 204, 413, 416; BVerwG, Beschluss vom 15. April 2008 - 9 AV 1/08, NVwZ 2008, 917).

    Obwohl ein nach § 17a GVG ergangener und unanfechtbar gewordener Beschluss, mit dem ein Gericht den bestrittenen Rechtsweg für unzulässig erklärt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verwiesen hat, nach dem Gesetz keiner weiteren Überprüfung unterliegt, ist eine - regelmäßig deklaratorische - Zuständigkeitsbestimmung entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege und der Rechtssicherheit dann geboten, wenn es innerhalb eines Verfahrens zu Zweifeln über die Bindungswirkung der Verweisung kommt und deshalb keines der in Frage kommenden Gerichte bereit ist, die Sache zu bearbeiten, oder die Verfahrensweise eines Gerichts die Annahme rechtfertigt, dass der Rechtsstreit von diesem nicht prozessordnungsgemäß gefördert werden wird, obwohl er gemäß § 17b Abs. 1 GVG vor ihm anhängig ist (BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 2001, aaO, 3632; vom 13. November 2001 - X ARZ 266/01, NJW-RR 2002, 713, 714; vom 30. Juli 2009, aaO Rn. 9 und vom 9. Dezember 2010, aaO Rn. 10; BAG, aaO).

  • OLG Hamburg, 14.07.2015 - 9 W 29/15

    Prozesskostenhilfe für Insolvenzanfechtung: Versagung wegen fehlender

    Angesichts eines solchen (hypothetischen) Verfahrensverlaufs erscheint es aber unwahrscheinlich, dass die genannten Gerichte bei der Prüfung eines neuen Gesuchs von ihrer bisherigen Auffassung abrücken würden (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2009 - Xa ARZ 167/09 -, Rn. 11, juris).

    Beispielsweise wird auf die den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 30.07.2009 - Xa ARZ 167/09 und des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 23.11.1999 - 3Z AR 27/99 zugrunde liegenden Fälle verwiesen.

  • OLG Hamm, 05.06.2018 - 2 SAF 9/18

    Örtliche Zuständigkeit der Familiengerichte bei mehreren zulässigen

    § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ermöglicht die Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts auch im Verfahren wegen der Gewährung von Verfahrenskostenhilfe vor Rechtshängigkeit der Hauptsache, sofern das Verfahren - wie hier - durch Mitteilung der Antragsschrift an den Gegner in Gang gesetzt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30.07.2009 - Xa ARZ 167/09 -, NJW-RR 2010, 209, Tz. 7; Beschluss vom 09.03.1994 - XII ARZ 2/94 -, NJW-RR 1994, 706; Senat, FamRZ 2016, aaO., Tz. 12; Beschluss vom 15.12.2017 - II-2 SAF 23/17 -, FamRZ 2018, 613, Tz. 6, zit. nach juris, jew. mwN.).
  • OLG Hamm, 15.12.2017 - 2 SAF 23/17

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichtes

    Das reicht für die Annahme eines nach § 36 I Nr. 6 ZPO bestehenden Kompetenzkonfliktes aus (vgl. BGH, Beschluss v. 5.2.1992 - XII ARZ 4/92 - NJW-RR 1992, 579; Beschluss v. 30.7.2009 - Xa ARZ 167/09 - NJW-RR 2010, 210; Zöller-Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 36 Rn. 24 f. m. w. N.).
  • BGH, 09.12.2010 - Xa ARZ 283/10

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten verschiedener Gerichtszweige:

    Sofern zwei Gerichte unterschiedlicher Rechtswege ihre Zuständigkeit verneint haben, obliegt die Bestimmung des zuständigen Gerichts demjenigen obersten Gerichtshof des Bundes, der zuerst darum angegangen wird (BGH, Beschluss vom 26. Juli 2001 - X ARZ 69/01, NJW 2001, 3631, 3632; Beschluss vom 30. Juli 2009 - Xa ARZ 167/09, NJW-RR 2010, 209 Rn. 6).
  • BGH, 11.07.2017 - X ARZ 76/17

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Verweisung an ein Gericht eines anderen Rechtswegs

    Dieses Bedürfnis besteht für Zwangsvollstreckungsverfahren gleichermaßen wie für Klageverfahren, Prozesskostenhilfeverfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2001 - X ARZ 132/01, NJW 2001, 3633; Beschluss vom 30. Juli 2009 - Xa ARZ 167/09, NJW 2010, 209 Rn. 13 mwN; aA Kissel/Mayer, GVG, 8. Aufl. 2015, § 17 Rn. 7 mwN) und Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2001 - III ZB 48/00, NJW 2001, 2181 (2182); BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - I ZB 24/02, NJW 2003, 1194; BGH, Beschluss vom 29. Juli 2004 - III ZB 2/04, NJW-RR 2005, 142; Kissel/Mayer, GVG, aaO § 17 Rn. 7 mwN).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2020 - 4 D 137/20

    Corona-Pandemie - Tragen eines Mund- und Nasenschutzes in einer

  • OLG München, 15.07.2010 - 31 AR 37/10

    Rechtsweg: Bestand eines Verweisungsbeschlusses bei Zuständigkeitsklärung

  • BGH, 18.05.2011 - X ARZ 95/11

    Bindungswirkung einer Verweisung des Arbeitsgerichts an das Amtsgericht bei

  • OLG Stuttgart, 05.01.2015 - 4 W 69/14

    Isoliertes Prozesskostenhilfeverfahren: Pflicht des angerufenen Gerichts zur

  • BGH, 16.04.2019 - X ARZ 143/19

    Bestimmung des zuständigen Gerichts i.R.d. Prozesskostenhilfe für eine Klage auf

  • OLG Brandenburg, 07.11.2017 - 1 AR 35/17

    Gerichtsstandsbestimmung: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

  • OLG Saarbrücken, 08.03.2017 - 9 Sa 1/17

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen einem allgemeinen Zivilgericht und einem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2020 - 4 B 1169/20

    Verweisung Rechtsweg Prozesskostenhilfe isoliertes Prozesskostenhilfeverfahren

  • AG Berlin-Tiergarten, 05.09.2017 - 382 XIV 88/17

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für eine Wohnungsdurchsuchungsanordnung

  • OLG Stuttgart, 08.04.2011 - 10 W 2/11

    Rechtsweg: Rechtswegentscheidung bei Anhängigkeit der Hauptsache vor einer

  • OLG Brandenburg, 24.01.2023 - 1 AR 2/23

    Entscheidungszuständigkeit des im Rechtszug zunächst höheren Gerichts bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2018 - 4 D 10/18

    Rechtswegverweisung im isolierten Prozesskostenhilfeverfahren; Bewilligung von

  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.08.2020 - L 10 SF 33/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Entschädigungsklage wegen überlanger

  • OLG Hamm, 14.09.2010 - 2 Sdb (FamS) Zust 26/10

    Entscheidungszuständigkeit bei negativem Kompetenzkonflikt zwischen allgemeiner

  • VG Gelsenkirchen, 19.02.2020 - 15 K 5369/19

    Verwaltungsrechtsweg, Geschäftsverteilungsplan, Gericht, Einsicht, Zugang,

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2020 - L 11 SF 318/18
  • OLG Celle, 27.07.2011 - 4 AR 41/11

    Verweisung; Bindungswirkung; Prozesskostenhilfeverfahren

  • VG Berlin, 20.06.2012 - 1 K 121.12

    Verweisung eines isolierten Prozesskostenhilfeantrages

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